
Recht der SE und der grenzüberschreitenden Umwandlung
Description
Kompaktes Know-how zum SE-Recht
Der Graue Kommentar erläutert das gesamte SE-Recht und berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung zum Aktien-, Umwandlungs- und Mitbestimmungsrecht. Alle einschlägigen Rechtsgebiete werden kommentiert und durch systematische Darstellungen ein schneller Themenzugriff ermöglicht. Ein umfangreicher Abschnitt ist den steuerrechtlichen Vorschriften über die SE gewidmet. Neben dem Recht der SE wird auch das Recht der grenzüberschreitenden Verschmelzung erläutert.
Kommentiert werden
- SE-VO mit SEAG
- SE-Beteiligungsgesetz – SEBG
- Recht der grenzüberschreitenden Verschmelzung (§§ 305 ff. UmwG, MgVG)
- Recht der grenzüberschreitenden Spaltung (§§ 320 ff. UmwG, MgFSG)
- Recht des grenzüberschreitenden Formwechsels (§§ 333 ff. UmwG, MgFSG)
- die SE im Steuerrecht
Die Neuauflage berücksichtigt die neue Rechtsprechung und Literatur sowie die seit der Vorauflage in Kraft getretenen Reformgesetze, u.a FüPoG II, MoPeG, UmRUG sowie das Zukunftsfinanzierungsgesetz.
Vorteile auf einen Blick
- kompakte Darstellung aller die SE betreffenden Probleme
- einschließlich grenzüberschreitende Unternehmensmobilität, Mitbestimmung und Steuerrecht
- mit Zukunftsfinanzierungsgesetz

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Persons
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der LMU München; Vorsitzender der Ständigen Deputation und Präsident des Deutschen Juristentages e.V.
Honorarprofessor an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht; Partner, Ashurst LLP in Frankfurt
Professor für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin; Direktor des dortigen Notarinstituts
Honorarprofessor an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht; Partner, Ashurst LLP in Frankfurt
Außerplanmäßigen Professor an der Universität Bonn; Rechtsanwalt bei der Sozietät Kümmerlein in Essen
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der LMU München; Vorsitzender der Ständigen Deputation und Präsident des Deutschen Juristentages e.V.
Honorarprofessor der Bucerius Law School, Hamburg; Rechtsanwalt, Partner bei Freshfields in Hamburg
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Steuer- & Europarecht und Recht der Regulierung an der Zeppelin Universität
Honorarprofessor an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz; Partner der Sozietät White & Case LLP im Büro Frankfurt am Main
Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn; Mitglied des Vorstands der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung; Mitglied des Vorstands der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit; Mitglied des Kuratoriums der EBS Law School; Vorsitzender der Gesellschaft für Europäische Sozialpolitik; Stellvertretender Vorsitzender der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft- und gestaltung
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches, europäisches und internationales Unternehmensrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; Geschäftsführender Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht