
Recht der Ratsfraktionen
Description
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Den Fraktionen kommt bei allen kommunalpolitischen Entscheidungen eine immer größere Bedeutung zu. Sie sind in den Kommunen und Landkreisen die politischen Entscheidungsträger.
Das Werk nimmt eine genaue Betrachtung des Fraktionsrechts für Gemeinden, Städte und Landkreise vor. Einen Schwerpunkt bilden die kommunalverfassungsrechtlichen Rechte der Fraktionen, die im Überblick für alle Flächenbundesländer erörtert werden. Zusätzlich beinhaltet das Werk die derzeit wohl umfassendste Darstellung des hochsensiblen Themas der Finanzierung der Fraktionen auf kommunaler Ebene. Die aktuelle Rechtsprechung und das neue Schrifttum sind eingearbeitet sowie ein Hinweis auf die Nutzung der Social Media für die Arbeit der Fraktionen und der damit verbundenen Gefahren.
Der Einführung folgt ein Überblick, der die gesetzlichen Regelungen zum Fraktionswesen und die Bedeutung der Fraktionen aus Sicht der Gemeindevertretung, des Gemeinderatsmitglieds, des Wählers und der Parteien veranschaulicht. Im Rahmen der Beschreibung über die Bildung, Mitgliedschaft und Beendigung von Fraktionen wird deren Charakter als freiwilliger Zusammenschluss von Ratsmitgliedern mit gemeinsamer politischer Grundüberzeugung betont. Ein Abschnitt zum Geschäftsordnungsrecht trägt den Rechten und Pflichten der Fraktionen Rechnung. Wegen der einschneidenden Wirkungen werden die rechtlichen Voraussetzungen eines Fraktionsausschlusses besonders gewürdigt.
Mit diesem Titel werden Bedeutung, Rechtsnatur und Begriff, Rechte und Pflichten, Einbindung in die Kommunalverfassungen, Ausschluss sowie Finanzierung der Fraktionen anschaulich aufgezeigt. Diese Ausgabe zeichnet sich dardurch aus, dass hier die länderübergreifenden Grundsätze unter Berücksichtigung einzelner länderspezifischer Regelungen dargestellt werden. Die aktuelle Rechtsprechung und das neue Schrifttum sind eingearbeitet.
Inhalt der neuen Auflage sind nach wie vor Streitigkeiten um die Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen, die Besetzung kommunaler Gremien und die Finanzierung der Fraktionen ebenso wie die Auseinandersetzungen um Rechte von Fraktionen extremistischer, aber verfassungsrechtlich nicht verbotener Parteien.
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Rezensionen
Wenn ein Werk bereits nach eineinhalb Jahren neu aufgelegt wird – mittlerweile zum elften Mal –, spricht das bereits für seinen Inhalt und seine praktische Bedeutung. Meyer ist erneut eine Darstellung gelungen, die alle wesentlichen Rechtsfragen kommunaler Fraktionen auf aktuellem Stand verständlich aufbereitet. Das Werk bleibt für die Arbeit der Kommunalvertretungen unverzichtbar.
(Dr. Florian Edinger, Leiter des Justiziariats im Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz, NVwZ, September 2021)
Das Buch präsentiert eine außergewöhnlich gut vergleichbare Darstellung länderübergreifender Vorgaben unter Bezugaufnahme auf spezifische Regelungen einzelner Bundesländer.
(Die Kommunale Zeitung, Ausgabe 03/2021)
Das Buch überzeugt durch seine Aktualität bei der Einarbeitung der Rechtsprechung und der Befassung beispielsweise mit der durch die Coronapandemie neu aufgetretenen Fragen oder auch Bewertungen zur Zulässigkeit von Video- und Telefonkonferenzen; dies begründet auch die Neuauflage nur 1,5 Jahre nach Erscheinen der letzten Auflage.
(Rechtsanwältin Charlotte Jentsch, Die Rezensenten, Mai 2021)
Für den 'richtigen Kompass' zum Verständnis von Kommunalpolitik ist die Lektüre des Bandes außerordentlich hilfreich und seine Anschaffung daher sehr empfehlenswert.
(Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Der Landkreis, Ausgabe 3/2021)
Das vorliegende Buch ist eine realistische und leicht verständliche Betrachtung des Fraktionsrechts für kommunale Gebietskörperschaften. [...] [Es] informiert kompetent und umfassend zum Thema [...].
(Volker Wilke, AKP, Ausgabe 1/2018)
Durch die Darstellung der länderübergreifenden Grundsätze unter Berücksichtigung einzelner länderspezifischer Regelungen bietet die Ausgabe einen umfassenden Überblick über das Recht der Ratsfraktionen. Erfreulich ist, dass auch in die nunmehr vorliegende [...] Auflage die aktuelle Rechtsprechung und neue Literatur zum Thema eingearbeitet wurden.
(Unternehmerin Kommune, Ausgabe 2 / November 2017)
Der Leser wird aufgrund der Tiefgründigkeit der Erläuterung auf nahezu jede Detailfrage eine Antwort finden können.
(komba - Niedersächsische Rundschau, Nr. 11/2015)
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Autor
Prof. Dr. Hubert Meyer ist Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Niedersächsischen Landkreistages und mit den Problemen der Materie bestens vertraut.
Content
- Intro
- Inhalt
- Abkürzungsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Vorwort
- Vorwort zur 12. Auflage
- 1. Überblick: Gesetzliche Regelungen
- 1.1 Erste Vorboten einer Fraktionsbildung
- 1.2 Fraktionen im Grundgesetz und den Landesverfassungen
- 1.3 Fraktionsgesetze des Bundes und der Länder
- 1.3.1 Fraktionsgesetz des Bundes
- 1.3.2 Fraktionsgesetze der Länder
- 1.3.3 Gruppen in den staatlichen Parlamenten
- 1.4 Regelungen zu den Fraktionen in den Gemeinde- und Kreisordnungen
- 2. Bedeutung, Rechtsnatur und Begriff der Fraktionen
- 2.1 Funktionale Betrachtung der Fraktionen
- 2.1.1 Aus Sicht der Volksvertretung
- 2.1.2 Aus Sicht des Gemeinderatsmitgliedes
- 2.1.3 Aus Sicht des Wählers
- 2.1.4 Aus Sicht der Parteien
- 2.1.5 Zwischenergebnis
- 2.1.5.1 Funktionale Notwendigkeit der Fraktionsbildung
- 2.1.5.2 Zunehmende Fragmentierung unterstreicht Bedeutung der Fraktionsbildung
- 2.2 Rechtsnatur der Fraktionen
- 2.2.1 Stimmen für Zuordnung zum bürgerlichen Recht
- 2.2.2 Stimmen für Zuordnung zu öffentlichem Recht
- 2.2.3 Stellungnahme
- 2.3 Begriff der Fraktion
- 2.4 Rechtsschutzfragen
- 3. Bildung, Mitgliedschaft und Beendigung
- 3.1 Öffentliches Amt und freies Mandat
- 3.1.1 Wahlentscheidung als Zäsur
- 3.1.2 Grundgesetzliche Absicherung des freien Mandates
- 3.1.3 Freies Mandat als Basis der Fraktionsbildung
- 3.1.4 Geltung des freien Mandats für die kommunale Ebene
- 3.1.5 Freies Mandat und Fraktionsbindung
- 3.2 Partei- und Fraktionszugehörigkeit
- 3.2.1 Kein Anspruch auf Beitritt durch die Partei
- 3.2.2 Kein Anspruch des Ratsmitglieds auf Beitritt
- 3.2.3 Parteimitgliedschaft keine notwendige Bedingung
- 3.2.3.1 Unproblematische landesrechtliche Regelungen
- 3.2.3.2 Bayern
- 3.2.3.3 Saarland
- 3.2.3.4 Schleswig-Holstein
- 3.2.3.5 Geschäftsordnungen dürfen freies Mandat nicht einschränken
- 3.2.3.6 Sitzerwerb für aus Partei ausgeschiedene Nachrücker
- 3.2.4 Verbot der Doppelmitgliedschaft
- 3.2.5 Mehrere Fraktionen derselben Partei ("Parallelfraktionen")?
- 3.2.6 Austritt aus der Fraktion
- 3.2.7 Kein Mandatsverlust durch Ausscheiden aus der Fraktion
- 3.2.8 Auswirkungen eines Parteiverbots auf das Mandat
- 3.2.8.1 Rechtsprechung des BVerfG zum Parteiverbot
- 3.2.8.2 Kritik
- 3.2.8.3 Kompetenzrechtliche Fragen
- 3.3 Erfordernis grundsätzlicher politischer Übereinstimmung
- 3.4 Mitgliedschaft und Mitwirkung
- 3.4.1 Problemstellung
- 3.4.2 Auffassung des BVerwG
- 3.4.3 Stellungnahme
- 3.4.4 Rechtslage in Schleswig-Holstein
- 3.4.5 Keine Sonderstellung sachkundiger Bürger in anderen Bundesländern
- 3.4.6 Ruhen des Mandats berührt Mitgliedschaft nicht
- 3.5 Abgrenzung zu anderen Zusammenschlüssen
- 3.5.1 Gruppen in staatlichen Parlamenten
- 3.5.2 Gruppen in Niedersachsen
- 3.5.3 Gruppen in Nordrhein-Westfalen
- 3.5.4 Gruppen im Freistaat Sachsen
- 3.5.5 "Politische Gruppe" in Rheinland-Pfalz
- 3.5.6 Ausschussgemeinschaft in Bayern
- 3.6 Dauer der Fraktionsexistenz
- 4. Pflichten und Rechte der Fraktionen
- 4.1 Fraktionsmindeststärke
- 4.1.1 Zulässigkeit und Maßstäbe der Festsetzung einer Mindeststärke
- 4.1.1.1 Organisationshoheit der Kommunen
- 4.1.1.2 Wahlrechtliche Sperrklausel als Hindernis
- 4.1.1.3 Gebot der Chancengleichheit
- 4.1.1.4 Funktionsfähigkeit des Gemeinderates als Schranke
- 4.1.2 Höhe und Regelungen der einzelnen Bundesländer
- 4.1.2.1 Höhe einer Mindeststärke
- 4.1.2.2 Überprüfung der landesrechtlichen Regelungen
- 4.2 Formelle Erfordernisse
- 4.2.1 Konstituierung der Fraktion
- 4.2.2 Mitteilungs- und Anzeigepflichten
- 4.2.3 Innere Ordnung
- 4.3 Geschäftsordnungsrecht
- 4.3.1 Notwendigkeit und typischer Regelungsgehalt einer Geschäftsordnung
- 4.3.2 Rechtsnatur und rechtliche Bindungswirkung
- 4.3.3 Rechtsschutz gegen beeinträchtigende Geschäftsordnungsnormen
- 4.4 Fraktionsausschluss
- 4.4.1 Bedeutung
- 4.4.2 Verfahrensrechtliche Voraussetzungen
- 4.4.2.1 Zuständigkeit
- 4.4.2.2 Verfahren
- 4.4.2.3 Form
- 4.4.3 Materielle Voraussetzungen
- 4.4.3.1 Ausdrückliche Regelung
- 4.4.3.2 Wichtiger Grund
- 4.4.3.3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- 4.4.3.4 Willkürverbot
- 4.4.4 Rechtsschutz
- 4.4.4.1 Rechtsweg und Klageart
- 4.4.4.2 Beteiligtenfähigkeit und Rechtsschutzinteresse
- 4.4.4.3 Passivlegitimation
- 4.4.4.4 Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung
- 4.4.4.5 Streitwert
- 4.5 Recht auf Girokonto
- 4.5.1 Problemstellung
- 4.5.2 Recht auf Girokonto für Parteien
- 4.5.3 Recht auf Girokonto für Fraktionen
- 4.6 (Kein) Recht auf Führen des Wappens der Kommune
- 4.7 Recht auf diskriminierungsfreie Beteiligung
- 5. Rechte der Fraktionen im Kommunalverfassungsrecht
- 5.1 Antrags-, Initiativ- und Zugangsrechte der Fraktionen
- 5.1.1 Einberufen einer Sitzung des Gemeinderates
- 5.1.2 Initiativrecht zur Tagesordnung
- 5.1.2.1 Ausgestaltung in den Gemeindeordnungen
- 5.1.2.2 Vorprüfungsrecht des Ratsvorsitzenden?
- 5.1.2.3 Folgerungen aus der landesrechtlichen Ausgestaltung
- 5.1.2.4 Rederecht/Möglichkeit der Antragserläuterung
- 5.1.2.5 Kein Recht auf sachliche Beschlussfassung
- 5.1.2.6 Kein Recht auf vorrangige Behandlung
- 5.1.2.7 Verfahren in den Ausschüssen
- 5.1.3 Sitzordnung im Plenum
- 5.1.4 Benutzung öffentlicher Einrichtungen
- 5.2 Kontroll- und Informationsrechte
- 5.2.1 Auskunftsrecht
- 5.2.1.1 Problemstellung
- 5.2.1.2 Landesrechtliche Regelungen
- 5.2.1.3 Rechtliche Probleme der Ausgestaltung
- 5.2.1.4 Abgrenzung zur Anspruchberechtigung nach Informationsfreiheitsgesetzen
- 5.2.2 Vorbereiten einzelner Tagesordnungspunkte
- 5.2.2.1 Grundsätzlich Verantwortung der hauptamtlichen Verwaltung
- 5.2.2.2 Gleichbehandlungsanspruch aller Fraktionen
- 5.2.3 Akteneinsicht
- 5.2.3.1 Grundsätzlich dem Gemeinderat zustehendes Recht
- 5.2.3.2 Überwiegende Ausgestaltung als Minderheitenrecht
- 5.2.4 Öffentlichkeit der Sitzung
- 5.3 Vorschlags- und Entsendungsrechte
- 5.3.1 Ausschussbesetzung
- 5.3.1.1 Landesrechtliche Regelungen
- 5.3.1.2 Allgemeine Grenze der Geschäftsordnungsautonomie
- 5.3.1.3 Grundsatz der Spiegelbildlichkeit
- 5.3.1.4 Gebundene Entscheidung für Verhältniswahl
- 5.3.1.5 Berechnungsmethoden
- 5.3.1.6 Kein Vorabausgleich bei Listenverbindungen
- 5.3.1.7 Auflösen von Patt-Situationen
- 5.3.2 Anspruch auf Mitwirkung in Ausschüssen?
- 5.3.2.1 Stellenwert der Ausschussarbeit
- 5.3.2.2 Gesetzliche Regelungen
- 5.3.2.3 Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
- 5.3.2.4 Konsequenzen für die kommunale Ebene
- 5.3.3 Abberufung aus dem Ausschuss durch Fraktion
- 5.3.4 Änderung der Fraktionsstärke
- 5.3.4.1 Gesetzliche Regelungen
- 5.3.4.2 Rechtslage bei fehlender gesetzlicher Regelung
- 5.3.4.3 Beabsichtigte Regelung in Mecklenburg-Vorpommern
- 5.3.5 Weitere Entsendungs- und Benennungsrechte
- 5.3.5.1 Vorsitz in den Ausschüssen
- 5.3.5.2 Benennung sachkundiger Einwohner
- 5.3.5.3 Ortschaften und Stadtbezirke
- 5.3.6 Grenzen des Entsendungsrechts
- 5.4 Rechtsschutzmöglichkeiten der Fraktion
- 5.4.1 Rechtsschutz der Parlamentsfraktionen
- 5.4.2 Rechtsschutz der Gemeinderatsfraktionen
- 5.4.2.1 Klageart
- 5.4.2.2 Beteiligtenfähigkeit
- 5.4.2.3 Prozessfähigkeit
- 5.4.2.4 Geltendmachen eigener Rechte
- 5.4.2.5 Rechtsschutzbedürfnis
- 5.4.3 Erstattungsanspruch für entstandene Kosten
- 6. Finanzierung der Fraktionen
- 6.1 Zulässigkeit kommunaler Fraktionenfinanzierung
- 6.1.1 Strikte Trennung zwischen Finanzierung der Parteien undFraktionen
- 6.1.1.1 Verfassungsrechtliche Legitimation der staatlichen Fraktionenfinanzierung
- 6.1.1.2 Verfassungsrechtliche Differenzierung in der Parteienfinanzierung
- 6.1.1.3 Umfang und verfassungsrechtliche Leitplanken der Parteienfinanzierung
- 6.1.2 Tatsächliche Bedeutung der Fraktionenfinanzierung
- 6.1.2.1 Auf staatlicher Ebene
- 6.1.2.2 Auf kommunaler Ebene
- 6.1.3 Normative Regelungen
- 6.1.4 Legitimation für die kommunale Fraktionsfinanzierung
- 6.1.4.1 Weitgehende Einigkeit im Ergebnis
- 6.1.4.2 Staatliche Fraktionenfinanzierung als Teil der Parlamentsfinanzierung
- 6.1.4.3 Kommunale Fraktionenfinanzierung als Teil der Gemeinderatsfinanzierung
- 6.2 Allgemeine Grundsätze der Fraktionsfinanzierung
- 6.2.1 Rechtsanspruch dem Grunde nach?
- 6.2.1.1 Bei fehlender gesetzlicher Regelung und bei "Kann-Vorschriften"
- 6.2.1.2 Rechtslage in Nordrhein-Westfalen und Sachsen
- 6.2.2 Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
- 6.2.3 Grundsätze der Haushaltswahrheit und -klarheit
- 6.2.4 Verwendungsnachweis
- 6.2.5 Rücklagen nicht erlaubt
- 6.2.6 Erstattungspflicht und Rückforderung von Fraktionsmitteln
- 6.3 Zulässigkeit sächlicher Aufwendungen
- 6.3.1 Zuwendungen für laufende Geschäftsbedürfnisse
- 6.3.2 Räumlichkeiten für Geschäftsstelle und Sitzungen
- 6.3.2.1 Notwendigkeit eigener Räumlichkeiten
- 6.3.2.2 Hausrecht
- 6.3.2.3 Unfallversicherungsschutz
- 6.3.3 Beiträge an kommunalpolitische Vereinigungen/Bildungswerke
- 6.3.4 Fortbildung von Fraktionsmitgliedern
- 6.3.5 Heranziehen externen Sachverstands
- 6.3.5.1 Abschließende Regelungen in den Kommunalverfassungen
- 6.3.5.2 Fraktionen keine "Kontrastorgane" zur hauptamtlichen Verwaltung
- 6.3.6 Öffentlichkeitsarbeit
- 6.3.6.1 Zulässiger Umfang der Öffentlichkeitsarbeit vonParlamentsfraktionen
- 6.3.6.2 Zulässiger Umfang der Öffentlichkeitsarbeit kommunaler Fraktionen
- 6.3.7 Weitere unzulässige Aufwendungen
- 6.3.8 Zusammenfassende Schnellübersicht
- 6.3.8.1 Zulässige sächliche Aufwendungen
- 6.3.8.2 Zulässig nach den Umständen des Einzelfalles
- 6.3.8.3 Unzulässige sächliche Aufwendungen
- 6.4 Fraktionsmitarbeiter
- 6.4.1 Problemaufriss
- 6.4.2 Geschäftsstellenpersonal
- 6.4.3 Fraktionsassistenten
- 6.4.3.1 Konträre verwaltungsgerichtliche Positionen
- 6.4.3.2 Stellungnahme
- 6.5 Ausgestaltung der Fraktionsausstattung
- 6.5.1 Kreis der Zuwendungsempfänger
- 6.5.1.1 Verbot der zusätzlichen Entschädigung einzelner Ratsmitglieder
- 6.5.1.2 Gleichberechtigte Förderung aller Fraktionen
- 6.5.1.3 Zulässigkeit der Förderung anderer Zusammenschlüsse?
- 6.5.2 Kriterien für die Verteilung der Mittel
- 6.6 Finanzkontrolle
- 6.6.1 Ausgangssituation
- 6.6.2 Kontrolle in den Kommunen
- 6.6.2.1 Grundsätzlich kein prüfungsfreier Raum
- 6.6.2.2 Keine Zweckmäßigkeitskontrolle
- 6.6.2.3 Rechtslage in Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg- Vorpommern und Sachsen
- 6.6.2.4 Überörtliche Prüfung
- 6.6.3 Presserechtliche Auskunftsansprüche
- 6.7 Rechtsschutz
- Anhang
- Übersicht über die Bestimmungen in den Gemeindeordnungen der Bundesländer zu Fraktionen
- Muster einer Geschäftsordnung für Ratsfraktionen
- Zuwendungen an Fraktionen und Gruppen in Vertretungen kommunaler Körperschaften
- Muster des Niedersächsischen Landkreistages einer Geschäftsordnung für den Kreistag
- Stichwortverzeichnis
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