
Aarhus-Handbuch
Description
Geht es um Umweltangelegenheiten, haben heutzutage auch Bürger und Umweltverbände umfassende Rechte. Den aktuellen Stand der komplizierten und vielschichtigen Entwicklungen seit 1998 vermittelt Ihnen jetzt wieder das Aarhus-Handbuch in seiner Neuauflage. In gut verständlichen Erläuterungen, die Juristen wie Nichtjuristen bei der praktischen Anwendung der komplexen Vorschriften eine echte Hilfe sind!
Übersichtlich stellt Ihnen das Werk die Handlungsmöglichkeiten aufgrund internationalen und europäischen Rechts sowie des Bundes- und Landesrechts dar und orientiert sich im Aufbau an den zentralen Reglungen der Aarhus-Konvention:
- Zugang zu Umweltinformationen
- Beteiligung in Verwaltungs- und vergleichbaren Verfahren
- Zugang zu Gerichten
Die Neuauflage berücksichtigt die in den letzten Jahren erheblich gestiegene Relevanz der Aarhus-Konvention durch
- zahlreiche weitere unions- und innerstaatliche Vorschriften zu ihrer Umsetzung und
- die Rechtsprechung sowohl auf EU- als auch auf Bundes- und Landesebene:
- Der EuGH hat die Anforderungen der Konvention in einer ganzen Reihe von Punkten präzisiert.
- Durch das Aarhus Convention Compliance Committee wurden Inhalt und Reichweite der Regelungen des Übereinkommens in vielen Fällen näher bestimmt.
- Die Entscheidungen des EuGH und die Feststellungen des Compliance Committee führten ihrerseits mehrfach zu Änderungen des innerstaatlichen Rechts.
Damit Sie gezielt agieren können: Dieses Handbuch erleichtert die Orientierung auf allen Rechtsebenen und in nahezu allen Konstellationen!

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Persons
Prof. Dr. jur. Sabine Schlacke, Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung Globale Umweltveränderung (WBGU)
Prof. Dr. jur. Christian Schrader, Hochschule Fulda, Rechtsfragen der Technikentwicklung (Verfassungs-, Umwelt- und Technikrecht),
Prof. Dr. jur. Thomas Bunge, Direktor und Professor beim Umweltbundesamt a. D., Honorarprofessor der Technischen Universität Berlin
Unter Mitarbeit von Dominik Römling, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Umwelt- und Planungsrecht, Westfälische Wilhelms-Universität Münster