
Bundeswaldgesetz
Description
Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit den Wäldern in Deutschland. Dabei geht es nicht nur um den Schutz des Waldes selbst, sondern auch um die Sicherstellung seiner nachhaltigen Nutzbarkeit, z. B. für die Forstwirtschaft und/oder als natürliches (Nah-)Erholungsgebiet für Freizeit und Tourismus.
Unter Berücksichtigung der zentralen gesetzgeberischen Ziele (Schutz, Bewirtschaftung und Nutzung des Waldes) und neuester Erkenntnisse aus Botanik, Genetik, Ökologie sowie anderer naturwissenschaftlicher Disziplinen, die für seine Auslegung und Anwendung unverzichtbar sind, werden die einzelnen Normen mit profunder Sachkenntnis kommentiert. Rechte und Pflichten von Waldbesitzer:innen, Möglichkeiten und Grenzen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse sowie elementare Regeln für das Betreten des Waldes sind nur einige der Themen, die hier detailliert und praxisnah behandelt werden. Der vorliegende Kommentar bildet die Basis zum Verständnis auch der konkreten Ausgestaltung durch die Waldgesetze der Bundesländer, die sich stets am BWaldG orientieren müssen.

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Regierungsdirektor a. D. Dr. jur. Klaus Thomas war im Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig tätig, Lehrbeauftragter des Landes Niedersachsen (u. a. für das Recht der Agrarstrukturverwaltung) und Stv. Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt Braunschweig.
ISNI: 0000 0004 0794 8304 GND: 173340423