
WISO: Altersvorsorge
Campus (Publisher)
1st Edition
Published on 18. April 2013
Book
Paperback/Softback
285 pages
978-3-593-39824-2 (ISBN)
Description
Wer im Alter seinen Lebensstandard halten will, muss frühzeitig privat vorsorgen. Georg Döller und Jana Schulze haben wertvolle Tipps für alle, die sich schon in jungen Jahren ein finanzielles Ruhekissen schaffen wollen:
- Welcher Vorsorge-Mix passt zu wem?
- Was ist die Versorgungslücke und wie berechnet man sie?
- Worauf muss man bei Beratern achten?
- Was bringen Betriebsrente, Riester, Rürup und Co.?
- Wo verstecken sich steuerliche Vor- und Nachteile?
- Welcher Vorsorge-Mix passt zu wem?
- Was ist die Versorgungslücke und wie berechnet man sie?
- Worauf muss man bei Beratern achten?
- Was bringen Betriebsrente, Riester, Rürup und Co.?
- Wo verstecken sich steuerliche Vor- und Nachteile?
More details
Product info
Inklusive Online-Update (QR-Code im Buch)
Series
Edition
1. Auflage 2013
Language
German
Place of publication
Frankfurt am Main
Germany
Dimensions
Height: 228 mm
Width: 152 mm
Thickness: 25 mm
Weight
491 gr
ISBN-13
978-3-593-39824-2 (9783593398242)
Schweitzer Classification
Persons
Georg Döller arbeitet als Online- und TV-Redakteur für die WISO- Redaktion; von ihm erschien bereits die WISO-Ratgeber "Finanzen unter 35" und "Ihr Geld".
Jana Schulze absolvierte ein Volontariat bei der Frankfurter Rundschau bevor sie dort als Online-Redakteurin tätig war. Seit 2011 arbeitet sie freiberuflich, unter anderem für den DuMontVerlag, für arte und das ZDF.
Jana Schulze absolvierte ein Volontariat bei der Frankfurter Rundschau bevor sie dort als Online-Redakteurin tätig war. Seit 2011 arbeitet sie freiberuflich, unter anderem für den DuMontVerlag, für arte und das ZDF.
Content
Inhalt
Vorwort 8
Voraussetzungen für eine Rente 11
Wie sicher ist die staatliche Rente? 12
Was ist die Renteninformation?13
Lebensveränderungen, die Ihre Rente beeinflussen15
Kinder16
Garantie vom Staat - Grundsicherung18
Die Idee von der Lebensleistungsrente21
Warum ein Renten-Baukasten das Beste ist22
Die "Versorgungslücke"29
Wann sollte man mit dem Sparen für die Rente beginnen?30
Was ist die Versorgungslücke?32
Wie berechnet man die Versorgungslücke?33
Kassensturz - in allen Lebenslagen35
Gut beraten ist die halbe Miete49
Volkswirtschaftliche Schäden durch Falschberatung50
Das schlechte Beratungsgespräch54
Das gute Beratungsgespräch59
Die Dokumentationspflicht60
Zusatzrente durch Hilfe vom Chef65
Die Betriebsrente66
Fünf Schritte zur Betriebsrente 69
Kosten einer betrieblichen Altersvorsorge70
Staatliche Förderung 71
Unverfallbarkeit und Anwartschaft74
Versorgung von Hinterbliebenen74
Fünf Durchführungswege für eine Betriebsrente75
Mobilität der Betriebsrente80
Zusatzrente durch Hilfe vom Staat83
Die Riester-Rente84
Vor- und Nachteile der Riester-Rente89
In sieben Schritten zum Riester-Vertrag91
Kündigung oder Wechsel93
Staatliche Förderung erhalten95
Riester-Anlageformen98
Wohn-Riester: Riestern für die eigene Immobilie102
Beratungsmöglichkeiten und Hilfe bei Streit104
Die private Basisrente ("Rürup-Rente")106
Vermögenswirksame Leistungen (vL)114
Die private Vorsorge für freie Berufe119
Berufsständische Versorgungswerke der freien Berufe120
Weitere Versorgungswerke127
Politische Idee von der Pflicht-Altersvorsorge
für Selbstständige130
Bausparen133
Wie Bausparen funktioniert134
Die Vorteile eines Bausparvertrags137
Die Nachteile eines Bausparvertrags137
Private Altersvorsorge141
Die Kapitallebensversicherung 142
Die Risikolebensversicherung158
Die private Rentenversicherung161
Geldanlage in Wertpapieren165
Das magische Dreieck166
Geldanlage an der Börse167
Aktien169
Investmentfonds176
Festverzinsliche Wertpapiere190
Investmentclubs194
Alternative Geldanlagen - von Wald bis Gold197
Grüne Geldanlagen198
Die etwas anderen Banken199
Geldanlage in Öko-Fonds204
Ausgefallene Anlagemöglichkeiten218
Geldanlagen Gold und Silber227
Mythos Gold228
Das Tafelsilber232
Die eigenen vier Wände235
Der Traum vom Eigenheim236
Vor dem Immobilienkauf236
Die Finanzierung der Immobilie238
Die Wohnung fürs Alter241
Zehn Regeln für den Immobilienkauf242
Immobilienbesitz im Rentenalter246
Die Pflegeversicherung249
Die gesetzliche Pflegeversicherung250
Die private Pflegezusatzversicherung253
Pflegereform 2013? 254
Der "Pflege-Bahr"256
"Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an ..."261
Das Schöne im Rentenalter262
Steuertipps für Rentner263
Kassensturz mit 65273
Geldanlage für Über-65-Jährige 274
Mobil sein - mobil bleiben277
Ein Amt in Ehren278
Die Generationen-WG278
Nicht rasten und rosten - die Rentenkasse aufbessern279
Anhang: Dank und Links281
Register283
Vorwort
"Arbeiten, um zu leben" oder "leben, um zu arbeiten"? Immer mehr Menschen müssen mehr arbeiten, um den Lebensunterhalt zu verdienen. Nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland nehmen immer mehr Menschen einen Nebenjob an, um den Lebensunterhalt zu verdienen, den Kindern das Studium zu ermöglichen und die eigene Immobilie abzuzahlen. Und dann kommt noch die Altersvorsorge hinzu: Früher hat es meist gereicht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und vielleicht noch in eine Kapitallebensversicherung. Dem finanziell entspannten Lebensabend stand in aller Regel fast nichts mehr im Weg.
Mittlerweile ist das alles leider nicht mehr so einfach. Der Staat verlagert immer mehr Leistungen auf die Schultern der Bürger, vor allem wenn es um das Thema Rente geht. Zum einen müssen die Menschen immer länger arbeiten, erhalten aber weniger Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die private Vorsorge wird zwar gefördert, aber mit Rentenbeginn auch besteuert. Zum anderen soll man auch die Pflege im Alter am besten privat absichern, denn die gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht für alle mit entsprechend hohen Leistungen.
In der Summe heißt das: Man muss für einen angenehmen Lebensstandard im Alter deutlich mehr privat vorsorgen als noch vor 20 oder 30 Jahren. Doch genau das Gegenteil scheint bei vielen Deutschen der Fall zu sein: 2005 gab der Deutsche dafür laut einer Befragung des Allensbach-Instituts durchschnittlich im Monat 204 Euro aus. Sieben Jahre und eine Finanzkrise später ist diese Summe geschrumpft: Mittlerweile werden laut einer aktuellen Studie nur noch 185 Euro monatlich für das Alter zur Seite gelegt. Außerdem beschäftigen sich die Deutschen im Allgemeinen lieber mehr mit dem nächsten Urlaub oder dem Kauf eines neuen Autos, als sich Gedanken über die eigenen Finanzen und das Rentenalter zu machen.
Dieser Ratgeber kann nicht die individuelle Situation jedes Lesers erfassen und maßgeschneiderte Lösungen für die Altersvorsorge beziehungsweise die Finanzsituation im Alter anbieten. Das kann kein Buch, das können nur Sie, wenn Sie sich mit Ihrer finanziellen Situation beschäftigen, sich unabhängigen Rat holen und schlussendlich Entscheidungen treffen. Dieser Ratgeber erklärt aber, wie die Grundlagen und ersten Schritte für eine solide Altersvorsorgestrategie aussehen können. Und gibt Tipps und zeigt Fallstricke auf. Er soll ein Leitfaden für verschiedene Adressaten sein: Für all jene, die bislang Angst hatten und sich wenig bis gar nicht ums Geld im Alter gekümmert haben. Für alle, die sich in Finanzkrisenzeiten verunsichert fühlen und vor lauter Inflationsgedanken lieber weniger als mehr in die Altersvorsorgespardose geben. Und nicht zuletzt für jene, welche die Vorsorge auch bislang schon ernst genommen haben, aber dankbar für den einen oder anderen kleinen WISO-Tipp am Rande sind.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen - und nicht zuletzt Erfolg bei der Geldanlage.
Jana Schulze und Georg Döller
Wie sicher ist die staatliche Rente? 12
Was ist die Renteninformation? 13
Lebensveränderungen, die Ihre Rente beeinflussen 15
Kinder 16
Garantie vom Staat - Grundsicherung 18
Die Idee von der Lebensleistungsrente 21
Warum ein Renten-Baukasten das Beste ist 22
Voraussetzungen für eine Rente
Die staatliche Rente gilt als erste Säule im deutschen Rentensystem. Um im Pensionsalter eine Summe zu erhalten, mit der es sich leben lässt, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dieses Kapitel erklärt, nach welcher Formel die staatliche Rente berechnet wird, wer Anspruch auf Grundsicherung hat und wie Erziehungszeiten und Minijobs sich auf die spätere Rente auswirken.
Wie sicher ist die staatliche Rente?
Die Bevölkerung in Deutschland schrumpft - und zugleich steigt die Zahl der Pensionäre und Rentner. Das ergab Ende 2012 eine Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung: Danach lebten im Jahr 2010 81,2 Millionen Menschen in Deutschland, 2030 werden es noch 79,2 Millionen sein. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung wird bis 2030 von derzeit 43 Jahren auf über 47 Jahre steigen, in weiten Teilen Ostdeutschlands sogar auf über 50 Jahre. Die Gruppe der über 80-Jährigen wird parallel den größten Zuwachs erleben.
"Was hat das alles mit meiner Rente zu tun?", werden Sie vielleicht fragen. Die staatliche Rente funktioniert nach dem Umlageverfahren und nicht wie ein privates Sparbuch, bei dem im Laufe der Jahre dank Zinsen und Zinseszinsen die Gewinne wachsen. Jeder abhängig Beschäftigte zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Den Beitrag von derzeit 19,2 Prozent des Bruttoeinkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5600 Euro in den alten und 4800 Euro in den neuen Bundesländern) teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sind Sie versicherungspflichtiger Selbstständiger oder freiwillig Versicherter, zahlen Sie Ihre Beiträge allein.
Die eingenommenen Beiträge, die Sie monatlich automatisch von Ihrem Bruttolohn abgezogen bekommen, werden sofort wieder an die heutigen Rentner ausgezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung hat gerade einmal Geld für einen Tag in der Kasse. Weil es in Zukunft immer weniger junge Menschen geben wird, die in die Rentenkassen einzahlen, dafür aber immer mehr ältere Menschen Rentenbezieher werden, müssen Sie sich auf sinkende gesetzliche Rentenleistungen einstellen.
Der Durchschnittsrentner erhielt 2012 rund 47 Prozent seines vorherigen Bruttogehalts. 2030 wird die Durchschnittsrente bereits auf 43 Prozent des letzten Bruttoeinkommens geschrumpft sein, schätzt der Sachverständigenrat. Nimmt man an, dass ein Rentner 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und dafür Rentenbeiträge gezahlt hat, bekam er 2012 rund 1263 Euro Monatsrente. Im Jahr 2030 wären es - ohne Berücksichtigung von Rentensteigerungen - nur etwa 1086 Euro. Wer aber unterdurchschnittlich verdient oder keine 45 Jahre eingezahlt hat, wird in 30 Jahren nicht einmal diese 43 Prozent erreichen - und das sind laut Prognosen die meisten deutschen Rentner.
Kurzum: Die gesetzliche Rente ist sicher - aber sie reicht nur noch für die Grundversorgung aus.
Was ist die Renteninformation?
Die Deutsche Rentenversicherung schickt jährlich jedem Versicherten (der 27 Jahre alt ist und mindestens fünf Monate Rentenbeiträge gezahlt hat) seine Renteninformation. Aus dem Formular ergibt sich die voraussichtliche Höhe der gesetzlichen Rente. Diese Prognose liefert jedoch lediglich einen Anhaltspunkt über die zu erwartende Rente, darauf weisen Verbraucherschützer hin.
Wenn sich also Ihre berufliche Situation verändert, etwa durch Kindererziehungszeiten oder Arbeitslosigkeit, ändern sich auch die Rentenansprüche. Auf Grundlage der Hochrechnung der Deutschen Rentenversicherung können Sie jedoch grob ermitteln, wie viel Sie später als staatliche Rente erhalten - und wie viel Sie zusätzlich zum Leben benötigen.
Der Rentenbeitragssatz
Der Rentenbeitragssatz sagt aus, wie viel Prozent Ihres Bruttogehalts für die gesetzliche Rente abgeführt wird. Nach geltender Rechtslage und Prognosen über die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage Deutschlands wird sich der Rentenbeitrag nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit wie folgt entwickeln:
Entwicklung des Beitragssatzes
2013:19,2 Prozent
2014 - 2018:19,0 Prozent
2019:19,1 Prozent
2020:19,9 Prozent
bis 2025:Anstieg auf 20,9 Prozent
Der Beitrag wird laut der sogenannten Rentenformel berechnet - diese ist etwas kompliziert:
Ein wichtiger Faktor ist dabei Ihr Einkommen während des Arbeitslebens sowie die Berufsjahre bis zum Renteneintritt. Entscheidend für die Höhe der Rente sind außerdem die persönlichen Entgeltpunkte (diese werden in Ost- und Westdeutschland immer noch unterschiedlich angesetzt). Sie ergeben sich, wenn man für jedes Jahr der Beitragszahlung das individuelle Jahreseinkommen durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten teilt.
Das Durchschnittsentgelt in 2012 betrug 32.446 Euro (2704,83 pro Monat). Wer exakt so viel verdiente, bekam 1,0 persönliche Entgeltpunkte. Wer weniger verdiente, kam auf einen jährlichen Entgeltpunkt von weniger als 1,0 - und erhielt damit weniger als die Standardrente.
Die Rentenformel - so wirkt sich das Einkommen auf die Rente aus
Beispiel 1: Arbeitnehmer, 45 Versicherungsjahre
immer mit Durchschnittseinkommen
Rentenbeginn November 2012:
West: Entgeltpunkte (45 Jahre x 1,0 = 45) x aktueller Rentenwert
(West = 28,07 Euro) = 1263,15 Euro Monatsrente
Ost: Entgeltpunkte (45 Jahre x 1,0 = 45) x aktueller Rentenwert
(Ost = 24,92 Euro) = 1121,40 Euro Monatsrente
Beispiel 2: Arbeitnehmer, 45 Versicherungsjahre
jeweils nur drei Viertel des Durchschnittseinkommens
Rentenbeginn November 2012:
West: Entgeltpunkte (45 Jahre x 0,75 = 33,75) x aktueller Rentenwert
(West = 28,07 Euro) = 947,36 Euro Monatsrente
Ost: Entgeltpunkte (45 Jahre x 0,75 = 33,75) x aktueller Rentenwert
(West = 24,92 Euro) = 947,36 Euro Monatsrente
Berechnet mit Beitragssatz 19,6 Prozent, Stand: November 2012,
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Beachten Sie: Ihre gesetzliche Rente erhalten Sie - als ehemaliger Arbeitnehmer - nicht automatisch. Sie müssen spätestens drei Monate vor Renteneintritt einen Antrag stellen! Die Formulare dafür können Sie per Post oder telefonisch bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bestellen oder auf der Homepage der Organisation herunterladen. Danach senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag (mit Kontodatenangaben) an Ihren Rentenversicherungsträger. Halten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer immer parat.
Die Rentenbeiträge
Die Deutsche Rentenversicherung kann laut Gesetz dann die monatlichen Rentenbeiträge absenken, wenn die Rücklagen - also das, was sie durch Beiträge eingenommen hat - der Rentenkasse eineinhalb Monatsausgaben überschreiten. Dies war 2012 der Fall; deshalb wurde der Rentenbeitrag zum Jahreswechsel 2012/13 herabgesetzt. So widersprüchlich es klingt: Wenn der Beitrag sinkt, dann wirkt sich das - wenn auch zeitverzögert - positiv für die Rentenanpassung aus. So sind im Jahr 2013 die Renten leicht angestiegen.
Parallel wird das Renteneintrittsalter seit 2013 schrittweise erhöht. Wer 1964 geboren wurde, wird erst mit 67 Jahren in den Ruhestand treten können. Wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen will, sollte sich über die Abschläge bei der gesetzlichen Rente informieren. Diese liegen aktuell bei 0,3 Prozent pro Monat. Wollen Sie also frühzeitig in den Ruhestand gehen, bekommen Sie weniger Rente pro Monat: Wer also mit 65 Jahren anstelle von 67 Jahren aufhört, zu arbeiten, muss mit einer Minderung von 7,2 Prozent rechnen. (Siehe "Steuertipps für Rentner")
Lebensveränderungen, die Ihre Rente beeinflussen
Minijobs
Ab dem 1. Januar 2013 besteht auch für Minijobs eine Rentenversicherungspflicht, allerdings können Sie sich davon befreien lassen. Den schriftlichen Befreiungsantrag müssen Sie dafür an Ihren Arbeitgeber stellen; er gilt für die Dauer der gesamten Beschäftigung.
Wer sich nicht befreien lässt, trägt den Differenzbetrag zum Pauschalbeitrag des Arbeitgebers (aktuell 15 Prozent des Arbeitslohns). Damit will die Bundesregierung all jene locken, die sich bislang geweigert haben, die Beitragsaufstockung zur Rentenversicherung wahrzunehmen und damit der Altersarmut entgegenzuwirken.
Waren Sie vor dem 1. Januar 2013 in Ihrem Minijob tätig, haben Sie Bestandsschutz und die Versicherungsfreiheit bleibt bestehen. Ihnen steht aber frei, die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu wählen. Für 400-Euro-Minijobber kann es durchaus sinnvoll sei, auf die sogenannte "Versicherungsfreiheit" zu verzichten. Denn: Der Arbeitgeber entrichtet einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts zur Rentenversicherung. Der volle Beitrag beträgt seit Januar 2013 18,9 Prozent. Darum erwerben Minijobber nur anteilige Beitragsmonate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten einer Rente.
Das bedeutet, dass für ein Jahr Arbeit lediglich zwei Monate für die Rente angerechnet werden. Verzichten Sie allerdings auf Ihre Versicherungsfreiheit und zahlen monatlich den Eigenanteil von 3,9 Prozent in die Rentenversicherung ein, wird jeder Monat des Jahres Ihrer Rente gutgeschrieben.
Zwar wirkt sich der gezahlte Eigenanteil nicht deutlich in der Summe der ausgezahlten Rente aus, aber Sie bekommen mehr Entgeltpunkte, die später in der Altersrente angerechnet werden.
Beispiel
Eine Frau (Jahrgang 1951) beginnt mit 16 Jahren eine dreijährige Lehre, arbeitet danach zwei weitere Jahre. 1972 bekommt sie ihr Kind, wird Hausfrau. Von 1999 bis 2011 geht sie einer geringfügigen Arbeit nach, bis sie 60 Jahre alt wird. Aufgrund ihres 400-Euro-Minijobs kommt sie nicht auf die erforderlichen zehn Jahre, um die Altersrente für Frauen in Anspruch nehmen zu können, obwohl sie zwölf Jahre geringfügig beschäftigt war. Folge: Sie muss fünf weitere Jahre arbeiten gehen.
Hätte sie auf ihre Versicherungsfreiheit verzichtet und den Eigenanteil von 3,9 Prozent monatlich in die Rentenversicherung gezahlt, hätte sie bereits mit 60 Jahren Anspruch auf die Altersrente für Frauen gehabt.
Weiter gilt: Nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen werden später in Ihrer Rentenberechnung berücksichtigt - keine geringfügigen Beschäftigungen (soweit diese nicht rentenversicherungspflichtig sind).
Kinder
Vor zehn Jahren kamen auf einen Rentner noch 3,6 Beitragszahler. Im Jahr 2050 werden es nur noch 1,8 Beitragszahler sein. Da nicht nur Ihre Rentenbeiträge, sondern auch Kinder als künftige Beitragszahler den Erhalt des Rentensystems sichern, wird bei Ihrer Alterssicherung Ihre etwaige Erziehungsleistung honoriert. Deshalb steigern Zeiten der Kindererziehung die Rente.
Beschluss der Bundesregierung 2012
Für Geburten bis 1991 werden Ihnen das erste Jahr und für Geburten ab 1992 die ersten drei Jahre Erziehungszeit nach der Geburt angerechnet. Ein Erziehungsjahr entspricht einem Entgeltpunkt - also jenem Rentenanspruch, den Sie ansonsten mit einem Jahr mit Durchschnittsverdienst (2012: 32?000 Euro im Jahr) erworben hätten. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten müssen Sie schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen!
Für ein Jahr Kindererziehung ergab sich dadurch eine monatliche Rentensteigerung von 27,47 Euro (West) und 24,37 Euro (Ost).
Mütterrenten
Mütter, die allerdings außer den ein bis vier Jahren Kindererziehungszeiten keine weiteren Einträge auf dem Rentenkonto vorweisen können, bekommen keine monatliche Auszahlung.
Wenn Sie davon betroffen sind, wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung, um so viele Monate Beiträge nachzahlen, wie für die erforderliche Wartezeit notwendig sind. Lediglich für die bereits mit Beiträgen belegten Zeiten kann keine Nachzahlung erfolgen.
Aufpumpen der Rente für Mütter
Helga Muster ist 67 Jahre alt. Nach ihrer schulischen Ausbildung hat sie einen Landwirt geheiratet und drei Kinder erzogen. Da sie auf dem Hof half, zahlte sie keine Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung, sondern zahlt seit 1995 in die Landwirtschaftliche Alterskasse ein. Daraus erhält sie bereits eine Rente. Die Kindererziehungszeiten würden 28,07 Euro Monatsrente pro Kind, also insgesamt 84,21 Euro betragen. Diese bekommt sie aber nicht, da sie keine 60, sondern nur 36 Monate auf ihrem Rentenkonto mit Beiträgen belegt hat.
Wenn sie jetzt auf Antrag für zwei zurückliegende Jahre Beiträge nachzahlt, sichert sie nicht nur die 84,21 Euro, sondern je nach Nachzahlungssumme eine höhere monatliche Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem kann sie die Anerkennung ihrer schulischen Ausbildung ab dem 17. Geburtstag, ihre Mutterschutzzeiten sowie ihre Kinderberücksichtigungszeiten (zehn Jahre für das erste Kind) für die Rente anerkennen lassen. Insgesamt kann sie dadurch ihre monatliche Rente sogar verdoppeln.
Kindererziehungszeit
Die Kindererziehungszeit wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind erzogen hat. Erziehen beide Elternteile das Kind, kann die Erziehungszeit nur bei einem von ihnen angerechnet werden. Die Eltern können bei gemeinsamer Erziehung aber vorab bestimmen, wem von beiden die Kindererziehungszeit zugeordnet werden soll. Durch eine gemeinsame Erklärung der Eltern können die Zeiten auch ganz oder teilweise auf dem Rentenkonto des Vaters eingetragen werden. Das kann sich lohnen, wenn der Vater in den entsprechenden Jahren wenig verdient hat.
Kinderberücksichtigungszeit
In den Jahren zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag eines Kindes profitieren Eltern, die im Berufsleben stehen. Verdienen sie weniger als der Durchschnitt der Versicherten, so wird ihr Einkommen für die spätere Rentenberechnung hochgewertet: derzeit maximal auf rund 2700 Euro im Monat, aber nie um mehr als 50 Prozent. Wenn Sie also als Teilzeitangestellte 1500 Euro brutto im Monat oder 18?000 Euro im Jahr verdienen, wird für Ihre spätere Rente dieses Einkommen um die Hälfte - also auf 27?000 Euro - aufgewertet. Das bringt Ihnen bei der monatlichen Rente ein Plus von rund 7 Euro pro Jahr der Erziehung. Beachten Sie, dass dies nur gilt, wenn ein Elternteil 25 Jahre sogenannte rentenrechtliche Zeiten nachweisen kann. Dabei zählen auch die Jahre bis zum zehnten Geburtstag eines Kindes voll mit.
Zuschlag auch ohne Job
Eine Sonderregelung gilt für Mütter (aber auch für Väter, wenn diese die Erziehung übernehmen), die zwei oder mehr Kinder unter zehn Jahren gleichzeitig erziehen. Ihnen wird auch ohne Berufstätigkeit in dieser Zeit pro Jahr der Erziehung ein Rentenanspruch in Höhe von einem Drittel Entgeltpunkt gutgeschrieben. Das bringt ihnen in den alten Bundesländern ein monatliches Rentenplus von 9, in den neuen von 8 Euro.
Garantie vom Staat - Grundsicherung
Ist man mit 2500 Euro Bruttogehalt pro Monat ein Sozialfall? Heute sicher nicht, im Jahr 2030 vielleicht schon. Denn bis dahin sinkt das Rentenniveau auf 43 Prozent. Normalverdiener, die dann in Ruhestand gehen, erhalten nach 35 Jahren Vollzeitarbeit eine Rente von durchschnittlich 688 Euro - das entspricht der staatlichen Grundsicherung. Schon jetzt gibt es Schätzungen, dass eine Million Menschen im Rentenalter auf oder unter dem Grundsicherungsniveau leben.
Diese Grundsicherung kann seit 2005 als Sozialhilfeleistung beantragt werden und soll den Alltag von über 65-Jährigen finanziell erleichtern. Wie hoch sie tatsächlich ist, ist abhängig vom Wohnort und den Lebenshaltenskosten des Beziehers.
Im Herbst 2012 entbrannte zwischen Bundesregierung und Opposition ein großer Streit um die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und damit verbunden auch um die Grundsicherung. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will aus Sorge um Altersarmut eine Zuschussrente von maximal 850 Euro einführen. Um diese Summe zu erreichen, müssen Sie jedoch Erziehungs- und Pflegezeiten nachweisen. Voraussetzung ist zudem, dass Sie mindestens 40 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben - und dennoch nicht die Grundsicherung bekommen. Die SPD will dagegen eine sogenannte Solidarrente von 850 Euro im Monat bei 40 Versicherungs- und 30 Beitragsjahren.
Wer bekommt bislang die Grundsicherung?
Nur 2,5 Prozent der deutschen Rentner beziehen Grundsicherung. Viele Rentner, die eigentlich Anspruch auf die Hilfsleistung haben, beantragen sie gar nicht. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung verzichten 68 Prozent der Berechtigten auf Grundsicherung im Alter - aus Scham oder weil sie nichts von ihrem Anspruch wissen.
Im Jahr 2011 beantragten rund 952?000 Menschen Grundsicherung in Deutschland. Neurentner, die 2011 in den Ruhestand gegangen sind, erhalten im Durchschnitt eine Altersrente von monatlich 680 Euro ausgezahlt. Das ist weniger als die Grundsicherung und viel weniger, als der Durchschnitt aller Rentner zurzeit bekommt.
Seit 2012 beträgt die Regelleistung für alleinstehende Erwachsene monatlich 374 Euro.
Wer kann die Grundsicherung beantragen?
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt Rentnern, die nicht mehr als 756 Euro Rente im Monat bekommen, einen Antrag auf Grundsicherung beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Der angerechnete Bedarf für die Miete ist regional unterschiedlich. Wenn Sie beispielsweise gehbehindert sind und einen "Mehrbedarf" für Transportkosten haben, dürfte Ihr Einkommen höher sein. Zahlungen aus einer Riester-Rente werden auf die Grundsicherung angerechnet. Somit haben Geringverdiener keinen Vorteil durch eine zusätzliche Altersvorsorge. Doch das soll sich nach Plänen der Politik 2013 ändern, sodass ein Großteil oder sogar die gesamte Höhe von staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten anrechnungsfrei bleiben. (Zu Riester siehe "Zusatzrente mit Hilfe des Staates")
Keinen Anspruch auf Grundsicherung haben:
Menschen, die bereits Anspruch auf Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes haben
Menschen, die ihre Notlage in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben
Menschen, deren Kinder oder Eltern jeweils mehr als 100?000 Euro verdienen
Was unterscheidet die Grundsicherung von Hartz-IV-Leistungen?
Die Regelleistung für Alleinstehende beträgt - genau wie bei Hartz IV - 374 Euro im Monat, für (Ehe-) Paare sind es 674 Euro. Dazu werden noch die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt, die unterschiedlich hoch ausfallen. Beträgt die Warmmiete eines Ehepaars aus Berlin zum Beispiel 500 Euro, so liegt der rechnerische "Bedarf" der beiden bei 1174 Euro. Davon abgezogen werden fast alle Einkommen: gesetzliche, betriebliche und private Renteneinkünfte. Im Gegensatz zu einem Sozialhilfeempfänger dürfen Bezieher der Grundsicherung jedoch etwas hinzuverdienen - bei einem 400-Euro-Job dürfen sie 120 Euro von den Einkünften behalten, der Rest wird verrechnet.
Bevor der Staat mit Zahlungen einspringt, sollten Sie Ihre Rücklagen so weit wie möglich aufbrauchen. Denn die Freibeträge für das erlaubte Vermögen sind niedriger als bei Hartz IV. Ein Alleinstehender darf bis 2600 Euro besitzen, für den Partner kommen 614 Euro hinzu. Deshalb ist es besser, von der gerade ausgezahlten Lebensversicherung etwa eine kleine Eigentumswohnung anzuschaffen und nicht das Geld für den Lebensunterhalt zu verwenden. Denn Geld muss vor der Grundsicherung verbraucht werden, eine kleine Immobilie darf man behalten: "Angemessenes" Wohneigentum ist laut Gesetz für Grundsicherungsbezieher erlaubt. Was das genau bedeutet, darüber gibt es oft Streit. So darf ein alleinstehender Grundleistungsbezieher ein Häuschen mit 70 Quadratmetern oder eine Eigentumswohnung mit 60 Quadratmetern behalten.
Aber wer Grundsicherung bekommt, darf kein Auto besitzen. Zudem gibt es die Grundsicherung auch nur für diejenigen, die ihren "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland haben. Wer also eine Jahreshälfte auf einer Insel verbringt, zählt nicht zu den Berechtigten. Wer für bis zu vier Wochen mal ins Warme entschwinden möchte, sollte sich eine Erlaubnis beim Grundsicherungsamt holen.
Wer Grundsicherung im Alter bezieht, muss im Regelfall nicht damit rechnen, dass seine Kinder vom Amt zur Kasse gebeten werden - es sei denn, ein Kind verdient nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben über 100.000 Euro im Jahr.
Anders als bei Hartz-IV-Empfängern werden nach dem Tod eines Grundsicherungsbeziehers dessen Erben von den Ämtern nicht zur Rückzahlung verpflichtet - für den Fall, dass es Vermögenswerte gibt.
Die Idee von der Lebensleistungsrente
Die sogenannte Lebensleistungrente (LLR) soll - das Gesetz soll voraussichtlich im Sommer 2013 verabschiedet werden - Menschen helfen, die zwar 40 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben, aber dennoch nur eine Minirente unterhalb der Grundsicherung bekommen. Die LLR will der Staat künftig aus Steuermitteln zahlen. Als Bedingung für den Erhalt der Zusatzrente müssen betroffene Rentner zuvor Geld in eine private Altersvorsorge eingezahlt haben. Wie lange sie das getan haben müssen und wie viel, war Ende 2012 noch offen.
Renten aus der privaten Zusatzabsicherung soll man in voller Höhe behalten dürfen, sie werden also nicht - anders als bei der Sozialhilfe und Grundsicherung - mit der Lebensleistungsrente verrechnet. Die soll von der Rentenkasse gezahlt werden und keine Prüfung der sonstigen Einkommen, Vermögen und privaten Altersvorsorge voraussetzen.
Wie hoch soll die neue Rente sein?
Die Lebensleistungsrente soll regional unterschiedlich berechnet werden und würde, wegen der Anrechnung von Unterkunft und Heizung, in Städten wie Düsseldorf oder München höher als etwa in Magdeburg oder Schwerin ausfallen. Weil die fallspezifische Berechnung zu kompliziert würde, wollen die Politiker sich an den hohen Werten der Grundsicherung orientieren. Und das könnten bis zu 850 Euro sein. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen sprach sich Ende 2012 für einen Betrag von rund 850 Euro aus.
"Arbeiten, um zu leben" oder "leben, um zu arbeiten"? Immer mehr Menschen müssen mehr arbeiten, um den Lebensunterhalt zu verdienen. Nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland nehmen immer mehr Menschen einen Nebenjob an, um den Lebensunterhalt zu verdienen, den Kindern das Studium zu ermöglichen und die eigene Immobilie abzuzahlen. Und dann kommt noch die Altersvorsorge hinzu: Früher hat es meist gereicht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und vielleicht noch in eine Kapitallebensversicherung. Dem finanziell entspannten Lebensabend stand in aller Regel fast nichts mehr im Weg.
Mittlerweile ist das alles leider nicht mehr so einfach. Der Staat verlagert immer mehr Leistungen auf die Schultern der Bürger, vor allem wenn es um das Thema Rente geht. Zum einen müssen die Menschen immer länger arbeiten, erhalten aber weniger Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die private Vorsorge wird zwar gefördert, aber mit Rentenbeginn auch besteuert. Zum anderen soll man auch die Pflege im Alter am besten privat absichern, denn die gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht für alle mit entsprechend hohen Leistungen.
In der Summe heißt das: Man muss für einen angenehmen Lebensstandard im Alter deutlich mehr privat vorsorgen als noch vor 20 oder 30 Jahren. Doch genau das Gegenteil scheint bei vielen Deutschen der Fall zu sein: 2005 gab der Deutsche dafür laut einer Befragung des Allensbach-Instituts durchschnittlich im Monat 204 Euro aus. Sieben Jahre und eine Finanzkrise später ist diese Summe geschrumpft: Mittlerweile werden laut einer aktuellen Studie nur noch 185 Euro monatlich für das Alter zur Seite gelegt. Außerdem beschäftigen sich die Deutschen im Allgemeinen lieber mehr mit dem nächsten Urlaub oder dem Kauf eines neuen Autos, als sich Gedanken über die eigenen Finanzen und das Rentenalter zu machen.
Dieser Ratgeber kann nicht die individuelle Situation jedes Lesers erfassen und maßgeschneiderte Lösungen für die Altersvorsorge beziehungsweise die Finanzsituation im Alter anbieten. Das kann kein Buch, das können nur Sie, wenn Sie sich mit Ihrer finanziellen Situation beschäftigen, sich unabhängigen Rat holen und schlussendlich Entscheidungen treffen. Dieser Ratgeber erklärt aber, wie die Grundlagen und ersten Schritte für eine solide Altersvorsorgestrategie aussehen können. Und gibt Tipps und zeigt Fallstricke auf. Er soll ein Leitfaden für verschiedene Adressaten sein: Für all jene, die bislang Angst hatten und sich wenig bis gar nicht ums Geld im Alter gekümmert haben. Für alle, die sich in Finanzkrisenzeiten verunsichert fühlen und vor lauter Inflationsgedanken lieber weniger als mehr in die Altersvorsorgespardose geben. Und nicht zuletzt für jene, welche die Vorsorge auch bislang schon ernst genommen haben, aber dankbar für den einen oder anderen kleinen WISO-Tipp am Rande sind.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen - und nicht zuletzt Erfolg bei der Geldanlage.
Jana Schulze und Georg Döller
Wie sicher ist die staatliche Rente? 12
Was ist die Renteninformation? 13
Lebensveränderungen, die Ihre Rente beeinflussen 15
Kinder 16
Garantie vom Staat - Grundsicherung 18
Die Idee von der Lebensleistungsrente 21
Warum ein Renten-Baukasten das Beste ist 22
Voraussetzungen für eine Rente
Die staatliche Rente gilt als erste Säule im deutschen Rentensystem. Um im Pensionsalter eine Summe zu erhalten, mit der es sich leben lässt, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dieses Kapitel erklärt, nach welcher Formel die staatliche Rente berechnet wird, wer Anspruch auf Grundsicherung hat und wie Erziehungszeiten und Minijobs sich auf die spätere Rente auswirken.
Wie sicher ist die staatliche Rente?
Die Bevölkerung in Deutschland schrumpft - und zugleich steigt die Zahl der Pensionäre und Rentner. Das ergab Ende 2012 eine Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung: Danach lebten im Jahr 2010 81,2 Millionen Menschen in Deutschland, 2030 werden es noch 79,2 Millionen sein. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung wird bis 2030 von derzeit 43 Jahren auf über 47 Jahre steigen, in weiten Teilen Ostdeutschlands sogar auf über 50 Jahre. Die Gruppe der über 80-Jährigen wird parallel den größten Zuwachs erleben.
"Was hat das alles mit meiner Rente zu tun?", werden Sie vielleicht fragen. Die staatliche Rente funktioniert nach dem Umlageverfahren und nicht wie ein privates Sparbuch, bei dem im Laufe der Jahre dank Zinsen und Zinseszinsen die Gewinne wachsen. Jeder abhängig Beschäftigte zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Den Beitrag von derzeit 19,2 Prozent des Bruttoeinkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5600 Euro in den alten und 4800 Euro in den neuen Bundesländern) teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sind Sie versicherungspflichtiger Selbstständiger oder freiwillig Versicherter, zahlen Sie Ihre Beiträge allein.
Die eingenommenen Beiträge, die Sie monatlich automatisch von Ihrem Bruttolohn abgezogen bekommen, werden sofort wieder an die heutigen Rentner ausgezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung hat gerade einmal Geld für einen Tag in der Kasse. Weil es in Zukunft immer weniger junge Menschen geben wird, die in die Rentenkassen einzahlen, dafür aber immer mehr ältere Menschen Rentenbezieher werden, müssen Sie sich auf sinkende gesetzliche Rentenleistungen einstellen.
Der Durchschnittsrentner erhielt 2012 rund 47 Prozent seines vorherigen Bruttogehalts. 2030 wird die Durchschnittsrente bereits auf 43 Prozent des letzten Bruttoeinkommens geschrumpft sein, schätzt der Sachverständigenrat. Nimmt man an, dass ein Rentner 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und dafür Rentenbeiträge gezahlt hat, bekam er 2012 rund 1263 Euro Monatsrente. Im Jahr 2030 wären es - ohne Berücksichtigung von Rentensteigerungen - nur etwa 1086 Euro. Wer aber unterdurchschnittlich verdient oder keine 45 Jahre eingezahlt hat, wird in 30 Jahren nicht einmal diese 43 Prozent erreichen - und das sind laut Prognosen die meisten deutschen Rentner.
Kurzum: Die gesetzliche Rente ist sicher - aber sie reicht nur noch für die Grundversorgung aus.
Was ist die Renteninformation?
Die Deutsche Rentenversicherung schickt jährlich jedem Versicherten (der 27 Jahre alt ist und mindestens fünf Monate Rentenbeiträge gezahlt hat) seine Renteninformation. Aus dem Formular ergibt sich die voraussichtliche Höhe der gesetzlichen Rente. Diese Prognose liefert jedoch lediglich einen Anhaltspunkt über die zu erwartende Rente, darauf weisen Verbraucherschützer hin.
Wenn sich also Ihre berufliche Situation verändert, etwa durch Kindererziehungszeiten oder Arbeitslosigkeit, ändern sich auch die Rentenansprüche. Auf Grundlage der Hochrechnung der Deutschen Rentenversicherung können Sie jedoch grob ermitteln, wie viel Sie später als staatliche Rente erhalten - und wie viel Sie zusätzlich zum Leben benötigen.
Der Rentenbeitragssatz
Der Rentenbeitragssatz sagt aus, wie viel Prozent Ihres Bruttogehalts für die gesetzliche Rente abgeführt wird. Nach geltender Rechtslage und Prognosen über die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage Deutschlands wird sich der Rentenbeitrag nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit wie folgt entwickeln:
Entwicklung des Beitragssatzes
2013:19,2 Prozent
2014 - 2018:19,0 Prozent
2019:19,1 Prozent
2020:19,9 Prozent
bis 2025:Anstieg auf 20,9 Prozent
Der Beitrag wird laut der sogenannten Rentenformel berechnet - diese ist etwas kompliziert:
Ein wichtiger Faktor ist dabei Ihr Einkommen während des Arbeitslebens sowie die Berufsjahre bis zum Renteneintritt. Entscheidend für die Höhe der Rente sind außerdem die persönlichen Entgeltpunkte (diese werden in Ost- und Westdeutschland immer noch unterschiedlich angesetzt). Sie ergeben sich, wenn man für jedes Jahr der Beitragszahlung das individuelle Jahreseinkommen durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten teilt.
Das Durchschnittsentgelt in 2012 betrug 32.446 Euro (2704,83 pro Monat). Wer exakt so viel verdiente, bekam 1,0 persönliche Entgeltpunkte. Wer weniger verdiente, kam auf einen jährlichen Entgeltpunkt von weniger als 1,0 - und erhielt damit weniger als die Standardrente.
Die Rentenformel - so wirkt sich das Einkommen auf die Rente aus
Beispiel 1: Arbeitnehmer, 45 Versicherungsjahre
immer mit Durchschnittseinkommen
Rentenbeginn November 2012:
West: Entgeltpunkte (45 Jahre x 1,0 = 45) x aktueller Rentenwert
(West = 28,07 Euro) = 1263,15 Euro Monatsrente
Ost: Entgeltpunkte (45 Jahre x 1,0 = 45) x aktueller Rentenwert
(Ost = 24,92 Euro) = 1121,40 Euro Monatsrente
Beispiel 2: Arbeitnehmer, 45 Versicherungsjahre
jeweils nur drei Viertel des Durchschnittseinkommens
Rentenbeginn November 2012:
West: Entgeltpunkte (45 Jahre x 0,75 = 33,75) x aktueller Rentenwert
(West = 28,07 Euro) = 947,36 Euro Monatsrente
Ost: Entgeltpunkte (45 Jahre x 0,75 = 33,75) x aktueller Rentenwert
(West = 24,92 Euro) = 947,36 Euro Monatsrente
Berechnet mit Beitragssatz 19,6 Prozent, Stand: November 2012,
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Beachten Sie: Ihre gesetzliche Rente erhalten Sie - als ehemaliger Arbeitnehmer - nicht automatisch. Sie müssen spätestens drei Monate vor Renteneintritt einen Antrag stellen! Die Formulare dafür können Sie per Post oder telefonisch bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bestellen oder auf der Homepage der Organisation herunterladen. Danach senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag (mit Kontodatenangaben) an Ihren Rentenversicherungsträger. Halten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer immer parat.
Die Rentenbeiträge
Die Deutsche Rentenversicherung kann laut Gesetz dann die monatlichen Rentenbeiträge absenken, wenn die Rücklagen - also das, was sie durch Beiträge eingenommen hat - der Rentenkasse eineinhalb Monatsausgaben überschreiten. Dies war 2012 der Fall; deshalb wurde der Rentenbeitrag zum Jahreswechsel 2012/13 herabgesetzt. So widersprüchlich es klingt: Wenn der Beitrag sinkt, dann wirkt sich das - wenn auch zeitverzögert - positiv für die Rentenanpassung aus. So sind im Jahr 2013 die Renten leicht angestiegen.
Parallel wird das Renteneintrittsalter seit 2013 schrittweise erhöht. Wer 1964 geboren wurde, wird erst mit 67 Jahren in den Ruhestand treten können. Wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen will, sollte sich über die Abschläge bei der gesetzlichen Rente informieren. Diese liegen aktuell bei 0,3 Prozent pro Monat. Wollen Sie also frühzeitig in den Ruhestand gehen, bekommen Sie weniger Rente pro Monat: Wer also mit 65 Jahren anstelle von 67 Jahren aufhört, zu arbeiten, muss mit einer Minderung von 7,2 Prozent rechnen. (Siehe "Steuertipps für Rentner")
Lebensveränderungen, die Ihre Rente beeinflussen
Minijobs
Ab dem 1. Januar 2013 besteht auch für Minijobs eine Rentenversicherungspflicht, allerdings können Sie sich davon befreien lassen. Den schriftlichen Befreiungsantrag müssen Sie dafür an Ihren Arbeitgeber stellen; er gilt für die Dauer der gesamten Beschäftigung.
Wer sich nicht befreien lässt, trägt den Differenzbetrag zum Pauschalbeitrag des Arbeitgebers (aktuell 15 Prozent des Arbeitslohns). Damit will die Bundesregierung all jene locken, die sich bislang geweigert haben, die Beitragsaufstockung zur Rentenversicherung wahrzunehmen und damit der Altersarmut entgegenzuwirken.
Waren Sie vor dem 1. Januar 2013 in Ihrem Minijob tätig, haben Sie Bestandsschutz und die Versicherungsfreiheit bleibt bestehen. Ihnen steht aber frei, die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu wählen. Für 400-Euro-Minijobber kann es durchaus sinnvoll sei, auf die sogenannte "Versicherungsfreiheit" zu verzichten. Denn: Der Arbeitgeber entrichtet einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts zur Rentenversicherung. Der volle Beitrag beträgt seit Januar 2013 18,9 Prozent. Darum erwerben Minijobber nur anteilige Beitragsmonate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten einer Rente.
Das bedeutet, dass für ein Jahr Arbeit lediglich zwei Monate für die Rente angerechnet werden. Verzichten Sie allerdings auf Ihre Versicherungsfreiheit und zahlen monatlich den Eigenanteil von 3,9 Prozent in die Rentenversicherung ein, wird jeder Monat des Jahres Ihrer Rente gutgeschrieben.
Zwar wirkt sich der gezahlte Eigenanteil nicht deutlich in der Summe der ausgezahlten Rente aus, aber Sie bekommen mehr Entgeltpunkte, die später in der Altersrente angerechnet werden.
Beispiel
Eine Frau (Jahrgang 1951) beginnt mit 16 Jahren eine dreijährige Lehre, arbeitet danach zwei weitere Jahre. 1972 bekommt sie ihr Kind, wird Hausfrau. Von 1999 bis 2011 geht sie einer geringfügigen Arbeit nach, bis sie 60 Jahre alt wird. Aufgrund ihres 400-Euro-Minijobs kommt sie nicht auf die erforderlichen zehn Jahre, um die Altersrente für Frauen in Anspruch nehmen zu können, obwohl sie zwölf Jahre geringfügig beschäftigt war. Folge: Sie muss fünf weitere Jahre arbeiten gehen.
Hätte sie auf ihre Versicherungsfreiheit verzichtet und den Eigenanteil von 3,9 Prozent monatlich in die Rentenversicherung gezahlt, hätte sie bereits mit 60 Jahren Anspruch auf die Altersrente für Frauen gehabt.
Weiter gilt: Nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen werden später in Ihrer Rentenberechnung berücksichtigt - keine geringfügigen Beschäftigungen (soweit diese nicht rentenversicherungspflichtig sind).
Kinder
Vor zehn Jahren kamen auf einen Rentner noch 3,6 Beitragszahler. Im Jahr 2050 werden es nur noch 1,8 Beitragszahler sein. Da nicht nur Ihre Rentenbeiträge, sondern auch Kinder als künftige Beitragszahler den Erhalt des Rentensystems sichern, wird bei Ihrer Alterssicherung Ihre etwaige Erziehungsleistung honoriert. Deshalb steigern Zeiten der Kindererziehung die Rente.
Beschluss der Bundesregierung 2012
Für Geburten bis 1991 werden Ihnen das erste Jahr und für Geburten ab 1992 die ersten drei Jahre Erziehungszeit nach der Geburt angerechnet. Ein Erziehungsjahr entspricht einem Entgeltpunkt - also jenem Rentenanspruch, den Sie ansonsten mit einem Jahr mit Durchschnittsverdienst (2012: 32?000 Euro im Jahr) erworben hätten. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten müssen Sie schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen!
Für ein Jahr Kindererziehung ergab sich dadurch eine monatliche Rentensteigerung von 27,47 Euro (West) und 24,37 Euro (Ost).
Mütterrenten
Mütter, die allerdings außer den ein bis vier Jahren Kindererziehungszeiten keine weiteren Einträge auf dem Rentenkonto vorweisen können, bekommen keine monatliche Auszahlung.
Wenn Sie davon betroffen sind, wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung, um so viele Monate Beiträge nachzahlen, wie für die erforderliche Wartezeit notwendig sind. Lediglich für die bereits mit Beiträgen belegten Zeiten kann keine Nachzahlung erfolgen.
Aufpumpen der Rente für Mütter
Helga Muster ist 67 Jahre alt. Nach ihrer schulischen Ausbildung hat sie einen Landwirt geheiratet und drei Kinder erzogen. Da sie auf dem Hof half, zahlte sie keine Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung, sondern zahlt seit 1995 in die Landwirtschaftliche Alterskasse ein. Daraus erhält sie bereits eine Rente. Die Kindererziehungszeiten würden 28,07 Euro Monatsrente pro Kind, also insgesamt 84,21 Euro betragen. Diese bekommt sie aber nicht, da sie keine 60, sondern nur 36 Monate auf ihrem Rentenkonto mit Beiträgen belegt hat.
Wenn sie jetzt auf Antrag für zwei zurückliegende Jahre Beiträge nachzahlt, sichert sie nicht nur die 84,21 Euro, sondern je nach Nachzahlungssumme eine höhere monatliche Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem kann sie die Anerkennung ihrer schulischen Ausbildung ab dem 17. Geburtstag, ihre Mutterschutzzeiten sowie ihre Kinderberücksichtigungszeiten (zehn Jahre für das erste Kind) für die Rente anerkennen lassen. Insgesamt kann sie dadurch ihre monatliche Rente sogar verdoppeln.
Kindererziehungszeit
Die Kindererziehungszeit wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind erzogen hat. Erziehen beide Elternteile das Kind, kann die Erziehungszeit nur bei einem von ihnen angerechnet werden. Die Eltern können bei gemeinsamer Erziehung aber vorab bestimmen, wem von beiden die Kindererziehungszeit zugeordnet werden soll. Durch eine gemeinsame Erklärung der Eltern können die Zeiten auch ganz oder teilweise auf dem Rentenkonto des Vaters eingetragen werden. Das kann sich lohnen, wenn der Vater in den entsprechenden Jahren wenig verdient hat.
Kinderberücksichtigungszeit
In den Jahren zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag eines Kindes profitieren Eltern, die im Berufsleben stehen. Verdienen sie weniger als der Durchschnitt der Versicherten, so wird ihr Einkommen für die spätere Rentenberechnung hochgewertet: derzeit maximal auf rund 2700 Euro im Monat, aber nie um mehr als 50 Prozent. Wenn Sie also als Teilzeitangestellte 1500 Euro brutto im Monat oder 18?000 Euro im Jahr verdienen, wird für Ihre spätere Rente dieses Einkommen um die Hälfte - also auf 27?000 Euro - aufgewertet. Das bringt Ihnen bei der monatlichen Rente ein Plus von rund 7 Euro pro Jahr der Erziehung. Beachten Sie, dass dies nur gilt, wenn ein Elternteil 25 Jahre sogenannte rentenrechtliche Zeiten nachweisen kann. Dabei zählen auch die Jahre bis zum zehnten Geburtstag eines Kindes voll mit.
Zuschlag auch ohne Job
Eine Sonderregelung gilt für Mütter (aber auch für Väter, wenn diese die Erziehung übernehmen), die zwei oder mehr Kinder unter zehn Jahren gleichzeitig erziehen. Ihnen wird auch ohne Berufstätigkeit in dieser Zeit pro Jahr der Erziehung ein Rentenanspruch in Höhe von einem Drittel Entgeltpunkt gutgeschrieben. Das bringt ihnen in den alten Bundesländern ein monatliches Rentenplus von 9, in den neuen von 8 Euro.
Garantie vom Staat - Grundsicherung
Ist man mit 2500 Euro Bruttogehalt pro Monat ein Sozialfall? Heute sicher nicht, im Jahr 2030 vielleicht schon. Denn bis dahin sinkt das Rentenniveau auf 43 Prozent. Normalverdiener, die dann in Ruhestand gehen, erhalten nach 35 Jahren Vollzeitarbeit eine Rente von durchschnittlich 688 Euro - das entspricht der staatlichen Grundsicherung. Schon jetzt gibt es Schätzungen, dass eine Million Menschen im Rentenalter auf oder unter dem Grundsicherungsniveau leben.
Diese Grundsicherung kann seit 2005 als Sozialhilfeleistung beantragt werden und soll den Alltag von über 65-Jährigen finanziell erleichtern. Wie hoch sie tatsächlich ist, ist abhängig vom Wohnort und den Lebenshaltenskosten des Beziehers.
Im Herbst 2012 entbrannte zwischen Bundesregierung und Opposition ein großer Streit um die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und damit verbunden auch um die Grundsicherung. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will aus Sorge um Altersarmut eine Zuschussrente von maximal 850 Euro einführen. Um diese Summe zu erreichen, müssen Sie jedoch Erziehungs- und Pflegezeiten nachweisen. Voraussetzung ist zudem, dass Sie mindestens 40 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben - und dennoch nicht die Grundsicherung bekommen. Die SPD will dagegen eine sogenannte Solidarrente von 850 Euro im Monat bei 40 Versicherungs- und 30 Beitragsjahren.
Wer bekommt bislang die Grundsicherung?
Nur 2,5 Prozent der deutschen Rentner beziehen Grundsicherung. Viele Rentner, die eigentlich Anspruch auf die Hilfsleistung haben, beantragen sie gar nicht. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung verzichten 68 Prozent der Berechtigten auf Grundsicherung im Alter - aus Scham oder weil sie nichts von ihrem Anspruch wissen.
Im Jahr 2011 beantragten rund 952?000 Menschen Grundsicherung in Deutschland. Neurentner, die 2011 in den Ruhestand gegangen sind, erhalten im Durchschnitt eine Altersrente von monatlich 680 Euro ausgezahlt. Das ist weniger als die Grundsicherung und viel weniger, als der Durchschnitt aller Rentner zurzeit bekommt.
Seit 2012 beträgt die Regelleistung für alleinstehende Erwachsene monatlich 374 Euro.
Wer kann die Grundsicherung beantragen?
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt Rentnern, die nicht mehr als 756 Euro Rente im Monat bekommen, einen Antrag auf Grundsicherung beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Der angerechnete Bedarf für die Miete ist regional unterschiedlich. Wenn Sie beispielsweise gehbehindert sind und einen "Mehrbedarf" für Transportkosten haben, dürfte Ihr Einkommen höher sein. Zahlungen aus einer Riester-Rente werden auf die Grundsicherung angerechnet. Somit haben Geringverdiener keinen Vorteil durch eine zusätzliche Altersvorsorge. Doch das soll sich nach Plänen der Politik 2013 ändern, sodass ein Großteil oder sogar die gesamte Höhe von staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten anrechnungsfrei bleiben. (Zu Riester siehe "Zusatzrente mit Hilfe des Staates")
Keinen Anspruch auf Grundsicherung haben:
Menschen, die bereits Anspruch auf Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes haben
Menschen, die ihre Notlage in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben
Menschen, deren Kinder oder Eltern jeweils mehr als 100?000 Euro verdienen
Was unterscheidet die Grundsicherung von Hartz-IV-Leistungen?
Die Regelleistung für Alleinstehende beträgt - genau wie bei Hartz IV - 374 Euro im Monat, für (Ehe-) Paare sind es 674 Euro. Dazu werden noch die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt, die unterschiedlich hoch ausfallen. Beträgt die Warmmiete eines Ehepaars aus Berlin zum Beispiel 500 Euro, so liegt der rechnerische "Bedarf" der beiden bei 1174 Euro. Davon abgezogen werden fast alle Einkommen: gesetzliche, betriebliche und private Renteneinkünfte. Im Gegensatz zu einem Sozialhilfeempfänger dürfen Bezieher der Grundsicherung jedoch etwas hinzuverdienen - bei einem 400-Euro-Job dürfen sie 120 Euro von den Einkünften behalten, der Rest wird verrechnet.
Bevor der Staat mit Zahlungen einspringt, sollten Sie Ihre Rücklagen so weit wie möglich aufbrauchen. Denn die Freibeträge für das erlaubte Vermögen sind niedriger als bei Hartz IV. Ein Alleinstehender darf bis 2600 Euro besitzen, für den Partner kommen 614 Euro hinzu. Deshalb ist es besser, von der gerade ausgezahlten Lebensversicherung etwa eine kleine Eigentumswohnung anzuschaffen und nicht das Geld für den Lebensunterhalt zu verwenden. Denn Geld muss vor der Grundsicherung verbraucht werden, eine kleine Immobilie darf man behalten: "Angemessenes" Wohneigentum ist laut Gesetz für Grundsicherungsbezieher erlaubt. Was das genau bedeutet, darüber gibt es oft Streit. So darf ein alleinstehender Grundleistungsbezieher ein Häuschen mit 70 Quadratmetern oder eine Eigentumswohnung mit 60 Quadratmetern behalten.
Aber wer Grundsicherung bekommt, darf kein Auto besitzen. Zudem gibt es die Grundsicherung auch nur für diejenigen, die ihren "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland haben. Wer also eine Jahreshälfte auf einer Insel verbringt, zählt nicht zu den Berechtigten. Wer für bis zu vier Wochen mal ins Warme entschwinden möchte, sollte sich eine Erlaubnis beim Grundsicherungsamt holen.
Wer Grundsicherung im Alter bezieht, muss im Regelfall nicht damit rechnen, dass seine Kinder vom Amt zur Kasse gebeten werden - es sei denn, ein Kind verdient nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben über 100.000 Euro im Jahr.
Anders als bei Hartz-IV-Empfängern werden nach dem Tod eines Grundsicherungsbeziehers dessen Erben von den Ämtern nicht zur Rückzahlung verpflichtet - für den Fall, dass es Vermögenswerte gibt.
Die Idee von der Lebensleistungsrente
Die sogenannte Lebensleistungrente (LLR) soll - das Gesetz soll voraussichtlich im Sommer 2013 verabschiedet werden - Menschen helfen, die zwar 40 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben, aber dennoch nur eine Minirente unterhalb der Grundsicherung bekommen. Die LLR will der Staat künftig aus Steuermitteln zahlen. Als Bedingung für den Erhalt der Zusatzrente müssen betroffene Rentner zuvor Geld in eine private Altersvorsorge eingezahlt haben. Wie lange sie das getan haben müssen und wie viel, war Ende 2012 noch offen.
Renten aus der privaten Zusatzabsicherung soll man in voller Höhe behalten dürfen, sie werden also nicht - anders als bei der Sozialhilfe und Grundsicherung - mit der Lebensleistungsrente verrechnet. Die soll von der Rentenkasse gezahlt werden und keine Prüfung der sonstigen Einkommen, Vermögen und privaten Altersvorsorge voraussetzen.
Wie hoch soll die neue Rente sein?
Die Lebensleistungsrente soll regional unterschiedlich berechnet werden und würde, wegen der Anrechnung von Unterkunft und Heizung, in Städten wie Düsseldorf oder München höher als etwa in Magdeburg oder Schwerin ausfallen. Weil die fallspezifische Berechnung zu kompliziert würde, wollen die Politiker sich an den hohen Werten der Grundsicherung orientieren. Und das könnten bis zu 850 Euro sein. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen sprach sich Ende 2012 für einen Betrag von rund 850 Euro aus.