
Die kartellrechtliche Zulässigkeit der Laufzeiten von Wärmelieferverträgen
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Langfristige Versorgungsverträge sind im Bereich der Wärmewirtschaft in Deutschland sehr weit verbreitet, zumal die AVBFernwärmeV eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren mit der Option einer Verlängerung ausdrücklich gestattet. Von solchen Langfristvereinbarungen können gleichwohl möglicherweise wettbewerbsbeschränkende Folgen ausgehen, was die Frage nach der kartellrechtlichen Unbedenklichkeit von langfristigen Wärmelieferverträgen aufwirft. Dabei geht es sowohl um Aspekte der Missbrauchskontrolle als auch um das Kartellverbot unter Berücksichtigung der Sektoruntersuchung Fernwärme des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2012. Es finden sich zudem Überlegungen zu einer möglichen Freistellung. Knut Werner Lange untersucht neben der Fern- auch die sog. Nahwärme sowie Contracting-Modelle und geht ausführlich auf die Besonderheiten und Eigenarten der Fernwärmewirtschaft ein
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Content
- Cover
- Titel
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Begrifflichkeiten und Besonderheiten der Fernwärme
- I. Der Begriff der Fernwärme
- 1. Definition in der Rechtsprechung
- a) Orientierung an der HeizkostenV
- b) Einschränkung durch den BGH im Jahr 2011
- 2. Wärmelieferungsbegriff im Wohnraummietrecht
- 3. EDL-G
- 4. § 2 Nr. 32 KWKG
- 5. Zwischenergebnis zur Begriffsdefinition
- II. Technische Besonderheiten
- III. Wirtschaftliche Besonderheiten
- 1. Fernwärme und Contracting
- 2. Kapitalintensität und Vertragslaufzeit
- 3. Interessen der Fernwärmekunden
- IV. Rechtliche Besonderheiten
- 1. Fragmentarische Normierung
- 2. Keine Konzessionsvergabe
- 3. Keine sektorspezifische Regulierung
- 4. Vertragsrecht
- V. Ergebnis zu den Besonderheiten der Fernwärme
- C. Europäisches Kartellrecht
- I. Überblick
- II. Persönlicher Anwendungsbereich
- III. Grenzüberschreitung und Spürbarkeit
- 1. Zwischenstaatlichkeitsklausel
- a) Bedeutung und Auslegung durch die Unionsorgane
- b) Bündeltheorie
- 2. Spürbarkeit der Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels
- IV. Folgerungen für die Anwendung des Unionskartellrechts
- D. Die Missbrauchskontrolle nach deutschem Kartellrecht
- I. Bedeutung
- II. Ermittlung des relevanten Marktes
- 1. Sachlich relevanter Markt
- a) Sachliche Marktermittlung durch Behörden und Gerichte
- b) Argumente für einen allgemeinen Angebotsmarkt der Wärmeversorgung
- c) Bedeutung der Wärme-Contracting-Modelle
- aa) Erscheinungsformen
- bb) Bedeutung für die sachliche Marktabgrenzung
- d) Differenzierung nach Kundengruppen
- e) Zusammenfassung
- 2. Räumlich relevanter Markt
- a) Begriff des räumlich relevanten Marktes
- b) Räumliche Marktabgrenzung in der Fernwärmewirtschaft
- III. Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung
- 1. Bedeutung der Marktanteile
- 2. Widerlegung der Vermutungswirkung
- 3. Zwischenergebnis zum Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung
- IV. Das Missbrauchsverbot des GWB
- 1. Zweck der Missbrauchskontrolle
- 2. Vorliegen eines Missbrauchs
- a) § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB
- b) § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB
- 3. Versorgungsverträge im Anwendungsbereich der AVBFernwärmeV
- a) Laufzeitregelung des § 32 AVBFernwärmeV
- b) Administrative Konditionenkontrolle im Anwendungsbereich der AVBFernwärmeV?
- aa) § 32 AVBFernwärmeV als sektorspezifisches Regulierungsrecht
- bb) § 32 AVBFernwärmeV als Konkretisierung der Missbrauchskontrolle
- c) Zwischenergebnis
- 4. Versorgungsverträge außerhalb des Anwendungsbereichs der AVBFernwärmeV
- a) Versorgung von Industrieunternehmen
- b) Individualvereinbarung oder Sonder-AVB
- c) Missbrauch
- aa) Abschluss einer Langfristvereinbarung
- bb) Vertragsverlängerung
- V. Ergebnis zur Missbrauchskontrolle
- E. Das Kartellverbot nach deutschem Recht
- I. Bedeutung und Anwendbarkeit
- 1. Angleichung des deutschen an das europäische Kartellverbot
- 2. Anwendbarkeit des § 1 GWB
- II. Die Tatbestandsvoraussetzungen
- 1. Vorliegen einer Vereinbarung
- 2. Unternehmenseigenschaft der Akteure
- 3. Zwischenergebnis zu den Tatbestandsvoraussetzungen
- 4. Die Wettbewerbsbeschränkung
- a) Begriff und Bedeutung
- b) Praxis der europäischen Gerichte
- c) Praxis der Kommission
- d) Praxis in Deutschland
- e) Anerkannte, nicht erfasste Wettbewerbsbeschränkungen
- f) Wettbewerbsbeschränkung durch langfristige Fernwärmeversorgungsverträge
- aa) Wettbewerbsbeschränkung durch vertikale Verträge mit Langfrist- und ggf. Ausschließlichkeitsbindung
- bb) Wettbewerbsbeschränkung durch langfristige Fernwärmelieferverträge
- (1) Differenzierende Betrachtung geboten
- (2) Vereinbarungen zwischen Fernwärmelieferanten und Weiterverteilern
- (3) Vereinbarungen zwischen Fernwärmelieferanten und unternehmerisch tätigen Wärmekunden
- g) Zusammenfassung zur Wettbewerbsbeschränkung
- III. Möglichkeiten der Freistellung
- 1. Bedeutung
- 2. Gruppenfreistellung
- a) Die Vertikal-GVO
- b) Anwendungsbereich der Vertikal-GVO
- aa) Sachlicher Anwendungsbereich
- bb) Persönlicher Anwendungsbereich: Marktanteilsschwelle
- c) Ergebnis zur Gruppenfreistellung
- 3. Überlegungen zu einer Einzelfreistellung
- a) Grundsätzliches zur Einzelfreistellung
- b) Die einzelnen Freistellungsvoraussetzungen
- aa) Verbesserung der Warenerzeugung oder Verteilung
- bb) Angemessene Beteiligung der Verbraucher
- cc) Unerlässlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung
- dd) Erhaltung des Restwettbewerbs
- c) Übertragung auf Fernwärmeversorgungssysteme
- aa) Vertikal-GVO als gesetzliches Leitbild?
- bb) Marktzugang/Markteröffnung
- cc) Investitionsschutz
- dd) Verbraucherschutz/Umweltschutz
- IV. Ergebnis zum Kartellverbot
- F. Thesenartige Zusammenfassung der Ergebnisse
- Literaturverzeichnis
- Stichwortverzeichnis
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