
Mietrecht: MietR
Description
Eine unverzichtbare Arbeitshilfe: Der Klassiker im Mietrecht
Einmalige Informationsfülle
- Geschäftsraum- und Wohnraummietrecht gemeinsam kommentiert
- mit rund 3200 Seiten Spitzenposition an Umfang und Ausführlichkeit
- berücksichtigt die Gesetze zu COVID-19, zur ortsüblichen Vergleichsmiete und zur Mietspiegelreform
- eigenes Kapitel zum Prozessrecht, systematisch dargestellt
Der "Schmidt-Futterer"
steht für eine hochklassige Kommentierung zum gesamten Recht der Wohn- und der Geschäftsraummiete. Auf rund 3200 Seiten werden alle praxiswichtigen Fragen im Detail beantwortet: zum materiellen Mietrecht des BGB, zur Heizkostenverordnung und zum Mietprozess, insbesondere zur Räumungsvollstreckung. Kurz: Wer im Mietrecht tätig ist, kommt an diesem aktuellen Großkommentar nicht vorbei.
Die Neuauflage mit Stand Sommer 2021
berücksichtigt insbesondere
- das Covid-19-G zu Art. 240 § 2 EGBGB mit allen zwischenzeitlich ergangenen Folgeentscheidungen
- das VerlängerungsG zur ortsüblichen Vergleichsmiete sowie über die zulässige Miete bei Mietbeginn
- bereits das Mietspiegelreformgesetz (MsRG) 2021.
Die 15. Auflage verarbeitet nach den vergangenen Novellen MietRÄndG 2013, MietNovG 2015 "Mietpreisbremse" und MietAnpG 2018/2019 die seither zahlreich ergangene Rechtsprechung.
Alle aktuellen BGH-Entscheidungen, etwa zu Schönheitsreparaturen, Quotenabgeltungsklauseln, Modernisierungsmaßnahmen, Untermiete, Kündigung, COVID-19-Pandemie bis einschließlich Sommer 2021 sind enthalten.
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Persons
Herausgegeben von Prof. Dr. Ulf Börstinghaus
Bearbeitet von
- Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Richter am Amtsgericht
- Norbert Eisenschmid, Rechtsanwalt
- Dr. Matthias Fervers, Akademischer Rat
- Dr. Beate Flatow, Vizepräsidentin des Amtsgerichts
- Dr. Jutta Hartmann, Assessorin
- Dr. Jürgen Herrlein, Rechtsanwalt
- Prof. Dr. Siegbert Lammel
- Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter
- Dr. Eric Lindner, Rechtsanwalt
- und Elmar Streyl, Vorsitzender Richter am Landgericht
Content
- Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 535-580a, 138),
- Mietspiegelverordnung,
- Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten,
- Wirtschaftsstrafgesetz (§§ 4, 5, 6 WiStG) und
- Zivilprozessordnung (§§ 283a, 712, 721, 765a, 794a, 885, 885a, 940a ZPO)