
Beamtenstatusgesetz
Description
Seit dem 1. April 2009 gilt das neu geschaffene Beamtenstatusgesetz, das auf die veränderte Verteilung der beamtenrechtlichen Gesetzgebungskompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern durch die Föderalismusreform I zurückgeht. Es ersetzt die statusrechtlichen Regelungen aus dem Beamtenrechtsrahmengesetz.
Zahlreiche Praxis-Tipps und -Beispiele veranschaulichen die Materie. Im Anschluss an die Kommentierung findet sich ein Überblick über den aktuellen Gesetzgebungsstand der Länder.
Das Werk wendet sich insbesondere an die Personalabteilungen und die Mitglieder der Personalvertretungen sowie an alle verbeamteten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder und Kommunen.
Reviews / Votes
Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, in: Verwaltungsrundschau 9/2013:
"Jedem, der mit dem Beamtenrecht täglich zu tun hat, ist zu wünschen, dass er auf dieses Werk zugreifen kann, besser noch, dass er es ständig mit sich führen kann."
Magazin für Beamtinnen und Beamte, 5/2013:
"Das Werk zeichnet sich durch eine auf das Wesentliche beschränkte sowie übersichtliche Kommentierung aus und ist damit insbesondere für die Arbeit von Mitgliedern der Personalvertretungen sowie Mitarbeitern in den Personalabteilungen geeignet."
Prof. Dr. Timo Hebeler, in: Zeitschrift für Beamtenrecht 9/2013:
"Für alle, die mit dem Beamtenrecht befasst sind, erscheint es lohnenswert, die Nutzung und den Erwerb des Buches in Betracht zu ziehen."
Regierungsoberrat Dr. Andreas Viertelhausen, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, 5/2013:
"Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der Kommentar für die Rechtsanwendungspraxis ein guter Einstieg in die veränderte Rechtsmaterie darstellt. Durch die klare Gliederung und das umfangreiche Schlagwortverzeichnis findet der Leser zügig die entscheidenden Normen. Dort wird er auf Grund der durchdachten Gestaltung innerhalb der Kommentierung schnell zu der maßgeblichen Rechtsprechung und den verständlichen Praxisbeispielen gelenkt. Bei einem Kaufpreis von 34,90 Euro ist deshalb das Preis- und Leistungsverhältnis nicht zu beanstanden."

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Dirk Lenders ist als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im öffentlichen Dienstrecht und als Referent tätig. Dr. Thorsten Baumanns war Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht und ist nun im Bereich des Justizministeriums NRW tätig.