
Arbeitsverträge in Textbausteinen
Mit 300 rechtssicheren Musterformulierungen - auch zum Download
Friederike Göbbels(Author)
Haufe-Lexware (Publisher)
3rd Edition
Published on 24. April 2013
Book
Paperback/Softback
362 pages
978-3-648-02972-5 (ISBN)
Article exhausted; check for reprint
Description
Dieses Buch ermöglicht auch Nicht-Juristen die rechtssichere und selbstständige Erstellung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, unter Berücksichtigung tariflicher Bestimmungen sowie den Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat.
Inhalte:
Wie ist ein Arbeitsvertrag aufgebaut?
Effektiver Workflow: Arbeitsverträge erstellen, prüfen und abstimmen
Arbeitsverträge aushandeln
Mit Textbausteinen auch für Zusatzvereinbarungen
Übersichtlich zuordenbare Textbausteine und komplette Musterverträge
Neu in der 3. Auflage:
Sofort einsetzbare Musterverträge zu unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnissen für Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende
Arbeitshilfen online:
300 Textbausteine zum Download
Systemvoraussetzungen:
Microsoft Windows® 2000 SP4, XP SP2, 2003
Ab Pentium® III Prozessor oder Kompatible ab 500 MHz
256 MB Hauptspeicher
Grafikauflösung mind. 1024 x 768, 16 Bit Farbtiefe
150 MB Festplattenspeicher
CD-ROM Laufwerk
Inhalte:
Wie ist ein Arbeitsvertrag aufgebaut?
Effektiver Workflow: Arbeitsverträge erstellen, prüfen und abstimmen
Arbeitsverträge aushandeln
Mit Textbausteinen auch für Zusatzvereinbarungen
Übersichtlich zuordenbare Textbausteine und komplette Musterverträge
Neu in der 3. Auflage:
Sofort einsetzbare Musterverträge zu unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnissen für Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende
Arbeitshilfen online:
300 Textbausteine zum Download
Systemvoraussetzungen:
Microsoft Windows® 2000 SP4, XP SP2, 2003
Ab Pentium® III Prozessor oder Kompatible ab 500 MHz
256 MB Hauptspeicher
Grafikauflösung mind. 1024 x 768, 16 Bit Farbtiefe
150 MB Festplattenspeicher
CD-ROM Laufwerk
More details
Product info
Mit Arbeitshilfen online
Series
Edition
3. Auflage 2013
Language
German
Place of publication
Planegg
Germany
Dimensions
Height: 238 mm
Width: 172 mm
Thickness: 22 mm
Weight
629 gr
ISBN-13
978-3-648-02972-5 (9783648029725)
Schweitzer Classification
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Person
Friederike Göbbels ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und berät seit über 10 Jahren Geschäftsführer und Personalleiter in allen arbeitsrechtlichen Fragen - insbesondere bei der Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen.
Content
Ihr Nutzen: Arbeitsvertrag erstellen - Vertragsklauseln verstehen
1 Was Sie zum Arbeitsvertrag wissen müssen
1.1 Gilt die Vertragsfreiheit in Arbeitsverträgen grenzenlos?
1.2 Wichtig für Ihre Vertragsgestaltung: Die AGB-Kontrolle
1.3 Welche Mindestangaben gehören in den Arbeitsvertrag? mit Checkliste
1.4 Wieso ist die individuelle Anpassung von Musterverträgen so wichtig?
2 Wie ist ein Arbeitsvertrag aufgebaut?
Checkliste: Der Aufbau eines Arbeitsvertrages
3 Arbeitsvertrag erstellen, prüfen und abstimmen
3.1 Was müssen Sie beim Erstellen des Arbeitsvertrages beachten?
3.2 Welcher inhaltlichen Prüfung muss der Vertragsinhalt standhalten?
3.3 Welche Abstimmungsprozesse sollte das Arbeitsvertragsmuster durchlaufen?
Workflow: Erstellung eines Arbeitsvertrages
4 Arbeitsverträge verhandeln
4.1 Was müssen Sie bei der Verwendung von Einstellungsfragebögen beachten?
4.2 Was sollten Sie beim Verhandeln des Arbeitsvertrages beachten?
5 Textbausteine und Erläuterungen für unbefristete Arbeitsverträge
5.1 Vertragsrubrum
5.2 Beginn der Tätigkeit
5.3 Art der Tätigkeit
5.4 Tätigkeitsort
5.5 Arbeitszeit + Überstunden
5.6 Probezeit
5.7 Entgelt + Vergütung
5.8 Sonderzahlungen
5.9 Entgeltfortzahlung und Abtretung von Schadensersatzansprüchen
5.10 Mitteilungs_ und Nachweispflichten bei Arbeitsverhinderung
5.11 Urlaub + Urlaubsgeld
5.12 Spesen/Reisekosten
5.13 Nebentätigkeit/Ehrenämter und Veröffentlichungen
5.14 Verschwiegenheitspflicht
5.15 Herausgabepflichten
5.16 Datenschutz
5.17 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
5.18 Betriebliche Regelungen/Tarifverträge
5.19 Diensterfindungen/Arbeitsergebnisse
5.20 Vertragsstrafe
5.21 Ausschluss- oder Verfallklauseln
5.22 Schriftformklausel
5.23 Salvatorische Klausel
6 Textbausteine und Erläuterungen für Zusatzvereinbarungen
6.1 Weiterbildung
6.2 Dienstfahrzeug
6.3 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
6.4 Abtretungen/Pfändungen
6.5 Arbeitgeberdarlehen
6.6 Entgeltumwandlung
6.7 Mankoabrede
6.8 Überlassung von Arbeitsmitteln
7 Textbausteine und Erläuterungen für befristete Arbeitsverträge
7.1 Arbeitsvertrag nach dem Teilzeitbefristungsgesetz ohne Befristungsgrund
7.2 Arbeitsvertrag nach dem Teilzeitbefristungsgesetz mit Befristungsgrund
8 Textbausteine und Erläuterungen für Teilzeitarbeitsverträge
8.1 Teilzeitarbeitsvertrag Grundmuster
8.2 Arbeit auf Abruf ("Abrufarbeit")
9 Textbausteine und Erläuterungen für Ausbildungsverträge
9.1 Berufsausbildungsvertrag
9.2 Praktikanten- und Volontärsvertrag
10 Textbausteine und Erläuterungen für Dienstverträge mit Selbstständigen
10.1 Abgrenzung zur Beschäftigung eines Arbeitnehmers
10.2 Beratervertrag
Stichwortverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Was Sie zum Arbeitsvertrag wissen müssen
1.1 Gilt die Vertragsfreiheit in Arbeitsverträgen grenzenlos?
1.2 Wichtig für Ihre Vertragsgestaltung: Die AGB-Kontrolle
1.3 Welche Mindestangaben gehören in den Arbeitsvertrag? mit Checkliste
1.4 Wieso ist die individuelle Anpassung von Musterverträgen so wichtig?
2 Wie ist ein Arbeitsvertrag aufgebaut?
Checkliste: Der Aufbau eines Arbeitsvertrages
3 Arbeitsvertrag erstellen, prüfen und abstimmen
3.1 Was müssen Sie beim Erstellen des Arbeitsvertrages beachten?
3.2 Welcher inhaltlichen Prüfung muss der Vertragsinhalt standhalten?
3.3 Welche Abstimmungsprozesse sollte das Arbeitsvertragsmuster durchlaufen?
Workflow: Erstellung eines Arbeitsvertrages
4 Arbeitsverträge verhandeln
4.1 Was müssen Sie bei der Verwendung von Einstellungsfragebögen beachten?
4.2 Was sollten Sie beim Verhandeln des Arbeitsvertrages beachten?
5 Textbausteine und Erläuterungen für unbefristete Arbeitsverträge
5.1 Vertragsrubrum
5.2 Beginn der Tätigkeit
5.3 Art der Tätigkeit
5.4 Tätigkeitsort
5.5 Arbeitszeit + Überstunden
5.6 Probezeit
5.7 Entgelt + Vergütung
5.8 Sonderzahlungen
5.9 Entgeltfortzahlung und Abtretung von Schadensersatzansprüchen
5.10 Mitteilungs_ und Nachweispflichten bei Arbeitsverhinderung
5.11 Urlaub + Urlaubsgeld
5.12 Spesen/Reisekosten
5.13 Nebentätigkeit/Ehrenämter und Veröffentlichungen
5.14 Verschwiegenheitspflicht
5.15 Herausgabepflichten
5.16 Datenschutz
5.17 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
5.18 Betriebliche Regelungen/Tarifverträge
5.19 Diensterfindungen/Arbeitsergebnisse
5.20 Vertragsstrafe
5.21 Ausschluss- oder Verfallklauseln
5.22 Schriftformklausel
5.23 Salvatorische Klausel
6 Textbausteine und Erläuterungen für Zusatzvereinbarungen
6.1 Weiterbildung
6.2 Dienstfahrzeug
6.3 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
6.4 Abtretungen/Pfändungen
6.5 Arbeitgeberdarlehen
6.6 Entgeltumwandlung
6.7 Mankoabrede
6.8 Überlassung von Arbeitsmitteln
7 Textbausteine und Erläuterungen für befristete Arbeitsverträge
7.1 Arbeitsvertrag nach dem Teilzeitbefristungsgesetz ohne Befristungsgrund
7.2 Arbeitsvertrag nach dem Teilzeitbefristungsgesetz mit Befristungsgrund
8 Textbausteine und Erläuterungen für Teilzeitarbeitsverträge
8.1 Teilzeitarbeitsvertrag Grundmuster
8.2 Arbeit auf Abruf ("Abrufarbeit")
9 Textbausteine und Erläuterungen für Ausbildungsverträge
9.1 Berufsausbildungsvertrag
9.2 Praktikanten- und Volontärsvertrag
10 Textbausteine und Erläuterungen für Dienstverträge mit Selbstständigen
10.1 Abgrenzung zur Beschäftigung eines Arbeitnehmers
10.2 Beratervertrag
Stichwortverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
In diesem Kapitel erhalten Sie Informationen über den Aufbau eines Arbeitsvertrages, der sich typischerweise in drei wesentliche Bausteine gliedert:
das Vertragsrubrum (Bezeichnung der Parteien)
die Vertragsklauseln (Inhalt des Vertrages)
sowie die Unterzeichnung des Dokuments durch die Parteien (Unterschriften)
Sie sind aber nicht auf dieses Schema festgelegt oder eingeschränkt. Bei der Wahl des Vertragsaufbaus sollte es Ihr vorrangiges Ziel sein, die Vertragsparteien und alle wesentlichen Konditionen und deren Grundlagen in verständlicher Weise zu erfassen und so darzustellen, dass sich auch für einen neutralen Leser Wesen und Inhalt des Vertrages unproblematisch erschließen.
Je nach individueller Ausgestaltung werden daher die genannten drei Grundbausteine gelegentlich durch zusätzliche Elemente ergänzt, wie zum Beispiel in Form einer Präambel zur Erläuterung der Geschäftsgrundlage, auf Basis derer die Vertragsparteien zum Abschluss des Vertrages gelangt sind.
Beispiel:
Immer wieder gibt es Fälle, in denen ein Arbeitnehmer innerhalb einer Konzerngruppe von seinem bisherigen Arbeitgeber weg zu einem anderen Unternehmen wechselt, ohne dass dies mit einer gesetzlichen Übertragung des Arbeitsverhältnisses verbunden ist, d. h. ohne Verwirklichung eines Betriebsübergangs im Sinne des § 613a BGB und ohne einen Umwandlungsfall. Häufig gewährt das neu anstellende Unternehmen dennoch dem Arbeitnehmer, seine erdienten Ansprüche aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis mitzunehmen und quasi fortzuführen (z. B. Betriebszugehörigkeit zur Berechnung von Kündigungsfristen und/oder Pensionsansprüchen). Abgesehen davon, dass eine derartige Regelung an der entsprechenden Stelle im Vertrag ausdrücklich genannt werden sollte, ist es in solchen Fällen durchaus sinnvoll, vorab im Rahmen einer Präambel die Ausgangssituation zu schildern, aufgrund derer die Parteien die Arbeitskonditionen vereinbart haben.
Außerdem wird der Inhalt des Arbeitsvertrages häufig in maßgeblichen Fragen erheblich erweitert, indem der Vereinbarung Anlagen beigefügt werden, auf die ausdrücklich als wesentliche Bestandteile Bezug genommen wird. Dies ist zum Beispiel im Zusammenhang mit der Ausgestaltung eines variablen Vergütungssystems gelegentlich anzutreffen oder im Hinblick auf eine im Unternehmen geltende Dienstwagennutzungsverordnung. Sie sollten zu Beweiszwecken darauf achten, dass nicht nur der Arbeitsvertrag unterzeichnet wird, sondern auch die beigefügten Anlagen.
Achtung:
Schon beim Aufbau des Arbeitsvertrages ist wegen der AGB-Kontrolle größte Vorsicht geboten. Das Transparenzgebot erfordert, dass wichtige Vertragsbestandteile nicht an überraschender Stelle quasi in versteckter Weise aufgenommen werden. Dieser Grundsatz muss sowohl beim Aufbau des gesamten Vertrages als auch bei der Systematik jedes einzelnen Paragraphen in Verbindung mit dessen Überschrift beachtet werden.
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf den Aufbau eines Arbeitsvertrages. Dieser kann und sollte daher jeweils entsprechend den Gegebenheiten des Einzelfalles im Detail ausgestaltet werden.
Tipp:
Es ist sinnvoll, im ersten Teils des für Ihr Unternehmen angefertigten Musterarbeitsvertrages sämtliche Vertragsklauseln zu verwenden, die typischerweise Bestandteil eines jeden Anstellungsverhältnisses sein sollten (z. B. die Regelungen entsprechend den Vorgaben des Nachweisgesetzes). Im zweiten Teil können dann je nach Einzelfall Sonderregelungen hinzugefügt werden. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass grundsätzlich immer derselbe Grundaufbau erhalten bleibt, was in der Regel die Anwendung des Vertrages im praktischen Alltag (z. B. Nachschlagen) durch den Gewöhnungseffekt erheblich erleichtert.
das Vertragsrubrum (Bezeichnung der Parteien)
die Vertragsklauseln (Inhalt des Vertrages)
sowie die Unterzeichnung des Dokuments durch die Parteien (Unterschriften)
Sie sind aber nicht auf dieses Schema festgelegt oder eingeschränkt. Bei der Wahl des Vertragsaufbaus sollte es Ihr vorrangiges Ziel sein, die Vertragsparteien und alle wesentlichen Konditionen und deren Grundlagen in verständlicher Weise zu erfassen und so darzustellen, dass sich auch für einen neutralen Leser Wesen und Inhalt des Vertrages unproblematisch erschließen.
Je nach individueller Ausgestaltung werden daher die genannten drei Grundbausteine gelegentlich durch zusätzliche Elemente ergänzt, wie zum Beispiel in Form einer Präambel zur Erläuterung der Geschäftsgrundlage, auf Basis derer die Vertragsparteien zum Abschluss des Vertrages gelangt sind.
Beispiel:
Immer wieder gibt es Fälle, in denen ein Arbeitnehmer innerhalb einer Konzerngruppe von seinem bisherigen Arbeitgeber weg zu einem anderen Unternehmen wechselt, ohne dass dies mit einer gesetzlichen Übertragung des Arbeitsverhältnisses verbunden ist, d. h. ohne Verwirklichung eines Betriebsübergangs im Sinne des § 613a BGB und ohne einen Umwandlungsfall. Häufig gewährt das neu anstellende Unternehmen dennoch dem Arbeitnehmer, seine erdienten Ansprüche aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis mitzunehmen und quasi fortzuführen (z. B. Betriebszugehörigkeit zur Berechnung von Kündigungsfristen und/oder Pensionsansprüchen). Abgesehen davon, dass eine derartige Regelung an der entsprechenden Stelle im Vertrag ausdrücklich genannt werden sollte, ist es in solchen Fällen durchaus sinnvoll, vorab im Rahmen einer Präambel die Ausgangssituation zu schildern, aufgrund derer die Parteien die Arbeitskonditionen vereinbart haben.
Außerdem wird der Inhalt des Arbeitsvertrages häufig in maßgeblichen Fragen erheblich erweitert, indem der Vereinbarung Anlagen beigefügt werden, auf die ausdrücklich als wesentliche Bestandteile Bezug genommen wird. Dies ist zum Beispiel im Zusammenhang mit der Ausgestaltung eines variablen Vergütungssystems gelegentlich anzutreffen oder im Hinblick auf eine im Unternehmen geltende Dienstwagennutzungsverordnung. Sie sollten zu Beweiszwecken darauf achten, dass nicht nur der Arbeitsvertrag unterzeichnet wird, sondern auch die beigefügten Anlagen.
Achtung:
Schon beim Aufbau des Arbeitsvertrages ist wegen der AGB-Kontrolle größte Vorsicht geboten. Das Transparenzgebot erfordert, dass wichtige Vertragsbestandteile nicht an überraschender Stelle quasi in versteckter Weise aufgenommen werden. Dieser Grundsatz muss sowohl beim Aufbau des gesamten Vertrages als auch bei der Systematik jedes einzelnen Paragraphen in Verbindung mit dessen Überschrift beachtet werden.
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf den Aufbau eines Arbeitsvertrages. Dieser kann und sollte daher jeweils entsprechend den Gegebenheiten des Einzelfalles im Detail ausgestaltet werden.
Tipp:
Es ist sinnvoll, im ersten Teils des für Ihr Unternehmen angefertigten Musterarbeitsvertrages sämtliche Vertragsklauseln zu verwenden, die typischerweise Bestandteil eines jeden Anstellungsverhältnisses sein sollten (z. B. die Regelungen entsprechend den Vorgaben des Nachweisgesetzes). Im zweiten Teil können dann je nach Einzelfall Sonderregelungen hinzugefügt werden. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass grundsätzlich immer derselbe Grundaufbau erhalten bleibt, was in der Regel die Anwendung des Vertrages im praktischen Alltag (z. B. Nachschlagen) durch den Gewöhnungseffekt erheblich erleichtert.