
Goethe und das Recht
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Zum Werk
Johann Wolfgang von Goethe stammte aus einer Juristenfamilie. Eine erste, gründliche Einführung in die Grundbegriffe des Rechts vermittelte ihm bereits der Vater. Goethe studierte Rechtswissenschaft, nach Abschluss der Ausbildung absolvierte er die übliche Gerichtspraxis. Sodann wurde er als Rechtsanwalt in Frankfurt tätig. Allein diese wenigen biografischen Hinweise belegen ein Naheverhältnis Goethes zum Recht. Eine systematische Bearbeitung des Themas (vergleichbar etwa mit Goethes Beziehung zu den Naturwissenschaften) fehlt gleichwohl.
Der Unternehmensrechtsprofessor, Anwalt und Goethe-Kenner Friedrich Harrer plädiert in diesem Buch für eine Neuorientierung. "Goethe und das Recht" ist nicht nur ein Betätigungsfeld für literaturinteressierte Juristinnen und Juristen. Dass die Beschäftigung des Dichters mit dem Recht interessante Einsichten in das Werk eröffnet, zeigt sich etwa in Götz von Berlichingen, Reineke Fuchs, Hermann und Dorothea und im 4. Akt des Faust II. Neu ist jedoch Harrers These, dass man sich mit dem Recht beschäftigen muss, um Goethes Dichtung vollständig zu durchdringen.

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