
Betreuerentscheidungen im medizinischen Grenzbereich
Description
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Richtig handeln als Betreuer und Vorsorgebevollmächtigter
Sobald höchstpersönliche Entscheidungen für Betreute in Notsituationen getroffen werden müssen, stehen Betreuer und Vorsorgevollbemächtigte vor außergewöhnlichen und kritischen Herausforderungen.
- Wie sind ärztliche Zwangsmaßnahmen zu prüfen?
- Wann sind freiheitsentziehende Maßnahmen angebracht?
- Wie lassen sich Behandlungswünsche und der mutmaßliche Wille feststellen?
- Welche Voraussetzungen gelten für lebenserhaltende Maßnahmen?
- Welche Maßnahmen haben strafrechtliche Folgen?
Wer schwierige Pflichten zu erfüllen hat, die auch persönlich belasten, muss rechtlich auf der sicheren Seite stehen.
Der Ratgeber Betreuerentscheidungen im medizinischen Grenzbereich mit praktischen Fallbeispielen, zahlreichen Checklisten und Musterschreiben spart viel Zeit und hilft, rechtssicher zu handeln und zu beraten.

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Persons
Horst Böhm hat 1999 das „Handbuch für Betreuer“ mitbegründet und betreut das Werk seitdem als Herausgeber und Mitautor. Daneben ist er Mitautor verschiedener Fachbücher und Verfasser zahlreicher betreuungsrelevanter Aufsätze in Fachzeitschriften. Er war zwölf Jahre als Betreuungsrichter und fünf Jahre als Vorsitzender einer für Betreuungssachen zuständigen Beschwerdekammer tätig und hat das Betreuungsrecht mit all seinen Facetten in der Praxis erlebt. Als Lehrbeauftragter an der Hochschule Wismar und der Technischen Hochschule Deggendorf bildet er seit vielen Jahren Berufsbetreuer aus.
Ulrike Böhm-Rößler ist Rechtsanwältin, spezialisiert auf Fragen zum Medizin- und Sozialrecht.
Content
- Titel
- Schnellübersicht
- Betroffen sind viele - und jeden kann es treffen
- Vorwort zur ersten Auflage
- Vorwort zur zweiten Auflage
- Abkürzungen
- Wichtige Begriffe von A - Z
- Überblick: Checklisten, Übersichten und Mustertexte
- Betreuer, Bevollmächtigte und Ehegatten
- Weitgehende Gleichstellung von Bevollmächtigten und Betreuern
- Genehmigungserfordernisse für Vorsorgebevollmächtigte
- Kein Verzicht auf betreuungsgerichtliche Genehmigung in der Vorsorgevollmacht
- Anlaufstellen für individuelle und persönliche Beratung
- Gesellschaftliche Relevanz
- Einschlägige Gesetzestexte
- Definitionsversuche: Unterbringung mit Freiheitsentziehung, freiheitsentziehende Maßnahme
- "Enger Unterbringungsbegriff" des BGH
- Korrekte Definition: Festhalten in räumlich begrenztem Bereich charakterisiert die Freiheitsentziehung
- Betreuungsgerichtliche Genehmigung schafft Rechtssicherheit
- Unterbringung in der Praxis
- In welchen Einrichtungen ist eine freiheitsentziehende Unterbringung gegeben?
- Häusliche Unterbringung mit Freiheitsentziehung
- Kann Fürsorge eine Freiheitsentziehung sein?
- Einwilligung in die Freiheitsentziehung, Bewegungsunfähigkeit?
- Einwilligungsfähigkeit
- Folgen einer Freiwilligkeitserklärung
- Freiwilligkeit verhindert ärztliche Zwangsmaßnahmen nicht mehr
- Unfähigkeit zur Fortbewegung oder zur Vornahme gewillkürter Handlungen
- Wann kommt eine freiheitsentziehende Unterbringung infrage?
- Gesetzliche Grundlage
- Volljährigkeit des Betroffenen
- Wohl des Betroffenen nicht mehr zu prüfen
- Psychische Krankheit, geistige oder seelische Behinderung
- Psychische Krankheit
- Geistige Behinderung
- Seelische Behinderung
- Moderne Bezeichnungen
- Selbstschädigung
- Suizid- oder Selbstschädigungsgefahr gemäß § 1831 Abs. 1 Nr. 1 BGB
- Aufklärungspflicht im Hinblick auf objektivierbare und konkrete Anhaltspunkte
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Fremdgefährdung
- Untersuchung, Heilbehandlung, ärztlicher Eingriff
- Drohender erheblicher gesundheitlicher Schaden
- Alternativen zur geplanten Maßnahme und deren Erfolgsaussicht
- Gesundheitsschaden muss verhältnismäßig sein zum Eingriff
- Einwilligungsunfähigkeit
- Checkliste: Voraussetzungen für eine freiheitsentziehende Unterbringung nach § 1831 BGB
- Checkliste: Zivilrechtliche freiheitsentziehende Unterbringung
- Beispiele, Abgrenzung, Definitionen
- Beispiele für freiheitsentziehende Maßnahmen
- Begriffe und Definitionen
- Einschlägige Gesetzestexte
- Gesetzliche Voraussetzungen im Detail
- Entziehung der Freiheit, die keine Unterbringung ist
- Enger Unterbringungsbegriff (BGH)
- Zeitweiliges Absperren der Zimmer- oder Stationstür
- Abwehrorientiertes Zurückhalten
- Zusammenfassung möglicher Abgrenzungskriterien
- Entziehung der Freiheit über einen "längeren Zeitraum oder regelmäßig"
- Regelmäßig
- Längerer Zeitraum
- Betreuung, schriftliche und ausdrückliche Vollmacht, Ehegattenvertretung, richterliche Anordnung
- Betreuung: Aufgabenkreis
- Vollmacht: schriftlich und ausdrücklich
- Ehegattenvertretung, § 1358 Abs. 1 Nr. 3 BGB
- Anordnung durch das Betreuungsgericht
- Aufenthalt in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung
- Selbstgefährdung oder Behandlungsbedürftigkeit
- Selbstgefährdung
- Behandlungsbedürftigkeit
- Fehlen der Einsichtsfähigkeit, Genehmigung des Betreuungsgerichts
- Der "Werdenfelser Weg"
- Auswahl besonders geschulter Verfahrenspfleger
- Netzwerk zum Austausch von Informationen
- Grundlagen für die Entscheidung des Betreuers
- Vor- und Nachteile freiheitsentziehender Maßnahmen
- Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen
- Checkliste: Faktencheck für freiheitsentziehende Maßnahmen
- Muster: Schreiben an Betreuungsgericht zur Erteilung der Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen
- Zwangsmaßnahmen nur als letzter Ausweg (Ultima Ratio)
- Keine ärztliche Maßnahme ohne Einwilligung!
- Zwangsmaßnahmen nur im gesetzlich geregelten Ausnahmezustand
- Literatur- und Rechtsprechungshinweise für ärztliche Zwangsmaßnahmen
- Gesetzliche Voraussetzungen
- Voraussetzungen nach § 1832 BGB
- Definition durch das Gesetz (Legaldefinition)
- Ärztliche Maßnahme
- Widerspruch zum natürlichen Willen
- Androhung von Zwang, Täuschung, körperlicher Widerstand
- Es kann keine Willensäußerung mehr festgestellt werden
- Betroffener muss einwilligungsunfähig sein
- Ärztliche Zwangsmaßnahme nur im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung möglich
- Zwangsmaßnahme ambulant, zu Hause oder beim Hausarzt?
- Zwangsmaßnahme in Alten- oder Pflegeeinrichtung
- Ärztliche Zwangsmaßnahme bei Unterbringung wegen "Selbstschädigungsgefahr"
- Zwangsmaßnahme bei freiwilligem Aufenthalt oder "Bewegungsunfähigkeit"
- Zwangsbehandlungen sind nur zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens zulässig
- Überzeugungsversuch
- Ziel des Überzeugungsversuchs
- Umsetzung des Überzeugungsversuchs
- Überzeugungsversuch ersetzt nicht die ärztliche Aufklärung
- Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- Folgen bei unterlassenem oder ungenügendem Überzeugungsversuch
- Wer soll den Überzeugungsversuch durchführen?
- Notwendige Feststellungen im Beschluss
- Weniger belastende Alternativen haben Vorrang!
- Abwägung zwischen Nutzen und Beeinträchtigungen durch die Behandlungen
- Vorrang des nach § 1827 BGB zu beachtenden Willens
- Zwangsbehandlung bei somatischen Krankheiten
- Verfahrensvorschriften zur Genehmigung ärztlicher Zwangsbehandlungen
- Gesetzliche Grundlagen
- Wer entscheidet über ärztliche Zwangsmaßnahmen?
- Einwilligung des Betreuers
- Einwilligung des Vorsorgebevollmächtigten
- Besprechung mit dem Betroffenen
- Einstweilige Maßnahmen des Betreuungsgerichts
- Genehmigung des Betreuungsgerichts
- Bestellung eines Verfahrenspflegers
- Sachverständigengutachten
- Allgemeine Anforderungen
- Besondere Anforderungen an Gutachter
- "Ärztliches Zeugnis" bei einstweiliger Anordnung
- Voraussetzungen für ein ausreichendes Zeugnis
- Folgen eines unzureichenden ärztlichen Zeugnisses
- Textvorschlag für ein ärztliches Zeugnis
- Beschlussformel
- Bezeichnung der ärztlichen Zwangsmaßnahme und ihr Ende
- Angaben zur Durchführung und Dokumentation
- Angaben zur Durchführung
- Dokumentation
- Verantwortung eines Arztes
- Dauer der Anordnung
- Verlängerung der Genehmigung
- Zivilrechtliche Folgen rechtswidriger ärztlicher Zwangsmaßnahmen
- Einstweilige Anordnungen bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen
- Genehmigung im Wege der einstweiligen Anordnung
- Schnellverfahren bei gesteigerter Dringlichkeit
- Anordnungen durch das Betreuungsgericht
- Checkliste für Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte
- Sterbehilfe und Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen
- Sterbehilfediskussion
- Palliativmedizin
- Definitionen
- Aktive Sterbehilfe
- Passive Sterbehilfe
- Unterlassen, Begrenzen und Beenden lebenserhaltender Maßnahmen
- Indirekte Sterbehilfe
- Patientenverfügung
- Behandlungswünsche, mutmaßlicher Wille des Betreuten
- Strafrechtliche Beurteilung
- Tötung auf Verlangen
- Strafloser Suizid
- Besonderheiten der Einwilligungsfähigkeit beim Suizid
- Mittelbare Täterschaft
- Suizid bei Einwilligungsfähigen trotz Behinderung
- Auswirkungen aufgrund einer Garantenstellung
- Fallbeispiele
- Was gilt? Zivilrecht oder Strafrecht?
- Bedeutung für Betreuer, Vorsorgebevollmächtigte und Ehegatten
- Zusammenfassung - Checkliste: Sterbehilfe
- Abbruch oder Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen
- Exkurs: Ethikkomitee bzw. Ethikräte
- Prüfungsreihenfolge
- Ist der Betroffene einwilligungsfähig?
- Welcher Wille des Betroffenen ist zu beachten?
- Liegt eine wirksame Patientenverfügung vor?
- Ist die Verpflichtung zur Umsetzung der Patientenverfügung eingeschränkt?
- Exkurs: Voraussetzungen und Prüfungsreihenfolge für eine wirksame Patientenverfügung
- Einbeziehung von nahen Angehörigen und Vertrauenspersonen
- Korrekturmöglichkeiten
- Kann der Arzt ohne Betreuer oder Bevollmächtigten entscheiden?
- Weitere Prüfungspunkte
- Liegt eine gesetzlich relevante Maßnahme vor?
- Schwerwiegende Folgen bei Unterbleiben oder Abbruch der Maßnahmen
- Maßnahme muss ärztlich indiziert/angezeigt sein
- Maßnahme bedarf der Einwilligung bzw. es soll der Widerruf der Einwilligung erfolgen
- Genehmigung des Betreuungsgerichts
- Genehmigung nur bei Dissens zwischen behandelndem Arzt und Betreuer
- Wer ist behandelnder Arzt?
- Erweiterung der Genehmigungskompetenz durch den BGH
- Der Wille - Maßstab für die Erteilung der Genehmigung durch das Gericht
- Wille des Betroffenen ist maßgeblich
- Wille als Patientenverfügung, Behandlungswünsche oder mutmaßlicher Wille
- Behandlungswünsche
- Mutmaßlicher Wille
- Strenger Maßstab für den Nachweis des Willens
- Anhaltspunkte für die Bewertung von Zeugenaussagen
- Fehlende Anhaltspunkte für die Bestimmung eines mutmaßlichen Willens
- Maßgebend bei fehlenden Anhaltspunkten für die Bestimmung eines mutmaßlichen Willens ist der individuell hypothetische Wille
- Verfahrensvorschriften
- Persönliche Anhörung des Betroffenen, Anhörung sonstiger Beteiligter
- Verfahrenspfleger
- Sachverständigengutachten
- Wirksamwerden der Entscheidung
- Rechtsmittel
- Zusammenfassung - Prüfungsreihenfolge bei lebenserhaltenden Maßnahmen
- Abgrenzung zum Verhindern lebenserhaltender Maßnahmen
- Prüfungsreihenfolge
- Der einwilligungsfähige Betroffene entscheidet immer selbst
- Eine wirksame Patientenverfügung geht vor
- Liegt eine gesetzlich relevante Maßnahme vor?
- Schwerwiegende Folgen bei Durchführung der Maßnahme
- Begründete, konkrete und naheliegende Gefahr
- Gefahr des Todes oder eines schwerwiegenden und länger dauernden gesundheitlichen Schadens
- Maßnahme muss ärztlich indiziert/angezeigt sein
- Einwilligung des Betreuers
- Genehmigung des Betreuungsgerichts
- Maßstab für die Erteilung der Genehmigung durch das Gericht
- Eilmaßnahme ohne Genehmigung
- Verfahrensvorschriften
- Zusammenfassung
- Checkliste: Voraussetzungen für Entscheidungen nach § 1829 Abs. 2 und Abs. 1 BGB
- Genehmigungspflicht
- Welches Gericht ist zuständig?
- Unterbringungssachen
- Genehmigungsverfahren gemäß § 1829 Abs. 1 bis 3 BGB
- Wer kann die Erteilung einer Genehmigung bei Gericht anregen?
- Betreuer, Vorsorgebevollmächtigter, Ehegatte oder Dritte
- Anregung durch Dritte
- Wer ist am Verfahren beteiligt?
- Wer wird wann Beteiligter?
- Beteiligung kraft Gesetzes
- Pflicht zur Hinzuziehung
- Kann-Hinzuziehung
- Benachrichtigungs- und Belehrungspflicht
- Entscheidung über die Hinzuziehung - Rechtsmittel
- Hinzuziehung ist nur vor dem Erlass der Endentscheidung möglich
- Verfahrensfähigkeit
- Bevollmächtigte, Verfahrensvollmacht, Beistände
- Bevollmächtigte
- Verfahrensvollmacht
- Verfahrensbeistand
- Anwesenheit von Vertrauenspersonen bei Anhörungen u. a.
- Verfahrenspfleger
- Aufgaben des Verfahrenspflegers
- Voraussetzungen für die Bestellung eines Verfahrenspflegers
- Bestellungszeitpunkt und Ende der Verfahrenspflegschaft
- Sachverständigengutachten muss "eingeholt" werden
- Persönliche Anhörung des Betroffenen
- Bedeutung der persönlichen Anhörung, §§ 319, 298 Abs. 1 FamFG
- Folgen, wenn eine persönliche Anhörung nicht möglich ist
- Zeitpunkt für die persönliche Anhörung
- Folgen bei Verstößen gegen die Anhörungspflicht
- Inhalt des Unterbringungsbeschlusses
- Inhalt der Beschlussformel, §§ 38 Abs. 2 und § 323 FamFG
- Typus (Art) der Unterbringungseinrichtung muss bestimmt werden
- Sofortige Wirksamkeit
- Gewaltanwendung, Wohnungsöffnung, Polizei
- Erlass, Bekanntgabe, Wirksamwerden des Genehmigungsbeschlusses
- Erlass, Bekanntgabe, Zustellung
- Wirksamwerden, Beschwerde
- Rechtsmittel
- Einzuhaltende Formalien
- Beschwerde gegen die Endentscheidungen des Amtsgerichts
- Beschwerdebefugnis
- Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Beschwerdegerichts
- Einstweilige Anordnung
- Voraussetzungen
- Unterlassene Verfahrenshandlungen sind unverzüglich nachzuholen
- Besonderheiten bei den Rechtsmitteln
- Mitteilungen an das Konsulat bei ausländischer Staatsangehörigkeit
- Vorschriften zum Vollzug der Unterbringung
- Zuführung zur Unterbringung (§ 326 FamFG)
- Vollzug der Unterbringung
- Gerichtliche Kontrolle
- Inhalt, Aufbau und Formulierung eines Unterbringungsbeschlusses
- Muster eines betreuungsgerichtlichen Unterbringungsbeschlusses
- Muster eines Schreibens an das zuständige Betreuungsgericht wegen Genehmigung einer Unterbringung
- Überschneidung von zivil- und strafrechtlichen Unterbringungen
- Strafrechtliche Unterbringung
- Freiheitsstrafe, Jugendstrafe - Adressat kann der "normale Straftäter" sein (§ 5 Abs. 2, § 16 ff., § 105 JGG)
- Sicherungsverwahrung - Adressat ist der schwerkriminelle Hangtäter (§§ 66, 66a und 66b StGB, § 106 Abs. 4 Nr. 2 JGG)
- Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Adressat ist der psychisch kranke Straftäter (§ 63 StGB, § 7 Abs. 4 JGG)
- Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Adressat ist der kriminelle Suchtkranke (§ 64 StGB, § 7 JGG)
- Vor Rechtskraft des Strafurteils
- Untersuchungshaft (§§ 112 ff. StPO, §§ 72, 72a JGG)
- Einstweilige Unterbringung (§ 126a StPO, § 71 Abs. 2 JGG)
- Zivilrechtliche Unterbringungen
- Freiheitsentziehende Unterbringung Minderjähriger gemäß § 1631b BGB
- Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Minderjährigen
- Unterbringung bei Gefahr für den Minderjährigen
- Genehmigungsvoraussetzungen
- Verfahren
- Öffentlich-rechtliche Unterbringung
- Gesetz für psychisch Kranke bzw. Unterbringungsgesetze, PsychK(H)G
- Stellung des Vertreters (Betreuer) während der Unterbringung
- Zusammenfassung wichtiger Details
- Sonstige öffentlich-rechtliche Unterbringungsmöglichkeiten
- Warum gibt es so viele unterschiedliche gesetzliche Regelungen für Unterbringungen?
- 10 Weiterführende Informationen
System requirements
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System requirements:
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