
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Description
Zum Werk
Das Werk bietet dem Benutzerkreis durch umfassende Erläuterungen, die bei immer guter Lesbarkeit den höchsten wissenschaftlichen Anspruch nie außer Acht lassen, den Zugang zu schnellen Problemlösungen.
In der ausführlichen Darstellung der Grundlagen des Architektenrechts werden die allgemeinen vertrags- und schuldrechtlichen Fragen zur HOAI gleichsam vor die Klammer gezogen dargestellt. In der Kommentierung der HOAI selbst sind die aktuellen Honorartafeln mit enthalten und soweit erforderlich auch erläutert. In bewährter Weise sind die Honorarsätze in interpolierter Fassung in kleinsten Stufen wiedergegeben, so dass sich das jeweilige Honorar leicht ablesen lässt.
Die mitabgedruckten Siemon-Tabellen haben sich für die anteiligen Berechnungen der einzelnen Teilleistungen für eine genaue Abrechnung der Honorare bei nur teilweise erbrachten Leistungen etabliert. Auf sie wird in einer Vielzahl von Musterverträgen zurückgegriffen. Mittlerweile werden die Siemon-Tabellen auch von öffentlichen Auftraggebern angewandt.
Vorteile auf einen Blick
- maßgeblicher Standardkommentar
- neues Architektenrecht integriert
- fundierte Kommentierung
- umfassende Problemlösungen
- HOAI 2021 mit aktuellen Entwicklungen
Zur Neuauflage
Die Neuerungen der seit dem 1.1.2021 in Kraft getretenen HOAI 2021 werden ausführlich dargestellt. Dem Rechtsanwender wird praxistauglich die parallele Anwendung der HOAI 2013 für Verträge, die vor dem 1.1.2021 geschlossen wurden, sowie die HOAI 2021, die für alle Verträge gilt, die ab dem 1.1.2021 geschlossen wurden, erläutert. Schwerpunkt der Neuauflage ist neben der HOAI 2021 auch das neue Bauvertragsgesetz, in dem erstmalig der Architektenvertrag gesetzlich geregelt wird. Folgende Neuerungen sind besonders hervorzuheben:
- die Pflicht zur Erstellung einer Planungsgrundlage mit Kosteneinschätzung
- ein Sonderkündigungsrecht nach Vorlage der Planungsgrundlagen
- das Recht zur Teilabnahme der Architektenleistung
- bei gesamtschuldnerischer Haftung muss zuerst der Bauunternehmer zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden
- Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund
Neubehandelt wird das Planungsinstrument des BIM (Building Information Modeling) und die aktuelle Entwicklung der Generalplaner- und Generalübernehmerverträge. Ausgebaut wurde die Darstellung der Fachplaner-Verträge (z.B. Verkehrsplaner, Ingenieurbau, Tragwerkplaner, Fassadenplaner) und die Erläuterungen der besonderen Beraterleistungen und ihre Abrechnung. Einen weiteren Schwerpunkt in der 10. Auflage ist das Thema Baukostenüberschreitung und ihre Auswirkung auf die Honorierung der Architekten und Ingenieure.

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Begründer des Werkes: Hermann Korbion †, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.; Prof. Jack Mantscheff †, Dipl.-Ing., Beratender Ingenieur und Sachverständiger und und Dr. Klaus Vygen †, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.
Gesamtredaktion: Claus-Jürgen Korbion, Rechtsanwalt
Neu bearbeitet von
- Friedhelm Doell , Honorarsachverständiger
- Isabel Eisterhues , Rechtsanwältin
- Norbert Galda , Rechtsanwalt
- Prof. Dr. Winfried Grieger , Rechtsanwalt
- Claus-Jürgen Korbion , Rechtsanwalt
- Thomas Manteufel , Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
- Karsten Meurer , Rechtsanwalt
- Dr. Alexander Petschulat , Justiziar der Ingenieurkammer-Bau NRW
- Dr. Georg Rehbein , Richter am Oberlandesgericht a.D.
- Dr. Tobias Rodemann , Richter am Oberlandesgericht
- Klaus-Dieter Siemon , Dipl.-Ing., Honorarsachverständiger
- und Dr. Rolf Theißen , Rechtsanwalt und Notar