
Praxiskommentar zum Handelsrecht
Description
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Relevante Vorschriften des Allgemeinen Zivilrechts sind hier gleich mitkommentiert, u.a.:
- Unternehmer- und Verbrauchereigenschaft gem. Par. 13, 14 BGB
- Willenserklärung gem. Par. 116 ff. BGB
- Vertretung und Vollmacht gem. Par. 164 ff. BGB
- AGB-Recht gem. Par. 305 ff. BGB
- Fernabsatzrecht gem. Par. 312b ff. BGB
- Ungerechtfertigte Bereicherung gem. Par. 812 ff. BGB
Auch für Einsteiger bestens geeignet!
Vor jedem Normenabschnitt finden Sie zur schnellen Orientierung eine Zusammenfassung zum Thema.
Kommentar - Arbeitshilfen - Datenbank
Die zahlreichen Übersichten, Muster, Praxistipps, Anwendungsbeispiele, Checklisten und weiteren Arbeitshilfen stellen eine tatkräftige Unterstützung in Ihrer täglichen Rechtsanwendungs- und Beratungs- praxis dar!
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Hinweis: auch als eBook in pdf-Format erhältlich (EUR 83.30)
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Content
2 - Hinweise zur Benutzung der CD-ROM [Seite 10]
3 - Inhaltsverzeichnis [Seite 12]
4 - Bearbeiterverzeichnis [Seite 18]
5 - Literaturverzeichnis [Seite 20]
6 - Abkürzungsverzeichnis [Seite 26]
7 - Einführung in das Handelsrecht [Seite 38]
7.1 - A. Sonderprivatrecht der Kaufleute [Seite 38]
7.2 - B. Charakteristika des Handelsrechts [Seite 39]
7.2.1 - I. Gesteigerte Selbstverantwortung, Einfachheit und Schnelligkeit [Seite 39]
7.2.2 - II. Verkehrs- und Vertrauensschutz, Publizität [Seite 40]
7.2.3 - III. Praxisnähe [Seite 40]
7.2.4 - IV. Internationalität [Seite 41]
7.3 - C. Rechtsquellen des Handelsrechts [Seite 42]
7.3.1 - I. Das Handelsgesetzbuch [Seite 42]
7.3.2 - II. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [Seite 45]
7.3.3 - III. Handelsbräuche [Seite 46]
7.3.4 - IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen [Seite 47]
7.3.5 - V. Gewohnheitsrecht [Seite 47]
7.3.6 - VI. Richterliche Rechtsfortbildung [Seite 48]
7.4 - D. Verfahrensrecht [Seite 48]
7.4.1 - I. Staatliche Gerichtsbarkeit [Seite 48]
7.4.2 - II. Schiedsgerichtsbarkeit [Seite 49]
7.5 - E. Wettbewerbs- und Kartellrecht [Seite 50]
7.6 - F. Wertpapierrecht [Seite 50]
8 - Teil 1 Handelsgesetzbuch (HGB) [Seite 51]
8.1 - Erstes Buch Handelsstand [Seite 51]
8.1.1 - Erster Abschnitt Kaufleute [Seite 51]
8.1.1.1 - § 1 HGB [Istkaufmann] [Seite 51]
8.1.1.1.1 - A. Normzweck [Seite 52]
8.1.1.1.2 - B. Norminhalt [Seite 52]
8.1.1.1.2.1 - I. Istkaufmann (Abs. 1) [Seite 53]
8.1.1.1.2.2 - II. Handelsgewerbe (Abs. 2) [Seite 58]
8.1.1.1.2.3 - III. Beginn und Ende der Kaufmannseigenschaft [Seite 61]
8.1.1.1.3 - C. Rechtsfolgen [Seite 62]
8.1.1.1.4 - D. Prozessuale Hinweise [Seite 62]
8.1.1.1.5 - E. Checkliste: Kaufmannseigenschaft [Seite 63]
8.1.1.2 - § 2 HGB [Kannkaufmann] [Seite 63]
8.1.1.2.1 - A. Normzweck [Seite 64]
8.1.1.2.2 - B. Norminhalt [Seite 65]
8.1.1.2.2.1 - I. Kannkaufmann gemäß Ä 2 [Seite 65]
8.1.1.2.2.2 - II. Rechtstellung der Kleingewerbetreibenden [Seite 67]
8.1.1.2.3 - C. Rechtsfolgen [Seite 68]
8.1.1.2.4 - D. Prozessuale Hinweise [Seite 68]
8.1.1.3 - § 3 HGB [Land- und Forstwirtschaft [Seite 68]
8.1.1.3.1 - A. Normzweck [Seite 69]
8.1.1.3.2 - B. Norminhalt [Seite 70]
8.1.1.3.2.1 - I. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1) [Seite 70]
8.1.1.3.2.2 - II. Kannkaufmann (Abs. 2) [Seite 72]
8.1.1.3.2.3 - III. Nebengewerbe (Abs. 3) [Seite 73]
8.1.1.3.3 - C. Rechtsfolgen [Seite 74]
8.1.1.3.4 - D. Prozessuale Hinweise [Seite 75]
8.1.1.4 - § 5 HGB [Kaufmann kraft Eintragung] [Seite 75]
8.1.1.4.1 - A. Normzweck [Seite 75]
8.1.1.4.2 - B. Norminhalt [Seite 76]
8.1.1.4.2.1 - I. Kaufmann kraft Eintragung [Seite 76]
8.1.1.4.2.2 - II. Rechtsscheinhaftung, Rechtsscheinkaufmann [Seite 77]
8.1.1.4.3 - C. Rechtsfolgen [Seite 78]
8.1.1.4.4 - D. Prozessuale Hinweise [Seite 79]
8.1.1.5 - § 6 HGB [Handelsgesellschaften, Formkaufmann] [Seite 79]
8.1.1.5.1 - A. Normzweck [Seite 80]
8.1.1.5.2 - B. Norminhalt [Seite 80]
8.1.1.5.2.1 - I. Handelsgesellschaften (Abs. 1) [Seite 80]
8.1.1.5.2.2 - II. Formkaufmann (Abs. 2) [Seite 81]
8.1.1.5.3 - C. Rechtsfolgen [Seite 83]
8.1.1.6 - § 7 HGB [Kaufmannseigenschaft und öffentliches Recht] [Seite 83]
8.1.1.6.1 - A. Normzweck [Seite 83]
8.1.1.6.2 - B. Norminhalt [Seite 84]
8.1.1.6.2.1 - I. Voraussetzungen für sowie Ausschluss eines Gewerbe-betriebs [Seite 84]
8.1.1.6.2.2 - II. Anwendungsbereich und Ausnahmen betreffend die Vorschriften des HGB [Seite 85]
8.1.1.6.3 - C. Rechtsfolgen [Seite 86]
8.1.1.6.4 - D. Prozessuale Hinweise [Seite 87]
8.1.2 - Zweiter Abschnitt Handelsregister [Seite 87]
8.1.3 - Dritter Abschnitt Handelsfirma [Seite 222]
8.1.4 - Vierter Abschnitt Handelsbücher [Seite 318]
8.1.5 - Fünfter Abschnitt Prokura und Handlungsvollmacht [Seite 318]
8.1.6 - Sechster Abschnitt Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge [Seite 381]
8.1.7 - Siebenter Abschnitt Handelsvertreter [Seite 486]
8.1.8 - Achter Abschnitt Handelsmakler [Seite 619]
8.1.9 - Neunter Abschnitt Bußgeldvorschriften [Seite 648]
8.2 - Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft [Seite 650]
8.2.1 - Erster Abschnitt Offene Handelsgesellschaft [Seite 650]
8.2.2 - Zweiter Abschnitt Kommanditgesellschaft [Seite 997]
8.2.3 - Dritter Abschnitt Stille Gesellschaft [Seite 1084]
8.3 - Drittes Buch Handelsbücher [Seite 1112]
8.3.1 - Erster Abschnitt Vorschriften für alle Kaufleute [Seite 1112]
8.3.2 - Zweiter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschten (Aktiengesellschaften,Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mitbeschränkter Haftung) sowie bestimmte Personengesellschaften [Seite 1218]
8.3.3 - Dritter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften [Seite 1640]
8.3.4 - Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige [Seite 1643]
8.3.5 - Fünfter Abschnitt Privates Rechnungslegungsgremium, Rechnungslegungsbeirat [Seite 1734]
8.3.6 - Sechster Abschnitt Prüfungsstelle für Rechnungslegung [Seite 1736]
8.4 - Viertes Buch Handelsgeschäfte [Seite 1750]
8.4.1 - Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften [Seite 1750]
8.4.2 - Zweiter Abschnitt Handelskauf [Seite 1931]
8.4.3 - Dritter Abschnitt Kommissionsgeschäft [Seite 1980]
8.4.4 - Vierter Abschnitt Frachtgeschäft [Seite 2052]
8.4.5 - Fünfter Abschnitt Speditionsgeschäft [Seite 2173]
8.4.6 - Sechster Abschnitt Lagergeschäft [Seite 2202]
8.5 - Fünftes Buch Seehandel [Seite 2234]
9 - Teil 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [Seite 2236]
9.1 - Buch 1 Allgemeiner Teil [Seite 2236]
9.2 - Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse [Seite 2502]
10 - Teil 3 Anhang [Seite 2714]
11 - Stichwortverzeichnis [Seite 2854]
A. Sonderprivatrecht der Kaufleute (S. 1-2)
Handelsrecht wird traditionell als das Sonderprivatrecht der Kaufleute definiert. Hiermit sind zunächst zwei grundsätzliche Aussagen verbunden: Zum einen gehört das Handelsrecht zum Privatrecht und steht damit in enger Verbundenheit zu den allgemeinen privatrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): Handelsrechtliche Fragestellungen weisen regelmäßig enge Berührungspunkte mit dem Privatrecht auf. Die Mehrzahl der handelsrechtlichen Streitfälle lässt sich ohne Berücksichtigung des Zusammenhangs insb. mit den Regeln des BGB keiner Lösung zuführen. Handelsrecht und Bürgerliches Recht wirken wechselseitig aufeinander ein (s.a. Rn. 23).
Zum anderen wendet sich das Handelsrecht als „Sonderprivatrecht“ nicht an alle Teilnehmer des Rechts- und Geschäftsverkehrs sondern nur an eine „besondere“ Gruppe, nämlich die der Kaufleute. Damit beruht das Handelsrecht an sich auf dem sog. subjektiven System, nach welchem die Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften nicht von „objektiven“ Anordnungen sondern von der „subjektiven“ Zugehörigkeit zum Normadressatenkreis abhängig ist. Normadressaten sind die Kaufleute, sodass Handelsrecht in gewissem Maße auch als das „Standesrecht der Kaufleute“ bezeichnet wird. Allerdings findet es im Gegensatz zu anderen Stan desrechten häufig bereits dann Anwendung, wenn auch nur einer der Beteiligten zur Gruppe der Kaufleute gehört.
Im Zusammenspiel führen diese beiden Aussagen dazu, dass auf Kaufleute grds. deren „Sonderrecht“, also das Handelsrecht Anwendung findet. Enthält dieses aber keine Sonderregeln so verbleibt es bei den allgemeinen, auch für Nichtkaufleute geltenden, Regelungen des Bürgerlichen Rechts. Ein Verständnis des Handelsrechts ohne Kenntnis der grundlegenden privatrechtlichen Zusammenhänge ist somit kaum möglich.
B. Charakteristika des Handelsrechts
Als Sonderprivatrecht der Kaufleute muss das Handelsrecht deren besondere Bedürfnisse und Ansprüche nach gesteigerter Selbstverantwortung, Einfachheit, Schnelligkeit, Verkehrs- und Vertrauensschutz, Publizität, Praxisnähe sowie Internationalität wiederspiegeln.
I. Gesteigerte Selbstverantwortung, Einfachheit und Schnelligkeit
Der am Geschäftsverkehr teilnehmende Kaufmann, dessen Geschäftszweck es regelmäßig mit sich bringt, tagtäglich möglichst viele Umsatzgeschäfte zu tätigen, hat ein Bedürfnis nach einfacher und schneller Abwicklung seiner Geschäfte. Dem trägt das Handelsrecht unter anderem dadurch Rechnung, dass Formvorschriften des BGB für obsolet erklärt werden, um eine „schnelle“ Geschäftsabwicklung zu ermöglichen.
Beispiel:
Die mit einer Warnfunktion verbundene Schriftform der Bürgschaftserklärung nach § 766 BGB gilt für den bürgenden Kaufmann gemäß § 350 HGB gerade nicht.
Auch wird der bürgerlich-rechtliche Grundsatz, dass Schweigen keine Willenserklärung ist („Schweigen ist ein rechtliches nullum“) im Handelsrecht an vielen Stellen durchbrochen, um das Agieren der Kaufleute „schneller und rechtssicherer“ zu machen.
Beispiel:
Das Schweigen eines Kaufmanns, der sich zur Geschäftsbesorgung erboten hat auf einen entsprechenden Antrag gilt gemäß § 362 HGB als Annahmeerklärung.
Der kaufende Kaufmann muss grds. eine Wareneingangskontrolle durchführen, um seiner Gewährleistungsansprüche nicht verlustig zu gehen. Hierdurch soll der verkaufende Kaufmann „schnell und rechtssicher“ wissen, ob er noch mit Gewährleistungsansprüchen rechnen muss.