
Biobankgesetz
Description
Die biomedizinische Forschung ist heute nicht mehr ohne Biobanken denkbar, in denen humanbiologisches Material und Daten gesammelt werden. Biobanken sind jedoch nicht nur eine Ressource des wissenschaftlichen Fortschritts, sondern zugleich auch ein ganz zentraler Faktor des öffentlichen Gesundheitswesens, wenn sie zur Entwicklung neuer Heilverfahren und Medikamente genutzt werden. Aus diesem Grund sind viele Bürgerinnen und Bürger bereit, biologisches Material und persönliche Daten einer Biobank und damit der Forschung zur Verfügung zu stellen.
Deshalb ist es wichtig, das individuelle wie kollektive Vertrauen in Biobanken zu fördern. Das Zentrum dieses Vertrauens bildet die Gewährleistung der Grundrechte der Spenderinnen und Spender, vor allem deren Würde, deren Persönlichkeitsrecht sowie deren körperliche Integrität. Der Gesetzgeber hat es bisher versäumt, dieses Vertrauen in Biobanken durch eine einheitliche Regelung zu stärken.
Dies ist das zentrale Anliegen des Augsburg-Münchner Entwurfs eines Biobankgesetzes. Der Gesetzentwurf schützt das Selbstbestimmungsrecht der spendenden Personen, gewährleistet das Biobankgeheimnis, regelt Einrichtung, Betrieb und Überwachung von Biobanken und garantiert Zeugnisverweigerungsrechte.

Schweitzer Vademecum is a renowned specialist catalogue, which contains books, magazines, databases and loose-leaf works on the subjects of law and taxes. For more than 100 years, the Schweitzer Vademecum has served as a guide to legal reference books and has been an important part of the Schweitzer web shop since 1997.
More details
Persons
Ulrich Gassner ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg; seit 2005 Dozent am Munich Intellectual Property Center (MIPLC).
Jens Kersten ist Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der LMU München.
Michael Lindemann ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität Bielefeld.
Josef Franz Lindner ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg.
Henning Rosenau ist Vizepräsident der Universität Augsburg und Professor für Deutsche, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin- und Biorecht an der Universität Augsburg.
Birgit Schmidt am Busch: Geboren 1960; Studium der Rechtswissenschaften in Münster, Genf/Schweiz und München; 1992 Promotion; 1993 Master of International and Comparative Law (LL.M.), Iowa City/USA; 2006 Habilitation; derzeit stellvertretende Leiterin des Rechtsreferats der Gesundheitsabteilung im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Ulrich Schroth ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an der LMU München.
Ferdinand Wollenschläger ist Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg.