
Fluggastrechte
Description
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Meine Rechte bei Flugausfällen und Verspätungen
Kaum mehr als zwei Jahre sind vergangen, seitdem die 2. Auflage der »Fluggastrechte« im Jahr 2021 erschienen ist. Gleichwohl besteht jetzt die Notwendigkeit einer 3., neu bearbeiteten Auflage. Dies hat vor allem zwei Gründe:
Erstens sind in den letzten zwei Jahren einige höchstrichterliche Entscheidungen sowohl des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als auch des für die Fluggastrechte zuständigen X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ergangen, die zu einer Klärung noch offener Rechtsfragen der Vorauflagen geführt haben. Diese Entscheidungen wurden in der Neuauflage eingearbeitet.
Mit Corona-Rechtsprechung
Zweitens ist das Erfordernis einer Aktualisierung der während der Corona-Pandemie und der mittlerweile in diesem Zusammenhang ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung geschuldet. Denn nach wie vor stehen unbeantwortete Rechtsfragen im Raum, die ihre Ursache in der Pandemie und gleichzeitig Bezüge zum Reiserecht im Allgemeinen und den Fluggastrechten im Besonderen haben.
Dies führt zu den Fragen, ob Reisenden ein Recht auf kostenlose Stornierung der von ihnen gebuchten Flüge zusteht, ob die Fluggesellschaften umgekehrt von den Reisenden gebuchte Flüge entschädigungslos stornieren können oder ob Luftfahrtunternehmen ihre Kundinnen und Kunden im Fall der – Corona-bedingten – Annullierung von Flügen auf die Möglichkeit einer (kostenlosen) Umbuchung verweisen durften, ohne ihnen gleichzeitig das Recht auf Erstattung der Flugkosten einzuräumen. Aufgrund der erheblichen Praxisrelevanz wurde diesem Themenkomplex erneut ein eigenes Kapitel gewidmet.
Schnelle Antwort auf rechtliche Fragen
Der Ratgeber bietet Rechtsuchenden eine schnelle Hilfe bei der Beantwortung ihrer Fragen.

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Content
- Cover
- Titel
- Impressum
- Vorwort
- Inhalt
- Abkürzungen
- 1. Teil: Rechtliche Grundlagen
- A. Einführung
- B. §§ 651a ff. BGB
- I. Pauschalreise
- II. Reisender
- III. Reiseveranstalter
- IV. Gewährleistungsrechte gegenüber dem Reiseveranstalter bei Flugverspätung, Flugannullierung, Änderung der Flugzeit etc.
- 1. Abhilfe (§ 651k BGB) und Mängelanzeige (§ 651o BGB)
- 2. Minderung
- 3. Schadensersatz
- a) § 651n Abs.1 BGB
- b) § 651n Abs.2 BGB82
- 4. Kündigung
- V. Die Ausschlussfrist gem. § 651g Abs.1 BGB a. F.
- VI. Verjährung, § 651j BGB
- VII. Anrechnung bei Anspruchskonkurrenz
- VIII. Die Informationspflichten des Reiseveranstalters (§ 651d BGB) und des Reisevermittlers (§ 651v Abs.1 BGB)
- IX. Insolvenzsicherung
- X. Die §§ 651a BGB ff. als halbzwingendes Recht (§ 651p BGB)
- XI. Prozessuales
- C. Die Verordnung (EG) Nr.261/2004 des Europäischen Parlamentsund des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung(EWG) Nr.295/91 (Fluggastrechte-VO)
- I. Einführung
- II. Rechtliche Grundlagen
- 1. Anwendungsbereich, Art.3 FluggastrechteVO
- 2. Parteien
- a) Fluggast
- b) Das ausführende Luftfahrtunternehmen
- 3. Ansprüche der Fluggäste
- a) Nichtbeförderung, Art.4 FluggastrechteVO
- aa) Definition
- bb) Rechtsfolgen
- (1) Ausgleichsanspruch, Art.7 FluggastrechteVO
- (2) Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung, Art. 8 FluggastrechteVO
- (3) Anspruch auf Betreuungsleistungen, Art. 9 FluggastrechteVO
- b) Flugannullierung, Art.5 FluggastrechteVO
- aa) Definition
- bb) Rechtsfolgen
- cc) Keine Ansprüche auf Ausgleichszahlung bei "außergewöhnlichen Umständen", Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO
- (1) Fallgruppen
- c) Flugverspätung, Art.6 FluggastrechteVO
- aa) Definition
- bb) Rechtsfolgen
- 4. Verjährung
- 5. Weiter gehender Schadensersatz, Art.12 Abs. 1, Satz 1 FluggastrechteVO
- a) Immaterielle Schäden
- b) Anwaltskosten
- 6. Anspruchskonkurrenz, Art.12 Abs. 1, Satz 2 FluggastrechteVO
- 7. Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre Rechte, Art.14 FluggastrechteVO
- 8. Ausschluss der Rechtsbeschränkung, Art.15 FluggastrechteVO
- III. Prozessuales
- 1. Schlichtung
- 2. Rechtsstreit
- 3. Beschwerdestelle, Art.16 FluggastrechteVO
- D. Das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 28. 05. 1999, Montrealer Übereinkommen (MÜ)
- I. Einführung
- II. Anwendungsbereich
- III. Personenschäden
- IV. Gepäckschäden
- V. Verspätungsschäden, Art.19 MÜ
- VI. Ausschlussfrist, Art.35 MÜ
- VII. Die Sperrwirkung des Art.29 MÜ
- VIII. Zwingendes Recht, Art.26 MÜ
- IX. Prozessuales
- 2. Teil: Versicherungsrechtliche Bezüge - Reiseversicherungen
- A. Einführung
- B. Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers
- C. Die einzelnen Versicherungen
- I. Reiserücktrittsversicherung
- 1. Hinweis- bzw. Unterrichtungspflicht des Reiseveranstalters
- 2. Versicherungsumfang
- 3. Versicherungsfall
- II. Reiseabbruchversicherung
- 1. Abgrenzung zur Reisrücktrittsversicherung
- 2. Versicherungsumfang
- 3. Versicherungsfall
- III. Auslandsreisekrankenversicherung
- 1. Hinweispflicht des Reiseveranstalters?
- 2. Versicherungsumfang
- 3. Subsidiarität
- 4. Versicherungsfall
- IV. Reisegepäckversicherung
- 1. Versicherungsumfang
- 2. Versicherungsfall
- 3. Obliegenheitsverletzungen und grobe Fahrlässigkeit
- 3. Teil: Reiserechtliche Auswirkungen der Corona-Pandemie
- A. Einführung
- B. Auswirkungen auf Pauschalreisen
- I. Rücktritt vom Reisevertrag
- 1. Der Grundsatz
- 2. Die Ausnahme
- 3. Erstattung durch Gutscheine
- II. Schadensersatz
- III. Leistungsänderungen des Reiseveranstalters und Minderung
- 1. Wesentliche und unwesentliche Modifikationen des Reisevertrages
- 2. Minderung des Reisepreises
- IV. Probleme bei der Rückbeförderung
- C. Auswirkungen auf individuelle Flugbuchungen
- I. Ausgleichsanspruch des Fluggastes gem. Art.7 Abs.1 FluggastrechteVO
- 1. Annullierung
- 2. Nichtbeförderung
- II. Anspruch des Fluggastes auf Erstattung oder anderweitige Beförderunggem. Art.8 FluggastrechteVO
- 1. Anspruch auf anderweitige Beförderung
- 2. Anspruch auf Erstattung der Flugkosten
- III. Anspruch des Luftfahrtunternehmens auf die Flugkosten
- Anhang I: Rechtsgrundlagen
- A. Verordnung (EG) Nr.261/2004 (FluggastrechteVO
- Artikel 1 - Gegenstand
- Artikel 2 - Begriffsbestimmungen
- Artikel 3 - Anwendungsbereich
- Artikel 4 - Nichtbeförderung
- Artikel 5 - Annullierung
- Artikel 6 - Verspätung
- Artikel 7 - Ausgleichsanspruch
- Artikel 8 - Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
- Artikel 9 - Anspruch auf Betreuungsleistungen
- Artikel 10 - Höherstufung und Herabstufung
- Artikel 11 - Personen mit eingeschränkter Mobilität oder mit besonderen Bedürfnissen
- Artikel 12 - Weiter gehender Schadensersatz
- Artikel 13 - Regressansprüche
- Artikel 14 - Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre Rechte
- Artikel 15 - Ausschluss der Rechtsbeschränkung
- Artikel 16 - Verstöße
- Artikel 17 - Bericht
- Artikel 18 - Aufhebung
- Artikel 19 - Inkrafttreten
- B. Montrealer Übereinkommen (Teilauszug)
- Art.18 MontÜbk - Beschädigung von Gütern
- Art.19 MontÜbk - Verspätung
- Art.20 MontÜbk - Haftungsbefreiung
- Art.21 MontÜbk - Schadensersatz bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden
- Art.22 MontÜbk - Haftungshöchstbeträge bei Verspätung sowie für Reisegepäckund Güter
- Art.23 MontÜbk - Umrechnung von Rechnungseinheiten
- Art.24 MontÜbk - Überprüfung der Haftungshöchstbeträge
- Art.25 MontÜbk - Vereinbarungen über Haftungshöchstbeträge
- Art.26 MontÜbk - Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
- Art.27 MontÜbk - Vertragsfreiheit
- Art.28 MontÜbk - Vorauszahlungen
- Art.29 MontÜbk - Grundsätze für Ansprüche
- Art.30 MontÜbk - Leute des Luftfrachtführers - Mehrheit von Ansprüchen
- Art.31 MontÜbk - Fristgerechte Schadensanzeige
- Art.32 MontÜbk - Tod des Schadensersatzpflichtigen
- Art.33 MontÜbk - Gerichtsstand
- Art.34 MontÜbk - Schiedsverfahren
- Art.35 MontÜbk - Ausschlussfrist
- Art.36 MontÜbk - Aufeinanderfolgende Beförderung
- Art.37 MontÜbk - Rückgriffsrecht gegenüber Dritten
- Anhang II: Muster
- A. Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- B. Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Verträgen über Gastschulaufenthalte nach § 651u des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- C. Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651c des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- D. Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen ein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt
- E. Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen ein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt
- F. Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisendeeinen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt
- G. Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisendeeinen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt
- H. Sicherungsschein
- Literaturverzeichnis
- Sachregister
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