
Der Haftpflichtprozess
Description
Zum Werk
Der "Geigel" ist seit Jahrzehnten das Standardwerk zum Haftpflichtrecht. Die Kombination von prozessualen und materiell-rechtlichen Aspekten macht dieses Buch für den Praktiker besonders wertvoll.
Vorteile auf einen Blick
- Kombination von prozessualen und materiell-rechtlichen Aspekten
- umfangreiche Einarbeitung der aktuellen Rechtsprechung
- mit den aktuellen Kapitalisierungstabellen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage bringt das Werk insgesamt auf den aktuellen Stand in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Zudem gibt es ein neues Kapitel zum Hinterbliebenengeld.
Reviews / Votes
"(...) Das Werk lässt keine Fragen offen, wenn es um Haftpflichtfälle geht, unabhängig davon, ob es um allgemeine Haftpflichtfälle geht oder um spezielle Haftpflichtfälle aus dem Straßenverkehrsrecht oder sonstigen Schadensfällen."
in: AG Spezial 06/2016, zur 27. Auflage 2015
"(...) Der "Geigel" ist ein außergewöhnliches Werk. Die Anschaffung kann jedem Anwalt und jeder Anwältin nur wärmstens empfohlen werden. Für Verkehrsrechtler ein Muss!"
Rechtsanwalt Henry Naeve, Hamburg, in: AD VOICE 02/2016, zur 27. Auflage 2015
"(...) Insgesamt gesehen ist der neue Geigel eine wahre Fundgrube, die ausgeschöpft und genutzt werden sollte, wenn man als Kläger oder Berater an die Führung eine Haftpflichtprozesses denkt."
in: VersicherungsPraxis 11/2015, zur 27. Auflage 2015
"(...) Das vorliegende Werk ist ein Klassiker, und zwar ein hervorragender Klassiker. Die Neuauflage besticht durch ihre Aktualität. Sämtliche relevanten Bereiche werden besprochen. Der Nutzer erhält beim Kauf des Werkes ein hilfreiches Arbeitsmittel. Die Anschaffung lohnt und kann nur anempfohlen werden, trotz eines Anschaffungspreises von 149,00 €."
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Sebastian Gutt, in: www.dierezensenten.blogspot.de 12.09.2015, zur 27. Auflage 2015
"Der neue Geigel ist – wie schon seine Vorgängerauflagen – das Handbuch für den Haftpflichtprozess. Angewachsen ist er inzwischen auf knapp 2.000 Seiten. Zurückzuführen ist dies weniger auf eine neue Gesetzeslage als vielmehr zusätzliche und vielfach wegweisende Rechtsprechung. Dies gilt insbesondere für die Rechtsprechung zum neuen Versicherungsvertragsgesetz, das seit seinem Inkrafttreten im Jahre 2008 so neu zwar nicht mehr ist, aber in den vier Jahren, in denen kein neuer Geigel erschien, durch die Rechtsprechung ganz erheblich interpretiert wurde. Insgesamt ist die Rechtsprechung selbst nach dem kürzlichen Erscheinen der Neuauflage noch im Fluss, wenn man nur an die BGH-Entscheidung zur 130 %-Rechtsprechung zu den Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert denkt. Überhaupt nimmt die Kraftfahrthaftpflicht einen breiten und sogar den im Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten breitesten Raum ein. Ähnliches gilt für die Haftung für Personenschäden und verwandte Gebiete wie z.B. Gesundheitsschäden, Patientenrechte, Unfallfolgen und Schmerzensgeld. Gründlich behandelt und auf den neuesten Stand der Rechtsprechung gebracht sind die Haftung für Amtspflichtverletzungen und öffentlich-rechtliche Ausgleichsansprüche. Zunehmende Bedeutung erlangt interessanterweise die Haftung von gerichtlich bestellten Sachverständigen, wodurch diese unmittelbar in die Haftung genommen werden, wenn ihr Gutachten zu einer falschen Gerichtsentscheidung geführt hat. Schließlich, aber keineswegs letztlich geht der neue Geigel gründlich auf die Besonderheiten des Haftpflichtprozesses, insbesondere auch die Beweislast und die Beweiswürdigung ein. Ein abschließendes Kapitel befasst sich mit dem immer wichtiger werdenden europäischen und internationalen Haftpflichtprozess.
Als Anregung für kommende Auflagen mag gelten, dass Letzteres auch für die Haftpflicht im industriellen und unternehmerischen Bereich gelten dürfte. Insgesamt gesehen ist der neue Geigel eine wahre Fundgrube, die ausgeschöpft und genutzt werden sollte, wenn man als Kläger oder Berater an die Führung eines Haftpflichtprozesses denkt."
Expertenstimme von Dr. Herbert Palmberger, M.C.J., Partner, Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB von Rechtsanwälten und Steuerberatern, vom 27.08.2015, zur 27. Auflage 2015
"(...) Die gelungene Kombination von prozessualen und materiellrechtlichen Aspekten macht dieses Buch für den Praktiker besonders wertvoll."
in: ArztRecht 08/2015, zur 27. Auflage 2015
"(...) Nach alledem kann insbesondere für Juristen in Rechtsanwaltskanzleien, Gerichten, Behörden und Haftpflichtversicherungen festgehalten werden, dass sie bei ihrer regelmäßigen Beschäftigung mit Haftpflichtfällen und -prozessen dieses Werk zur Hand haben sollten."
in: ArztRecht 12/11, zur 26. Auflage 2011
"(...) Das Werk wird auch in der Neuauflage der erstklassige und bevorzugte Ratgeber nicht nur im Verkehrsunfallrecht, sondern auch in allen anderen haftungsrechtlichen Materien bleiben. Man kann es als ein Handbuch beschreiben, das eine geradezu unerschöpfliche Fundgrube zu den in der Praxis vorkommenden Problemen des Schadensersatzrechts und den bei der Rechtsdurchsetzung auftretenden prozessualen Besonderheiten bis hin zu Fragen der Beweisaufnahme im Schadensersatzprozess darstellt."
in: NJW; Neue Juristische Wochenschrift 41/2011, zur 26. Auflage 2011
"Dieses Werk ist einfach gigantisch und großartig! Für den Rezensenten ein täglicher juristischer Ratgeber, der seinesgleichen sucht. Der „Geigel" ist seit Jahrzehnten das Standardwerk zum Haftpflichtrecht. Sämtliche Problemkreise werden übersichtlich und praxisnah dargestellt. Die Kombination von prozessualen und materiell rechtlichen Aspekten macht dieses Buch für den Praktiker besonders wertvoll.(...)"
in: Schadenpraxis 07/ 2011, zur 26. Auflage 2011
Expertenstimme von Ralf Pfeiffer, Prokurist und Schadenleiter der WGV Rechtsschutz-Schadenservice GmbH, zur 26. Auflage 2011:
"Mit der 26. Auflage liegt nunmehr die aktualisierte und überarbeitete Neuauflage des bewährten und sehr gut eingeführten Standardwerkes zum Haftpflichtrecht vor. Bereits ein Blick in das Inhaltsverzeichnis zeigt, dass der Geigel, und dies als Ergebnis vorweg, den als in jeder Hinsicht gelungen zu bezeichnenden Versuch unternimmt, die komplexe Materie des Haftpflichtrechts materiellrechtlich wie prozessual erschöpfend abzuhandeln. Beginnend mit den Grundlagen der Haftung werden die Begrifflichkeiten und Rechtsverhältnisse des Haftpflichtrechts umfassend dargestellt. Das Kapitel zum Schmerzensgeld wird komplettiert durch umfangreiche, von Pardey zusammengestellte Schmerzensgeldtabellen. An die allgemeinen Erläuterungen anschließend werden im zweiten Teil des Buches die verschiedensten Haftpflichttatbestände behandelt, sei es die Amtshaftung, das Arzthaftungsrecht, die Haftung aus Vertragsverletzung oder die in mannigfaltigen Ausprägungen bestehenden Verkehrssicherungspflichten, um nur einige Themenbereiche zu nennen. Abgerundet wird das Buch sodann im dritten Teil durch Ausführungen zu den Besonderheiten des Haftpflichtprozesses bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Die Fortentwicklung der Rechtsprechung und Gesetzgebung erforderte die Aktualisierung und Überarbeitung des Geigel. Auch hat mit dieser Auflage die bisherige, ein Vierteljahrhundert dauernde Herausgeberschaft von Dr. Schlegelmilch geendet und das Handbuch wurde nun Haag als neuem Herausgeber anvertraut. Verlag und Autoren sichern glaubhaft Kontinuität in der Bearbeitung zu. Als Neuerungen erwähnenswert sind besonders das neu eingefügte, eigenständige Kapitel zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts (Kapitel 23), die Novellierung des VVG zum 01.01.2008 schließlich führte zu einer völligen Neubearbeitung des Kapitel 13.
Herausragendes Merkmal dieses „Dauerbrenner des Haftpflichtrechts“ ist, dass, obwohl sich eine Vielzahl von namhaften Autoren für die einzelnen Kapitel verantwortlich zeichnen, das Werk insgesamt aus einem Guss erscheint, präzise und pointiert geschrieben, die Probleme auf den Punkt gebracht und einer Lösung zugeführt. Beispielhaft herausgehoben seien die Ausführungen zum aktuellen Stand der Diskussion bezüglich des Nichttragens von Fahrrad- wie Skihelmen und die damit einhergehenden rechtlichen Probleme bei der Haftung sowie insbesondere der Frage des Mitverschuldens, die durch die tragischen Geschehnisse rund um den Skiunfall des ehemaligen Ministerpräsidenten Althaus auch in der breiten Öffentlichkeit traurige Bekanntheit erlangt haben (Kapitel 2). Richtigerweise gelangt der Autor dieses Abschnittes, RiOLG Knerr, abweichend von der h.M. zu der Auffassung, die insbesondere von der Rechtsprechung getroffene Unterscheidung zwischen Freizeit- und sportlich ambitionierten Rad- oder Skifahrern spiegele nicht mehr die heutige Lebenswirklichkeit wider. Vielmehr müsse man beim Nichttragen eines Helmes stets von einer Mithaftung dem Grunde nach ausgehen. Ein Korrektiv finde sich in der Bemessung der Höhe des Mitverschuldens bei dann notwendiger differenzierender Betrachtung der konkreten Auswirkungen des Nichttragens des Helmes auf Unfallverlauf und Verletzungsfolgen im Einzelfall.
Auch an vielen anderen Stellen des Werkes scheuen sich die Autoren nicht, nach der Darstellung des Meinungsstandes in Literatur und Rechtsprechung eine eigene Lösung zu entwickeln und diese pointiert zu vertreten. Als sehr praxisrelevantes Beispiel sei die „Mietwagenrechtsprechung“ des BGH und der Obergerichte herangezogen. Hier führt wiederum Knerr dezidiert aus, weshalb die Rechtsprechung des BGH zu ungerechten Ergebnissen und prozessual unpraktikablen Folgen führen kann und entwickelt sodann einen eigenen Lösungsansatz, als Anknüpfungspunkt den vernünftig handelnden, sich am Gebot der Wirtschaftlichkeit orientierenden Geschädigten wählend (3. Kapitel, Rn. 82 ff).
Fazit: Der Geigel zeichnet sich besonders aus durch eine durchgehend klare Sprache und ein angenehm lesbares Schriftbild. Den Autoren ist dafür zu danken, dass sie es trotz der Fülle an Themen geschafft haben, ein durchaus noch als Handbuch zu bezeichnendes Werk vorzulegen, die vielen Themenkomplexe umfassend aber doch auf das wesentliche komprimiert abhandelnd, ohne die einzelnen Texte zu überfrachten und dabei auch noch den Raum für eigene Meinungen und Lösungsansätze zu finden. Der Geigel geht in die Tiefe der Rechtsmaterie, selbst komplizierte Rechtsfragen werden angesprochen, versehen dann mit einem Verweis auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur. Für die herausragende Qualität des Handbuches spricht auch das fast 140 Seiten umfassende zweispaltige Sachregister. Dieses Buch kann jedem mit dem Haftpflichtrecht befassten Praktiker nur wärmstens empfohlen werden, ein Blick in den Geigel ist bei der Bearbei-tung von Fragen aus dem Haftpflichtrecht ein unbedingtes „Muss“."
"(...) Zusammenfassend ist der Geigel für die Herausforderungen der Zukunft bestens gerüstet: Nachdem 1982 mit der 18. Auflage Dr. Günter Schlegelmilch die Herausgeberschaft von Robert Geigel übernommen und das Werk bis zur 25. Auflage fortgeführt hat, tritt nun ab der 26. Auflage Kurt Haag als Herausgeber an seine Stelle. Vielen Nutzern ist er bereits als Autor bekannt. Der Geigel hat also die dritte Herausgebergeneration erreicht und die Zusammenstellung .des Autorenteams um den neuen Herausgeber lässt keinen Zweifel zu, dass der Geigel auch in Zukunft für Kontinuität, Qualität und Aktualität im Haftpflichtrecht steht. Dafür sind seit Jahrzehnten Nutzer aus unterschiedlichsten Bereichen -Richter, Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen - außerordentlich dankbar."
Dr. Peter M. Röhm, Richter am Landgericht, in: Die Justiz 06/ 2011, zur 26. Auflage 2011
"Der „Geigel" behandelt das komplette Haftpflichtrecht - von Amtshaftung bis Zwangsvollstreckung. Das Buch bietet die Kombination von prozessualen und materiell-rechtlichen Aspekten sowie die umfangreiche Einarbeitung der aktuellen Rechtsprechung zum Haftpflichtrecht.(...)"
in: NJW, Neue Juristische Wochenschrift 18/ 2011, zur 26. Auflage 2011
"(...) Ebenso umfangreich wie praxisbezogen ist die Darstellung der Rechtsprechung des BGH zum Unfalersatztarif bei Mietwagen. Dabei werden auch die Probleme der Abtretung von Schadenersatzforderungen an Mietwagenunternehmen, aber auch die Besonderheiten bei Miet- und Leasingfahrzeugen, untersucht. Hinsichtlich der einzelnen Schadenpositionen ist damit das Buch wieder auf dem aktuellen Stand und eine sichere Hilfe für alle forensisch Tätigen."
Wolfgang Femer, Koblenz, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, in: Straßenverkehrsrecht 07/ 2009, zur 25. Auflage 2007
"(...) Mein Fazit: Der »Geigel« ist und bleibt der unentbehrliche Ratgeber und das »Schatzkästlein« für kniffliche Rechtsfragen. Er sollte auf dem Schreibtisch eines jeden im Schadensersatzrecht tätigen Juristen seinen »Ehrenplatz« einnehmen und vor jeder zu treffenden Entscheidung in Haftpflichtfragen auch zu Rate gezogen werden."
Vorsitzender Richter am OLG a. D. Prof. Dr. Gerhard H. Schlund, in: Juristische Rundschau 05/ 2009, zur 25. Auflage 2007
"(...) „Der Haftpflichtprozess" ist ein gelungenes Buch zum Verkehrsunfallrecht, welches das Haftungsrecht in allen Facetten beleuchtet und nicht nur für Rechtsanwälte eine gute Arbeitshilfe in der täglichen Praxis darstellt."
Assessorin Nicole Sylwester, in: Berliner Anwaltsblatt 09/ 2008, zur 25. Auflage 2007
"(...) Wer als Sachverständiger Rechtsdienstleistungen anbieten will, sollte dies nicht tun, ohne zuvor seinen „Geigel" zu konsultieren."
Lutz D. Fischer, in: Der Kfz-Sachverständige 04/ 2008, zur 25. Auflage 2007
"(...) Das Fazit ist in jeder Hinsicht positiv. Der „Geigel" deckt eine fast beispiellose Bandbreite an Themen ab, ohne sich in einer oberflächlichen Übersicht zu erschöpfen. Trotz guter Nutzungsmöglichkeit für die Praxis muss man weder auf eine umfassende Darstellung des Meinungsstandes noch auf wissenschaftlichen Tiefgang verzichten. Es ist in beeindruckender Weise gelungen, einen „Klassiker" im Haftpflichtrecht erneut zu verbessern!"
Rechtsanwalt Dr. Winfried Born, in: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 07/ 2008, zur 25. Auflage 2007
"(...) Auch für diese Jubiläumsauflage gilt: Wer Fragen auf irgendeinem Gebiet der Haftung hat, findet schnell und zuverlässig Antworten, wenn er den „Geigel" zur Hand nimmt. Vertragliche oder deliktische Haftung, Haftung nach BGB oder aufgrund anderer Rechtsgrundlagen (die häufig auch noch mit abgedruckt sind und damit die Suche nach dem Gesetzestext ersparen, der stets die Grundlage jeder jristischen Arbeit ist), hier bleibt kaum etwas unbeantwortet, hier findet sich fast immer ein Hinweis, der weiterhilft, eine vertretbare Lösung zu entwickeln."
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Wolfgang Nieberler, in: Münchener Anwaltverein Juli 2008, zur 25. Auflage 2007
"(...) Fazit: Die besonders herausgestellten Kapitel bieten in der Zusammenschau wertvolle Hilfe bei der Problemaufbereitung. Wird der Leser auch nicht stets die Lösung finden, so doch in jedem Fall Wege, die ihn dorthin führen. Und das wird das eigentliche Anliegen der Autoren sein. Der neue Geigel darf in der Handbibliothek eines arztrechtlichen Praktikers nicht fehlen."
Vors. Richter am OLG a.D. Eckart Hensen, in: Gesundheitsrecht 06/ 2008, zur 25. Auflage 2007
"(...) Wie an dem vorliegenden Werk zu sehen, lebt das Recht und insbesondere das Haftpflichtrecht. Ein Werk mit der Konzeption, dem Themenfeld, der Substanz und dem Layout ist für jeden, der in dem betroffenen Arbeitsfeld tätig ist, ein großer Glücksfall. Jeder, der auch nur im Entferntesten mit dem Haftpflichtrecht zu tun hat, freut sich, wenn er Zugriff auf das Werk hat, auch wenn das Werk - trotz seines Umfangs - nicht jede Einzelfrage in aller erdenklichen Breite wird beantworten können."
Professor Dr. Heinrich Amadeus Wolff, in: Neue Juristische Wochenschrift, 21/ 2008, zur 25. Auflage 2007
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Persons
Bearbeitet von
- Erwin Abele, Rechtsanwalt
- Dr. Klaus Bacher, Richter am Bundesgerichtshof
- Dr. Falk Bernau, Richter am Bundesgerichtshof
- Anne-Christina Brodöfel, Richterin am Oberlandesgericht
- Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer
- Hans-Peter Freymann, Präsident des Landgerichts
- Kurt Haag, Justizrat, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Christian Haidn, Rechtsanwalt
- Martin Horst, Vorsitzender Richter am Landgericht
- Dr. Matthias Katzenstein, Richter am Oberlandesgericht
- Michael Kaufmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
- Frank Pardey, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.
- Prof. Dr. Hermann Plagemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
- Dr. Ingo Rau, Oberstaatsanwalt
- Dr. Karsten Schmidt, Richter am Bundesgerichtshof
- Dr. Winfried-Thomas Schneider, Richter am Oberlandesgericht
- Michael Strauch, LL.M., (London), Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt
- Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof a.D.
- und Dr. Sigurd Wern, Vorsitzender Richter am Landgericht
Content
Aus dem Inhalt
- Grundlagen der Haftung
- Mitverschulden
- Personenschaden
- Steuern
- Schmerzensgeld
- Schadensersatzansprüche des mittelbar Geschädigten
- Vorteilsausgleichung
- Ausgleich unter mehreren Haftpflichtigen
- Ausschluss der Haftung
- Anwendungsfälle des § 823 Abs. 1 BGB (Arzthaftungsrecht, Produkthaftungsrecht etc.)
- Verstoß gegen Schutzgesetze
- Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche
- Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- Haftung des Kfz-Halters und -führers, aus Vertragsverletzung, aus dem Luftverkehr
- Regress der Sozialleistungsträger und des Dienstherrn
- Beweisführung und Beweiswürdigung
- Schuldanerkenntnis vor dem Prozess
- Klagearten, Grundurteil, Nebenintervention, Streitverkündung
- Vergleich
- Streitwert und Kosten
- Zwangsvollstreckung
- Kapitalisierungstabellen