
Praxis-GoBD
Description
Schon bei der Erstveröffentlichung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) im Jahre 2014 wurde in der Praxis stark über deren Inhalte diskutiert. Insbesondere im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden führten diese Verwaltungsanweisungen zu Aussagen wie: „Wie sollen Unternehmen diese Anforderungen denn alle in der Praxis umsetzen können?“. Auch die überarbeitete Version aus dem Jahr 2019 führte nicht dazu, dass sich die Gemüter beruhigten.
Wie werden steuerrechtliche und außersteuerrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten von der Finanzverwaltung ausgelegt? Muss jedes Unternehmen ein internes Kontrollsystem vorweisen? Was ist eine Verfahrensdokumentation? Welche Zertifizierungen erkennt die Finanzverwaltung an? Diese und weitere Fragen aus der Praxis gilt es zu erläutern.
Dieses Buch hilft Ihnen dabei, die passenden Antworten zu finden. Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Steuerberaterinnen und Steuerberater, sowie alle an den GoBD Interessierte werden hier in ihrer täglichen Arbeit unterstützt. Beispielsfälle aus der Praxis verdeutlichen die Problematik.

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Person
Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher beschäftigt sich schon seit über 23 Jahren mit den unterschiedlichen Formen der Kassenführung bei bargeldintensiven Betrieben und den verschiedenen Formen der Manipulationen bei elektronischen Aufzeichnungssystemen.
Er schulte jahrelang in der Finanzverwaltung und an der Bundesfinanzakademie das "Risikomanagement bei Bargeschäften". Im Rahmen der Beratungen zum Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde er im Finanzausschuss des deutschen Bundestages als Sachverständiger gehört.
Er ist Autor zahlreicher Fachbeiträge und -bücher und darüber hinaus gefragter Vortragender zum Thema Kassenführung.
Content
Inhalt:
1. Einführung
1.1. Historische Entwicklung; von den GoBS und den GDPdU zu den GoBD.
1.2. Grundlagen der non-digitalen Welt.
2. Allgemeines.
2.1. Nutzbarmachung außersteuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungssysteme.
2.2. Steuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten.
2.3. Aufbewahrung von Unterlagen zu Geschäftsvorfällen.
2.4. Ordnungsvorschriften.
2.5. Führung von Büchern und sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern.
2.6. Beweiskraft von Buchführung und Aufzeichnungen (§ 158 AO).
2.7. Aufzeichnungen.
2.8. Bücher.
2.9. Geschäftsvorfälle.
2.10. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.
2.11. Datenverarbeitungssysteme.
3. Verantwortlichkeit.
4. Allgemeine Anforderungen.
4.1. Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit.
4.2. Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und laufenden Aufzeichnung
5. Belegwesen (Belegfunktion).
5.1. Belegsicherung.
5.2. Zuordnung zwischen Beleg und Grund(buch)aufzeichnung oder Buchung.
5.3. Erfassungsgerechte Aufbereitung der Buchungsbelege.
5.4. Besonderheiten.
6. Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge und in sachlicher Ordnung
6.1. Erfassung in Gund(buch)aufzeichnungen
6.2. Digitale Grund(buch)aufzeichnungen
6.3. Verbuchung im Journal (Journalfunktion)
6.4. Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle in sachlicher Ordnung (Hauptbuch)
7. Internes Kontrollsystem (IKS).
8. Datensicherheit.
9. Unveränderbarkeit, Protokollierung von Änderungen.
9.1. Grundsätze.
9.2. Unveränderbarkeit bei der Nutzung von Office-Formaten (Excel und Word).
9.3. Dokumentenmanagementsysteme (DMS).
10. Aufbewahrung.
10.1. Grundsätze.
10.2. Maschinelle Auswertbarkeit.
10.3. Elektronische Aufbewahrung.
10.4. Elektronische Erfassung von Papierdokumenten (Scanvorgang).
10.5. Auslagerung von Daten aus dem Produktivsystem und Systemwechsel.
10.6. Aufbewahrung von Emails mit aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Inhalten.
11. Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit.
11.1. Verfahrensdokumentation.
11.2. Lesbarmachung von elektronischen Unterlagen.
12. Datenzugriff.
12.1. Umfang und Ausübung des Rechts auf Datenzugriff.
12.2. Umfang der Mitwirkungspflichten des Unternehmers.
13. Zertifizierung und Software-Testate.
14. Anwendung der GoBD bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).