
Schuldrecht AT
Description
Das allgemeine Leistungsstörungsrecht war schon immer äußerst klausurrelevant. Dies hat sich durch die Schuldrechtsreform in erheblichem Maße verstärkt, zumal das Besondere Schuldrecht häufig Verweisungen auf die § 280 ff. BGB vornimmt (§§ 437, 634 BGB). Entsprechend den Anforderungen in der Klausur ist das Skript von der Rechtsfolge her aufgebaut:
- Verlangt der Gläubiger Schadensersatz (statt oder neben der Leistung)?
- Begehrt er die Rückabwicklung des Vertrages nach Rücktritt?
- Will er seine Aufwendungen ersetzt haben?
- Will er sich durch Kündigung vom Vertrag lösen?
Im Rahmen des Leistungsstörungsrechts stehen die Unmöglichkeit und der Schuldnerverzug im Vordergrund. Auch die Haftung für Nebenpflichtverletzungen i.S.d. § 241 II BGB (auch im vorvertraglichen Bereich) und die Störung der Geschäftsgrundlage bilden Schwerpunkte der Darstellung.

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Content
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Leistungsstörungsrecht
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Gefahrtragungsrecht
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Sekundäranspruch auf Schadensersatz
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Schadensersatz statt der Leistung
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Rücktritt
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Kündigung von Dauerschuldverhältnissen