
Stalking
Ein Rechtsratgeber für Betroffene und Berater
Martin Kind(Author)
LexisNexis Verlag ARD ORAC GmbH
1st Edition
Published in November 2007
Book
Paperback/Softback
168 pages
978-3-7007-3819-0 (ISBN)
Description
Wenn Männer ihre Ex-Frau mit Telefonanrufen terrorisieren, wenn Frauen ihrem Lieblingssänger um die halbe Welt nachreisen, wenn Bewunderung oder Liebe in Belästigung und Gewalt umschlägt - dann liegt Stalking vor. Stalking meint wörtlich übersetzt das Anschleichen, Anpirschen an das Wild. Inzwischen steht dieser Begriff aber für das fortgesetzte Verfolgen und Terrorisieren von Mitmenschen. Stalking ist - allein gemessen an den Anzeigen bei der Polizei - kein exotisches Randthema. Geschätzte 6.000 Fälle dürften es hierzulande pro Jahr sein. Die oftmals gnadenlose Hetze kann Jahre und manchmal ein Leben lang dauern. In der Mehrzahl sind die Täter männlich; die Opfer leiden häufig unter Angstzuständen, Schlaflosigkeit und Depressionen. In Österreich ist das "beharrliche Verfolgen" (Stalking) seit dem 1. 7. 2006 strafbar. Der Stalkingforscher Martin Kind hat dies zum Anlass genommen, die nunmehr möglichen rechtlichen Maßnahmen gegen Stalker umfassend aufzuzeigen. Die Spannbreite reicht von strafrechtlichen Schritten und Schadenersatzansprüchen bis hin zu einstweiligen Verfügungen. Wissenschaftlich am aktuellen Stand werden zudem aus der Praxis für die Praxis Tipps zur Verhinderung und zum Umgang mit Stalking gegeben. Angesprochen sind unterschiedliche Gruppen, die mit dem Phänomen konfrontiert sind, wie Betroffene und deren Vertrauenspersonen, Mitarbeiter von Beratungsstellen, Juristen, Polizisten und Psychologen.
More details
Edition
1., Aufl.
Language
German
Dimensions
Height: 24 cm
Width: 17 cm
ISBN-13
978-3-7007-3819-0 (9783700738190)
Schweitzer Classification
Person
Univ.-Doz. Dr. Martin Kind ist nach seiner Habilitation im öffentlichen Recht (1999), und der absolvierten RA-Prüfung (2003) in einer Anwaltskanzlei und im Lebensministerium tätig. Die durch die Vertretung von Stalking-Opfern gewonnenen Erfahrungen veranlassten den Autor zur Verfassung des Ratgebers zum Schutz vor dem "archaischen Phänomen" Stalking.