
450 Euro Mini-Jobs
Haufe-Lexware (Publisher)
4th Edition
Published on 20. December 2012
Book
96 pages
978-3-648-03757-7 (ISBN)
No shipping information available
Description
Die Mini-Jobgrenze steigt von ? 400 auf ? 450. Das ist nur eine von vielen Änderungen der Mini-Job-Reform. Die Autoren erklären einfach und verständlich alle Bestimmungen und die Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So können sie Fehler bei der Versicherungspflicht oder steuerliche Nachteile vermeiden.
INHALTE:
- Die Fakten zu kurzfristigen Beschäftigungen und besonderen Personengruppen.
- Wahlmöglichkeiten zur Rentenversicherungspflicht
- Wenn der Mini-Job größer wird: die Gleitzonenregelung und das Leistungsrecht.
- Extra: alle Fakten zur aktuellen Mini-Job-Reform.
INHALTE:
- Die Fakten zu kurzfristigen Beschäftigungen und besonderen Personengruppen.
- Wahlmöglichkeiten zur Rentenversicherungspflicht
- Wenn der Mini-Job größer wird: die Gleitzonenregelung und das Leistungsrecht.
- Extra: alle Fakten zur aktuellen Mini-Job-Reform.
More details
Series
Edition
4. Auflage
Language
German
Place of publication
Freiburg im Breisgau
Germany
Publishing group
Haufe-Lexware
Target group
Professional and scholarly
Dimensions
Height: 10.6 cm
Width: 16.5 cm
Thickness: 0.6 cm
ISBN-13
978-3-648-03757-7 (9783648037577)
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Author
Harald Janas ist Referent beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. In seiner beruflichen Praxis beschäftigt er sich intensiv in allen Fragen zum Versicherungs- und Finanzierungsrecht in der Sozialversicherung.
Uwe Thiemann ist Referatsleiter beim GKV-Spitzenverband. In seiner beruflichen Praxis beschäftigt er sich intensiv mit allen Fragen zum Versicherungs- und Finanzierungsrecht in der Sozialversicherung.
Content
Das Wichtigste im Überblick
- Die wichtigsten Rahmenbedingungen
Geringfügig entlohnte Beschäftigungen
- Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung?
- Was geschieht, wenn die 450 Euro-Grenze überschritten wird?
- Wenn mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt werden
- Besondere Personengruppen
- Wann tritt die Versicherungspflicht ein?
- Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- Gibt es ab 2013 Besonderheiten bei Übergangsfällen?
Beiträge, Steuern und Umlagen
- Beiträge zur Rentenversicherung bei Rentenversicherungspflicht
- Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung
- Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung
- Beiträge für Beschäftigte im Privathaushalt
- Pauschale Steuern
- Umlagen
- Zahlung und Nachweis der Beiträge und Pauschsteuern sowie der Umlagen
Kurzfristige Beschäftigungen
- Wann liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor?
- Werden mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet?
- Bei Verlängerung der Beschäftigung
- Was ist Berufsmäßigkeit?
- Besondere Personengruppen
- Keine Beiträge und Pauschsteuern, aber Umlagen
Wie Sie geringfügig Beschäftigte melden
- Was müssen Sie beachten?
- Der Beitragsgruppenschlüssel
- Der Personengruppenschlüssel
- Wer nimmt die Meldungen an?
- Meldeverfahren und Beitragseinzug im Privathaushalt
Wenn der Mini-Job ein wenig größer wird
- Die Gleitzonenregelung
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Wie werden die Beiträge berechnet?
- Was gilt für Beschäftigungen, die bereits vor dem 1.1.2013 bestanden haben?
- Besonderheit in der Rentenversicherung
- Wie erfolgen die Meldungen?
- U1- und U2-Umlagen und Insolvenzgeldumlage
Stichwortverzeichnis
- Die wichtigsten Rahmenbedingungen
Geringfügig entlohnte Beschäftigungen
- Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung?
- Was geschieht, wenn die 450 Euro-Grenze überschritten wird?
- Wenn mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt werden
- Besondere Personengruppen
- Wann tritt die Versicherungspflicht ein?
- Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- Gibt es ab 2013 Besonderheiten bei Übergangsfällen?
Beiträge, Steuern und Umlagen
- Beiträge zur Rentenversicherung bei Rentenversicherungspflicht
- Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung
- Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung
- Beiträge für Beschäftigte im Privathaushalt
- Pauschale Steuern
- Umlagen
- Zahlung und Nachweis der Beiträge und Pauschsteuern sowie der Umlagen
Kurzfristige Beschäftigungen
- Wann liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor?
- Werden mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet?
- Bei Verlängerung der Beschäftigung
- Was ist Berufsmäßigkeit?
- Besondere Personengruppen
- Keine Beiträge und Pauschsteuern, aber Umlagen
Wie Sie geringfügig Beschäftigte melden
- Was müssen Sie beachten?
- Der Beitragsgruppenschlüssel
- Der Personengruppenschlüssel
- Wer nimmt die Meldungen an?
- Meldeverfahren und Beitragseinzug im Privathaushalt
Wenn der Mini-Job ein wenig größer wird
- Die Gleitzonenregelung
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Wie werden die Beiträge berechnet?
- Was gilt für Beschäftigungen, die bereits vor dem 1.1.2013 bestanden haben?
- Besonderheit in der Rentenversicherung
- Wie erfolgen die Meldungen?
- U1- und U2-Umlagen und Insolvenzgeldumlage
Stichwortverzeichnis
Die wichtigsten Rahmenbedingungen
Teilzeitjobs und Aushilfsbeschäftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken. Mini-Jobs sind flexibel und bieten deshalb für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile.
Der Begriff "geringfügige Beschäftigung" beinhaltet im Detail zwei Beschäftigungsvarianten, nämlich
- die geringfügig entlohnte Beschäftigung (450 Euro-Job) und
- die kurzfristige Beschäftigung.
Hier die wichtigsten Merkmale auf einen Blick:
- Geringfügige Beschäftigungen - ganz gleich, ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung oder eine kurzfristige Beschäftigung handelt - sind in der Sozialversicherung grundsätzlich versicherungsfrei. Mit einer Ausnahme: In der Rentenversicherung sind 450 Euro-Jobber versicherungspflichtig und werden an der Beitragszahlung beteiligt. Die Rentenversicherungspflicht kann vom Arbeitnehmer aber abgewählt werden.
- Durch eine geringfügige Beschäftigung wird keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse begründet.
- Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen gilt eine feste monatliche Entgeltgrenze von 450 EUR.
Teilzeitjobs und Aushilfsbeschäftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken. Mini-Jobs sind flexibel und bieten deshalb für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile.
Der Begriff "geringfügige Beschäftigung" beinhaltet im Detail zwei Beschäftigungsvarianten, nämlich
- die geringfügig entlohnte Beschäftigung (450 Euro-Job) und
- die kurzfristige Beschäftigung.
Hier die wichtigsten Merkmale auf einen Blick:
- Geringfügige Beschäftigungen - ganz gleich, ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung oder eine kurzfristige Beschäftigung handelt - sind in der Sozialversicherung grundsätzlich versicherungsfrei. Mit einer Ausnahme: In der Rentenversicherung sind 450 Euro-Jobber versicherungspflichtig und werden an der Beitragszahlung beteiligt. Die Rentenversicherungspflicht kann vom Arbeitnehmer aber abgewählt werden.
- Durch eine geringfügige Beschäftigung wird keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse begründet.
- Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen gilt eine feste monatliche Entgeltgrenze von 450 EUR.