
E-Rechnungen
Rechtssicher übermitteln, berichtigen, kontieren und archivieren
Rüdiger Weimann(Author)
Haufe-Lexware (Publisher)
1st Edition
Published on 17. December 2012
Book
Paperback/Softback
173 pages
978-3-648-03752-2 (ISBN)
Article exhausted; check for reprint
Description
Fehler bei der elektronischen Rechnungsstellung können sogar den Verlust des Steuerabzugs nach sich ziehen. Dieses Buch erklärt, wie Sie Zeit und Kosten sparen, korrekte E-Rechnungen stellen und deren Echtheit, Unveränderbarkeit und Lesbarkeit gewährleisten.
In diesem Buch erklärt der Umsatzsteuer-Experte Rüdiger Weimann, wie Ihr Unternehmen seine Pflichten nach dem Umsatzsteuergesetz erfüllt, wenn es E-Rechnungen stellt. Sie erfahren alles zur fehlerfreien Übermittlung, Kontierung und Archivierung. Außerdem informiert das Buch, wie Sie Berechtigungen managen.
INHALTE:
- Die Unterschiede zwischen Papierrechnung und elektronischer Rechnung
- Notwendige Inhalte und Besonderheiten einer E-Rechnung.
- Korrektes Übersenden, Archivieren und Kontieren von E-Rechnungen.
- Der richtige Umgang mit Eingangsrechnungen.
In diesem Buch erklärt der Umsatzsteuer-Experte Rüdiger Weimann, wie Ihr Unternehmen seine Pflichten nach dem Umsatzsteuergesetz erfüllt, wenn es E-Rechnungen stellt. Sie erfahren alles zur fehlerfreien Übermittlung, Kontierung und Archivierung. Außerdem informiert das Buch, wie Sie Berechtigungen managen.
INHALTE:
- Die Unterschiede zwischen Papierrechnung und elektronischer Rechnung
- Notwendige Inhalte und Besonderheiten einer E-Rechnung.
- Korrektes Übersenden, Archivieren und Kontieren von E-Rechnungen.
- Der richtige Umgang mit Eingangsrechnungen.
More details
Product info
Buch
Series
Band 03470
Edition
1. Auflage 2013
Language
German
Place of publication
Planegg
Germany
Dimensions
Height: 211 mm
Width: 149 mm
Thickness: 17 mm
Weight
339 gr
ISBN-13
978-3-648-03752-2 (9783648037522)
Schweitzer Classification
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Person
Author
Rüdiger Weimann ist Lehrbeauftragter, Dozent und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen sowie Kooperationspartner der FACHWERK Steuerberatungsgesellschaft. Von ihm sind bereits zahlreiche Veröffentlichungen zum deutschen und europäischen Umsatzsteuerrecht erschienen. Er bietet regelmäßig kostenfreie Autorensprechstunden an.
Content
Vorwort
Einführung
E-Rechnungen im digitalen Zeitalter
Papierrechnungen und E-Rechnungen sind zu unterscheiden
Anforderungen an eine E-Rechnung - das galt früher
Bisher galten strenge Anforderungen an E-Rechnungen
E-Rechnungen: Der lange Weg zu ihrer Zulassung
Formender digitalen Signatur
Die qualifizierte elektronische Signatur - so funktioniert sie technisch
Erstellen und prüfen einer digitalen Rechnung
Prüfung einer eingehenden E-Rechnung nach "altem" Verfahren
Erstelleneiner E-Rechnung nach "altem" Verfahren
Onlinefahrausweise
Rechnungen per Telefax
Die allgemeinen Regeln für Faxrechnungen
Besonderheit: Qualifizierte digitale Faxsignaturen
Anforderungen an eine E-Rechnung - das gilt heute
Im Grundsatz sind alle Rechnungen nunmehr "gleich"
Innerbetriebliches Kontrollverfahren
Dokumentation des Kontrollverfahrens
Kein innerbetriebliches Kontrollverfahren bei (auch weiterhin) qualifiziert digitalsignierten Eingangsrechnungen
Fließender Übergang zur Prüfung des Vorsteuerabzugs
Zur Erinnerung: Abzugsfähigkeit der Vorsteuer
Die "alles überragende" Bedeutung der Prüfung des Vorsteuerabzugs
"Authentizität" der E-Rechnung (§14Abs.1S.3UStGn.F.)
"Integrität" der E-Rechnung (§14Abs.1S.4UStG)
Aufbewahrung(Archivierung) von Rechnungen
Zustimmung des Rechnungsempfängers ist erforderlich
Widerspruch des Rechnungsempfängers
Wissenswertes zur Abrundung
Lesbarkeit (§ 14 Abs. 1S.2UStG)
Anwendungszeitraum
Checklisten
Pflichtinhalte einer E-Rechnung
Allgemeines
Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
Steuernummer oder Umsatzsteuer- Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
Ausstellungsdatum
Rechnungsnummer
Leistungsbeschreibung
Unterschrift der Rechnungen
Weitere Rechnungspflichtangaben
Gestaltung von Endrechnungen
Allgemeines
Musterrechnungen -Vorlagen für das Tagesgeschäft
Endrechnungen nach Anzahlungsversteuerung: Vorsicht vor teuren Abrechnungsfehlern!
Nebenkostenabrechnung bei gewerblichen Mietern
"Durchreichung" von Kostenanden Kunden (durchlaufende Posten)
E-Gutschrift
E-Gutschriften - neue Regelungen zur E-Rechnung werden entsprechend angewendet
Das sollten Sie für die Abrechnung im Wege der Gutschrift wissen
Übersendung von Kopien zu einer E-Rechnung (sog. "Rechnungsdoppel")
Berichtigung einer E-Rechnung
Rechnungsberichtigung - Grundsätze zur Erstausstellung der E-Rechnung gelten entsprechend
Das sollten Sie zur Rechnungsberichtigung wissen
Berichtigung von Rechnungen im Regelfall
Berichtigung von Rechnungen mit unrichtigem Steuerausweis
Berichtigung von Rechnungen bei unberechtigtem Steuerausweis
Kontierung einer E-Rechnung
Archivierung/Aufbewahrung einer E-Rechnung
Allgemeines zur Aufbewahrung von E-Rechnungen
Korrekte Aufbewahrung von E-Rechnungen - derzeit herrscht Unsicherheit
Archivierung von Rechnungen und Lieferscheinen auf CDROM
Überprüfung einer E-Eingangsrechnung
Kein Abzug von zu hochausgewiesener Vorsteuer/Überprüfung der Eingangsrechnung auf ihre Richtigkeit
Das Problem
Fallgruppen
Zivilrechtliche Absicherung des Leistungsempfängers
Überprüfung der Person des leistenden Unternehmers
Überprüfung der Eingangsrechnung auf Vollständigkeit
Das Gesetzgebungsverfahren
Die Abzugsfähigkeit von Vorsteuern nach der Neuregelung
Die Praxisfolgen
Keine Rechnungsnachträge durch den Rechnungsempfänger!
Resümee
Aktuell: Vorsteuerabzug auch bei (vereinzelten) unzutreffenden Rechnungsangaben?
Prüfungsschema des BFH zum Vorsteuerabzug
Zeitpunkt des Leistungsbezugs
Verwendungsabsicht
Verwendungsabsicht objektiv belegen
Änderungen der Verwendungsabsicht
Selbstorganisation der Kreditorenbuchhaltung - eigene Prüfungsroutinen kritisch hinterfragen
Grundsatz: "Umsatzsteuerwahre" Eingangsrechnung erforderlich
Ausnahme "Innergemeinschaftlicher Erwerb"
Ausnahme "Steuerschuld des Leistungsempfängers"
Ausnahme "Warenbezug im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft"
Ausnahme "Umsätze des Auslagerers"
Rechnungsangabe "Steuernummer bzw. USt-IdNr."
Rechnungsangabe "Rechnungsnummer"
Rechnungsangabe "Umsatzsteuer"
Ausnahme "Einfuhrumsatzsteuer"
Fazit
Beschränkungen des Vorsteuerabzugs: Art. 176 - MwStSystRL gibt enge Grenzen vor!
Bei Weiterbelastung von Kosten Originalbelege anfordern?
Kreditoren: Rechtsanspruch auf eine fehlerfreie Eingangsrechnung
Zivilrechtliches Zurückbehaltungsrecht bei umsatzsteuerlich fehlerhafter Eingangsrechnung
Widerspruchgegen eine E-Eingangsrechnung
Widerspruch des Rechnungsempfängers
Nach Widerspruch: Versand einer Rechnungskopie
Checklisten für die Buchhaltung
Anhang
Stichwortverzeichnis
Einführung
E-Rechnungen im digitalen Zeitalter
Papierrechnungen und E-Rechnungen sind zu unterscheiden
Anforderungen an eine E-Rechnung - das galt früher
Bisher galten strenge Anforderungen an E-Rechnungen
E-Rechnungen: Der lange Weg zu ihrer Zulassung
Formender digitalen Signatur
Die qualifizierte elektronische Signatur - so funktioniert sie technisch
Erstellen und prüfen einer digitalen Rechnung
Prüfung einer eingehenden E-Rechnung nach "altem" Verfahren
Erstelleneiner E-Rechnung nach "altem" Verfahren
Onlinefahrausweise
Rechnungen per Telefax
Die allgemeinen Regeln für Faxrechnungen
Besonderheit: Qualifizierte digitale Faxsignaturen
Anforderungen an eine E-Rechnung - das gilt heute
Im Grundsatz sind alle Rechnungen nunmehr "gleich"
Innerbetriebliches Kontrollverfahren
Dokumentation des Kontrollverfahrens
Kein innerbetriebliches Kontrollverfahren bei (auch weiterhin) qualifiziert digitalsignierten Eingangsrechnungen
Fließender Übergang zur Prüfung des Vorsteuerabzugs
Zur Erinnerung: Abzugsfähigkeit der Vorsteuer
Die "alles überragende" Bedeutung der Prüfung des Vorsteuerabzugs
"Authentizität" der E-Rechnung (§14Abs.1S.3UStGn.F.)
"Integrität" der E-Rechnung (§14Abs.1S.4UStG)
Aufbewahrung(Archivierung) von Rechnungen
Zustimmung des Rechnungsempfängers ist erforderlich
Widerspruch des Rechnungsempfängers
Wissenswertes zur Abrundung
Lesbarkeit (§ 14 Abs. 1S.2UStG)
Anwendungszeitraum
Checklisten
Pflichtinhalte einer E-Rechnung
Allgemeines
Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
Steuernummer oder Umsatzsteuer- Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
Ausstellungsdatum
Rechnungsnummer
Leistungsbeschreibung
Unterschrift der Rechnungen
Weitere Rechnungspflichtangaben
Gestaltung von Endrechnungen
Allgemeines
Musterrechnungen -Vorlagen für das Tagesgeschäft
Endrechnungen nach Anzahlungsversteuerung: Vorsicht vor teuren Abrechnungsfehlern!
Nebenkostenabrechnung bei gewerblichen Mietern
"Durchreichung" von Kostenanden Kunden (durchlaufende Posten)
E-Gutschrift
E-Gutschriften - neue Regelungen zur E-Rechnung werden entsprechend angewendet
Das sollten Sie für die Abrechnung im Wege der Gutschrift wissen
Übersendung von Kopien zu einer E-Rechnung (sog. "Rechnungsdoppel")
Berichtigung einer E-Rechnung
Rechnungsberichtigung - Grundsätze zur Erstausstellung der E-Rechnung gelten entsprechend
Das sollten Sie zur Rechnungsberichtigung wissen
Berichtigung von Rechnungen im Regelfall
Berichtigung von Rechnungen mit unrichtigem Steuerausweis
Berichtigung von Rechnungen bei unberechtigtem Steuerausweis
Kontierung einer E-Rechnung
Archivierung/Aufbewahrung einer E-Rechnung
Allgemeines zur Aufbewahrung von E-Rechnungen
Korrekte Aufbewahrung von E-Rechnungen - derzeit herrscht Unsicherheit
Archivierung von Rechnungen und Lieferscheinen auf CDROM
Überprüfung einer E-Eingangsrechnung
Kein Abzug von zu hochausgewiesener Vorsteuer/Überprüfung der Eingangsrechnung auf ihre Richtigkeit
Das Problem
Fallgruppen
Zivilrechtliche Absicherung des Leistungsempfängers
Überprüfung der Person des leistenden Unternehmers
Überprüfung der Eingangsrechnung auf Vollständigkeit
Das Gesetzgebungsverfahren
Die Abzugsfähigkeit von Vorsteuern nach der Neuregelung
Die Praxisfolgen
Keine Rechnungsnachträge durch den Rechnungsempfänger!
Resümee
Aktuell: Vorsteuerabzug auch bei (vereinzelten) unzutreffenden Rechnungsangaben?
Prüfungsschema des BFH zum Vorsteuerabzug
Zeitpunkt des Leistungsbezugs
Verwendungsabsicht
Verwendungsabsicht objektiv belegen
Änderungen der Verwendungsabsicht
Selbstorganisation der Kreditorenbuchhaltung - eigene Prüfungsroutinen kritisch hinterfragen
Grundsatz: "Umsatzsteuerwahre" Eingangsrechnung erforderlich
Ausnahme "Innergemeinschaftlicher Erwerb"
Ausnahme "Steuerschuld des Leistungsempfängers"
Ausnahme "Warenbezug im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft"
Ausnahme "Umsätze des Auslagerers"
Rechnungsangabe "Steuernummer bzw. USt-IdNr."
Rechnungsangabe "Rechnungsnummer"
Rechnungsangabe "Umsatzsteuer"
Ausnahme "Einfuhrumsatzsteuer"
Fazit
Beschränkungen des Vorsteuerabzugs: Art. 176 - MwStSystRL gibt enge Grenzen vor!
Bei Weiterbelastung von Kosten Originalbelege anfordern?
Kreditoren: Rechtsanspruch auf eine fehlerfreie Eingangsrechnung
Zivilrechtliches Zurückbehaltungsrecht bei umsatzsteuerlich fehlerhafter Eingangsrechnung
Widerspruchgegen eine E-Eingangsrechnung
Widerspruch des Rechnungsempfängers
Nach Widerspruch: Versand einer Rechnungskopie
Checklisten für die Buchhaltung
Anhang
Stichwortverzeichnis
7.2.1 BERICHTIGUNG VON RECHNUNGEN IM REGELFALL
Im Regelfall kann eine Rechnung berichtigt werden, wenn sie nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4, § 14a UStG enthält oder wenn einzelne Angaben in der Rechnung unzutreffend sind. Obwohl nach Abschn. 14.11 Abs. 1 UStAE "nur die fehlenden oder unzutreffenden Angaben ergänzt oder berichtigt werden" müssen, empfiehlt es sich in der Praxis, eine komplett neue Rechnung zu erstellen. Der Nachteil einer nur partiellen Rechnungsberichtigung ist, dass dieses von der Finanzverwaltung erlaubte Vorgehen jedes Mal ein Abweichen von der Routine bedeutet: Es erfordert vom Rechnungsaussteller für jeden Berichtigungsfall einen individuellen Rechnungstext und eröffnet so eine neue Fehlerquelle; zudem ist das Vorgehen zeitaufwendig. Die sinnvolle Praxislösung ist daher, die bereits geschriebene (fehlerhafte oder unvollständige) Rechnung außer Acht zu lassen und eine vollständige neue Rechnung zu schreiben. Man kann hierzu seinen "normalen" Rechnungsvordruck - den man ansonsten für Erstrechnungen verwendet - einsetzen.
Im Regelfall kann eine Rechnung berichtigt werden, wenn sie nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4, § 14a UStG enthält oder wenn einzelne Angaben in der Rechnung unzutreffend sind. Obwohl nach Abschn. 14.11 Abs. 1 UStAE "nur die fehlenden oder unzutreffenden Angaben ergänzt oder berichtigt werden" müssen, empfiehlt es sich in der Praxis, eine komplett neue Rechnung zu erstellen. Der Nachteil einer nur partiellen Rechnungsberichtigung ist, dass dieses von der Finanzverwaltung erlaubte Vorgehen jedes Mal ein Abweichen von der Routine bedeutet: Es erfordert vom Rechnungsaussteller für jeden Berichtigungsfall einen individuellen Rechnungstext und eröffnet so eine neue Fehlerquelle; zudem ist das Vorgehen zeitaufwendig. Die sinnvolle Praxislösung ist daher, die bereits geschriebene (fehlerhafte oder unvollständige) Rechnung außer Acht zu lassen und eine vollständige neue Rechnung zu schreiben. Man kann hierzu seinen "normalen" Rechnungsvordruck - den man ansonsten für Erstrechnungen verwendet - einsetzen.