
Recht für Software- und Webentwickler
Checklisten, Musterverträge, Steuern, Urheberrecht, Selbstständigkeit
Dirk Otto(Author)
Galileo Press
3rd Edition
Published in December 2007
Book
Hardback
478 pages
978-3-8362-1158-1 (ISBN)
Description
Viele Selbstständige verzichten aus Kostengründen auf eine Rechtsberatung bei der Ausarbeitung und Erstellung von Verträgen. Das Buch wendet sich an Software- und Webentwickler, die freiberuflich arbeiten oder in kleinen Softwareunternehmen angestellt sind. Es gibt Rat, wie das Urheberrecht für Quellcode beschaffen ist, ein ordnungsgemäßes Pflichtenheft aussieht und wie sich einwandfreie Verträge abschließen lassen. Kurz: ein Ratgeber zu allen rechtlichen Fragen der Selbstständigkeit in der IT-Branche.
More details
Series
Language
German
Place of publication
Bonn
Germany
Edition type
Revised edition
Dimensions
Height: 240 mm
Width: 1680 mm
File size
19,82 MB
ISBN-13
978-3-8362-1158-1 (9783836211581)
Schweitzer Classification
Other editions
Previous edition

Dirk Otto
Recht für Software- und Webentwickler
Checklisten, Musterverträge, Steuern, Urheberrecht, Selbstständigkeit
Book
12/2006
2nd Edition
Rheinwerk
€49.90
Article exhausted; check for reprint
Content
1 Eine Einleitung. 17
. 1.1. Individualsoftware versus Standardsoftware. 19
. 1.2. Was versteht der Jurist unter Software?. 19
. 1.3. Wo ist der gesetzliche Schutz von Softwareentwicklungen geregelt?. 20
2. Das Copyright. 23
. 2.1. Was ist Urheberrecht?. 23
. 2.2. Wann beginnt der Schutz?. 24
. 2.3. Schutzdauer und Umfang. 26
. 2.4. Was ist geschützt?. 27
. 2.5. Wer ist Urheber?. 32
. 2.6. Welche Rechte hat der Urheber?. 39
3. Die Copyrightverletzung. 45
. 3.1. Verwendung fremder Programminhalte. 45
. 3.2. Der Copyrightprozess. 48
. 3.3. Der Programmierer als Urheberrechtsverletzer. 53
4. Softwarepatente. 55
. 4.1. Die Softwarepatentrichtlinie: Eine Einleitung. 55
. 4.2. Unterschiede zum Urheberrecht. 56
. 4.3. Voraussetzungen des Patentschutzes. 57
. 4.4. Probleme rund um das Softwarepatent. 62
. 4.5. Wie melde ich ein Patent an?. 65
5. Weitere Schutzrechte. 69
. 5.1. Das Wettbewerbsrecht: Flankierender Leistungsschutz. 69
. 5.2. Wissensschutz. 70
. 5.3. Der Markenschutz. 73
6 Der Softwarevertrag: Grundlagen. 83
. 6.1. Die Planungsphase. 83
. 6.2. Der Vertragsschluss. 91
. 6.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen. 110
. 6.4. Lizenzen. 117
. 6.5. Softwarelizenzen in der Insolvenz. 126
7. Der Softwareüberlassungsvertrag. 129
. 7.1. Einordnung in Vertragstypen. 129
. 7.2. Typische Vertragsinhalte. 133
. 7.3. Service und Pflege. 141
8. Der gekoppelte Hardware-/Softwarevertrag. 145
. 8.1. Wechselwirkungen. 145
. 8.2. Trennung der Vertragsurkunden. 146
. 8.3. Zusammenfassung. 147
9. Der Softwarevertrieb. 151
. 9.1. Onlinevertrieb via Download. 151
. 9.2. Application Service Providing. 156
. 9.3. Vertriebsverträge. 157
. 9.4. Public Private Partnership. 159
10. Die Open-Source-Lizenz. 165
. 10.1. Welche Lizenzmodelle gibt es und welchen haben sie?. 165
. 10.2. Darf ich vorhandene Lizenztexte nutzen?. 170
. 10.3. Rechtsverbindlichkeit und wirksame Vereinbarung. 171
. 10.4. Folgen der Verletzung von Open-Source-Lizenzen. 174
. 10.5. Open-Source-Lizenzen und Haftung. 175
11. Die Startphase. 179
. 11.1. Der Businessplan. 180
. 11.2. Der Finanzierungsplan. 181
. 11.3. Existenzgründung. 183
12. Das Rechtliche. 189
. 12.1. Selbstständig, scheinselbstständig oder Arbeitnehmer?. 189
. 12.2. Welche Rechtsform passt für mein Unternehmen?. 195
. 12.3. Unternehmensgründung: Welche Formalien sind einzuhalten?. 207
13. Die Außendarstellung. 213
. 13.1. Der Unternehmensname: Was ist erlaubt?. 213
. 13.2. Domainnamen. 216
. 13.3. Die eigene Website. 218
. 13.4. Haftung im Internet?. 225
. 13.5. Verantwortlichkeit für fremde Inhalte. 231
. 13.6. Werbung im Internet?. 233
14. Welche Versicherungen brauche ich?. 237
. 14.1. Private Existenzsicherung planen. 237
. 14.2. Risikomanagement fürs Unternehmen. 245
. 14.3. Zusammenfassung. 246
15. Steuern: Eine Einführung. 251
. 15.1. Mit welchen Steuerarten bin ich konfrontiert?. 251
. 15.2. Das Finanzamt?. 252
. 15.3. Termine. 254
. 15.4. Buchführung. 254
. 15.5. Eigene Buchhaltung. 255
. 1.1. Individualsoftware versus Standardsoftware. 19
. 1.2. Was versteht der Jurist unter Software?. 19
. 1.3. Wo ist der gesetzliche Schutz von Softwareentwicklungen geregelt?. 20
2. Das Copyright. 23
. 2.1. Was ist Urheberrecht?. 23
. 2.2. Wann beginnt der Schutz?. 24
. 2.3. Schutzdauer und Umfang. 26
. 2.4. Was ist geschützt?. 27
. 2.5. Wer ist Urheber?. 32
. 2.6. Welche Rechte hat der Urheber?. 39
3. Die Copyrightverletzung. 45
. 3.1. Verwendung fremder Programminhalte. 45
. 3.2. Der Copyrightprozess. 48
. 3.3. Der Programmierer als Urheberrechtsverletzer. 53
4. Softwarepatente. 55
. 4.1. Die Softwarepatentrichtlinie: Eine Einleitung. 55
. 4.2. Unterschiede zum Urheberrecht. 56
. 4.3. Voraussetzungen des Patentschutzes. 57
. 4.4. Probleme rund um das Softwarepatent. 62
. 4.5. Wie melde ich ein Patent an?. 65
5. Weitere Schutzrechte. 69
. 5.1. Das Wettbewerbsrecht: Flankierender Leistungsschutz. 69
. 5.2. Wissensschutz. 70
. 5.3. Der Markenschutz. 73
6 Der Softwarevertrag: Grundlagen. 83
. 6.1. Die Planungsphase. 83
. 6.2. Der Vertragsschluss. 91
. 6.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen. 110
. 6.4. Lizenzen. 117
. 6.5. Softwarelizenzen in der Insolvenz. 126
7. Der Softwareüberlassungsvertrag. 129
. 7.1. Einordnung in Vertragstypen. 129
. 7.2. Typische Vertragsinhalte. 133
. 7.3. Service und Pflege. 141
8. Der gekoppelte Hardware-/Softwarevertrag. 145
. 8.1. Wechselwirkungen. 145
. 8.2. Trennung der Vertragsurkunden. 146
. 8.3. Zusammenfassung. 147
9. Der Softwarevertrieb. 151
. 9.1. Onlinevertrieb via Download. 151
. 9.2. Application Service Providing. 156
. 9.3. Vertriebsverträge. 157
. 9.4. Public Private Partnership. 159
10. Die Open-Source-Lizenz. 165
. 10.1. Welche Lizenzmodelle gibt es und welchen haben sie?. 165
. 10.2. Darf ich vorhandene Lizenztexte nutzen?. 170
. 10.3. Rechtsverbindlichkeit und wirksame Vereinbarung. 171
. 10.4. Folgen der Verletzung von Open-Source-Lizenzen. 174
. 10.5. Open-Source-Lizenzen und Haftung. 175
11. Die Startphase. 179
. 11.1. Der Businessplan. 180
. 11.2. Der Finanzierungsplan. 181
. 11.3. Existenzgründung. 183
12. Das Rechtliche. 189
. 12.1. Selbstständig, scheinselbstständig oder Arbeitnehmer?. 189
. 12.2. Welche Rechtsform passt für mein Unternehmen?. 195
. 12.3. Unternehmensgründung: Welche Formalien sind einzuhalten?. 207
13. Die Außendarstellung. 213
. 13.1. Der Unternehmensname: Was ist erlaubt?. 213
. 13.2. Domainnamen. 216
. 13.3. Die eigene Website. 218
. 13.4. Haftung im Internet?. 225
. 13.5. Verantwortlichkeit für fremde Inhalte. 231
. 13.6. Werbung im Internet?. 233
14. Welche Versicherungen brauche ich?. 237
. 14.1. Private Existenzsicherung planen. 237
. 14.2. Risikomanagement fürs Unternehmen. 245
. 14.3. Zusammenfassung. 246
15. Steuern: Eine Einführung. 251
. 15.1. Mit welchen Steuerarten bin ich konfrontiert?. 251
. 15.2. Das Finanzamt?. 252
. 15.3. Termine. 254
. 15.4. Buchführung. 254
. 15.5. Eigene Buchhaltung. 255
16 Was will das Finanzamt von mir wissen? (S. 257-258)
Der Beginn einer langen Freundschaft
Am Anfang fordert das Finanzamt Unterlagen, um festzulegen, zu welchen Steuern man veranlagt wird. Im weiteren Verlauf fordert es ausgefüllte Formulare, um die Höhe dieser Steuern immer richtig festzusetzen. Hinzukommen feste Fristen, zu denen die Unterlagen vorgelegt werden müssen. Insgesamt ist Disziplin gefragt, denn sonst wird das Finanzamt unangenehm.
Von jeder Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt automatisch informiert. Genauso wie das Finanzamt dem zuständigen Gemeindegewerbeamt Meldung über die Betriebsaufnahme macht. Freiberufler brauchen kein Gewerbe anzumelden, also erfährt das Finanzamt auch erst mal nichts. In diesem Fall muss man selbst tätig werden. Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit ist diese dem zuständigen Finanzamt zu melden. Entsprechende Vordrucke (Checkliste:
Finanzamt) sind bei der Behörde erhältlich. Bei Engpässen sollte man zunächst in einem formlosen Brief die Aufnahme melden. In der Regel erhält man dann kurze Zeit später den »Fragebogen zur steuerlichen Erfassung « übersandt. Da diese Vordrucke derzeit erneut bundeseinheitlich überarbeitet werden, kann es zu Versorgungsengpässen bei den Finanzämtern kommen.
16.1 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
In dem Fragebogen wird man zu Angaben über die Art der ausgeübten Tätigkeit aufgefordert. Aufgrund dieser Informationen entscheidet das Finanzamt dann, ob es sich um eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Im letzteren Fall meldet es dies an das zuständige Gewerbeamt, von dem man dann gesondert Post erhält. Gehört man als Softwareentwickler zu der privilegierten Ausnahmegruppe, die sich berechtigte Hoffnungen auf eine Anerkennung als Freiberufler machen kann, sollte man besonders sorgsam mit der Beschreibung des eigenen Tätigkeitsfeldes umgehen und sich gegebenenfalls externe Hilfe beispielsweise von einem Steuerberater holen (für Einzelheiten siehe Ka- pitel 19, »Wie gehe ich mit der Gewerbesteuer um?«). Der BfB, Berufsverband für freie Berufe e. V., (www.freie-berufe.de) hält ebenfalls Tipps bereit.
16.2 Gewinn
Das Finanzamt möchte außerdem wissen, wie hoch der zu erwartende Gewinn geschätzt wird. Der Gewinn ergibt sich aus der Gesamtheit aller Einnahmen abzüglich aller Ausgaben eines Geschäftsjahres (Formel: Umsatz ? Betriebsausgaben = Gewinn). Diese Angabe ist wichtig, um die Einkommen- und ggf. Gewerbesteuervorauszahlungen zu veranlagen. Hier sollte sich niemand scheuen ? außer es liegen eindeutige Anhaltspunkte für das Gegenteil vor ?, den zu erwartenden Gewinn erst einmal mit null anzusetzen. Das ist für viele Selbstständige im ersten Betriebsjahr gar nicht unrealistisch. Bis zu einem sich jährlich ändernden Grundfreibetrag wird im Übrigen auch keine Einkommensteuer auf den Gewinn erhoben. Der Grundfreibetrag für das Steuerjahr 2007 beläuft sich auf 7664 ?.
16.3 Umsatz
Schließlich will das Finanzamt Angaben zum erwarteten Umsatz haben. Auch hier sind im ersten Jahr Schätzungen erforderlich, die in der Regel knapp bemessen sein sollten. Anhand der Schätzungen bzw. später der Umsatzzahlen des Vorjahres werden die Höhe und nach zwei Jahren der Selbstständigkeit auch der Turnus der Umsatzsteuervorauszahlungen bemessen. In den ersten beiden Jahren erfolgt die Umsatzsteuervoranmeldung in monatlichen Intervallen. Später hängen die Intervalle von den Umsätzen ab. Erwirtschaftet man einen Umsatzsteuerüberschuss von 6136 ?, verbleibt es bei der monatlichen Meldung, ansonsten verlängern sich die Intervalle auf drei Monate. Ebenfalls von der Höhe des Umsatzes hängt es ab, ob man als sogenannter Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit bleibt (zu Einzelheiten siehe Kapitel 18, »Wie gehe ich mit der Umsatzsteuer um?«).
Der Beginn einer langen Freundschaft
Am Anfang fordert das Finanzamt Unterlagen, um festzulegen, zu welchen Steuern man veranlagt wird. Im weiteren Verlauf fordert es ausgefüllte Formulare, um die Höhe dieser Steuern immer richtig festzusetzen. Hinzukommen feste Fristen, zu denen die Unterlagen vorgelegt werden müssen. Insgesamt ist Disziplin gefragt, denn sonst wird das Finanzamt unangenehm.
Von jeder Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt automatisch informiert. Genauso wie das Finanzamt dem zuständigen Gemeindegewerbeamt Meldung über die Betriebsaufnahme macht. Freiberufler brauchen kein Gewerbe anzumelden, also erfährt das Finanzamt auch erst mal nichts. In diesem Fall muss man selbst tätig werden. Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit ist diese dem zuständigen Finanzamt zu melden. Entsprechende Vordrucke (Checkliste:
Finanzamt) sind bei der Behörde erhältlich. Bei Engpässen sollte man zunächst in einem formlosen Brief die Aufnahme melden. In der Regel erhält man dann kurze Zeit später den »Fragebogen zur steuerlichen Erfassung « übersandt. Da diese Vordrucke derzeit erneut bundeseinheitlich überarbeitet werden, kann es zu Versorgungsengpässen bei den Finanzämtern kommen.
16.1 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
In dem Fragebogen wird man zu Angaben über die Art der ausgeübten Tätigkeit aufgefordert. Aufgrund dieser Informationen entscheidet das Finanzamt dann, ob es sich um eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Im letzteren Fall meldet es dies an das zuständige Gewerbeamt, von dem man dann gesondert Post erhält. Gehört man als Softwareentwickler zu der privilegierten Ausnahmegruppe, die sich berechtigte Hoffnungen auf eine Anerkennung als Freiberufler machen kann, sollte man besonders sorgsam mit der Beschreibung des eigenen Tätigkeitsfeldes umgehen und sich gegebenenfalls externe Hilfe beispielsweise von einem Steuerberater holen (für Einzelheiten siehe Ka- pitel 19, »Wie gehe ich mit der Gewerbesteuer um?«). Der BfB, Berufsverband für freie Berufe e. V., (www.freie-berufe.de) hält ebenfalls Tipps bereit.
16.2 Gewinn
Das Finanzamt möchte außerdem wissen, wie hoch der zu erwartende Gewinn geschätzt wird. Der Gewinn ergibt sich aus der Gesamtheit aller Einnahmen abzüglich aller Ausgaben eines Geschäftsjahres (Formel: Umsatz ? Betriebsausgaben = Gewinn). Diese Angabe ist wichtig, um die Einkommen- und ggf. Gewerbesteuervorauszahlungen zu veranlagen. Hier sollte sich niemand scheuen ? außer es liegen eindeutige Anhaltspunkte für das Gegenteil vor ?, den zu erwartenden Gewinn erst einmal mit null anzusetzen. Das ist für viele Selbstständige im ersten Betriebsjahr gar nicht unrealistisch. Bis zu einem sich jährlich ändernden Grundfreibetrag wird im Übrigen auch keine Einkommensteuer auf den Gewinn erhoben. Der Grundfreibetrag für das Steuerjahr 2007 beläuft sich auf 7664 ?.
16.3 Umsatz
Schließlich will das Finanzamt Angaben zum erwarteten Umsatz haben. Auch hier sind im ersten Jahr Schätzungen erforderlich, die in der Regel knapp bemessen sein sollten. Anhand der Schätzungen bzw. später der Umsatzzahlen des Vorjahres werden die Höhe und nach zwei Jahren der Selbstständigkeit auch der Turnus der Umsatzsteuervorauszahlungen bemessen. In den ersten beiden Jahren erfolgt die Umsatzsteuervoranmeldung in monatlichen Intervallen. Später hängen die Intervalle von den Umsätzen ab. Erwirtschaftet man einen Umsatzsteuerüberschuss von 6136 ?, verbleibt es bei der monatlichen Meldung, ansonsten verlängern sich die Intervalle auf drei Monate. Ebenfalls von der Höhe des Umsatzes hängt es ab, ob man als sogenannter Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit bleibt (zu Einzelheiten siehe Kapitel 18, »Wie gehe ich mit der Umsatzsteuer um?«).