
Unternehmenskauf - Share Purchase Agreement
Description
Die rechtliche Beratung bei Unternehmenskäufen gehört zu den faszinierendsten und anspruchsvollsten Aufgaben des wirtschaftsberatenden Juristen. Dreh- und Angelpunkt dieser Königsdisziplin der wirtschaftsrechtlichen Beratung ist die Gestaltung des Unternehmenskaufvertrages.
Unternehmenskaufverträge werden heute selbst unter deutschen Parteien überwiegend in englischer Sprache als der lingua franca des M&A-Geschäfts abgeschlossen. Das vorliegende Muster eines Unternehmenskaufvertrags ist daher in englischer Sprache verfasst.
Vorteile auf einen Blick
- mit Muster in englischer Sprache
- unerreicht kompakte Darstellung
Zur Neuauflage
Seit dem Erscheinen der letzten Auflage dieses Buches haben sich auf den M&A-Märkten wichtige Entwicklungen ergeben, die auch die Vertragspraxis beeinflussten. Das wirtschaftliche Übergewicht der Verkäuferseite prägt seit einigen Jahren auch die Vertragsgestaltung bei M&A-Transaktionen. Ein Resultat dieser Entwicklung ist das Phänomen der Gewährleistungsversicherungen (Warranty & Indemnity Insurances).
Eine weitere die M&A-Märkte der letzten Jahre prägende Entwicklung besteht in der zunehmenden Präsenz chinesischer Käufer bei Unternehmenskäufen. Viele chinesische Unternehmen haben sich in den letzten Jahren so weit professionalisiert, dass sie im Bieterkampf um technologiestarke westliche Unternehmen als ernstzunehmende Interessenten auftreten. Der Verkauf deutscher Unternehmen an Nicht-EU-Ausländer unterliegt seither engeren Restriktionen.
Die zunehmende Bedeutung chinesischer Verkäufer zeigt sich auch in der Vertragspraxis. Auf die bei chinesischen Käufern infolge von Genehmigungserfordernissen bestehende Unsicherheit des Vollzugs von Transaktionen reagiert die Vertragspraxis mit einer Renaissance der Vertragsstrafen (Break Fees). Der Befürchtung von Technologietransfer und Arbeitsplatz-Abbau, auch wenn sie sich bei den meisten chinesischen Käufern als unbegründet erweist, versuchen die Parteien mit Standort- und Arbeitsplatz-Garantien entgegenzuwirken.

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Von Dr. Florian Kästle, Rechtsanwalt und Dr. Dirk Oberbracht, Rechtsanwalt.