
Rechtstheorie
Einführung
Philipp Reimer(Author)
Nomos (Publisher)
1st Edition
Published on 15. February 2022
153 pages
978-3-7489-2287-2 (ISBN)
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for PDF without DRM
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Description
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Ziel der "Rechtstheorie" ist es, auf den Rechtsstoff neue und andere Perspektiven einzunehmen und Überliefertes in Frage zu stellen. Das Lehrbuch bietet in dreizehn aufeinander aufbauenden Kapiteln einen Pfad hin zu diesen neuen Perspektiven. Dabei wird eine eigene Sicht (eine normativistische und positivistische Rechtstheorie) erkennbar, die es erlaubt, eine Rechtsordnung auf eine bestimmte Art hin theoretisch zu analysieren. Wenn Du es durchgearbeitet hast, kennst Du bereits eine ganze Reihe von rechtstheoretischen Fragen, Problemen und Weichenstellungen. Am Schluss jedes Kapitels sind weiterführende Hinweise aufgenommen, insbesondere zu der ursprünglichen Herkunft der präsentierten Ideen.
More details
Language
German
Place of publication
Baden-Baden
Germany
File size
2,30 MB
ISBN-13
978-3-7489-2287-2 (9783748922872)
DOI
10.5771/9783748922872
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Content
- Cover
- Gebrauchsanleitung für dieses Buch
- Viel zu lesen - wichtig zu denken!
- Lektürehinweise und Materialien
- § 1 Rechtstheorie als Fach
- Zur Kartierung der Grundlagenfächer
- Grundlagenfächer versus Dogmatik
- Erkenntnisziele der Grundlagenfächer
- Grundlagenfächer mit Außen- und Innenperspektiven
- Grundlagenfächer mit und ohne Mutterdisziplin
- Grundlagenfächer quer zu den dogmatischen "Fachsäulen"
- Historische Ausdifferenzierung der Grundlagenfächer
- Rechtstheorie versus Juristische Methodenlehre
- Für und Wider der Rechtstheorie
- Formale und materiale Rechtstheorie
- Weiterführende Hinweise
- Die Grundlagenfächer
- Die Grundlagen der Rechtstheorie
- Zu weiteren Ansätzen
- § 2 Recht zwischen Sinn und Wirklichkeit: systematisch
- Was ist ein Gesetz? Medium - Text - Sinn
- Was ist Recht?
- Wollen wir "das Recht" in gleicher Weise begreifen wie oben "das Gesetz" - als einen Sinn- und Vorstellungsgehalt, über den man sich einig sein oder streiten, den man aber jedenfalls nicht unmittelbar wahrnehmen kann?
- Oder ist das illusorisch und wir sollten unter "dem Recht" nicht nur etwas Imaginiertes, sondern etwas Wahrgenommenes, Greifbares, Wirkliches verstehen?
- Normativistisches versus empiristisches Rechtsverständnis
- Normativistisch: Recht als vorgestellter Sinn
- Empiristisch: Recht als wahrnehmbare Tatsache(n)
- Sein und Sollen
- Weiterführende Hinweise
- § 3 Recht zwischen Sinn und Wirklichkeit: historisch
- Noch einmal zum Begriff "Rechtstheorie" .
- Empiristische Rechtskonzepte
- Anerkennungstheorien - z.B. Ehrlich und Bierling
- Durchsetzungstheorien - z.B. Holmes
- Kommunikationstheorien - z.B. Luhmann
- Normativistische Rechtskonzepte
- Inkonsequenter Normativismus - Hart und die rule of recognition
- Konsequenter Normativismus - Kelsen und die Grundnorm
- Geltung und Wirksamkeit
- Weiterführende Hinweise
- § 4 Recht(ssinn) zwischen Gerechtigkeit und Wirklichkeit
- Ein alter Streit
- Positivismusfrage als zweite begriffliche Grundentscheidung
- Nichtpositivistische Traditionen
- Positivistische Traditionen
- Englische Anfänge - Bentham und Austin
- Deutsche Anfänge - Laband
- Österreichischer Meilenstein - Kelsen
- Die Strukturprobleme des Positivismus
- Das Extremfallproblem des Positivismus
- "Jeder beliebige Inhalt"?
- "Radbruchsche Formel"
- Für und Wider eines moralfreien Rechtsbegriffs
- Weiterführende Hinweise
- § 5 Rechtssinn und Rechtsakt
- Zum Kontext: Recht und Sprache
- Fragestellung und Perspektive
- Zur Phänomenologie des Rechtsakts
- Rechtsakt als Zuschreibungsergebnis
- Rechtsakt als Handlung, Ergebnis, Text und Sinn
- Rechtsakt als Interpretations- oder Intertextualitätsphänomen
- Rechtsakt als Sprechakt
- Zur Gewinnung des Rechtssinns aus dem Rechtstext
- Hermeneutik: Verstehen als Prozess
- Wer bestimmt über den Rechtssinn?
- Rechtstheoretische Kritik an der Methodenlehre
- Die Vorfrage nach dem Auslegungsziel
- Subjektives Auslegungsziel
- Objektives Auslegungsziel
- Das Problem der Konforminterpretationen
- Die Frage nach der Auslegungsmethode
- Zwischenfazit
- Noch einmal: Sprache und Recht
- Weiterführende Hinweise
- § 6 Rechtssinn und Rechtsinhalt I: Rekonstruktion mittels Modi und Rechtspositionen
- Rechts- und anderer Sinn
- Rechtssinn als Sollen (im weiteren Sinne)
- Rechtliches Sollen (im engeren Sinne) - Nichtsollen - Dürfen
- Subjektives Recht - Anspruch
- Rechtliches Haben
- Rechtliches Sein
- Rechtliches Können
- Können und Rechtsakte
- Können als Voraussetzung komplexer Rechtsordnungen
- Können und Arten der Rechtspositionen (und entsprechenden Rechtsakte)
- Können und Trägheitsprinzip
- Zusammenspiel der Modi
- Rechtssinn als Deutungsschema
- Weiterführende Hinweise
- § 7 Rechtssinn und Rechtsinhalt II: Rekonstruktion mittels Rechtsnormen
- Rechtsnorm als Ausschnitt des Rechtssinns
- Recht = Rechtsnormen
- Arten von Rechtsnormen
- Rechtsnorm = Rechtsfolge und Tatbestand
- Zwischenfazit: Rechtsakt - Können - Rechtsnorm - Ermächtigungsnorm - Normerzeugungszusammenhang
- Rechtsnorm als Sinn eines Rechtsakts?
- Äußeres Problem: Stamm- und Änderungsrechtsakte
- Inneres Problem: Rechtsaktteile - Abgrenzung der Rechtsnormen
- Zwischenfazit
- Rechtsnorm als abgrenzbarer Teil des Rechtssinns?
- Engere Rechtsnormbegriffe
- Deutscher Rechtsnormbegriff
- Kelsens Rechtsnormbegriff
- Weiterführende Hinweise
- § 8 Rechtssinn und Rechtsinhalt III: Rekonstruktion mittels Rechtslogik
- Natürliche und formalisierte Sprache - Logik und Rechtslogik
- Aussagenlogik
- Modallogik
- Aussagen im Modus des Sollens
- Aussagen im Modus des Verbotenseins oder Erlaubtseins
- Aussagen im Modus des Verlangenkönnens
- Verneinung (Negation)
- Logische Verknüpfungen
- Arten von Verknüpfungen
- Tatbestandsdarstellung mit Verknüpfungen
- Schlussfolgerungen bei Verknüpfungen
- Abtrennungsregel
- Modus ponens - Justizsyllogismus
- Erweiterungsregel - Ross-Paradox
- Arbeiten mit Verknüpfungen: Umformungen und Einsetzungen
- Beispiel "Verbrechensaufbau"
- Beispiel "Verwaltungsakt und Nebenbestimmungen"
- Quantorenlogik
- Prädikatenlogik
- Zwischenfazit
- Anwendungsbeispiel
- Blinder Fleck der Rechtslogik: die Rechtsdynamik
- Weiterführende Hinweise
- § 9 Geltung des Rechts(sinns): historisch
- Mehrheit von Rechtsordnungen - die Geltungsfrage
- Geltungsbegründung über Rechtsquellen
- Beispiele: Rechtsquellenlehren aus drei Kontexten
- Deutsches Privatrecht - z.B. Dernburg und Larenz
- Amerikanisches Recht - z.B. Gray
- Völkerrecht
- Würdigung
- Geltungsbegründung über Ermächtigungsnormen
- Weiterführende Hinweise
- § 10 Geltung des Rechts(sinns): systematisch
- Geltung versus Wirksamkeit
- Geltung mit Geltung begründen
- Relative Geltung - "Geltung im System"
- Geltungsbegründung relativ zu Ermächtigungsnormen
- Geltungsbegründung relativ zur "historisch ersten Verfassung"
- "Stammbaum" und "Ahnentafel"
- Absolute Geltung - "Geltung des Systems"
- Pragmatischer versus philosophischer Blick
- Begründungsabbruch mit Dogma oder Grundnormpostulat
- Welche Grundnorm voraussetzen?
- Weiterführende Hinweise
- § 11 Geltung des Rechts(sinns): praktisch
- Vielfalt der Rechtsordnungen
- Theorie-Herausforderungen I: Zwei(- und Mehr)ebenensysteme
- Bundesstaat
- Europäische Union
- Völkerrecht
- Theorie-Herausforderungen II: Recht ohne Staat?
- Mittelalterliches Recht
- Recht jenseits des Staates
- Weiterführende Hinweise
- § 12 Rechtssinn und Rechtsanwendung
- Rechtsanwendung: Gegensatz oder Komplement der Rechtsetzung?
- Rechtsanwendung als Rechtsbefolgung, -setzung oder -prüfung
- Gerichtliche Rechtsanwendung genauer betrachtet: dreierlei Normverhältnisse
- Abstrakter gefasst: dreierlei "Rechtsanwendungen"
- Zwischenfazit
- Rechtsprüfung als problematische Art der "Rechtsanwendung"
- Justizsyllogismus - Rechtsarbeit
- "Open texture" versus "one right answer"
- Rechtserzeugungsanteil
- Rechtserzeugungsanteil und wissenschaftliche Rechtsprüfung
- Rechtserzeugungsanteil und weitere Spielräume
- Weiterführende Hinweise
- § 13 Rechtssinn und Rechtswissenschaften
- Rechtswissenschaftstheorie
- Wissenschaftstheorie der Rechtsdogmatik
- Ein Seitenblick vorab: Wissenschaftspraxis der Rechtsdogmatik
- Richtungen der Kritik
- Kein fester Gegenstand?
- Keine reine Erkenntnis - zu viel Anwendungsbezug?
- Kein sozialer Bezug?
- Klassifikationen
- Real- oder Formalwissenschaft
- Geistes- oder Sozialwissenschaft
- Weiterführende Hinweise
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