
Von der Paradiesehe zur Gütergemeinschaft
Die Ehe in der mittelalterlichen Lebens- und Vorstellungswelt
Gabriela Signori(Author)
Campus (Publisher)
1st Edition
Published on 9. May 2011
Book
Paperback/Softback
197 pages
978-3-593-39429-9 (ISBN)
Description
Die Ehe war nach mittelalterlichen Vorstellungen paradiesischen Ursprungs und von Gott selbst erschaffen. Ihr Ziel waren freundschaftliche Geselligkeit und gegenseitige Hilfestellung, ihre Grundlage Gleichheit - so sahen es Theologen und Philosophen.
Gabriela Signori zeigt, dass diese Welt der Ideen durchaus in der Lebenswelt mittelalterlicher Paare und in den auf materielle Fragen bezogenen Eheverträgen ihren Ausdruck fand. In Ethik und Ökonomie verankerte Gleichheitskonzepte spielten auch hier eine zentrale Rolle: ein Befund, der dazu einlädt, tradierte Bilder von der Ehe im Mittelalter zu überdenken.
Reviews / Votes
"Signoris Studie ist verdienstvoll, weil sie einen neuen Ansatz versucht: Ideenwelt und materielle Welt zusammenzubringen." Rüdiger Schnell, Zeitschrift für Historische Forschung, 03.09.2014More details
Series
Language
German
Place of publication
Weinheim
Germany
Product notice
Klappenbroschur
Illustrations
48 Abbildungen
Dimensions
Height: 21.2 cm
Width: 14.2 cm
Thickness: 1.4 cm
Weight
260 gr
ISBN-13
978-3-593-39429-9 (9783593394299)
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Gabriela Signori
Von der Paradiesehe zur Gütergemeinschaft
Die Ehe in der mittelalterlichen Lebens- und Vorstellungswelt
E-Book
05/2011
1st Edition
Campus
€37.99
Available for download
Person
Gabriela Signori ist Professorin für Geschichte des Mittelalters an der Universität Konstanz.
Content
Inhalt
Vorwort 7
Teil I
Von der Ehegemeinschaft zur Gütergemeinschaft: Ideen, Konzepte, Diskurse 13
Hieronymus oder Augustinus? 13
Hand- und Wörterbücher 18
Bibel- und Sentenzenkommentare 23
Und die Philosophen? 27
Aristoteles-Adaptionen 31
Pseudo-aristotelische Ökonomien 39
Predigten und Ehetraktate 42
Der Ehestand als Orden 44
Hauswirtschaft und Seelenheil 52
Zwischenbilanz 55
Teil II
Eheberedung oder Ehevertrag? 57
Ehegüter im Vergleich 60
Schlüsselbegriffe 63
Die Eheberedung 68
Die Zeugen 72
Autoritäten 73
Quantität versus Qualität? 75
Die Akteure 77
Die "Strategien" 84
Der Ehevertrag 90
Wie schreibt man einen Ehevertrag? 98
Der Spiegel der wahren Rhetorik 100
Die Neu praktizierte Rhetorik 104
Alexander Hugens Rhetorica und Formulare 106
"Teilverträge" 108
Die Kölner Schreinsbücher 109
Straßburger "Wittumsstiftungen" 112
"Mächtnis" und "Widem" in Basel 118
Zwischenbilanz 123
Teil III
Jenseitsökonomien . Bilder, Worte und Zeichen im Dienste der gemeinschaftlichen Erinnerung 125
Orte und . 130
Die Ordnung der Geschlechter 134
Rangunterschiede 145
Wappensteine 159
"Standesinsignien" 160
Worte der Erinnerung 163
Gräberbücher 164
Jahrzeitenstiftungen 168
Seelbücher 174
Why women aren't enough 176
Zurück zum Paradies 179
Bibliographie 183
Ausgewählte Quellen 189
Ausgewählte Literatur 186
Die Doppelgrabmäler haben uns zurück an den Anfang unserer Ausführungen gebracht, die wir mit dem Schöpfungsbericht begonnen haben. Auf den Grabmälern liegt die Frau gewöhnlich zur Linken des Mannes, so wie es in der Ikonographie der Schöpfung hundertfach vorgezeichnet ist (Abb. 42 auf S. 158). Diese zur Formel geronnene Ordnung der Geschlechter steht für den Zustand der Menschheit nach dem Sündenfall; vor dem Sündefall - im paradiesischen Naturzustand - ist Eva gewöhnlich (noch) zu Adams Rechter platziert (Abb. 43 auf S. 162). Im Paradies gibt es weder oben noch unten, links noch rechts, Mann oder Frau, sondern allein zwei Menschen aus derselben Substanz und füreinander erschaffen, weil Gott meinte, es sei besser, wenn sie nicht alleine seien.
Der Schöpfungsbericht ist ein Schlüsseltext im mittelalterlichen Eheverständnis, ein Schlüsseltext mit erstaunlicher Breitenwirkung, wie der Ausblick auf die Liturgie oder die Formelbücher für Gerichtsschreiber und Notare gezeigt hat. Festgeschrieben wird in der Genesis - anders als im Korintherbrief - die originäre Ebenbildlichkeit (similitudo) von Mann und Frau. Gleichsam erlaubte es der Schöpfungsbericht den mittelalterlichen Kommentatoren, die Ehe als eine Einrichtung zu preisen, die im Paradies begründet und göttlichen Ursprungs sei. Darin unterscheide sie sich von allen anderen Institutionen, die der Mensch, nicht Gott erschaffen habe. Über Handbücher und Wörterbücher für Prediger und Schriftgelehrte entfaltete die am Alten Testament orientierte Auffassung der Ehe eine Wirkungsmacht, die bis in die Urkundensprache hineinreichte. Das Bild ist überraschend konsistent. Der Befund wäre bedeutend weniger klar ausgefallen, hätten wir uns allein mit Ideen befasst, ohne Kontext und Verbreitung zu beachten. Die Rückbindung an den Leser erleichtert es gleichsam, die mannigfachen Berührungspunkte zwischen der Vorstellungs- und der Lebenswelt in ihrem Wandel sichtbar zu machen.
Mindestens genauso wirkmächtig wie der Schöpfungsbericht war die Wiederentdeckung der Aristotelischen Schriften im 13. Jahrhundert. Ihre Breitenwirkung entfalteten sie aber weniger durch die meist schwerfälligen, ausschließlich für Gelehrte produzierten Übersetzungswerke als vielmehr durch die Versuche, die Aristotelischen Ideen einer veränderten Lebenswelt anzupassen und einem breiteren Publikum verständlich zu machen. Beides war dem Augustiner-Eremiten Ägidius Romanus aufs Vortrefflichste gelungen. Seine Abhandlung über die Fürstenherrschaft (De Regimine principum) war von durchschlagendem Erfolg. Sie sollte in kürzester Zeit zu einem der am häufigsten kopierten und übersetzten Bücher des Mittelalters werden. Um so bedeutender erscheinen seine Gedanken zur Ehe, die er als eine konsensuale Herrschaftsform unter Gleichen definiert. Ägidius Romanus' Gleichheit ist dieselbe, die Generationen von Schriftgelehrten vor ihm im Schöpfungsbericht vorgezeichnet fanden, und es ist derselbe Konsens, den das Kirchenrecht im 12. Jahrhundert zur conditio sine qua non für jeden legitimen Eheschluss erklärt hatte. Theologie durchdringt bei Ägidius Romanus die politische Theorie und verleiht ihr das zeitspezifische Gepräge. Dennoch ist für ihn die Ehe als kleinste politische Einheit eine radikal säkulare Einrichtung. Dieses säkularisierte Deutungsangebot passt letztlich auch besser zu einer Praxis, in der die Kirche als Institution bis ins ausgehende 15. Jahrhundert noch eine vergleichsweise bescheidene, untergeordnete Rolle spielte.
Aber nicht nur die Theorie, auch die Rechtspraxis der Eheverträge wird von Gleichheitsvorstellungen beherrscht. Gleichheit meint in diesem Kontext zumeist Gleichrangigkeit. Soziale Endogamie war in allen Gesellschaftsgruppen das vorherrschende Ideal. Akribisch genau achteten die Vertragsnehmer gewöhnlich darauf, dass Braut und Bräutigam exakt gleich viel Güter in die Ehe einbringen und, was deren Nutzung anbelangt, beide exakt denselben Spielregeln unterworfen sein sollten. Als oberstes Gebot galt für Mann und Frau die Unveräußerlichkeit des Ehegutes, das darin dem spätmittelalterlichen Krongut ähnlich ist. Das bevorzugte Instrument der Reichen war die Gütertrennung, während man in Zunftkreisen der Rechtsform der Gütergemeinschaft den Vorzug gab. Im süddeutschen Raum war die Möglichkeit, eine Gütergemeinschaft zu bilden, vielerorts auf die Fahrhabe beschränkt; Immobilien waren häufig davon ausgenommen: Sie galten als eine den Erben verfangene Güterform, ohne deren "Urlaub" (Erlaubnis) auch sie nicht verändert oder veräußert werden durften.