
IFRS
Erfolgreiche Anwendung von IFRS in der Praxis
Norbert Lüdenbach(Author)
Haufe-Lexware (Publisher)
7th Edition
Published on 11. September 2013
Book
Hardback
419 pages
978-3-648-03660-0 (ISBN)
Article exhausted; check for reprint
Description
So bilanzieren Sie sicher nach IFRS!
"Lüdenbach, IFRS" - das Standardwerk zum Thema!
Ausgehend vom HGB führt der Autor anschaulich und leicht verständlich in die IFRS-Rechnungslegung ein. Schritt für Schritt werden die Inhalte sämtlicher IFRS und IFRIC erläutert. Alle Beispiele beruhen auf der breiten Beratungs- und Gutachtererfahrung von Dr. Norbert Lüdenbach.
Besonders hilfreich:
-Zahlreiche Praxisbeispiele mit detaillierten Anwendungshinweisen
-neue Prüfschemata - jetzt insgesamt über 150
-Checklisten und Schaubilder
Ein Buch für alle Fach- und Führungskräfte im Rechnungswesen, innovative Unternehmen und deren Berater.
"Lüdenbach, IFRS" - das Standardwerk zum Thema!
Ausgehend vom HGB führt der Autor anschaulich und leicht verständlich in die IFRS-Rechnungslegung ein. Schritt für Schritt werden die Inhalte sämtlicher IFRS und IFRIC erläutert. Alle Beispiele beruhen auf der breiten Beratungs- und Gutachtererfahrung von Dr. Norbert Lüdenbach.
Besonders hilfreich:
-Zahlreiche Praxisbeispiele mit detaillierten Anwendungshinweisen
-neue Prüfschemata - jetzt insgesamt über 150
-Checklisten und Schaubilder
Ein Buch für alle Fach- und Führungskräfte im Rechnungswesen, innovative Unternehmen und deren Berater.
More details
Series
Edition
7., überarbeitete und erweiterte Auflage 2013
Language
German
Place of publication
Planegg
Germany
Dimensions
Height: 246 mm
Width: 174 mm
Thickness: 27 mm
Weight
856 gr
ISBN-13
978-3-648-03660-0 (9783648036600)
Schweitzer Classification
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Person
Author
Dr. Norbert Lüdenbach ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Leiter der Zentralabteilung Rechnungslegung bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Content
-Bilanzpolitik unter IFRS
-Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
-Eigenkapital: Besonderheiten bei Personengesellschaften
-IFRS für den Mittelstand (SME-IFRS)
-Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (IFRS 9)
-Konzernabschluss: alle Änderungen zu Erst- und Folgekonsolidierung
-Latente Steuern - IFRS und HGB im Vergleich
-Sonderfall Pensions- und sonstige Arbeitnehmerrückstellungen
-Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
-Eigenkapital: Besonderheiten bei Personengesellschaften
-IFRS für den Mittelstand (SME-IFRS)
-Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (IFRS 9)
-Konzernabschluss: alle Änderungen zu Erst- und Folgekonsolidierung
-Latente Steuern - IFRS und HGB im Vergleich
-Sonderfall Pensions- und sonstige Arbeitnehmerrückstellungen
TOCHTERUNTERNEHMEN, ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN UND GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMENHinsichtlich der Bilanzierung von Anteilen an anderen Unternehmen im Einzelabschluss differenzieren die IFRS zwischen- unter alleiniger Kontrolle stehenden Tochterunternehmen (IFRS 10),- unter signifikantem Einfluss stehenden assoziierten Unternehmen (IAS 28),- unter gemeinsamer Kontrolle stehenden Gemeinschaftsunternehmen (IFRS 11) und schließlich- sonstigen (einfachen) Anteilen ohne signifikante Einflussmöglichkeit (IAS 39 bzw. IFRS 9).Bei den einfachen Anteilen ist als Regel die Bewertung zum Stichtagszeitwert (fair value) vorgesehen. Soweit diese Anteile jedoch nicht börsennotiert sind, gelingt eine zuverlässige fair-value-Bestimmung häufig nicht. Nach IAS 39.46c kann dann hilfsweise zu Anschaffungskosten bewertet werden. Nach IFRS 9 wird diese Hilfsbewertung erschwert. Nur noch in absoluten Ausnahmefällen ist das Argument der nicht verlässlichen Bewertung akzeptabel (IFRS 9.BC80).Bei der einzelbilanziellen Darstellung von Beteiligungen, also Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen besteht unabhängig von den Möglichkeiten einer verlässlichen fair-value-Bestimmung, also z. B. auch bei börsennotierten Anteilen, ein Wahlrecht zwischen Anschaffungskostenansatz oder Zeitbewertung (IAS 27.10). Dieses Wahlrecht wird durch den allgemeinen Grundsatz der Bewertungseinheitlichkeit eingeschränkt. Es ist daher z. B. im Allgemeinen geboten, das Wahlrecht für alle Tochterunternehmen gleichartig auszuüben.Für die Abgrenzung zwischen Beteiligungen und einfachen Anteilen kommt es darauf an, ob ein maßgeblicher Einfluss vorliegt. Hier formuliert IAS 28.5 eine widerlegbare Vermutung:- Beträgt der unmittelbar oder mittelbar gehaltene Stimmrechtsanteil mindestens 20 %, so wird ein signifikanter Einfluss unterstellt, es sei denn, dass diese Annahme eindeutig widerlegt werden kann.- Umgekehrt wird bei einem Stimmrechtsanteil unter 20% angenommen, dass kein signifikanter Einfluss vorliegt, es sei denn, ein solcher Einfluss könnte eindeutig belegt werden.