
Handbuch zum Migrationsrecht
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Content
- Cover
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Lesehinweise
- Einleitung
- I Schweiz: Vom Auswanderungsland zur Einwanderungsgesellschaft
- 1 Ursprünge der «humanitären Tradition» der Schweiz
- 2 Auswanderungsland bis Ende der 1880er-Jahre
- 3 Wachsende Überfremdungsängste zu Beginn des 20. Jahrhunderts
- 4 Die Praxis der Überfremdungsabwehr nach dem Ersten und während des Zweiten Weltkrieges
- 5 Das Ausländergesetz im Dienste arbeitsmarktlicher Interessen
- 5.1 Arbeitsimmigration im Schatten des Überfremdungsdiskurses
- 5.2 Schwarzenbach-Initiative, bundesrätliche Begrenzungspolitik und Export von Arbeitslosigkeit
- 5.3 Arbeitsimmigration im Spiegel der Konjunkturentwicklung und der Boom-Jahre 1985-1991
- 6 Immigration durch Familiennachzug und als Asylimmigration in den 1990er-Jahren
- 7 Dauerbrenner Asylpolitik, freier Personenverkehr in Europa und (neues) Ausländer- und Integrationsgesetz
- 8 Die «neue» Fremdenangst erfolgreich mobilisiert - und vom Gesetzgeber rechtsstaatlich domestiziert
- 8.1 Die Zäsur vom 9. Februar 2014
- 8.2 FZA-kompatible Umsetzung des Verfassungsartikels mittels inländischen Arbeitslosenvorrangs light
- 9 Neue Hürden auf dem Weg zum Bürgerrecht
- vom AuG zum AIG
- 9.1 Niederlassungsbewilligung als Einbürgerungsvoraussetzung
- 9.2 Das Ausländergesetz (AuG) wird zum Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)
- 10 Bekenntnisse des Souveräns zur Schweiz als Rechtsstaat und Mitglied der Europäischen Rechtsgemeinschaft - Absage an «Durchsetzungsinitiative» und «Selbstbestimmungsinitiative»
- 11 Europäische Grenzschutzpolitik, Europas 9/11 und Abschottungssystem gegen unerwünschte «Bootsflüchtlinge»
- 11.1 Von der «menschenrechtlichen Einhegung der Europäischen Grenzkontrolle» .
- 11.2 . zum 9/11 der europäischen Flüchtlingspolitik
- 11.3 Diktatoren als Türsteher Europas?
- 11.4 Legale Zugangswege nach Europa im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Migrationspolitik?
- II Dimensionen und Facetten der «neuen Einwanderung»
- 1 Vorrangige ökonomische Interessen und Familiennachzug
- 2 Mehr als zwei Drittel der «Ausländer» in der Schweiz stammen aus EU-/EFTA-Staaten
- 3 Migrationspolitik zwischen Populismus, Realitätsverleugnung und Pragmatismus
- III EU-/EFTA-Staaten/Drittstaaten: Duales System, Rechtsquellen und der Unterschied zwischen Rechtsanspruch und Ermessen
- 1 Das FZA als Rechtsgrundlage der Personenfreizügigkeit für EU-/EFTA-Bürger und deren Familienangehörige
- 1.1 Die Staatsangehörigen der «alten» EU-Mitgliedsländer und die Staatsangehörigen der EFTA-Länder
- 1.2 EU-8-Staaten, Zypern und Malta und Fortführung des Abkommens mit Rumänien und Bulgarien
- 2 Das Ausländergesetz (AIG) als «Bollwerk» gegen Einwanderungswillige aus sog. Drittstaaten und im Dienste von Völkerrecht, Humanität und Familienleben
- 2.1 Arbeitsimmigration als Eliteimmigration
- 2.2 Familiennachzug, völkerrechtliche Verpflichtungen und humanitäre Gründe
- 2.3 Instrumentarium gegen Missbrauch und zur Entledigung «unerwünschter» Ausländer
- 2.4 Zahlreiche Verordnungen zum AIG und ergänzende Gesetze
- 3 Niederlassungsvereinbarungen als staatsvertragliches Sonderrecht
- 4 Multilaterale Abkommen und völkerrechtliche Normen mit Bedeutung für das Migrationsrecht
- 4.1 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
- 4.2 UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK)
- 4.3 UN-Pakt II über die bürgerlichen und politischen Rechte
- 5 Schutz durch die Bundesverfassung?
- 6 Die Unterscheidung zwischen Rechtsanspruch und Ermessen
- IV Einreisevoraussetzungen und Visumpflicht
- 1 Rechtsgrundlagen
- 2 Voraussetzungen für den Grenzübertritt in die Schweiz
- 2.1 Was gilt als gültiges und anerkanntes Reisedokument?
- 2.2 Wer braucht ein Visum, und zu welchen Zwecken wird es ausgestellt?
- 2.2.1 Einreise ohne Visum
- 2.2.2 Einreise für Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten (Schengen-Visum oder Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit)
- 2.2.3 Einreise für längerfristige Aufenthalte (nationales Visum)
- 2.2.4 Der Aufenthaltszweck muss belegt werden
- 2.2.5 Besonderheiten bei bewilligungspflichtigen Aufenthalten
- 2.3 Wann ist die Voraussetzung genügender finanzieller Mittel erfüllt? Muss ich eine Reisekrankenversicherung abschliessen?
- 2.3.1 Nachweis finanzieller Mittel durch die gesuchstellende Person
- 2.3.2 Nachweis finanzieller Mittel durch andere Personen (Verpflichtungserklärung)
- 2.3.3 Reisekrankenversicherung
- 2.4 Wer stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die internationalen Beziehungen der Schweiz dar?
- 2.6 Was bedeutet die Voraussetzung der gesicherten Wiederausreise?
- 2.7 Wie berechnet sich die zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen?
- 3 Das Verfahren der Visumerteilung
- 3.1 Visum für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten (Schengen-Visum oder Visum mit beschränkter räumlicher Gültigkeit)
- 3.2 Visum für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten und bewilligungspflichtige Aufenthalte (nationales Visum)
- 3.3 Wie kann gegen eine Abweisung des Visumgesuchs vorgegangen werden?
- 4 Verlängerung eines Visums
- 5 Rückreisevisum
- 6 Meldepflichten nach der Einreise
- 6.1 Meldepflicht für Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit
- 6.2 Meldepflicht für Aufenthalte mit Erwerbstätigkeit
- 6.3 Weitere Meldepflichten
- 7 Änderung des Aufenthaltszweckes nach der Einreise
- V Anwesenheitsregelung, Bewilligungsarten und deren Umwandlung
- 1 Die Regelung der Anwesenheit
- 1.1 Die Bewilligungspflicht
- 1.2 Das Bewilligungsgesuch
- 1.3 Die Bewilligungserteilung und der entsprechende Ausländerausweis
- 1.4 Geltungsbereich der Bewilligung
- 2 Die Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis)
- 2.1 Das «B»: Die befristete und zweckgebundene Bewilligung
- 2.1.1 Dauer und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung
- a) Befristete Dauer der Aufenthaltsbewilligung
- b) Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung
- 2.1.2. Das Verhältnis von Aufenthalt und Aufenthaltszweck
- a) Die Zweckbindung und deren Konsequenz
- b) Weiterer Aufenthalt trotz weggefallenem Zweck?
- 2.2 B-Ausweis EU/EFTA
- 2.2.1 Voraussetzungen
- 2.2.2 Dauer und Verlängerung
- 2.2.3 Geografische und berufliche Mobilität
- 2.3 B-Ausweis für Drittstaatsangehörige
- 2.3.1 Voraussetzungen
- a) Allgemeine Voraussetzungen
- b) Spezialfall «Umwandlung F in B»
- 2.3.2 Dauer und Verlängerung
- 2.3.3 Geografische und berufliche Mobilität
- 3 Die Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis)
- 3.1 Das «C»: Die Bewilligung für Einheimische ohne Schweizer Pass
- 3.2 C-Ausweis EU/EFTA
- 3.2.1 Voraussetzungen
- 3.2.2 Geografische und berufliche Mobilität
- 3.3 C-Ausweis für Drittstaatsangehörige
- 3.3.1 Voraussetzungen
- a) Sofortige Erteilung
- b) Vorzeitige Erteilung an Ehegatten nach fünf Jahren Aufenthalt
- c) Vorzeitige Erteilung an sprachlich besonders gut integrierte Personen nach fünf Jahren Aufenthalt
- d) Vorzeitige Erteilung für Staatsvertragsausländer nach fünf Jahren Aufenthalt
- e) Ordentliche Erteilung nach zehn Jahren Aufenthalt
- f) Wiedererteilung
- 3.3.2 Geografische und berufliche Mobilität
- 4 Die Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Ausweis)
- 4.1 L-Ausweis EU/EFTA
- 4.1.1 Voraussetzungen
- 4.1.2 Dauer und Verlängerung
- 4.1.3 Geografische und berufliche Mobilität
- 4.2 L-Ausweis für Drittstaatsangehörige
- 4.2.1 Voraussetzungen
- 4.2.2 Dauer und Verlängerung
- 4.2.3 Geografische und berufliche Mobilität
- 5 Die Grenzgängerbewilligung (G-Ausweis)
- 5.1 G-Ausweis EU/EFTA
- 5.2 G-Ausweis für Drittstaatsangehörige
- 6 Der Status von vorläufig aufgenommenen Personen (F-Ausweis)
- 6.1 Voraussetzungen
- 6.2 Dauer und Verlängerung
- 6.3 Geografische und berufliche Mobilität
- 7 Der Status von Schutzbedürftigen (S-Ausweis)
- 8 Der Status von Asylsuchenden (N-Ausweis)
- 9 Die migrationsrechtlichen Ausweise im Überblick
- VI Die Einwanderung zwecks Erwerbstätigkeit (Arbeitsimmigration)
- 1 Duales Zulassungssystem
- 2 Erwerbstätige aus EU- und EFTA-Staaten
- 2.1 Personenfreizügigkeit: Bedeutung
- 2.1.1 Stellensuchende
- 2.1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- 2.1.3 Selbstständigerwerbende
- 2.1.4 Grenzgängerinnen und Grenzgänger
- 2.1.5 Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer
- 2.2 Schrittweise Einführung der Personenfreizügigkeit
- 2.3 Bewilligungs- und Anmeldeverfahren
- 2.4 Exkurs: Flankierende Massnahmen
- 3 Eliteimmigration aus Drittstaaten
- 3.1 Bewilligung zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz
- 3.2 Bewilligung zur Aufnahme einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit
- 3.3 Bewilligung zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- 3.4 Die einzelnen Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung
- 3.4.1 Tätigkeit im gesamtwirtschaftlichen Interesse
- 3.4.2 Höchstzahlen (Kontingente)
- 3.4.3 Vorrang inländischer Arbeitskräfte und Arbeitskräfte aus dem EU-/EFTA-Raum
- a) Grundsatz (AIG 21 Abs. 1 und 2)
- b) Ausnahme: Ausländerinnen mit Schweizer Hochschulabschluss
- 3.4.4 Einhaltung der Stellenmeldepflicht
- 3.4.5 Lohn- und Arbeitsbedingungen
- 3.4.6 Finanzielle und betriebliche Voraussetzungen bei selbstständiger Erwerbstätigkeit
- 3.4.7 Persönliche Voraussetzungen
- 3.4.8 Bedarfsgerechte Wohnung
- 3.5 Grenzgängerinnen und Grenzgänger
- 3.6 Dienstleistungserbringende
- 3.7 Zulassung von Betreuungs- und Lehrpersonen
- 3.8 Verfahren
- 3.9 Stellen- und Kantonswechsel
- 3.10 Abweichungen von den Zulassungsvoraussetzungen (AIG 30)
- VII Bewilligungen für Nichterwerbstätige
- 1 Aufenthaltszweck
- 2 Staatsangehörige der EU/EFTA
- 2.1 Genügend finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt
- 2.2 Umfassender Krankenversicherungsschutz
- 2.3 Besonderheiten für den Aufenthalt zu Aus- und Weiterbildungszwecken
- 3 Drittstaatsangehörige
- 3.1 Aufenthalt für eine Aus- und Weiterbildung
- 3.1.1 Anerkannte Schule
- 3.1.2 Genügende finanzielle Mittel
- 3.1.3 Persönliche und bildungsmässige Voraussetzungen
- 3.1.4 Dauer der Aus- oder Weiterbildung sowie Alter der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
- 3.1.5 Nebenerwerbstätigkeit
- 3.2. Sechsmonatiger Aufenthalt zur Stellensuche nach Abschluss einer Aus- oder Weiterbildung an einer Schweizer Hochschule
- 3.3 Aufenthalt für Rentnerinnen und Rentner
- 3.3.1 Besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz
- 3.3.2 Genügend finanzielle Mittel
- 3.4 Aufenthalt für medizinische Behandlungen
- VIII Familiennachzug
- 1 Familiennachzug durch EU-/EFTA-Bürger: Die massgeblichen Bestimmungen des FZA
- 1.1 Allgemeine Voraussetzungen des Nachzugs
- 1.2 Nachzugsberechtigte Personen
- 1.2.1 Ehegatte und Verwandte in absteigender Linie (Bst. a)
- 1.2.2 Verwandte in aufsteigender Linie (Bst. b)
- 1.2.3 Familienangehörige Studierender (Bst. c)
- 1.2.4 Nachzugsbegünstigte «weitere Familienangehörige»
- 1.2.5 Umgekehrter Familiennachzug: Aufenthaltsrecht eines EU-Kindes und seiner sorgeberechtigten Eltern bzw. seines Elternteils nach FZA Anh.I 24
- 1.3 Die Rechtsstellung nachgezogener Familienangehöriger
- 1.4 Folgen der Auflösung der Ehegemeinschaft
- 1.4.1 Originäre Anspruchsberechtigung von EU-/EFTA-Bürgerinnen
- 1.4.2 Familienangehörige aus Drittstaaten: Verbleiberecht nach FZA Anh.I 4 oder analoge Anwendung von AIG 50
- 1.4.3 Bei getrennt lebenden Eheleuten: Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs (analoge Anwendung von AIG 51 Abs. 2 Bst. a)
- 1.5 Einschränkung der Freizügigkeitsrechte
- 1.6 Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme von Freizügigkeitsrechten?
- 2 Familiennachzug im Geltungsbereich des AIG
- 2.1 Ausländische Familienangehörige von Schweizerinnen
- 2.1.1 Nachzugsrechte und -voraussetzungen bei Nachzug aus Drittstaat
- 2.1.2 Nachzugsrechte und -voraussetzungen bei Nachzug aus EU-/EFTA-Staat
- 2.1.3 Die Rechtsstellung der nachgezogenen Familienangehörigen
- 2.1.4 Folgen der Auflösung der Ehegemeinschaft
- a) Fortbestehende Ehegemeinschaft trotz Getrenntlebens
- b) Auflösung der Ehegemeinschaft nach dreijähriger Ehedauer
- c) Aufenthaltsverlängerung aus «wichtigen Gründen» - nacheheliche Härtefallkonstellationen
- cc) a) Nachehelicher Härtefall infolge häuslicher Gewalt
- cc)b) Nachehelicher Härtefall infolge Tod des Ehegatten
- cc)c) Fortsetzung der Beziehung zu Kindern (umgekehrter Familiennachzug) als Härtefallgrund
- cc)d) Nachehelicher Härtefall aufgrund einer Zwangsehe
- cc)e) Nachehelicher Härtefall aufgrund gefährdeter Wiedereingliederung im Herkunftsland
- cc)f) Nachehelicher Härtefall aufgrund des Gesundheitszustandes
- d) Anspruch auf Bewilligungsverlängerung aufgrund ausgeprägter Integration oder Anwesenheitsdauer
- 2.1.5 Der Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs und Rechtsverlust aufgrund von Widerrufsgründen
- a) Verweigerung der Eheschliessung durch den Zivilstandsbeamten bei offensichtlicher «Scheinehe» (besser: Umgehungsehe oder Ausländerrechtsehe)
- b) Aufenthalt zwecks Vorbereitung der Eheschliessung
- c) Fehlendes Aufenthaltsrecht als Ehehindernis
- d) Rechtsmissbrauchsprüfung nach erfolgter Eheschliessung
- e) Rechtsverlust wegen falscher Angaben oder verschwiegener Tatsachen (Widerrufsgrund im Sinne von AIG 62 Bst. a)
- f) Rechtsverlust wegen längerfristiger Freiheitsstrafe oder schwerwiegenden Verstosses gegen Sicherheit und Ordnung (Widerrufsgrund im Sinne von AIG 62 Bst. b und Art. 63 Abs. 1 Bst. b)
- g) Rechtsverlust wegen Sozialhilfeabhängigkeit?
- h) Rechtsverlust wegen rechtsmissbräuchlich versuchter Erschleichung oder Nichtigerklärung der Einbürgerung
- i) Rechtsverlust wegen Landesverweisung
- 2.2 Familienangehörige von niederlassungsberechtigten Personen
- 2.2.1 Allgemeine Nachzugsvoraussetzungen
- 2.2.2 Die Rechtsstellung der nachgezogenen Personen
- 2.2.3 Folgen der Auflösung der Ehegemeinschaft
- 2.2.4 Der Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs und Rechtsverlust aufgrund von Widerrufsgründen
- 2.3 Familienangehörige von Personen mit Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligung
- 2.3.1 Allgemeine Nachzugsvoraussetzungen
- 2.3.2 Die Rechtsstellung der nachgezogenen Personen
- 2.3.3 Folgen der Auflösung der Ehegemeinschaft
- 2.4 Familienangehörige von vorläufig aufgenommenen Personen
- IX Sans-Papiers und Härtefallbewilligungen
- 1 Die Verlegenheit der Politik im Angesicht der Zahl der Sans-Papiers
- 2 Die Härtefallregelung gemäss AIG
- 2.1 Die Anerkennung als «schwerwiegender persönlicher Härtefall»
- 2.2 Die einzelnen Härtefallkriterien
- 2.2.1 Integrationskriterien nach AIG 58a
- 2.2.2 Familiäre Verhältnisse
- 2.2.3 Finanzielle Verhältnisse
- 2.2.4 Anwesenheitsdauer in der Schweiz
- 2.2.5 Gesundheitszustand
- 2.2.6 Möglichkeiten der Wiedereingliederung im Herkunftsland
- 3 Die Härtefallregelung gemäss Asylgesetz
- 4 Das Verfahren zur Erteilung einer Härtefallbewilligung und die Rolle von Härtefallkommissionen
- 5 Exkurs: Zur Legalisierung von (jugendlichen) Sans-Papiers
- X Verlust des Anwesenheitsrechts (Erlöschen, Widerruf, Nichtverlängerung der Bewilligung), Wegweisung und Einreiseverbot
- 1 Gründe, die zum Erlöschen der Bewilligungen führen
- 1.1 Erlöschen der Bewilligung durch Abmeldung ins Ausland
- 1.2 Erlöschen der früheren Bewilligung durch Erteilung einer Bewilligung in einem anderen Kanton
- 1.3 Erlöschen der Bewilligung mit Ablauf der Gültigkeitsdauer
- 1.4 Erlöschen der Bewilligung mit der Ausweisung nach AIG 68
- 1.5 Erlöschen der Bewilligung infolge Landesverweisung
- 1.6 Erlöschen nach drei- bzw. sechsmonatigem Auslandaufenthalt - Möglichkeit der Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung
- 1.7 Erlöschen des Aufenthaltsrechts von EU- und EFTA-Staatsangehörigen infolge unfreiwilliger Arbeitslosigkeit
- 2 Gründe, die zum Widerruf von Bewilligungen führen können
- 2.1 Durch täuschende Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen erschlichene Bewilligung
- 2.2 Der Widerrufsgrund der längerfristigen Freiheitsstrafe
- 2.3 Bewilligungsverlust infolge Landesverweisung nach StGB 66a ff. und Härtefallklausel
- 2.4 Der Widerrufsgrund erheblicher oder wiederholter Verstösse gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 2.5 Der Widerrufsgrund der nicht eingehaltenen Bedingung bzw. nicht eingehaltenen Integrationsvereinbarung ohne entschuldbaren Grund
- 2.6 Sozialhilfeabhängigkeit als Widerrufsgrund
- 2.7 Nichtigerklärung einer (erschlichenen) Einbürgerung als Widerrufsgrund
- 2.8 Voraussetzungen des Widerrufs der Niederlassungsbewilligung und dessen Folgen
- 2.8.1 Die Möglichkeit einer Rückstufung der Niederlassungsbewilligung C auf eine Aufenthaltsbewilligung B
- 2.9 Voraussetzungen des Rechtsverlusts bei EU-/EFTA-Bürgern
- 2.9.1 Rechtsfolgen von Straffälligkeit und Sozialhilfebezug
- a) Rückfallgefahr als massgebliches Kriterium bei straffälligen EU-/ EFTA-Bürgern oder Familienangehörigen derselben
- b) Sozialhilfebezug als Grund für den Entzug des Aufenthaltsrechts von Arbeitsimmigranten?
- c) Aufenthaltsrecht trotz Sozialhilfebezug - für sorgeberechtigte Elternteile von eingeschulten Kindern mit EU-Staatsangehörigkeit (umgekehrter Familiennachzug)
- 2.9.2 Rechtsfolgen von Pensionierung, Invalidisierung oder Todesfall
- a) Verbleiberecht bei Erreichen des Rentenalters
- b) Verbleiberecht wegen Invalidisierung
- c) Verbleiberecht der Familienangehörigen nach Todesfall des aufenthaltsberechtigten, erwerbstätigen EU-Bürgers
- 3 Nichtverlängerung der Bewilligung anstelle des Widerrufs
- 4 Wegweisung als Entfernungsmassnahme
- 5 Einreiseverbot als Fernhaltemassnahme
- XI Integrationspolitik
- 1 Integration durch Schaffung von Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung
- 2 Die Kriterien der Integration gemäss AIG 58a
- 2.1 Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- 2.2. Respektierung der Werte der Bundesverfassung
- 2.3. Integrationskriterium Sprache
- 2.4. Integrationskriterium Arbeit oder Erwerb von Bildung
- 3 Integrationsförderung bei Personen mit einem besonderen Integrationsbedarf: Integrationsvereinbarungen oder Integrationsempfehlungen
- 4 Förderung der Integration als staatliche Aufgabe, die etwas kostet
- 5 Integration durch Information - auch der schweizerischen Bevölkerung
- 6 Willkommenskultur und Zugehörigkeit als Schlüsselbegriffe
- XII Zwangsmassnahmen
- 1 Prolog: Die Ausreisefrist
- 2 Die «milden» Zwangsmassnahmen
- 2.1 Die Vorladung
- 2.2 Meldepflicht, Kautionspflicht und Schriftensperre
- 2.3 Die kurzfristige Festhaltung
- 2.4 Die Ein- und Ausgrenzung
- 3 Die Administrativhaft
- 3.1 Die verschiedenen Haftarten und Haftgründe
- 3.1.1 Die Vorbereitungshaft (maximal 6 Monate)
- 3.1.2 Die Ausschaffungshaft (maximal 6 Monate inkl. anderer Haftarten, verlängerbar bis 18 Monate inkl. anderer Haftarten)
- 3.1.3 Die Durchsetzungshaft (1 Monat, verlängerbar jeweils um 2 Monate, bis max. 18 Monate inkl. anderer Haftarten)
- 3.2 Der Haftzweck
- 3.2.1 Das Verhältnismässigkeitsgebot
- 3.2.2 Das Beschleunigungsgebot
- 3.3 Die Haftüberprüfung
- 3.3.1 Kontrolle durch Verfahren
- 3.3.2 Bestätigung der Haftanordnung durch den Haftrichter
- 3.3.3 Das Haftentlassungsgesuch
- 3.3.4 Das Haftverlängerungsverfahren
- 3.3.5 Erneute Haftanordnung nach der Entlassung?
- 3.4 Die Haftdauer
- 3.5 Das Haftregime
- 3.5.1 Ausgestaltung des Gefängnisalltags
- 3.5.2 Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und Familien
- 3.5.3 Die Unterbringung von psychisch Kranken und Suizidgefährdeten
- 4 Die Ausschaffung
- 4.1 Wegweisungsvollzug mit polizeilicher Gewalt
- 4.2 Das Zwangsanwendungsgesetz
- XIII Strafbestimmungen
- 1 Sinn und Zweck der migrationsrechtlichen Strafbestimmungen
- 2 Überblick über die einzelnen Strafbestimmungen
- 2.1 Einreise- und Aufenthaltsdelikte
- 2.1.1 Rechtswidrige Ein- oder Ausreise
- a) Rechtswidrige Ein- oder Ausreise
- b) Rechtswidriger Aufenthalt
- c) Verhältnis Strafverfahren - Weg- und Ausweisverfahren und Beachtung der EU-Rückführungsrichtlinie
- 2.1.2 Erleichterungshandlungen
- 2.1.3 Schleppertatbestand
- 2.2 Schwarzarbeit
- 2.2.1 Begriff der Schwarzarbeit
- 2.2.2 Strafbarkeit von Schwarzarbeitgebern
- 2.2.3 Strafbarkeit von Schwarzarbeitern
- 2.3 Täuschungsdelikte
- 2.3.1 Allgemeine Täuschungshandlungen
- 2.3.2 «Scheinehe»
- 2.4 Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung
- 2.5 Weitere Widerhandlungen
- 3 Strafe und Strafmass
- 3.1 Strafart und Strafbefreiungsgründe
- 3.2 Strafmass
- XIV Zuständigkeit und Verfahren, praktische Tipps
- 1 Zuständige Behörden
- 1.1 Erteilung und Widerruf von Bewilligungen: Kantonale Migrationsbehörde
- 1.2 Sonderfall arbeitsmarktlicher Vorentscheid: Kantonale Arbeitsmarktbehörde
- 1.3 Zustimmung des Bundes
- 1.4 Andere Zuständigkeiten
- 2 Verfahren und Verfahrensgrundsätze
- 2.1 Untersuchungsmaxime
- 2.2 Mitwirkungspflicht
- 2.3 Rechtliches Gehör
- 2.3.1 Mitwirkungs- und Äusserungsrecht
- 2.3.2 Recht auf Akteneinsicht
- 3 Entscheid und Rechtsmittel
- 3.1 Entscheidbegründung und -eröffnung
- 3.2. Rechtsmittel
- 3.2.1 Kantonale Entscheide
- 3.2.2 Entscheide des SEM
- 3.3 Aufschiebende Wirkung der Beschwerde
- 3.4 Kosten
- 4 Wiedererwägung und Revision
- 5 Anwaltliche Vertretung, unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung
- 6 Praktische Tipps
- 7 Schema: Verfahrenswege
- XV Asylrecht
- 1 Der Flüchtling
- 1.1 Der Flüchtlingsbegriff
- 1.1.1 Die Bedeutung des Flüchtlingsbegriffs
- 1.1.2 Die Merkmale des Flüchtlingsbegriffs
- a) Aktualität der Verfolgung
- b) Ernsthaftigkeit der Verfolgung
- c) Gezieltheit der Verfolgung
- d) Relevantes Verfolgungsmotiv
- e) Kein Schutz vor der Verfolgung im Heimatstaat
- 1.1.3 Der Flüchtlingsbegriff in einem Satz
- 1.2 Das Rückschiebungsverbot
- 1.2.1 Das flüchtlingsrechtliche Rückschiebungsverbot
- 1.2.2 Das menschenrechtliche Rückschiebungsverbot
- 2 Die Asylgewährung
- 2.1 Regelfall: Asyl für den anerkannten Flüchtling
- 2.2 Der Asylausschluss
- 2.2.1 Der «asylunwürdige» Flüchtling
- 2.2.2 «Subjektive Nachfluchtgründe» sind Asylausschlussgründe
- 3 Die vorläufige Aufnahme
- 3.1 Der Schutz von Weggewiesenen
- 3.2 Gründe für den undurchführbaren Wegweisungsvollzug
- 3.2.1 Die Unzulässigkeitsgründe
- 3.2.2 Die Unzumutbarkeitsgründe
- a) Humanitäre Gründe
- b) Medizinische Gründe
- c) Der Unzumutbarkeitstatbestand als Auffangtatbestand
- 3.2.3 Die Unmöglichkeitsgründe
- 3.2.4 Ausschluss von der vorläufigen Aufnahme?
- 4 Der Verfahrensablauf
- 4.1 Das Asylgesuch
- 4.1.1 Wie und wo wird ein Asylgesuch gestellt?
- 4.1.2 Im Bundesasylzentrum
- 4.2 Die Verfahrensrechte und -pflichten
- 4.2.1 Das Recht auf Rechtsberatung und Rechtsvertretung
- 4.2.2 Der Anspruch auf rechtliches Gehör
- 4.2.3 Der Untersuchungsgrundsatz
- 4.2.4 Die Mitwirkungspflicht
- 4.2.5 Das Glaubhaftmachen
- 4.3 Das Dublin-Verfahren
- 4.3.1 Das Dublin-System
- 4.3.2 Die Dublin-Zuständigkeitskriterien
- 4.3.3 Der Dublin-Verfahrensablauf
- 4.4 Das nationale Verfahren
- 4.4.1 Das beschleunigte Verfahren
- 4.4.2 Das erweiterte Verfahren
- 5 Der Entscheid und das Rechtsmittel
- 5.1 Der Nichteintretensentscheid
- 5.2 Der materielle Entscheid
- 5.3 Das Rechtsmittelverfahren
- 6 Das Wiedererwägungs- und Revisionsverfahren
- 6.1 Nachträgliche Veränderung der Sachlage
- 6.2 Neu entdeckte Tatsachen oder Beweismittel
- 7 Die Rechtsstellung der Personen aus dem Asylbereich
- 7.1 Asylsuchende (Ausweis N)
- 7.1.1 Anwesenheitsrecht
- 7.1.2 Recht auf Erwerbstätigkeit
- 7.1.3 Mobilitätsrechte
- 7.1.4 Recht auf Familiennachzug
- 7.2 Flüchtlinge mit Asyl (Ausweis B oder C)
- 7.2.1 Anwesenheitsrecht
- 7.2.2 Recht auf Erwerbstätigkeit
- 7.2.3 Mobilitätsrechte
- 7.2.4 Recht auf Familiennachzug
- 7.3 Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und Ausländer (Ausweis F)
- 7.4 Abgewiesene Asylsuchende
- XVI Wege zum Schweizer Bürgerrecht
- 1 Das Schweizer Bürgerrecht
- 1.1 Gesetzliche Grundlagen - Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes des Bundes
- 1.2 Rechte und Pflichten
- 1.3 Doppelbürgerrecht
- 2 Schweizer Bürgerrecht von Gesetzes wegen
- 3 Schweizer Bürgerrecht durch Einbürgerung
- 3.1 Ordentliche Einbürgerung
- 3.1.1 Einbürgerungsbewilligung durch den Bund
- a) Formelle Anforderungen (BüG 9 und 10)
- b) Materielle Voraussetzungen (BüG 11 und 12)
- 3.1.2 Einbürgerungsvoraussetzungen der Kantone und Gemeinden
- 3.1.3 Einbürgerung von minderjährigen Kindern
- 3.1.4 Verfahren und Gebühren
- 3.1.5 Begründung der Einbürgerungsentscheide und andere Verfahrensgarantien und Grundsätze
- 3.1.6 Diskriminierungsverbot (BV 8 Abs. 2, BüG 12 Abs. 2)
- 3.1.7 Schutz der Privatsphäre (BüG 17)
- 3.2 Erleichterte Einbürgerung
- 3.2.1 Allgemeine Voraussetzungen
- 3.2.2 Ehegatten und Ehegattinnen
- 3.2.4 Kinder
- 3.2.5 Personen der dritten Ausländergeneration
- 3.2.6 Verfahren
- 4 Verlust des Bürgerrechts
- 4.1 Verlust des Bürgerrechts von Gesetzes wegen
- 4.2 Verlust des Bürgerrechts durch Entlassung oder Entzug
- 5 Nichtigerklärung der Einbürgerung
- 5.1 Voraussetzungen
- 5.2 Hauptanwendungsfall der Nichtigerklärung
- 5.3 Verfahren
- 5.4 Folgen der Nichtigerklärung
- 6 Wiedereinbürgerung
- 6.1 Wiedereinbürgerung nach neuem BüG
- 7 Rechtsschutz
- 7.1 Bei Entscheiden des Staatssekretariats für Migration
- 7.2 Bei kantonalen Entscheiden
- XVII Ausblick
- Stichwortverzeichnis
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