
Kündigungsschutzrecht: KSchR
Description
Der „Leuchtturm“ zum Kündigungsschutzrecht eignet sich als interessenneutraler Kommentar hervorragend für Praktiker:innen auf Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite. Alle praxisrelevanten Probleme werden unter Einbeziehung der höchstrichterlichen Rechtsprechung dargestellt. Kommentiert sind auch kündigungsrelevante Vorschriften aus Nebengesetzen. Mitberücksichtigt sind Fragen zur Beweislast und zur Prozesstaktik. Formulierungsmuster und Gestaltungshinweise steigern den Praxisbezug.
Die 8. Auflage bringt den HK-KSchR auf aktuellen Stand und berücksichtigt
- BetriebsrätemodernisierungsG
- G zur Umsetzung der RL über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen
- G zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änd. weiterer Gesetze
- das neue BPersVG mit Änd. G zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änd. weiterer dienstrechtl. Vorschriften
- Zweites ÄndG mit Kündigungsschutz für Teilzeitbeschäftigte
- G zur weiteren Umsetzung der RL (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige
- G zur Umsetzung der RL (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union
Reviews / Votes
Stimmen zur Vorauflage
„Auch in seiner 7. Auflage bleibt der Hako ein ›Leuchtturm‹ im unüberschaubaren Dickicht der Hand- und Kurzkommentare zum Kündigungs- und Befristungsrecht und damit uneingeschränkt empfehlenswert. Dies gilt nicht nur wegen seiner physischen Handhabbarkeit, die mit etwas mehr als 2000 Seiten Umfang unverändert geblieben ist. In seiner Kompaktheit ist er auch weiterhin ein idealer Begleiter in Besprechungen und Verhandlungen. Sein ›Preis-Leistungs-Verhältnis‹ ist hervorragend.” RA Karsten Haase, FAArbR, FA 2/2021, 48
„für die arbeitsrechtliche Praxis absolut empfehlenswert” Andrea Kamischke, SRa 2021, 109
„Besonders für Anwälte hilfreich ist die vertiefte Darstellung der Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess für alle Arten der Kündigung. Auch der Arbeitgeber beratende Anwalt findet zahlreiche Hilfestellungen, z.B. zur Begründung von unternehmerischen Entscheidungen. Fazit: Das Handbuch ist für jeden Arbeitsrechtler eine uneingeschränkt zu empfehlende Anschaffung.” RAin Katharina Winand, FAArbR, ZTR 3/2021, 137
„Hochkarätige Bearbeiter aus Rechtsprechung und Anwaltschaft garantieren ein durchweg hohes Maß an Qualität. Zudem zeichnet sich der HaKo – und dies kann man nicht oft genug betonen – durch seine hohe Praxistauglichkeit aus. Vor diesem Hintergrund bleibt als Fazit: Dieses Standardwerk ist und bleibt fester Bestandteil jeder arbeitsrechtlichen Bibliothek. Es ist unentbehrlich für alle, die sich mit dem Arbeits- und Kündigungsschutzrecht beschäftigen wollen oder müssen – gleich ob mit wissenschaftlichem oder praktischem Fokus.” Prof. Dr. Alexander Eufinger, NZA 5/2021, 331
„Das Werk kann bei Fragen zum Kündigungsschutz getrost zu Rate gezogen werden und ist aufgrund seiner Qualität unbedingt empfehlenswert.” Prof. Dr. Curt-Wolfgang Hergenröder, fachbuchjournal 1/2021, 47
„Kann festgehalten werden, dass der Handkommentar zum Kündigungsschutzrecht auch in der Neuauflage vollends überzeugt. Für die in Praxis so relevante Thematik gibt das Werk einen exzellenten Überblick und besticht durch die Kombination von fachlicher Tiefe und praktischer Handhabbarkeit. Somit ist bereits der Handkommentar für sich genommen uneingeschränkt zur Anschaffung zu empfehlen.” RA Marc Becker, dierezensenten.blogspot.com Juli 2021
„eignet sich das Werk hervorragend für Praktiker auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.” GdS 3-4/2021, 16
„So bringt dann dieser Handkommentar, den man trotz seines immensen Umfangs noch als handlich bezeichnen kann, wenn man bedenkt, wie viele andere Gesetze und z.T. auch Kommentierungen er einem erspart, auch den von den Herausgebern versprochenen „schnellen Zugriff“ auf praxisrelevante Probleme – und längst nicht nur diesen! Besonders hervorzuheben ist in einem naturgemäß äußerst interessengeleiteten Rechtsbereich wie dem Arbeitsrecht die strikt durchgehaltene Interessenneutralität sämtlicher Kommentierungen. Insofern ist dieses Werk sowohl Praktikern der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite zu empfehlen.” Ludwig Deist, justament.de Januar 2021

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Präsidentin des BAG, Ministerialdirektorin a.D.
Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs
Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht