
Handbuch Insolvenz
Insolvenzverfahren, Haftung, Gläubigerschutz
Haufe-Lexware (Publisher)
3rd Edition
Published on 23. April 2009
Book
Paperback/Softback
342 pages
978-3-448-08651-5 (ISBN)
Article exhausted; check for reprint
Description
Das Buch verbindet alle juristischen und wirtschaftlichen Aspekte der Insolvenz und zeigt Ihnen, wie Sie durch frühzeitige Initiative das Ruder in der Hand behalten. Auf CD-ROM: Checklisten, Musterbriefe, Musteranträge, Gesetzestexte. Das Insolvenzverfahren bietet Unternehmen, die in die Schieflage geraten sind, zahlreiche Möglichkeiten zu sanieren und "den Kopf aus der Schlinge" zu ziehen. In diesem Handbuch erfahren Sie alles über das Insolvenzverfahren, Ihre Rechte und Pflichten und was Sie in wirtschaftlich schwierigen Situationen - auch bei Geschäftspartnern - tun können.
NEU IN DER 3., AKTUALISIERTEN UND VOLLSTÄNDIG ÜBERARBEITETEN AUFLAGE
- GmbH-Reform (MoMiG)
- Finanzmarktstabilisierungsgesetz
- neuer Überschuldungsbegriff
- Änderung der Insolvenzantragsrechte und -pflichten für Gesellschafter und Aufsichtsräte
- Extra: alle Rechtsformen im Insolvenzüberblick, inkl. Unternehmergesellschaft und Limited
INHALTE:
- Wie Sie mit einer drohenden Insolvenz umgehen sollten bzw. wie mit (fast) insolventen Firmen zu verhandeln ist
- Was die GmbH-Reform für die Haftung bedeutet
- Änderungen in der Insolvenzordnung
- Besonderheiten der "Limited"
- Was kann der Geschäftsführer tun, wenn nach der Firmen- die Privatinsolvenz droht?
- Exkurse: Haftung des Geschäftsführers/Vorstands, InsO-Strafrecht (Bankrott, Untreue, Begriff der Überschuldung), Steuern in der Insolvenz, Glossar
AUF CD-ROM:
- alle wichtigen Fristen
- Übersichten, Checklisten
- rechtssichere Musterbriefe und Musteranträge
- Gesetzestexte
NEU IN DER 3., AKTUALISIERTEN UND VOLLSTÄNDIG ÜBERARBEITETEN AUFLAGE
- GmbH-Reform (MoMiG)
- Finanzmarktstabilisierungsgesetz
- neuer Überschuldungsbegriff
- Änderung der Insolvenzantragsrechte und -pflichten für Gesellschafter und Aufsichtsräte
- Extra: alle Rechtsformen im Insolvenzüberblick, inkl. Unternehmergesellschaft und Limited
INHALTE:
- Wie Sie mit einer drohenden Insolvenz umgehen sollten bzw. wie mit (fast) insolventen Firmen zu verhandeln ist
- Was die GmbH-Reform für die Haftung bedeutet
- Änderungen in der Insolvenzordnung
- Besonderheiten der "Limited"
- Was kann der Geschäftsführer tun, wenn nach der Firmen- die Privatinsolvenz droht?
- Exkurse: Haftung des Geschäftsführers/Vorstands, InsO-Strafrecht (Bankrott, Untreue, Begriff der Überschuldung), Steuern in der Insolvenz, Glossar
AUF CD-ROM:
- alle wichtigen Fristen
- Übersichten, Checklisten
- rechtssichere Musterbriefe und Musteranträge
- Gesetzestexte
More details
Product info
Mit CD-ROM
Series
Edition
3. Auflage 2009
Language
German
Place of publication
Freiburg i. Br.
Germany
ISBN-13
978-3-448-08651-5 (9783448086515)
Schweitzer Classification
Other editions
New editions

Book
10/2025
6th Edition
Haufe-Lexware
€89.99
Available immediately

Schulz / Bert / Lessing
Handbuch Insolvenz - mit Arbeitshilfen online
Insolvenzverfahren, Haftung, Gläubigerschutz
Book
11/2018
5th Edition
Haufe-Lexware
€89.95
Article exhausted; check for reprint

Book
09/2012
4th Edition
Haufe-Lexware
€49.95
Article exhausted; check for reprint
Previous edition

Dirk Schulz | Holger Lessing | Ulrich Bert
Handbuch Insolvenz
Insolvenzverfahren, Haftung, Gläubigerschutz, Sanierung und Auswege
Book
11/2005
2nd Edition
€39.80
Article exhausted; check for reprint
Persons
Author
Dr. Dirk Schulz ist Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter aus Frankfurt am Main und Darmstadt. Er berät Firmen vor und während des Insolvenzverfahrens, wickelt Insolvenzen ab oder vertritt Banken und Gläubiger im Insolvenzrecht.
Ulrich Bert ist Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter aus Frankfurt am Main und Darmstadt. Er berät Firmen vor und während des Insolvenzverfahrens, wickelt Insolvenzen ab oder vertritt Banken und Gläubiger im Insolvenzrecht.
Dr. Holger Lessing ist Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter aus Frankfurt am Main und Darmstadt. Er berät Firmen vor und während des Insolvenzverfahrens, wickelt Insolvenzen ab oder vertritt Banken und Gläubiger im Insolvenzrecht.
Content
1 EINLEITUNG
1.1 Wie benutzen Sie diesen Praktiker-Ratgeber?
2 DIE KRISE EINES GESCHÄFTSPARTNERS
2.1 Was kann der Gläubiger vor Eintritt der Insolvenz tun?
2.2 Wie schützt man sich vor der Insolvenz des Schuldners?
3 UNTERNEHMENSKRISE ODER INSOLVENZ?
3.1 Wann spricht man von einer Unternehmenskrise?
3.2 Welche Insolvenzgründe gibt es?
4 DER INSOLVENZANTRAG
4.1 Wer ist Schuldner des Insolvenzverfahrens?
4.2 Wer ist zum Antrag berechtigt oder verpflichtet?
4.3 Welche Kriterien muss der Insolvenzantrag erfüllen?
4.4 Prüfung und Entscheidung des Insolvenzgerichts
5 DAS VORLÄUFIGE INSOLVENZVERFAHREN
5.1 Der vorläufige Insolvenzverwalter
5.2 Mitwirkungsrechte und -pflichten des Schuldners
5.3 Auskunft und Akteneinsicht im vorläufigen Insolvenzverfahren
5.4 Entscheidung des Insolvenzgerichts
6 DAS ERÖFFNETE INSOLVENZVERFAHREN
6.1 Erste Auswirkungen der Verfahrenseröffnung
6.2 Der Insolvenzverwalter
6.3 Die Stellung des Schuldners/Geschäftsführers
6.4 Die Stellung des Gesellschafters der Schuldnerin
6.5 Die Gläubiger
6.6 Aussonderungsberechtigte Gläubiger und Neugläubiger
6.7 Die Insolvenzmasse
6.8 Welche Gläubigerorgane gibt es?
6.9 Die Gerichtstermine
6.10 Können Forderungen aufgerechnet werden?
6.11 Kann der Insolvenzverwalter Rechtshandlungen anfechten?
6.12 Wie wirkt die Verfahrenseröffnung auf Verträge des Schuldners?
6.13 Wie wird das Vermögen verteilt?
6.14 Das Verfahren wird beendet
6.15 Die Verfahrenskosten
7 PERSÖNLICHE HAFTUNG DER GESELLSCHAFTER UND ORGANE JURISTISCHER PERSONEN
7.1 Haftung der Gesellschafter
7.2 Haftung der Organe einer Gesellschaft
8 SANIERUNGSWEGE IM INSOLVENZVERFAHREN
8.1 Welche Sanierungswege gibt es?
8.2 Die übertragende Sanierung
8.3 Der Insolvenzplan
8.4 Die Eigenverwaltung
8.5 Restschuldbefreiung
9 ARBEITNEHMER IM INSOLVENZVERFAHREN
9.1 Arbeitnehmer im vorläufigen Insolvenzverfahren
9.2 Arbeitnehmer im eröffneten Insolvenzverfahren
10 STEUERN IM INSOLVENZVERFAHREN
10.1 Steuerrechtliche Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
10.2 Steuerrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters
10.3 Ausgewählte Probleme des Insolvenzsteuerrechts
11 STRAFRECHT IM INSOLVENZVERFAHREN
11.1 Allgemeine Straftatbestände
11.2 Insolvenzstrafrecht
11.3 Besonderheiten beim GmbH-Geschäftsführer
11.4 Strafbarkeit von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
12 ÜBERSICHT DER RECHTSFORMEN
12.1 Einzelkaufmann/-kauffrau
12.2 Gesellschaft bürgerlichen Rechts
12.3 Offene Handelsgesellschaft (OHG)
12.4 Kommanditgesellschaft (KG)
12.5 Stille Gesellschaft
12.6 Partnerschaftsgesellschaft
12.7 Eingetragener Verein (e. V.)
12.8 Aktiengesellschaft (AG)
12.9 Englische Limited (ltd.)
12.10 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
12.11 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
STICHWORTVERZEICHNIS
DIE AUTOREN
1.1 Wie benutzen Sie diesen Praktiker-Ratgeber?
2 DIE KRISE EINES GESCHÄFTSPARTNERS
2.1 Was kann der Gläubiger vor Eintritt der Insolvenz tun?
2.2 Wie schützt man sich vor der Insolvenz des Schuldners?
3 UNTERNEHMENSKRISE ODER INSOLVENZ?
3.1 Wann spricht man von einer Unternehmenskrise?
3.2 Welche Insolvenzgründe gibt es?
4 DER INSOLVENZANTRAG
4.1 Wer ist Schuldner des Insolvenzverfahrens?
4.2 Wer ist zum Antrag berechtigt oder verpflichtet?
4.3 Welche Kriterien muss der Insolvenzantrag erfüllen?
4.4 Prüfung und Entscheidung des Insolvenzgerichts
5 DAS VORLÄUFIGE INSOLVENZVERFAHREN
5.1 Der vorläufige Insolvenzverwalter
5.2 Mitwirkungsrechte und -pflichten des Schuldners
5.3 Auskunft und Akteneinsicht im vorläufigen Insolvenzverfahren
5.4 Entscheidung des Insolvenzgerichts
6 DAS ERÖFFNETE INSOLVENZVERFAHREN
6.1 Erste Auswirkungen der Verfahrenseröffnung
6.2 Der Insolvenzverwalter
6.3 Die Stellung des Schuldners/Geschäftsführers
6.4 Die Stellung des Gesellschafters der Schuldnerin
6.5 Die Gläubiger
6.6 Aussonderungsberechtigte Gläubiger und Neugläubiger
6.7 Die Insolvenzmasse
6.8 Welche Gläubigerorgane gibt es?
6.9 Die Gerichtstermine
6.10 Können Forderungen aufgerechnet werden?
6.11 Kann der Insolvenzverwalter Rechtshandlungen anfechten?
6.12 Wie wirkt die Verfahrenseröffnung auf Verträge des Schuldners?
6.13 Wie wird das Vermögen verteilt?
6.14 Das Verfahren wird beendet
6.15 Die Verfahrenskosten
7 PERSÖNLICHE HAFTUNG DER GESELLSCHAFTER UND ORGANE JURISTISCHER PERSONEN
7.1 Haftung der Gesellschafter
7.2 Haftung der Organe einer Gesellschaft
8 SANIERUNGSWEGE IM INSOLVENZVERFAHREN
8.1 Welche Sanierungswege gibt es?
8.2 Die übertragende Sanierung
8.3 Der Insolvenzplan
8.4 Die Eigenverwaltung
8.5 Restschuldbefreiung
9 ARBEITNEHMER IM INSOLVENZVERFAHREN
9.1 Arbeitnehmer im vorläufigen Insolvenzverfahren
9.2 Arbeitnehmer im eröffneten Insolvenzverfahren
10 STEUERN IM INSOLVENZVERFAHREN
10.1 Steuerrechtliche Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
10.2 Steuerrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters
10.3 Ausgewählte Probleme des Insolvenzsteuerrechts
11 STRAFRECHT IM INSOLVENZVERFAHREN
11.1 Allgemeine Straftatbestände
11.2 Insolvenzstrafrecht
11.3 Besonderheiten beim GmbH-Geschäftsführer
11.4 Strafbarkeit von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
12 ÜBERSICHT DER RECHTSFORMEN
12.1 Einzelkaufmann/-kauffrau
12.2 Gesellschaft bürgerlichen Rechts
12.3 Offene Handelsgesellschaft (OHG)
12.4 Kommanditgesellschaft (KG)
12.5 Stille Gesellschaft
12.6 Partnerschaftsgesellschaft
12.7 Eingetragener Verein (e. V.)
12.8 Aktiengesellschaft (AG)
12.9 Englische Limited (ltd.)
12.10 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
12.11 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
STICHWORTVERZEICHNIS
DIE AUTOREN
Die Krise eines Unternehmens durchläuft regelmäßige mehrere Stadien. Ab wann aber ist das Unternehmen insolvenzreif? Wann ist ein ERÖFFNUNGSGRUND(auch INSOLVENZGRUNDgenannt) gegeben, der dazu berechtigt - und häufig auch verpflichtet - einen INSOLVENZANTRAGzu stellen? Diese Fragen werden im folgenden Kapitel beantwortet.
3.1 WANN SPRICHT MAN VON EINER UNTERNEHMENSKRISE?
Die Unternehmenskrise wird aus betriebswirtschaftlicher Sicht als Zustand beschrieben, in dem eine AKUTE GEFAHR FÜR DAS UNTERNEHMENvorliegt, die dessen Fortbestand gefährdet oder sogar unmöglich macht. Es liegt eine EXISTENZBEDROHUNGdes Unternehmens vor. Aber nicht jedes Krisenstadium löst bereits die Verpflichtung aus, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dennoch kann der Geschäftsführer des Unternehmens bereits zum Zeitpunkt einer betriebswirtschaftlichen Krise Pflichten unterliegen.
So muss er regelmäßig Schwachstellen analysieren und Sanierungsmöglichkeiten prüfen. Versäumt er dies, kann er bei Verschulden gegenüber der Gesellschaft a u f Ersatz eines dadurch entstandenen Schadens haften (§ 43 GmbHG).
Wenn das Unternehmen nicht mehr kreditwürdig ist, also aufgrund unzureichender Vermögensverhältnisse von einem Dritten kein Darlehen bzw. kein Darlehen unter marktüblichen Bedingungen mehr erhält, spricht man häufig von einer rechtlichen Unternehmenskrise.
Ist die Unternehmenskrise festgestellt worden, sollte umgehend mit einer SANIERUNGSPRÜFUNGbegonnen werden. Führt die Prüfung zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen noch sanierungsfähig und sanierungswürdig ist, sollte eine außergerichtliche Sanierung durchgeführt werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Liquidation des Unternehmens zu betreiben oder bereits einen Insolvenzantrag wegen "drohender Zahlungsunfähigkeit" (§ 1 8 InsO) zu stellen. Dies ist sinnvoll, wenn die Sanierung des Unternehmens keine Aussicht auf Erfolg hat oder eine Sanierung im Rahmen des Insolvenzverfahrens betrieben werden soll - z. B. durch die Vorlage eines Insolvenzplans oder durch eine übertragende Sanierung (vgl. hierzu das Kapitel "Sanierungswege im Insolvenzverfahren").
Zu den möglichen SANIERUNGSMAßNAHMENgehört regelmäßig die Zufuhr von Eigenkapital durch die Gesellschafter bzw. Inhaber des Unternehmens.
Im Bereich der Gläubiger könnten folgende Maßnahmen erwogen werden:
- Forderungsverzichte,
- qualifizierte Rangrücktritte,
- Zahlungsaufschübe und
- Schuldumwandlungen.
Auch die Hilfe der bereits beteiligten Banken wird notwendig sein.
Mögliche Sanierungsbeiträge der Banken sind:
- Umschuldungen,
- Gewährung weiterer (Sanierungs-)Kredite,
- Forderungsverzicht,
- Rangrücktritt und
- Stundung.
Oftmals sind auch Sanierungsmaßnahmen im Personalbereich notwendig. Dies muss ggf. unter Beachtung des Tarifrechts und unter Mitwirkung des Betriebsrats geschehen.
PRAXIS-TIPP:
Die Unternehmenskrise ist grundsätzlich noch keine Insolvenz! Sie kann aber - je nach Stadium - Insolvenzantragspflichten auslösen.
3.1 WANN SPRICHT MAN VON EINER UNTERNEHMENSKRISE?
Die Unternehmenskrise wird aus betriebswirtschaftlicher Sicht als Zustand beschrieben, in dem eine AKUTE GEFAHR FÜR DAS UNTERNEHMENvorliegt, die dessen Fortbestand gefährdet oder sogar unmöglich macht. Es liegt eine EXISTENZBEDROHUNGdes Unternehmens vor. Aber nicht jedes Krisenstadium löst bereits die Verpflichtung aus, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dennoch kann der Geschäftsführer des Unternehmens bereits zum Zeitpunkt einer betriebswirtschaftlichen Krise Pflichten unterliegen.
So muss er regelmäßig Schwachstellen analysieren und Sanierungsmöglichkeiten prüfen. Versäumt er dies, kann er bei Verschulden gegenüber der Gesellschaft a u f Ersatz eines dadurch entstandenen Schadens haften (§ 43 GmbHG).
Wenn das Unternehmen nicht mehr kreditwürdig ist, also aufgrund unzureichender Vermögensverhältnisse von einem Dritten kein Darlehen bzw. kein Darlehen unter marktüblichen Bedingungen mehr erhält, spricht man häufig von einer rechtlichen Unternehmenskrise.
Ist die Unternehmenskrise festgestellt worden, sollte umgehend mit einer SANIERUNGSPRÜFUNGbegonnen werden. Führt die Prüfung zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen noch sanierungsfähig und sanierungswürdig ist, sollte eine außergerichtliche Sanierung durchgeführt werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Liquidation des Unternehmens zu betreiben oder bereits einen Insolvenzantrag wegen "drohender Zahlungsunfähigkeit" (§ 1 8 InsO) zu stellen. Dies ist sinnvoll, wenn die Sanierung des Unternehmens keine Aussicht auf Erfolg hat oder eine Sanierung im Rahmen des Insolvenzverfahrens betrieben werden soll - z. B. durch die Vorlage eines Insolvenzplans oder durch eine übertragende Sanierung (vgl. hierzu das Kapitel "Sanierungswege im Insolvenzverfahren").
Zu den möglichen SANIERUNGSMAßNAHMENgehört regelmäßig die Zufuhr von Eigenkapital durch die Gesellschafter bzw. Inhaber des Unternehmens.
Im Bereich der Gläubiger könnten folgende Maßnahmen erwogen werden:
- Forderungsverzichte,
- qualifizierte Rangrücktritte,
- Zahlungsaufschübe und
- Schuldumwandlungen.
Auch die Hilfe der bereits beteiligten Banken wird notwendig sein.
Mögliche Sanierungsbeiträge der Banken sind:
- Umschuldungen,
- Gewährung weiterer (Sanierungs-)Kredite,
- Forderungsverzicht,
- Rangrücktritt und
- Stundung.
Oftmals sind auch Sanierungsmaßnahmen im Personalbereich notwendig. Dies muss ggf. unter Beachtung des Tarifrechts und unter Mitwirkung des Betriebsrats geschehen.
PRAXIS-TIPP:
Die Unternehmenskrise ist grundsätzlich noch keine Insolvenz! Sie kann aber - je nach Stadium - Insolvenzantragspflichten auslösen.