
Grundgesetz-Kommentar: GG
Description
Der doppelt starke Kommentar zum GG.
Vorteile auf einen Blick
- zusammenhängende und übersichtliche Darstellung des Verfassungsrechts
- klar gegliederte, prägnante und wissenschaftlich fundierte Kommentierung
- umfassende Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur
Gezielte Orientierung
Das Werk wird ab der 7. Auflage von Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer und Prof. Dr. Markus Kotzur herausgegeben. Es bietet angesichts der prägnanten und wissenschaftlich fundierten Kommentierung rasche Orientierung im Grundgesetz. Die dem Wortlaut folgende Kommentierung und Hervorhebungen führen schnell zur gesuchten Information. Der zunehmende Einfluss durch Europäisierung und Internationalisierung auf die Verfassung wird ab der 7. Auflage noch stärker berücksichtigt. In den einzelnen Kommentierungen ist jeweils ein gesonderter Abschnitt den überstaatlichen Bezügen der Artikel (wie GRCh und EMRK) gewidmet.
Umfassend aktualisiert
Die Neuauflage des renommierten Kommentars berücksichtigt alle seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen, insbesondere die durch die Verfassungsreform 2017 erfolgte Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern (Art. 91 c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143f, 143g GG), die Verbesserung der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern (Art. 90, 143e GG) und die Ergänzung des Art. 21 GG.
Außerdem enthalten ist auch die Grundgesetzänderung zur Gewährung von Finanzhilfen insbesondere im Bildungsbereich, der sogenannte "Digitalpakt" (Art. 104 b, 104 c, 104 d, 125 c, 143 e GG) sowie das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 15. November 2019 (Art. 72, 105 und 125 b). Auch die Änderung des Grundgesetzes vom 29. September 2020 zum Ausgleich von Mindereinnahmen für Kommunen infolge der COVID-19-Pandemie (Art. 104a, 143h) ist berücksichtigt.
Reviews / Votes
"(...) Damit könnte man es bewenden lassen. Die vorliegende 6. Auflage stell! den Vorauflagen nicht nach. Vielmehr hat das Werk neuen Schwung gewonnen, wozu auch der ein oder andere Bearbeiterwechsel beigetragen haben mag. Es griffen ausnahmslos hochangesehene Verfassungsrechtlicher aus Wissenschaft und Praxis zur Feder. (...) Enden muss die Rezension aber mit einer unbedingten Kaufempfehlung. Der Rezensent hat fast zwei Jahre gewinnbringend mit dem v. Münch/Kunig gearbeitet (bis er sich endlich dazu durchringen konnte, die geschuldete Rezension zu verfassen). Er möchte den Kommentar nicht mehr in seinem Bücherschrank missen. Die Lektüre hat nicht nur stets in der Sache weitergeholfen, sondern war nicht selten auch ein Lesevergnügen. Wieder sei auf Löwer hingewiesen. Die Ausführungen zum Fernmeldegeheimnis mit einem Zitat von Rudolf Smend einzuleiten und die Kommentierung 70 Seiten später mit einem Hinweis auf Carl Schmitt zu schließen, ist „großes Kino".
Dr. Frank Braun, Dozent für Staats- und Verwaltungsrecht an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfahlen, in: www.zvr-online.de 25.05.2015, zur 6. Auflage 2012
"(...) Insgesamt bleibt festzustellen: Das lange Warten auf die Neuauflage des „von Münch/Kunig" hat sich gelohnt. Der Kommentar ist weiterhin jedem zu empfehlen, der einen schnellen, aber dennoch aussagekräftigen und fundierten Überblick über die Probleme und Fragestellungen des deutschen Verfassungsrechts erlangen möchte. Die Kommentierungen folgen einem pragmatischen, wenn man so will „konservativen" Zugriff: Sie sind primär an der „herrschenden Meinung", zumal gefestigter BVerfG-Rechtsprechung und tradierter Dogmatik orientiert. Neueren Reformvorschlägen im Schrifttum („Mindermeinungen") begegnet der Kommentar eher mit Zurückhaltung, was sich auch darin ausdrückt, dass er ihnen umfangmäßig keinen allzu breiten Raum einräumt. Dies mag man - je nach Standpunkt und Benutzerinteresse - begrüßen oder bedauern."
Prof. Dr. Wolfgang Kahl, in: BayVBl. 07/2013, zur 6. Auflage 2012
"(...) Fazit: Die Grundrechte, aber auch einige Normen und Prinzipien aus dem Bereich des Staatsorganisationsrechts wie etwa das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20) oder das Gebot effizienten Rechtsschutzes (Art. 19 IV) sind für die anwaltliche Praxis zweifelsohne wichtig. Wer auf dieser Ebene kreativ und fundiert argumentieren will, sollte geeignete Literatur zur Hand haben. Der „von Münch/Kunig" als umfangreicher und wissenschaftlich ambitionierter Kommentar zum Grundgesetz wird diesem Anspruch absolut gerecht."
RA Henry Naeve, in: ADVOICE 01/2013, zur 6. Auflage 2012
"(...) Fazit: Der Vorteil der jüngsten Kommentierung einer Materie liegt stets darin, auf vorangehende Kommentierung aufzusetzen und sich mit diesen systematisch auseinandersetzen zu können. Diese Chance ist auf unterschiedliche Weise zumindest in den vorstehend aufgeführten Beispielen nicht (umfassend) genutzt worden."
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, in: Der Landkreis 07-08/2012, zur 6. Auflage 2012
"(...) Auf Grund der stringent durchgehaltenen Konzeption erleichtert der GG-Kommentar auch den in staatsrechtlichen Fragen nicht so vorgebildeten Leserinnen und Lesern eine rasche Orientierung, wobei er das wissenschaftliche Niveau mit einer auch für Laien verständlichen Darstellungsweise verbindet. Die Neuauflage stellt eine gelungene, vor allem aktuelle und handliche Alternative zu den Großkommentaren dar."
in: Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen 31.12.2012, zur 6. Auflage 2012
"(...) Es lässt sich somit resümieren, dass der von Münch / Kunig unter den GG-Kommentaren nicht zuletzt wegen seinen stark am Text des Grundgesetzes orientierten Erläuterungen, seinen klaren, einheitlichen Strukturen und seinem wichtigen Zusatzmaterial eine herausgehobene Position einnimmt und sowohl für die Ausbildung als auch für die Praxis von Juristen und Politologen von außerordentlichem Wert ist."
von Prof. Dr. Martin H. W. Möllers, Lübeck, in: Recht und Politik 04/2012, zur 6. Auflage 2012
"In dieser unterschiedlichen Ausrichtung bleiben beide Kommentare wichtige Stimmen im Konzert der Erläuterungswerke zum Grundgesetz, wobei die Kommentierungen bei v. Münck/Kunig nicht zuletzt wegen der Verweisung der Literaturnachweise in die Fußnoten und des kleineren Satzspiegels ein wenig übersichtlicher (und damit leserfreundlicher) ausgefallen sincDals bei Hof-mann/Hopfauf."
von Rechtsanwalt Professor Dr. Hermann Weber, Berlin, in: NVwZ 23/2012, zur 6. Auflage 2012
"Es ist den Bearbeitern gelungen, auf knapp 5.000 Seilen das gesamte deutsche Verfassiingsrecht abzubilden. Die Darstellung ist gut verständlich und zugleich mit wissenschaftlichem Tiefgang. Aufgrund der klaren Gliederung, der präzisen Formulierungen und der hohen Aktualität findet der Leser schnell und zielsicher die gewünschten Informationen. Auf diese Neuauflage mussten die Leser zehn Jahre warten. Umso größer ist die Freude über die nunmehr erschienene Neuauflage, die zur Anschaffung uneingeschränkt empfohlen werden kann."
von Professor Dr. Jens M. Schmittmann, Essen; in: Verwaltungsrundschau 10/2012, zur 6. Auflage 2012
"Fazit: Der Vorteil der jüngsten Kommentierung einer Materie Üegt stets darin, auf vorangehende Kommeruierung aufzusetzen und sich mit diesen systematisch auseinandersetzen zu können. Diese Chance ist auf unterschiedliche Weise zumindest in den vorstehend aufgeführten Beispielen nicht (umfassend) genutzt worden."
von Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Berlin/Osnabrück in: DVBI 1.9.2012, zur 1. Auflage 2012
"Beim Durchblättern vermittelt der Kommentar nach wie vor den Eindruck solider Verfassungsauslegung. Dass er nun erst nach mehreren Vorankündigungen erscheinen konnte, mag viele Gründe haben. Ein Faktor, der mittlerweile erheblich auf die Erscheinungsweise jedes Grundgesetzkommentars einwirken dürfte, ist das ständige Herumändern an der Verfassung. Insofern ist es löblich, dass sich der Kommentar nach Angaben des Verlages u. a. auch an Politiker wenden will. Hoffen wir nur, dass sie ihn auch lesen."
in: Die Öffentliche Verwaltung 13/2012, zur 6. Auflage 2012
More details
Other editions
New editions

Complete work / Part of the work


Previous edition

Persons
Begründet von
- Prof. Dr. Dr. h.c. Ingo von Münch
- und Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Philip Kunig
Herausgegeben von
- Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer, Maître en droit (Aix-Marseille)
- und Prof. Dr. Markus Kotzur, LL.M. (Duke Univ.)
Akutelle Bearbeiter:
- Prof. Dr. Andreas von Arnauld
- Prof. Dr. Helmut Philipp Aust, MLE
- Dr. Ariane Berger
- Prof. Dr. Christian Bickenbach
- Prof. Dr. Sigrid Boysen
- Prof. Dr. Roland Broemel, Maître en droit (Bordeaux)
- Prof. Dr. Dr. h.c. Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D.
- Prof. Dr. Brun-Otto Bryde, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D.
- Dr. Andrea Edenharter
- Dr. Christian Ernst
- Dr. Michael Lysander Fremuth
- Dr. Michael Goldhammer, LL.M. (Michigan)
- Prof. Dr. Kathrin Groh
- Prof. Dr. Elke Gurlit
- Prof. Dr. Dirk Hanschel
- Dr. Daniel Heck, Rechtsanwalt
- Prof. Dr. Bettina Heiderhoff
- Prof. Dr. Markus Heintzen
- Dr. Thomas Holzner, Dipl. sc. pol. Univ.
- Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer, Maître en droit (Aix-Marseille)
- Dr. Andreas Kerkemeyer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
- Prof. Dr. Sebastian Graf von Kielmannsegg
- Prof. Dr. Anika Klafki
- Prof. Dr. Markus Kotzur, LL.M. (Duke Univ.)
- Prof. Dr. Ute Mager
- Prof. Dr. Mario Martini
- Dr. Stefan Martini, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
- Dr. Karl-Georg Mayer, Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
- Prof. Dr. Wolfgang Meyer, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D.
- Dr. Markus Riemenschneider, Notar
- Prof. Dr. Frank Saliger
- Dr. Angela Schwerdtfeger
- Prof. Dr. Karl-Peter Sommermann
- Dr. Paulina Starski
- Dr. Jörg Peter Strasburger, Rechtsanwalt
- Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute
- Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack, Maîtr. en droit (Aix-Marseille)
- Dr. Johann Justus Vasel, LL.M. (NYU)
- Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein, Richterin des Bundesverfassungsgerichts
- Prof. Mattias Wendel, Maître en droit (Paris 1)
- Prof. Dr. Rudolf Wendt
- Prof. Dr. Daniela Winkler
- und Dr. Marc Zeccola, Akademischer Mitarbeiter