
Die Dichotomie von Schutz und Vorsorge im Immissionsschutzrecht
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Content
- Cover
- § 1 Einleitung
- § 2 Genehmigungsbedürftige Anlagen im Bundes-Immissionsschutzgesetz
- A. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz
- I. Das Regelungsziel des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- II. Das bereichsspezifische Regelungssystem des Immissionsschutzrechts
- B. Anlagenrecht als Regelungskern des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- I. Anlagen als Emittenten und deren Beitrag zur Gesamtbelastung
- II. Begriff der genehmigungsbedürftigen Anlage im BImSchG
- 1. Anlagenbegriff in § 3 Abs. 5 BImSchG
- 2. Genehmigungsbedürftigkeit einer Anlage
- a. § 4 BImSchG
- b. Die Vierte Bundes-Immissionsschutzverordnung als abschließende Konkretisierung
- (i) Weitung des Anlagenbegriffs
- (ii) Bestimmung der Genehmigungs-Verfahrensart
- (iii) Aufzählung der genehmigungsbedürftigen Anlagen
- 3. Ausnahmen in § 2 BImSchG
- C. Das Grundmodell der Regulierung genehmigungsbedürftiger Anlagen
- D. Die Schwellen in § 5 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BImSchG als maßgebliche Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG
- I. Schädliche Umwelteinwirkungen
- 1. Immissionen
- a. Einwirkungsobjekte als Bezugspunkt
- b. Physikalische Vorgänge
- c. Abgrenzung zur Emission
- 2. Eignung zur Herbeiführung einer Beeinträchtigung
- a. Eignung in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
- b. Eignung als Prognoseerfordernis
- c. Eignung als "Dispositionsbegriff"
- d. Stellungnahme
- 3. Gefahr
- a. Schaden
- b. Wahrscheinlichkeitsgrad
- 4. Erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen
- a. Belästigung
- b. Nachteil
- c. Erheblichkeit
- d. Auch lediglich "drohende" Nachteile und Belästigungen?
- II. Sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen
- III. Betroffene: Allgemeinheit und die Nachbarschaft
- IV. Zusammenfassung
- § 3 Zwei Genehmigungsschwellen im Besonderen: Schutz und Vorsorge im Anlagenrecht
- A. Normhierarchisch gestuftes Konzept
- B. Inhalt der Genehmigungsschwellen
- I. Schutz, § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG
- II. Vorsorge, § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG
- 1. Die Vorsorge in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
- 2. Vorsorgedeutungen in der rechtswissenschaftlichen Literatur
- a. Freiraumthese
- b. Risikovorsorge
- (i) Schadstoffferntransport
- (ii) Vorsorge unterhalb der Gefahrenschwelle
- (iii) Minimierung des Restrisikos
- (iv) Schadstoffsummation
- (v) Schutz besonders empfindlicher Nutzungen
- III. Grundlegende Kritik im Schrifttum
- 1. Überschneidungen zwischen Schutz und Vorsorge
- 2. Alternativer Abgrenzungsvorschlag Darnstädts
- 3. Einordnung des Gefahrenverdachts
- IV. Fazit
- § 4 Eine funktionale Rekonstruktion der luftschadstoffspezifischen Genehmigungsschwellen im Anlagenrecht
- A. Einleitung
- B. Konkrete und abstrakte Gefahr
- I. Der Gesetzessprachgebrauch des Polizei- und Ordnungsrechts
- 1. Die Generalklauseln als Rechtsgrundlage für Einzelmaßnahmen
- 2. Ermächtigung zum Erlass abstrakter Eingriffsbefugnisse
- 3. Konsequenz: Keine zwingende gesetzliche Determination
- II. Transfer auf die Genehmigungsschwellen des § 5 BImSchG?
- 1. Grundsätzliches zur Übertragbarkeit
- 2. Bisherige Stellungnahmen
- a. Jarass: Modifikationsoffener Begriff der schädlichen Umwelteinwirkung
- b. Bundesverwaltungsgericht
- c. Koch
- 3. Fazit
- III. Unterscheidungen von konkreter und abstrakter Gefahr im Polizeirecht nach der Art des Wahrscheinlichkeitsurteils
- 1. Wahrscheinlichkeitsurteil als Begriffskomponente der Gefahr
- 2. Wahrscheinlichkeitstheoretisch fundierte Wahrscheinlichkeitsurteile
- a. Häufigkeitsverteilung in einer Ereignisklasse
- b. Bestimmung der Ereignisklasse
- 3. Wahrscheinlichkeitsurteil und Gefahrentypus: konkrete und abstrakte Gefahr
- 4. Fazit
- IV. Das Risiko im System der Wahrscheinlichkeitsurteile
- 1. Deutungen des (allgemeinen) Risikobegriffs
- a. Kleines Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe
- b. Bewältigung des Unbekannten
- 2. Risiko als höherstufig abstraktes Wahrscheinlichkeitsurteil
- V. Die Funktion der Gefahr als Eingriffsschwelle im Polizei- und Ordnungsrecht
- C. Konkrete und abstrakte Gefahr als Genehmigungsschwelle in der Anlagenzulassung: Ein Subsumtionsversuch
- I. Gefahr und Gefährdungssituation
- 1. Gefahr als Kern der beiden immissionsbezogenen Genehmigungsschwellen
- 2. Tatsächliches Verhältnis zwischen Schutzsubjekt und Anlage: Die Gefahrensituation
- II. Gefahrenabwehr im Anlagenrecht
- 1. Die Abwehr abstrakter Gefahren in § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG im Einzelnen
- a. Typik und anlagenrechtliche Gefahr
- b. Bestätigung in den untergesetzlichen Konkretisierungen
- c. Keine allgemeine Durchbrechung der Zuordnung durch die Rechtsprechung
- d. Abwehr nach dem Stand der Technik
- e. Vorbeugende Abwehr abstrakter Gefahren im allgemeinen Polizeirecht
- f. Ergebnis
- 2. Die Abwehr konkreter Gefahren in § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG im Einzelnen
- a. Schadensrelevante Merkmale
- b. Ausnahme
- (i) Besondere Empfindlichkeit
- (ii) Anwesenheit von Schutzsubjekten
- c. Regelungspraxis
- (i) Verhältnis TA Luft und 39. BImSchV
- (ii) Immissionsregulierung in der TA-Luft
- (iii) Verursachungsbeitrag und Emission
- (iv) Fazit
- 3. Kongruenz und Exklusivität beider Gefahrenklassen
- a. Gleichzeitig konkret und abstrakt gefährliche Anlagen
- b. Nur abstrakt gefährliche Anlagen
- c. Nur konkret gefährliche Anlagen?
- III. Risikominimierung im Anlagenrecht - der zweite Vorsorgetatbestand in § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG
- 1. Ungewissheit
- 2. Auch im Immissionsschutzrecht: Schadensprognose nach weiterer Abstraktion
- 3. Beweislastumkehr?
- 4. § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG als zweigeteilte Genehmigungsschwelle
- IV. Vorteile der hier vorgeschlagenen Regelungsgesamtsystematik
- 1. Gefahr ist wortlautnah
- 2. Gesetzesbegründung
- 3. Indizien in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
- 4. Vorsorgefunktion des Schadstoffferntransportes
- 5. Rechtfertigung der Zuordnung von Immission und Emission zu den Genehmigungsschwellen von Schutz und Vorsorge
- 6. Qualitative Unterscheidung beider Genehmigungsschwellen
- a. Verzicht auf graduelle Differenzierungen
- b. Keine Zuordnungsprobleme
- 7. Kein exkludierendes Konzept
- 8. Fazit
- § 5 Rechtsschutz als Bewährungsmaßstab
- A. Prozessuale Konstellationen
- I. Verpflichtungsbegehren des Anlagenbetreibers
- II. Anfechtung durch den Betroffenen
- 1. Konstellationsbeschreibung
- 2. Erfordernis eines subjektiven Rechts
- a. Begriff des subjektiven Rechts
- b. Auslegung nach der Schutznormlehre
- (i) Individuelles Interesse
- (ii) Kein bloßer "Reflex"
- (iii) Abgrenzbarer geschützter Personenkreis
- c. Betonung der konkreten räumlichen Situation
- d. Anforderungen an das "Geltendmachen" im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO
- B. Subsumtion der immissionsspezifischen Genehmigungsschwellen unter den Tatbestand des subjektiven Rechts
- I. Der Standpunkt der Verwaltungsgerichtsbarkeit
- 1. Frühe Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte
- 2. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes
- a. Dampfkraftwerk Marbach, BVerwGE 65, 313: Kein Drittschutz
- b. Nanopulver, BVerwGE 119, 329: die immissionsschutzrechtliche "Solange"-Rechtsprechung
- c. Weitere Bestätigungen
- (i) BVerwG, Beschluss vom 09.04.2008, Az. 7 B 2/08
- (ii) BVerwG, Beschluss vom 16.01.2009, Az. 7 B 47/08
- 3. Fazit
- II. Standpunkte in der wissenschaftlichen Literatur
- 1. Zustimmende Standpunkte
- a. Schutz, § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG
- b. Vorsorge, § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG
- 2. Kritische Positionen und Abhilfevorschläge
- a. Risikoregulierung als Gesundheitsschutz
- b. Grundrechtsbetonende Positionen
- c. Interpretation des Gefahrenverdachts
- d. Vergleiche mit dem Atomrecht
- e. Europarechtliche Vorgaben
- (i) Das "Schutznormverständnis" des EuGH
- (ii) Aarhus-Konvention und Industrieimmissionsrichtlinie
- (iii) Begrenzung durch EuGH, Urteil vom 15.10.2015, C 137/14
- (iv) Fazit
- f. Vollzugskontrolle
- g. Privatrechtsgestaltende Wirkung
- 3. Alternativen
- a. Ausweitung des Drittschutzes auf den räumlichen Einwirkungsbereich der Anlage
- b. Kollektive Rechtsbehelfe als Abhilfe der subjektivrechtlichen Defizite?
- III. Subjektiv-rechtliche Gehalte der beiden immissionsspezifischen Genehmigungsschwellen nach der hier vertretenen Unterscheidung
- 1. Abwehr konkreter Gefahren
- 2. Risikominimierung
- 3. Abwehr abstrakter Gefahren
- a. Subsumtion unter die Schutznormformel
- (i) Interessenschutz
- (ii) Abgrenzbarer Personenkreis
- b. Auch die Abwehr abstrakter Gefahren ist Gefahrenabwehr
- 4. Vorteile dieser Zuordnung subjektiv-rechtlicher Gehalte
- a. Eine dogmatische Begründung der Nanopulver-Entscheidung
- b. Kritik aus der Literatur zur tradierten Zuordnung
- c. Das Wirkschwellenproblem
- 5. Fazit und Ausblick
- § 6 Ergebnisse
- Literaturverzeichnis
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