
Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz (Auszug) Kommentar
Description
Der neue GrStG Kommentar stellt dem Berater schon vor Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2024 Kommentierungen der neuen Rechtslage und erste Handlungsempfehlungen zur Verfügung. Gleichzeitig unterstützt er ihn bei der Anwendung der neuen Bewertungsvorschriften im Rahmen der Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 und der Erstellung der Feststellungserklärungen durch eine praxisnahe Kommentierung des neuen Bewertungsrechts (§§ 218-266 BewG).
Im Einzelnen sind aus dem Bewertungsgesetz die folgenden Vorschriften im Kommentar enthalten:
- Feststellungsverfahren der Grundsteuerwertermittlung (§§ 218 - 231 BewG)
- Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 232 - 242 BewG)
- Bewertung des Grundvermögens (§§ 243 - 262 BewG)
- Ermächtigungen und Anwendungsvorschriften (§§ 263 und 266 BewG)
Besonders hervorzuheben sind aus dem Bereich des Grundsteuergesetzes die Erstkommentierung der neuen Vorschriften zur:
- Einführung neuer Ermäßigungen bei der Steuermesszahl für Wohnraum und Denkmalobjekte (§ 15 GrStG)
- Einführung einer sogenannten Grundsteuer C - gesonderter Hebesatz aus städtebaulichen Gründen auf baureife unbebaute Grundstücke (§ 25 GrStG)
Von der Bundesregelung abweichende Sonderregelungen der Länder werden in der Online-Version nach Verabschiedung sukzessive kommentiert. Der Kommentar bleibt durch Newseinschuss und (Online-) Aktualisierungen immer aktuell. Zahlreiche Beispiele und Praxishinweise helfen bei der optimalen Mandantenberatung.
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Persons
Das Autorenteam setzt sich aus Autoren aus Beraterschaft, Verwaltung und Lehre zusammen, die beruflich schwerpunktmäßig im Bereich der kommentierten Vorschriften tätig sind:
- Torsten Bock
- Dipl.-Finanzwirt (FH) Mathias Grootens
- Dennis Kunz
- Dipl.-Kfm. Stephan Lange
- Dipl.-Finanzwirt Ronald Lehmann
- Dipl.-Ing. Klaus Müller
- Fritz Schmidt
- Dipl.-Finanzwirt Erik Wredenhagen
Content
Kommentierung aller Vorschriften des GrStG und des neuen Bewertungsrechts (§§ 218-266 BewG) inklusive laufender unterjähriger Aktualisierung der Kommentierungen bis zum Erscheinen der Folgeauflage