
Rechtspflegergesetz
Description
Zum Werk
Die Kommentierung erläutert die Stellung des Rechtspflegers innerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit. Behandelt werden alle für die Praxis wichtigen Fragen der funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers in Abgrenzung zu derjenigen des Richters und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Besonders ausführlich dargestellt werden die auf den Rechtspfleger nach § 3 übertragenen Geschäfte und die Anfechtung der Rechtspflegerentscheidung nach § 11.
Studierenden an den Fachhochschulen gibt der Kommentar durch seine systematische Darstellung ein Fundament zum erfolgreichen Bestehen ihres Studiums. Jurastudierenden und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren bietet er die nötige Orientierungshilfe zur Vorbereitung auf die Staatsexamen.
Vorteile auf einen Blick
- klare Sprache
- erstellt von der Praxis für die Praxis
- Orientierungshilfe zur Vorbereitung auf Staatsexamen
Zur Neuauflage
Das Rechtspflegergesetz ist nach Erscheinen der letzten Auflage bereits zehnmal geändert worden, u.a. durch das
- Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
- sowie das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften.
Die Neuauflage berücksichtigt alle diese Änderungen und geht dabei noch intensiver auf die Lösung von Praxisproblemen ein.

Schweitzer Vademecum is a renowned specialist catalogue, which contains books, magazines, databases and loose-leaf works on the subjects of law and taxes. For more than 100 years, the Schweitzer Vademecum has served as a guide to legal reference books and has been an important part of the Schweitzer web shop since 1997.
More details
Other editions
Previous edition

Persons
von Josef Dörndorfer, Rechtspflegedirektor a.D. unter Mitarbeit von Peter Savini, Diplom-Rechtspfleger
Content
Inhalt
- Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
- dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
- die Anfechtung der Rechtspflegerentscheidung
- sonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung
- dem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen Bereichen
- Schlussvorschriften