
Das Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten
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Content
- Cover
- § 1 Einleitung
- A. Historische und systematische Hintergründe des Berufskrankheitenrechts
- B. Problemaufriss
- C. Stand der Forschung
- D. Gang der Untersuchung
- § 2 Grundlagen
- A. Grundprinzipien der Gesetzlichen Unfallversicherung
- B. Der Begriff der Berufskrankheit
- I. Der Krankheitsbegriff in der GUV
- II. Die weiteren Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII
- III. Abgrenzung zu arbeitsbedingten Erkrankungen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- IV. Abgrenzung zum Arbeitsunfall
- C. Grundlagen der abstrakten und der konkreten Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit
- I. Die abstrakte Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit durch Verordnungsgebung
- 1. Delegation der Rechtsetzungsbefugnis an die Bundesregierung durch § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII
- a) Zulässigkeit der Verordnungsermächtigung in § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII dem Grunde nach
- b) Zulässigkeit der konkreten Ausgestaltung der Verordnungsermächtigung in § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII - Wahrung der verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG
- c) Folgen der delegierten Rechtsetzungsbefugnis für die Verordnungsgebung
- 2. Die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
- 3. Das Listensystem der Anlage 1 zur BKV und die Normstruktur der Listentatbestände
- II. Die konkrete Anerkennung einer Berufskrankheit durch den Unfallversicherungsträger
- 1. Versicherungsfall und Leistungsfall
- 2. Listen-BK und Wie-BK - Die beiden Versicherungsfälle des § 9 SGB VII
- D. Unionsrechtliche Einstrahlung und Chancen eines "Europäischen Berufskrankheitenrechts"
- § 3 Das Verfahren zur Aufnahme einer Krankheit in die Berufskrankheitenliste
- A. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufnahme einer Krankheit in die Berufskrankheitenliste
- B. Die Mitwirkung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats "Berufskrankheiten" (ÄSVB)
- I. Zusammensetzung und Funktion des ÄSVB
- II. Fehlen einer gesetzlichen Normierung des ÄSVB
- 1. Pflicht zur gesetzlichen Normierung des ÄSVB aufgrund des Vorbehalts des Gesetzes
- a) Bedeutung des strengen sozialrechtlichen Vorbehalts des Gesetzes aus § 31 SGB I i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG
- b) Keine unmittelbare rechtliche Bedeutung des ÄSVB
- c) Bedeutende faktische Rolle und Funktion des ÄSVB
- 2. Pflicht zur gesetzlichen Normierung auch aufgrund des Erfordernisses einer demokratischen Legitimation des ÄSVB
- 3. Bestätigung durch einen Vergleich mit dem IQWiG
- 4. Weitere Bestätigung durch einen Vergleich mit dem Ärztlichen Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin
- 5. Ergebnis
- III. Nichtöffentlichkeit und Vertraulichkeit der Beratungen des ÄSVB
- 1. Hintergrund des Ausschlusses der Öffentlichkeit und der Vertraulichkeit der Beratungen
- 2. Verfassungsrechtliche Pflicht zur öffentlichen Beratung und zur Offenlegung der Besetzung und der Beratungsthemen aus Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG?
- 3. Ergebnis
- IV. Das Beratungsverfahren im ÄSVB im Einzelnen
- 1. Zusammentragung und Sichtung der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse
- a) Ermittlung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes
- b) Wandel der Wissensgrundlagen der Medizin
- aa) Infragestellung der Zeitgemäßheit der medizinischen Wissensgrundlagen von Teilen der Literatur
- bb) Stellungnahme
- c) Praktische Probleme bei der Ermittlung des medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstandes
- aa) Fehlen hinreichend gesicherter Wissensgrundlagen der Medizin
- bb) Fehlen geeigneter Instrumentarien und Studien
- cc) Im Besonderen: Schwächen der Epidemiologie
- (1) Ungeeignetheit zur Klärung der Ursachenzusammenhänge bei Erkrankungen durch selten oder in kleinen Gruppen auftretende Einwirkungen
- (2) Ungeeignetheit zur Klärung der Berufsbedingtheit psychischer Krankheiten
- d) Ergebnis
- 2. Die inhaltlichen Fragestellungen der Beratungen im ÄSVB
- a) Generelle Eignung der besonderen Einwirkungen zur Krankheitsverursachung
- aa) Besondere Einwirkungen
- bb) Generelle Eignung
- b) Gruppentypische Risikoerhöhung
- aa) Anforderungen an das Beratungsverfahren
- bb) Konkretisierung der betroffenen "bestimmten" Personengruppe
- (1) Mittel der Konkretisierung
- (2) Nimmt der ÄSVB auch Wertungen vor?
- cc) Konkretisierung des "erheblich" erhöhten Expositionsgrades
- (1) Bezugspunkt der Risikoerhöhung
- (2) Ermittlung der Vergleichskriterien für eine erhöhte Exposition
- (3) Die Frage nach der Quantifizierbarkeit der Erheblichkeit: Die Verdoppelungsdosis
- (a) Die Verdoppelungsdosis im Lichte des Wortlautes des § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII
- (b) Das Verdoppelungsrisiko in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
- (c) Falscher Bezugspunkt des Streits durch einen ungenauen Umgang mit dem Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII
- (d) Eigene Annäherung an eine Konkretisierung des Erheblichkeitsbegriffs
- 3. Formulierung einer wissenschaftlich begründeten Empfehlung an den Verordnungsgeber
- V. Zusammenfassender Gesetzesvorschlag hinsichtlich des ÄSVB sowie notwendige Begleitmaßnahmen auf tatsächlicher Ebene
- C. Das Verfahren innerhalb der Bundesregierung
- I. Verfahrensleitung durch das BMAS als das federführende Ministerium
- 1. Veröffentlichung der wissenschaftlichen Begründung des ÄSVB im Gemeinsamen Ministerialblatt
- a) Zweck und unmittelbare Folge der Veröffentlichung
- b) Mittelbare Folge: Auswirkung auf § 9 Abs. 2 SGB VII
- 2. Eigene Bewertung durch das BMAS: Erarbeitung eines Referentenentwurfs
- a) Das Bestehen eines verordnungsgeberischen Gestaltungsspielraums im BK-Recht
- aa) Einbeziehung sozialpolitischer Erwägungen
- bb) Forderung der Einrichtung eines sozialpolitischen Ausschusses zur Beratung des BMAS
- b) Die Reichweite des verordnungsgeberischen Gestaltungsspielraums
- aa) Recht zur Aufnahme einer Krankheit trotz entgegengesetzter Empfehlung des ÄSVB?
- bb) Nichtaufnahme einer Krankheit trotz Vorliegens einer entsprechenden Empfehlung des ÄSVB - Spielraum zum Nichthandeln?
- (1) Keine Anhaltspunkte aus §§ 1, 31, 38 SGB I
- (2) Keine hilfreichen Anhaltspunkte aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
- (3) Entwicklung einer eigenen Antwort
- cc) Notwendigkeit einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfbarkeit: Transparenzerfordernis - und wieder der ÄSVB
- c) Die Suche nach der richtigen Tatbestandsformulierung
- aa) Darf jede der bisherigen Formulierungsarten gewählt werden?
- (1) Ermächtigungskonformität der verschiedenen BK-Formulierungen
- (a) 1. Formulierungsweise der BK-Liste: Exakte Bezeichnung der Krankheit und der ursächlichen Einwirkungen
- (b) 2. Formulierungsweise der BK-Liste: "Offene" Tatbestandsformulierung
- (c) 3. Formulierungsweise der BK-Liste: Exakte Bezeichnung des Krankheitsbildes ohne Nennung der ursächlichen Einwirkungen
- (2) Vereinbarkeit mit dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz
- (a) Generelle Anforderungen an die BK-Formulierung aufgrund des allgemeinen rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatzes
- (b) Anwendung auf die unterschiedlichen Tatbestandsfassungen im Einzelnen
- (aa) 1. Formulierungsweise der BK-Liste: Exakte Bezeichnung der Krankheit und der ursächlichen Einwirkungen
- (bb) 2. Formulierungsweise der BK-Liste: "Offene" Tatbestandsformulierung
- (cc) 3. Formulierungsweise der BK-Liste: Exakte Bezeichnung des Krankheitsbildes ohne Nennung der ursächlichen Einwirkungen
- (2) Vereinbarkeit mit dem strengen Vorbehalt des Gesetzes aus § 31 SGB I
- (a) 1. Formulierungsweise der BK-Liste: Exakte Bezeichnung der Krankheit und der ursächlichen Einwirkungen
- (b) 2. Formulierungsweise der BK-Liste: "Offene" Tatbestandsformulierung
- (c) 3. Formulierungsweise der BK-Liste: Exakte Bezeichnung des Krankheitsbildes ohne Nennung der ursächlichen Einwirkungen
- (3) Konsequenzen für die bisher "offen" formulierten Listentatbestände
- bb) Dürfen unterschiedliche BK-Formulierungen gewählt werden? - Art. 3 Abs. 1 GG
- cc) Gesetzesvorschlag zur Erreichung einer rechtmäßigen und einheitlichen Tatbestandsformulierung
- d) Entscheidung über die Beschränkung auf Tätigkeiten in bestimmten Gefährdungsbereichen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2, 2. HS., 1. Alt. SGB VII
- e) Entscheidung über die Aufnahme eines Unterlassungszwangs gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2, 2. HS., 2. Alt. SGB VII
- aa) Hintergrund des Unterlassungszwangs
- bb) Bedeutungsgehalt der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen des Unterlassungszwangs
- (1) Der Begriff der Tätigkeit
- (2) "...für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können..."
- (3) Anforderungen an das Unterlassen
- (a) Am Wortlaut orientiertes Verständnis der Unterlassungsvoraussetzung
- (b) Abweichende Auslegungsvariante der Unterlassungsvoraussetzung
- cc) Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG
- (1) Schutzbereichsbetroffenheit
- (2) Eingriff in den Schutzbereich
- (3) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
- (a) Legitimer Zweck
- (b) Geeignetheit
- (c) Erforderlichkeit
- (4) Ergebnis
- dd) Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG
- (1) Ungleichbehandlung
- (2) Rechtliche Relevanz der Ungleichbehandlung
- (a) ...gegenüber Arbeitsunfällen
- (b) ...gegenüber Berufskrankheiten ohne Unterlassungszwang
- (3) Ergebnis
- ee) Reformvorschlag bezüglich des Unterlassungszwangs
- f) Entscheidung über die Aufnahme von Stichtagsregelungen bzw. Rückwirkungsklauseln in § 6 BKV
- aa) Verwirrende Wortwahl in § 6 BKV
- bb) Bedeutung und Wirkung der Rückwirkungsregelungen des § 6 BKV
- (1) Uneinheitliches Verständnis in Literatur und Rechtsprechung
- (2) Stellungnahme zu den Auslegungsvarianten
- (3) Bedeutung und Wirkung, die die Rückwirkungsstichtage haben müssten
- cc) Befugnis des BK-Verordnungsgebers zur Normierung von Rückwirkungsstichtagen - Ermächtigungsgrundlage
- (1) Ermächtigung unmittelbar aus § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII?
- (2) Ermächtigung als "Annex-Befugnis" aus § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII i.V.m. Art. 82 Abs. 2 Satz 1 GG?
- (3) Ergebnis
- dd) Gleichheitsrechtliche Fragen bei der Normierung von Rückwirkungsklauseln
- (1) Verstoßen uneinheitliche Rückwirkungsregelungen gegen Art. 3 Abs. 1 GG?
- (2) Verstößt die rückwirkungsrechtliche Ungleichbehandlung von an der gleichen Krankheit erkrankten Versicherter gegen Art. 3 Abs. 1 GG?
- (a) Rechtlich relevante Ungleichbehandlung
- (b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- (aa) Rein sozialpolitischer, aber kein rechtlicher Einwand?
- (bb) Sachlicher Grund für die Stichtagsregelungen des § 6 BKV
- ee) Reformvorschläge und Reformüberlegungen
- (1) Darf auf jegliche Rückwirkungsregelung verzichtet werden?
- (2) Sollte auf jegliche Rückwirkungsregelung verzichtet werden?
- (3) Vorschlag für einen neuen - anderen - § 6 BKV und für notwendige Übergangsbestimmungen
- ff) Ergebnis für die BK-Verordnungsgeberin hinsichtlich der Entscheidung über die BK-Tatbestandsformulierung
- 3. Abstimmung mit den anderen Ressorts und den Sozialpartnern
- 4. Abschluss des Verfahrens im BMAS: Zuleitung an das Bundeskabinett
- II. Beschlussfassung im Bundeskabinett
- III. Weiterleitung an den Bundesrat durch das Bundeskanzleramt
- D. Das Verfahren im Bundesrat
- E. Erneute Befassung der Bundesregierung
- F. Ausfertigung und Verkündung der BKV-Änderungsverordnung
- § 4 Das Verfahren zur Feststellung einer Berufskrankheit im konkreten Einzelfall
- A. Die Einleitung des Verwaltungsverfahrens beim Unfallversicherungsträger
- B. Der Ablauf des Verwaltungsverfahrens beim Unfallversicherungsträger
- I. Die Prüfung des Vorliegens einer Listen-Berufskrankheit, § 9 Abs. 1 Satz 1 SGB VII
- 1. Die einzelnen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Satz 1 SGB VII
- 2. Weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2, 2. HS. SGB VII
- a) Verursachung durch Tätigkeiten in bestimmten Gefährdungsbereichen, § 9 Abs. 1 Satz 2, 2. HS., 1. Alt. SGB VII
- b) Unterlassungszwang, § 9 Abs. 1 Satz 2, 2. HS., 2. Alt. SGB VII
- II. Die Prüfung des Vorliegens einer Wie-BK gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII
- 1. Rechtsnatur des § 9 Abs. 2 SGB VII
- 2. Voraussetzungen der Anerkennung einer Wie-Berufskrankheit
- a) Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Satz 1 SGB VII abzüglich der Normierung in der BK-Liste
- b) Zugehörigkeit zu einer tätigkeitsbedingt besonders exponierten Personengruppe - Verweis auf § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII
- c) Neuheit der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse
- d) Zusammenfassung: Kombination aus abstrakter und konkreter Ebene
- 3. Der Zeitpunkt des Versicherungsfalles einer Wie-BK
- 4. Rechtsfolge des § 9 Abs. 2 SGB VII
- 5. Das Verhältnis von § 9 Abs. 2 SGB VII zu § 9 Abs. 1 Satz 1, 2 SGB VII
- a) Das Verhältnis nach der alten Rechtsprechung
- b) Das Verhältnis nach der Rechtsprechungsänderung
- 6. Reformgedanken zu § 9 Abs. 2 SGB VII
- III. Gemeinsame Verfahrensschritte und typische Probleme im BK-Verwaltungsverfahren sowohl bei Listen- als auch bei Wie-Berufskrankheiten
- 1. Die Ermittlung des Sachverhalts
- a) Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes
- aa) Bedeutung des Amtsermittlungsgrundsatzes
- bb) Kritische Anmerkungen zur Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes
- b) Die Heranziehung von BK-Reports, Begutachtungsempfehlungen und Dosismodellen
- c) Verfahrensrechte der Versicherten
- d) Mitwirkungsobliegenheiten der Versicherten
- e) Die Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle - Divergenz zwischen Theorie und Praxis
- f) Reformvorschläge bezüglich der Sachverhaltsermittlungen
- aa) Verbesserungsmöglichkeiten bei der Amtsermittlung
- (1) Steigerung der Qualität der Ermittlungen
- (2) Standardisierung gesundheitsgefährdender Arbeitsplätze und Entwicklung von Arbeitsplatz- bzw. Gefährdungskatastern
- bb) Stärkung des "Mehr-Augen-Prinzips"
- (1) Hinzuziehung externen Sachverstands in den Rentenausschüssen
- (2) (Wieder-)Stärkung und Effektuierung des Gewerbearztsystems
- (3) Zukünftige Unabhängigkeit der Beratungsärzte und des TAD von den Unfallversicherungsträgern
- (4) Alternatives Gedankenspiel: Auslagerung des Sachverhaltsermittlungsverfahrens auf eine unabhängige Stelle?
- 2. Die Feststellung des Ursachenzusammenhangs nach der Theorie der wesentlichen Bedingung
- a) Abgrenzung des konkret-individuellen Kausalzusammenhangs vom abstrakt-generellen Ursachenzusammenhang
- b) Prüfung der konkreten Ursachenzusammenhänge nach der sozialrechtlichen Theorie der wesentlichen Bedingung
- 3. Die Mitwirkung medizinischer Sachverständiger
- a) Abgrenzung des Sachverständigengutachtens von der beratungsärztlichen Stellungnahme
- b) Die wichtige Bedeutung der Sachverständigengutachten im BK-Feststellungsverfahren
- c) Die kritisierte "BG-Nähe" der Gutachter
- d) Reformvorschläge bezüglich der Mitwirkung der medizinischen Sachverständigengutachter
- aa) Bessere Schulung der sachverständigen Gutachter
- bb) Verstärkte Erarbeitung von Begutachtungsrichtlinien
- cc) Auslagerung des Sachverständigenvorschlagsrechts auf die Gewerbeärzte
- 4. Der Beweis der anspruchsbegründenden Voraussetzungen
- a) Die Beweismaßstäbe
- aa) Der Beweismaßstab des Vollbeweises
- bb) Der Beweismaßstab der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit
- b) Die Beweisführung
- aa) Die Geltung der "objektiven" Beweislast im BK-Feststellungsverfahren
- bb) Die häufige Folge: Beweisnot der Versicherten
- cc) Abhilfe durch den Vermutungstatbestand des § 9 Abs. 3 SGB VII?
- dd) Abhilfe vonseiten der Rechtsprechung?
- c) Notwendige Reformmaßnahmen zur Milderung der Beweisschwierigkeiten
- aa) Beweiserleichterungen auf der Tatsachenebene: Der Nachweis berufsbedingter schädigender Einwirkungen
- (1) Abhilfe durch die Übertragung der bundessozialgerichtlichen Rechtsprechung zum Beweisnotstand bei Arbeitsunfällen?
- (2) Abhilfe nur durch eine gesetzlich geregelte Beweiserleichterung möglich
- bb) Beweiserleichterungen auf der Kausalitätsebene: Der Nachweis des Ursachenzusammenhangs zwischen Einwirkung und Krankheit
- (1) Abhilfe durch eine möglichst genaue Formulierung der BK-Tatbestände
- (2) Ergänzende Abhilfe durch eine gesetzliche Beweiserleichterung
- (a) Mildeste Variante: Kodifikation eines widerleglichen Anscheinsbeweises
- (b) Schärfste Variante: Normierung einer Beweislastumkehr zugunsten der Versicherten
- (aa) Zwei mögliche Vorbilder für eine Beweislastumkehr: § 51 Abs. 1 DisE-ArbSchG und § 31 Abs. 3 BeamtVG
- (bb) Auswirkungen einer etwaigen Beweislastumkehr - Ungeeignetheit für das BK-Recht
- (c) Kompromisslösung: Widerlegbare gesetzliche Vermutung
- cc) Ergänzende Maßnahme: Einführung einer "light-Version" der BK?
- 5. Der Umgang mit Härtefällen
- a) Härtefall 1: Krankheiten, die durch mehrere Einwirkungen verursacht werden
- aa) Die unproblematischen Fälle
- bb) Die problematischen Fälle
- b) Härtefall 2: Krankheiten, die durch selten vorkommende oder nur in kleinen Berufsgruppen auftretende Einwirkungen verursacht werden
- c) Mögliche Abhilfemaßnahmen für die Härtefälle
- aa) Abhilfemaßnahmen speziell für Härtefall 1
- (1) Heranziehung des Konzepts der Expositions-Risiko-Beziehungen?
- (2) Einführung einer Generalklausel "Synkanzerogenese"
- bb) Abhilfemaßnahmen, die beide Härtefälle gleichermaßen erfassen
- (1) Übertragung der Rechtsprechung zum Systemversagen im SGB V?
- (2) Anlegung eines "minderen Standards" durch die Rechtsprechung im Rahmen von § 9 Abs. 2 SGB VII?
- (3) Rückgriff auf wissenschaftliche Empfehlungen anderer Gremien als des ÄSVB im Rahmen von § 9 Abs. 2 SGB VII?
- (4) Gesetzliche Einführung eines obligatorischen Meldeverfahrens bei der Ablehnung der BK-Anerkennung durch den UV-Träger
- (5) Einführung einer Härtefallklausel
- (a) Verfassungsrechtliches Erfordernis einer Härtefallregelung
- (aa) ...aus Art. 20 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (Grundrecht auf das Existenzminimum)?
- (bb) ...aus der Schutzpflichtdimension des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG?
- (cc) ...aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip?
- (dd) ...aus dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG?
- (aaa) Rechtlich relevante Ungleichbehandlung
- (bbb) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
- (ee) Konsequenz
- (b) Mögliche Formulierung einer geeigneten Härtefallklausel
- (aa) 1. Möglichkeit: "General-Härtefallklausel" für sämtliche mögliche Härtefälle
- (bb) Möglichkeit: Auf die Härtefälle 1 und 2 beschränkte Klausel
- IV. Exkurs: Der besondere Zeitpunkt des Versicherungsfalls nach § 9 Abs. 5 SGB VII
- C. Der Abschluss des Verwaltungsverfahrens beim Unfallversicherungsträger
- D. Rechtsbehelfe
- § 5 Beibehaltung der bisherigen Konzeption - oder doch lieber grundlegendere Reformmaßnahmen?
- A. Grundlegende(re) Reformalternativen
- I. Abschaffung der GUV als Sonderentschädigungssystem
- II. Übernahme der GUV durch den Staatshaushalt
- III. Privatisierung der GUV
- IV. Abschaffung des Listensystems und Einführung einer Generalklausel für Berufskrankheiten
- V. Unterschiedslose Einstandspflicht der GKV gegen Zahlung eines Pauschalbetrags der UV-Träger an die Krankenkassen
- B. Ergebnis: Beibehaltung der bisherigen Konzeption
- Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen
- Literaturverzeichnis
System requirements
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