
Bereicherungsrecht
Description
Das Bereicherungsrecht zählt zu den undurchsichtigsten und schwierigsten Kapiteln des Schuldrechts, hat dabei aber erhebliche Examensrelevanz. Die Neuauflage arbeitet die tragenden Grundgedanken des Kondiktionenrechts deduktiv heraus und entwickelt daraus die für das Verständnis relevanten Grundsätze. Sie gibt Studenten eine Orientierungshilfe und ermöglicht es ihnen, sich mit überschaubarem Aufwand auf Klausuren und mündliche Prüfungen vorzubereiten. Im Interesse der Übersichtlichkeit und Klarheit verzichtet sie auf eine breite Darstellung des Literaturstreites. Aktualisiert und dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Literatur angepasst
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Persons
Hans Josef Wieling stammte aus Essen, studierte und wurde promoviert in Münster und habilitierte sich in München. Von 1977 bis 2004 hatte er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit an der Universität Trier inne. Von1988 bis 2000 war er zudem Richter am Oberlandesgericht Koblenz. 1994 wurde er zum doctor honoris causa an der Uniersität Miskolc, Ungarn, ernannt
Thomas Finkenauer wurde in Bad Kreuznach geboren. Nach einem Studium der Rechtswissenschaft und Geschichte wurde er in Trier promoviert und habilitierte sich dort. Seit 2005 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Content
Einleitung und Einteilung.- Das erlangte "Etwas" als Objekt der Bereicherung.- Die Leistungskondiktion.- Die Nichtleistungskondiktion.- Der Inhalt des Bereicherungsanspruchs.- Leistungsketten und Dreiecksverhältnisse.- Einige besondere Dreiecksverhältnisse.- Die Verjährung des Bereicherungsanspruchs