
Das IT-Grundrecht
Description
Die Schaffung einer neuen Kategorie als Abgrenzungsposten war nicht erforderlich, um die Zulässigkeit einer Befugnisnorm für die Online-Durchsuchung von IT-Systemen zu beurteilen. Gleichwohl bietet das IT-Grundrecht über die Projektion der Persönlichkeit des Grundrechtsträgers auf bestimmte Datenverarbeitungssysteme einen Anknüpfungspunkt für eine sachgerechte Beurteilung entsprechender Problemlagen. Im Vordergrund steht zunächst eine abwehrrechtliche Konzeption ('virtuelle Wohnung'). Darüber hinaus werden aber auch objektive Dimensionen in den Blick genommen.

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Person
Markus Hauser studierte von 2001 bis 2006 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht. Nach dem Abschluss des Zweiten Staatsexamens im Oktober 2008 promovierte er bei Frau Prof. Dr. Marion Albers an den Universitäten Augsburg und Hamburg. Neben der Promotion war Markus Hauser zunächst als Anwalt im IT-Recht tätig, ehe er in den Dienst des Freistaats Bayern wechselte.