
Coronakrise
Description
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Trotz der Coronavirus-Pandemie verringerte sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2020 um rund 8 Prozent. Sobald die Coronahilfen auslaufen, ist allerdings mit einem Anstieg der Insolvenzen zu rechnen. Theoretische Erkenntnisse, praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Aspekte, welche mit der Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz von Unternehmen einhergehen, wurden im Rahmen des Symposions Insolvenz- und Arbeitsrecht diskutiert und in diesem Band festgehalten. Sie erleichtern insbesondere der Beratungspraxis, Wissenschaftlern, Vertretern aus Unternehmen und Verbänden sowie Richtern den Umgang mit einer komplexen Rechtsmaterie.

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Person
Herausgegeben von Prof. Dr. Christian Heinrich
Content
- Cover
- Workshop Insolvenzarbeitsrecht
- I. Ablauf und Ziel des Workshops
- II. Sachverhalt
- III. Fragestellungen
- IV. Diskussion und Antworten
- 1. Hat die X-GmbH auch noch nach freiwilliger Verkürzung der Öffnungszeiten Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
- 2. Haben die Mitarbeiter der X-GmbH, die bei/nach Insolvenzantragstellung noch in Kurzarbeit waren und dies auch bleiben, Anspruch auf Insolvenzgeld?
- 3. Erfassen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats auch die Mitarbeiter, die (fälschlicherweise) nicht zur Betriebsratswahl eingeladen wurden?
- 4. Können Verhandlungen mit dem Betriebsrat mittels Videokonferenz durchgeführt werden? Haben die Mitglieder einen Anspruch auf Ausstattung mit der benötigten Hardware?
- 5. Lässt sich Home Office mittels Betriebsvereinbarung einführen?
- 6. Wie werden Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Unternehmen richtigerweise berücksichtigt, wenn die Sozialauswahl in unterschiedlichen Betrieben durchzuführen war?
- 7. Wo ist die Massenentlassungsanzeige zu erstatten? Oder sind mehrere Anzeigen zu erstatten?
- Workshop Insolvenzrecht
- I. Sachverhalt und Aufgabenstellung
- 1. Ausgangsfall:
- a) Sachverhalt
- b) Aufgabenstellung:
- 2. Fallvariante 1:
- a) Sachverhalt
- b) Aufgabenstellung:
- 3. Fallvariante 2:
- a) Sachverhalt
- b) Aufgabenstellung:
- II. Lösungshinweise
- 1. Ausgangsfall
- a) Ursprüngliche Rechtslage
- b) Beteiligung G an B-GmbH 50 Prozent
- c) Beteiligung G an B-GmbH 25 Prozent
- d) Einräumung umfassender Rechte zu Gunsten der B-GmbH
- e) Behandlung von Zweifelsfällen
- f) Beteiligung G an K-GmbH 25 Prozent und K-GmbH an Schuldnerin 40 Prozent
- g) Anderweitiger Geschäftsführer der V-GmbH
- h) Sicherheit B-GmbH für Darlehen der X-Bank
- 2. Fallvariante 1
- a) Ursprüngliche Rechtslage
- b) Stundungsvereinbarung vs. einfaches "Stehenlassen"
- c) Behandlung von Fälligkeitsvereinbarungen
- d) Kombination von Fälligkeitsvereinbarung und Stundung
- 3. Fallvariante 2
- a) Ursprüngliche Rechtslage
- b) Zahlungsunfähigkeit bereits im Oktober 2019
- Sorgfaltsmaßstab der Organ- und Insolvenzverwalterhaftung - Anwendbarkeit der Business Judgement Rule
- I. Einleitung
- II. Die gesetzliche Ausgestaltung des Pflichtenmaßstabes
- 1. Aktienrechtlicher Pflichtenmaßstab
- 2. Genossenschaftsrechtlicher Pflichtenmaßstab
- 3. GmbH-rechtlicher Pflichtenmaßstab
- 4. Insolvenzrechtlicher Prüfungsmaßstab
- III. Erste Folgerungen
- 1. AG, Genossenschaft, GmbH
- 2. Insolvenzverwalter
- 3. Gleichlauf des Sorgfaltsmaßstabs
- III. Pflichtverletzungen der Gesellschaftsorgane
- 1. Haftungsgläubiger
- 2. Unterscheidung von Sorgfaltsmaßstab und Pflichtenkreis
- a) Sorgfaltsmaßstab
- b) Pflichtenkreis
- c) Sorgfaltsmaßstab nach materieller Insolvenzreife
- 3. Grundsatz der Allzuständigkeit
- 4. Legalitätspflicht
- 5. Loyalitätspflicht
- 6. Förderung des Gesellschaftszwecks
- 7. Business Judgement Rule
- a) Unternehmerische Entscheidungen
- b) Haftungsbegrenzung
- c) Umsetzung im Einzelfall
- aa) Regressansprüche gegen Geschäftsleiter
- bb) Kreditgewährung
- cc) Grobe Fahrlässigkeit
- dd) Auslandsgeschäfte
- ee) Krise der Gesellschaft
- ff) Existenzgefährdung
- IV. Pflichtverletzungen des Insolvenzverwalters
- 1. Haftungsgläubiger
- 2. Zu beachtende Pflichten
- a) Verwaltung der Masse
- b) Wettbewerbsverbot
- c) Versicherungspflicht
- 3. Sorgfaltsmaßstab des Insolvenzverwalters im Vergleich zu Gesellschaftsorganen
- 4. Unternehmerische Entscheidungen des Insolvenzverwalters
- a) Die Auffassung der Rechtsprechung
- b) Stellungnahme
- aa) Inhaltliche Ausformung des Sorgfaltsmaßstabes
- bb) Insolvenzsituation
- (1) Krise und Bestandsschutz
- (2) Unternehmerische Entscheidungen vor und nach Insolvenzeröffnung
- (3) Unternehmensfortführung
- (a) Masseverbindlichkeiten
- (b) Entscheidung über Unternehmensfortführung
- (4) Die entschiedene Sache
- V. Zusammenfassung
- Flexible Arbeitsbedingungen und Change Management als Wege aus der Krise
- I. Arbeitszeitgestaltungen
- 1. Arbeitszeitregelungen
- 2. Direktionsrecht
- 3. Kurzfristige Maßnahmen - bei Auftragsrückgang
- a. Kurzarbeit
- aa. Voraussetzungen für die Bewilligung und Gewährung von Kurzarbeitergeld
- bb. Individual- und kollektivrechtliche Umsetzung
- cc. Kurzarbeit und Restrukturierung
- insbesondere "Umschwenken" zur Betriebs(teil)stilllegung
- b. Exkurs: Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
- II. Abweichen von klassischen Arbeitsorten
- 1. Desk-Sharing und Open Space
- 2. Homeoffice und mobiles Arbeiten
- a. Begriff und Definition
- b. Einführung durch den Arbeitgeber
- c. Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice
- d. Regelungsgegenstände
- vor allem Arbeitsschutz und Kostentragung
- aa. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- bb. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- (1) Telearbeitsplatz (§ 2 Abs. 7 ArbStättV)
- (2) Bildschirmarbeitsplatz (§ 2 Abs. 5 ArbStättV)
- cc. Anspruch auf einen "ergonomischen Bürostuhl"
- dd. Kostentragung
- e. Kündigungsschutz
- III. Fazit
- Liquidität: The Key to turnaround
- I. Finanzierung in der Krise
- 1. Bankdarlehen
- 2. KFW Darlehen
- 3. Schuldverschreibungen
- 4. Factoring
- 5. Warenkredit
- 6. Mezzanine bzw. Gesellschafterdarlehen
- 7. Sale and Leaseback "Verkauf des Tafelsilbers", also Verwertung von betriebsnotwendigem Vermögen an einen Investor oder Finanzierer
- 8. Verkauf von nicht betriebsnotwendigem Vermögen
- II. Finanzierung im Insolvenzverfahren
- 1. Vorläufiges Verfahren
- 2. Eröffnetes Insolvenzverfahren
- III. Sonderfall: Finanzierung in der Coronakrise
- 1. Notfallpaket für die Wirtschaft
- 2. Finanzierung
- 3. Fazit:
- IV. Finanzierung nach dem StaRUG/SanInsFoG - noch auf Basis des Referentenentwurfes
- V. Insolvenzmonitor
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