
Strafrecht Besonderer Teil
Description
Diese Definitionensammlung zum Besonderen Teil des Strafrechts verarbeitet den Lernstoff nach Art eines Lexikons zu einem strafrechtlichen Wörterbuch der gesetzlichen Begriffe, das etwa 170 alphabetisch angeordnete und kommentierte Definitionen umfasst. Das Problemfeld der Begriffe wird so verdeutlicht und durch Literatur- und Rechtsprechungshinweise mit markanten wörtlichen Zitaten sowie zusätzlichen Erläuterungen lehrbuchartig vertieft.
Für die 11. Auflage wurden Rechtsprechung und Literatur auf den Stand Januar 2022 gebracht. Änderungen und Erweiterungen finden sich unter anderem beim neugefassten Tatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB) und bei den Mordmerkmalen, den Tathandlungen der Hehlerei (§ 259 StGB), den Merkmalen des Kraftfahrzeugrennens (§ 315d StGB) und dem Wohnungsbegriff (§ 244 StGB).
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Ein durchweg zu empfehlendes Kompendium zu den Tatbestandsmerkmalen des Besonderen Teils, das mehr ist als eine bloße Auflistung der gängigen Definitionen für die Reproduktion in Prüfungsarbeiten. Sein Mehrwert steckt nach Meinung des Rezensenten vielmehr in der Möglichkeit für Anfänger wie Fortgeschrittene, sich verständnisorientiert solide Begriffskenntnisse anzueignen.
Gregor Lienemann auf: http://dierezensenten.blogspot.com 8.9.2018
(.) vertiefende Erläuterungen, die an Schärfe und Prägnanz ihresgleichen suchen (.) dienen dem Verständnis des Sinnzusammenhangs und ermöglichen insbesondere Studierenden ein "verstehendes Lernen", das die Voraussetzung dafür ist, sich in der Fülle des juristischen Stoffs zurechtzufinden.
Bei Küper nachzulesen lohnt aber nicht nur für Studierende, sondern für jeden, der mit Strafrecht zu tun hat, nicht zuletzt auch für Hochschullehrer. Kurz: Es ist jedem zu empfehlen, der schnell und zuverlässig auf die zentralen Definitionen und Diskussionen aus dem Besonderen Teil des Strafrechts zugreifen will.
Professor Dr. Uwe Murmann, GA 2014, S. 719 f

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Begründet von Prof. Dr. Wilfried Küper Heidelberg.
Mit der 9. Auflage wurde das Werk von Professor Dr. Jan Zopfs, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, übernommen und fortgeführt.