
Controlling und Rechnungslegung
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Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller ist Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Helmut Schmidt Universität / Universität der Bundeswehr, Hamburg. Er ist außerdem Dozent auf Managementseminaren, Unternehmensberater und Mitglied des IFRS-Fachkreises im Internationalen Controllerverein.
PD Dr. Inge Wulf ist Vertreterin der Professur für Betriebswirtschaftslehre/Unternehmensrechnung, insbesondere internationale Rechnungslegung, am Institut für Wirtschaftswissenschaft der Technischen Universität Clausthal. Sie ist Dozentin auf Managementseminaren, Mitglied des IFRS-Fachkreises im Internationalen Controllerverein und Mitglied der European Accounting Association.
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"Das Buch regt zu einer vertiefenden Lektüre an und schärft das Verständnis für die Herausforderungen der Praxis. Damit stellt der Herausgeberband einen nützlichen Leitfaden für alle Interessierten, aus Theorie und Praxis dar, die mehr Orientierung in diesem Themenfeld suchen, und kann uneingeschränkt empfohlen werden." BFuP - Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis, 5-2011More details
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Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller ist Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Helmut Schmidt Universität / Universität der Bundeswehr, Hamburg. Er ist außerdem Dozent auf Managementseminaren, Unternehmensberater und Mitglied des IFRS-Fachkreises im Internationalen Controllerverein.
PD Dr. Inge Wulf ist Vertreterin der Professur für Betriebswirtschaftslehre/Unternehmensrechnung, insbesondere internationale Rechnungslegung, am Institut für Wirtschaftswissenschaft der Technischen Universität Clausthal. Sie ist Dozentin auf Managementseminaren, Mitglied des IFRS-Fachkreises im Internationalen Controllerverein und Mitglied der European Accounting Association.
Content
1 Einleitung
Externe Interessengruppen einer Unternehmung haben das Problem, dass sie im Gegensatz zum Management bei ihren Entscheidungen in der Regel nicht über umfassendes Wissen hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens verfügen. Diese Informationsasymmetrie zwischen der Unternehmensleitung und den externen Interessengruppen soll durch die Rechnungslegung, d.h. durch die transparente Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens mittels finanzieller Abbildung, abgebaut werden. Als wesentliche Rechenschafts- und Informationsinstrumente finden hierbei der Jahresabschluss und der Lagebericht bzw. Konzernabschluss und Konzernlagebericht Anwendung.
Die Rechnungslegungsvorschriften sind dabei abstrakt verfasst, um eine allgemeine Anwendbarkeit zu ermöglichen. Der Preis, der für die abstrakten Regelungen gezahlt werden muss, sind fehlende oder unscharfe Regelungen, Ermessensregelungen und die notwendige Einräumung von expliziten Wahlrechten. Als Folge davon ergeben sich Gestaltungsspielräume für den Informationsgeber (das bilanzierende Unternehmen). Werden diese Gestaltungsmöglichkeiten zur bewussten Beeinflussung der Informationsempfänger (externen Interessengruppen) ausgenutzt, um diese zu Entscheidungen zu veranlassen, die den Zielsetzungen der Unternehmensleitung entsprechen, wird von Rechnungslegungspolitik gesprochen.
Hierbei nutzt die Unternehmensleitung die vorhandene Informationsasymmetrie aus, mit dem Ziel, die Informationen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften in ihrem Sinne zu modifizieren. Die externen Interessengruppen haben hingegen für ihre Entscheidungsfindung nur die vom Unternehmen veröffentlichten Daten zur Verfügung und keine darüber hinausgehenden Einsichtsrechte.3 Die Adressaten bedienen sich daher zur Aufbereitung dieser Daten der Bilanzanalyse. Die Bilanzanalyse steht somit vor der schwierigen Aufgabe die Rechnungslegungsinformationen so zu strukturieren und aufzubereiten, dass sie Aufschluss über die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Unternehmens geben.
Um dieses Themenfeld hat sich Lachnit in Forschung und Lehre durch seine zahlreichen Veröffentlichungen besonders verdient gemacht.4 Trotz der Möglichkeit der Bilanzanalyse bleiben die vom Unternehmen veröffentlichten Informationen die wichtigste Entscheidungsgrundlage der Interessengruppen. Damit jedoch eine zielgerichtete Modifikation der Rechnungslegungsinformationen von Seiten des Unternehmens erfolgen kann, muss es die von den Interessengruppen zugrunde gelegten Entscheidungs- bzw. Zielgrößen kennen. Hat der Informationsgeber die Möglichkeit, die Entscheidungsgrößen der jeweiligen Interessengruppen mit hinreichender Sicherheit zu bestimmen, kann er durch die Ausnutzung der Gestaltungsspielräume innerhalb der Rechnungslegungsvorschriften bzw. realer Sachverhaltsgestaltung (rechnungslegungspolitisches Instrumentarium) die Größen in seinem Sinne beeinflussen.
Bei dem Einsatz des rechnungslegungspolitischen Instrumentariums muss der Informationsgeber jedoch die Wirkungsweise der einzelnen Maßnahmen auf die relevanten Zielgrößen genau analysieren. Denn sowohl die Außerachtlassung wichtiger Zielgrößen als auch die Nichtbeachtung später eintretender Umkehrwirkungen der Maßnahmen können zu einem Pyrrhussieg führen. Im vorliegenden Beitrag wird aufgezeigt, inwieweit bei rechnungslegungspolitischen Maßnahmen Primär- und Sekundärwirkungen auftreten und welchen Einfluss diese Wirkungen auf das Erreichen von rechnungslegungspolitischen Zielsetzungen des Unternehmens haben können.
Dazu werden in einem ersten Schritt das Zielsystem, die Zielgrößen und das rechnungslegungspolitische Instrumentarium herausgearbeitet. Anschließend werden im Rahmen der Wirkungsanalyse die Primär- und Sekundäreffekte rechnungslegungspolitischer Maßnahmen erläutert und anhand zweier ausgewählter Maßnahmen veranschaulicht. Im vierten Abschnitt werden anschließend die Auswirkungen auf die rechnungslegungspolitischen Zielsetzungen diskutiert und Schlussfolgerungen zum Einsatz des Instrumentariums abgeleitet.
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