
Steuer 2014 für Rentner und Pensionäre
Schritt für Schritt durch Ihre Steuererklärung
Haufe-Lexware (Publisher)
8th Edition
Published on 25. October 2013
Book
Paperback/Softback
432 pages
978-3-648-04119-2 (ISBN)
Article exhausted; check for reprint
Description
Sie wollen Ihre Steuererklärung nicht (allein) Ihrem Steuerberater überlassen? Mit diesem Ratgeber haben Sie einen leicht verständlichen Leitfaden für Ihre Steuererklärung parat. Der Schluss-Check stellt sicher, dass Sie keine wichtigen Details vergessen!
Inhalte:
Alle wichtigen Informationen zur Einkommensteuererklärung speziell für Rentner und Pensionäre.
Zeile für Zeile durch die Einkommensteuererklärung 2013 .
Mit großem Schluss-Check, damit Sie nichts vergessen.
Umfangreiches Steuerlexikon.
Hinweise zum richtigen Umgang mit dem Finanzamt.
Wann müssen Sie die Steuererklärung abgeben? Was bekommen Sie heraus?
Komprimierter Leitfaden für alle wichtigen ESt-Formulare und Hilfestellung bei der Bescheidprüfung.
Experten-Tipps zu Schenkung, Hinzuverdienst und Zusatzeinkünfte.
Inhalte:
Alle wichtigen Informationen zur Einkommensteuererklärung speziell für Rentner und Pensionäre.
Zeile für Zeile durch die Einkommensteuererklärung 2013 .
Mit großem Schluss-Check, damit Sie nichts vergessen.
Umfangreiches Steuerlexikon.
Hinweise zum richtigen Umgang mit dem Finanzamt.
Wann müssen Sie die Steuererklärung abgeben? Was bekommen Sie heraus?
Komprimierter Leitfaden für alle wichtigen ESt-Formulare und Hilfestellung bei der Bescheidprüfung.
Experten-Tipps zu Schenkung, Hinzuverdienst und Zusatzeinkünfte.
More details
Series
Band 03610
Edition
8. Auflage 2013
Language
German
ISBN-13
978-3-648-04119-2 (9783648041192)
Schweitzer Classification
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Persons
Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe.
Dieter Haderer, Dipl.-Finanzwirt (FH), arbeitet seit 1984 als Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe in Schwäbisch Gmünd. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung gibt er Unterricht und leitet Seminare zu verschiedenen steuerrechtlichen Themen mit Schwerpunkt im Bereich der Einkommensteuer.
Rüdiger Happe, Dipl.-Finanzwirt, ist Betriebsprüfer, Dozent der IHK und führender Weiterbildungsinstitute.
Ulrike Fuldner ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht. Außerdem arbeitet sie als Autorin und Referentin und unterrichtet seit vielen Jahren an der HWK und IHK in Aschaffenburg und Umgebung.
Dieter Haderer, Dipl.-Finanzwirt (FH), arbeitet seit 1984 als Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe in Schwäbisch Gmünd. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung gibt er Unterricht und leitet Seminare zu verschiedenen steuerrechtlichen Themen mit Schwerpunkt im Bereich der Einkommensteuer.
Rüdiger Happe, Dipl.-Finanzwirt, ist Betriebsprüfer, Dozent der IHK und führender Weiterbildungsinstitute.
Ulrike Fuldner ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht. Außerdem arbeitet sie als Autorin und Referentin und unterrichtet seit vielen Jahren an der HWK und IHK in Aschaffenburg und Umgebung.
Content
Abkürzungsverzeichnis
Vorwort und Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch
Teil I: Steuerformulare
Ihre Einkommensteuererklärung 2013
Schluss-Check - damit Sie keine Steuerspar-Möglichkeit übersehen
Teil II: Das aktuelle Steuerlexikon mit aktueller Rechtsprechung und vielen Steuer-Spar-Tipps Wegweiser zur schnellen Orientierung
Abfindung
Abgeltungsteuer
Abschreibungen/Gebäude
Altersentlastungsbetrag
Altersvorsorgeaufwendungen
und Wohnriester
Außergewöhnliche Belastung
Behinderte Menschen
Beteiligungen/Erben- und
Grundstücksgemeinschaften
Ehrenamt
Finanzierungskosten
Haushaltsnahe Tätigkeiten/
Dienstleistungen
Kapitaleinkünfte
Krankheitskosten
Kur
Minijobs
Pensionen/Betriebsrenten
Pflegekosten/Betreuungskosten/ Heimunterbringung
Renten
Reparaturen
Solar-/Fotovoltaikanlagen
Sonderausgaben
Spekulationsgeschäfte
Spenden
Steuerberatungskosten
Unterhaltszahlungen
Veranlagung von Ehegatten und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Vermietung/Immobilien
Versicherungen
Werbungskosten, -pauschbeträge und -pauschalen
Zusatzeinkünfte
Teil III: Vorsorgeplanung im Alter
Erbschaft-/Schenkungsteuer
Überblick zum Erbrecht
Das Wichtigste zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
Überblick zur Bewertung
Übertragungen von Immobilien - Sonderfälle
Güterstandschaukel als Gestaltungsmittel: tatsächliche Beendigung der Zugewinngemeinschaft und spätere Neubegründung der Zugewinngemeinschaft
Grundsteuer/Grunderwerbsteuer
Unvermeidlich für den Grundbesitzer: die Grundsteuer
Planen Sie den Kauf, Verkauf oder die Übertragung von Grundbesitz? Dann sollten Sie alles über die Grunderwerbsteuer wissen!
Kapitalanlagen im Ausland
Allgemeines
Kontrollmöglichkeiten
Strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
Gesamtstichwortverzeichnis
Vorwort und Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch
Teil I: Steuerformulare
Ihre Einkommensteuererklärung 2013
Schluss-Check - damit Sie keine Steuerspar-Möglichkeit übersehen
Teil II: Das aktuelle Steuerlexikon mit aktueller Rechtsprechung und vielen Steuer-Spar-Tipps Wegweiser zur schnellen Orientierung
Abfindung
Abgeltungsteuer
Abschreibungen/Gebäude
Altersentlastungsbetrag
Altersvorsorgeaufwendungen
und Wohnriester
Außergewöhnliche Belastung
Behinderte Menschen
Beteiligungen/Erben- und
Grundstücksgemeinschaften
Ehrenamt
Finanzierungskosten
Haushaltsnahe Tätigkeiten/
Dienstleistungen
Kapitaleinkünfte
Krankheitskosten
Kur
Minijobs
Pensionen/Betriebsrenten
Pflegekosten/Betreuungskosten/ Heimunterbringung
Renten
Reparaturen
Solar-/Fotovoltaikanlagen
Sonderausgaben
Spekulationsgeschäfte
Spenden
Steuerberatungskosten
Unterhaltszahlungen
Veranlagung von Ehegatten und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Vermietung/Immobilien
Versicherungen
Werbungskosten, -pauschbeträge und -pauschalen
Zusatzeinkünfte
Teil III: Vorsorgeplanung im Alter
Erbschaft-/Schenkungsteuer
Überblick zum Erbrecht
Das Wichtigste zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
Überblick zur Bewertung
Übertragungen von Immobilien - Sonderfälle
Güterstandschaukel als Gestaltungsmittel: tatsächliche Beendigung der Zugewinngemeinschaft und spätere Neubegründung der Zugewinngemeinschaft
Grundsteuer/Grunderwerbsteuer
Unvermeidlich für den Grundbesitzer: die Grundsteuer
Planen Sie den Kauf, Verkauf oder die Übertragung von Grundbesitz? Dann sollten Sie alles über die Grunderwerbsteuer wissen!
Kapitalanlagen im Ausland
Allgemeines
Kontrollmöglichkeiten
Strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
Gesamtstichwortverzeichnis
Bis wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein (Abgabetermin)?
Verpflichtende Abgabe einer Steuererklärung (Pflichtveranlagung)
Wenn Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2013 gesetzlich verpflichtet sind, müssen Sie die Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31.5.2014 (§ 149 AO) beim Finanzamt
abgeben. Da dieser Termin durch EDV überwacht wird, werden steuerlich erfasste Bürger bei Nichtabgabe meist sechs bis acht Wochen später bereits (noch einmal) zur Abgabe der Erklärung innerhalb eines Monats aufgefordert (Erinnerung). Wenn Sie darauf nicht reagieren, wird ein sog. Zwangsverfahren eingeleitet und ein Zwangsgeld von mindestens 150-300 Euro je ausstehender Steuererklärung angedroht und gegebenenfalls festgesetzt. Spätestens jetzt ist die Abgabe der Steuererklärung dringend zu empfehlen, denn ansonsten wird das Zwangsgeld durch den Vollziehungsbeamten zeitnah eingefordert.
Wenn Sie vor Zahlung des Zwangsgelds die Steuererklärung einreichen, entfällt zwar das Zwangsgeld, das Finanzamt kann jedoch - sobald ein Zwangsgeld angedroht wurde - zusammen mit dem Steuerbescheid einen Verspätungszuschlag bis zu maximal 10% der festgesetzten Steuer fordern. Dies gilt insbesondere bei Steuernachzahlungen.
Deswegen sollten Sie Ihre Steuererklärung spätestens nach der Erinnerung einreichen. Durch eine späte Abgabe der Steuererklärung können Sie zwar die Fälligkeit einer Nachzahlung hinausschieben, Sie müssen aber, neben dem möglichen Verspätungszuschlag, damit rechnen, dass zusätzlich zur Nachzahlung im gleichen Bescheid kurzfristig fällig werdende Vorauszahlungen für die Folgejahre verlangt werden.
Freiwillige Abgabe der Steuererklärung (Antrag auf Veranlagung)
Sie können die Veranlagung bis zum Eintritt der Verjährung beantragen. Für 2013 ist der Antrag - vier Jahre lang - bis Ablauf des Jahres 2017 - möglich.
Sollte sich aufgrund einer Antragsveranlagung unerwartet eine Nachzahlung ergeben, können Sie gegen den Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen und den Antrag zurücknehmen. Das Finanzamt wird den Steuerbescheid in diesem Fall ersatzlos aufheben, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vor.
Fristverlängerung
Die Finanzämter verlängern Ihnen auf Antrag die gesetzliche Abgabefrist, wenn Sie sie aus zwingenden Gründen nicht einhalten können. Meist genügt für eine Fristverlängerung sogar ein Telefonanruf (Steuernummer bereithalten!), ansonsten ein kurzes Schreiben. Wenn Sie stichhaltige Gründe angeben (z. B. das Fehlen von für die Erstellung der Steuererklärung benötigten Unterlagen), können Sie im Regelfall eine Fristverlängerung von vier bis sechs Wochen, oftmals auch bis zum 30.9., ohne Nachteile erreichen. Für von Steuerberatern erstellte Erklärungen gilt im Normalfall eine durch die Verwaltung verlängerte Abgabefrist bis 31.12. des Folgejahres.
Verpflichtende Abgabe einer Steuererklärung (Pflichtveranlagung)
Wenn Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2013 gesetzlich verpflichtet sind, müssen Sie die Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31.5.2014 (§ 149 AO) beim Finanzamt
abgeben. Da dieser Termin durch EDV überwacht wird, werden steuerlich erfasste Bürger bei Nichtabgabe meist sechs bis acht Wochen später bereits (noch einmal) zur Abgabe der Erklärung innerhalb eines Monats aufgefordert (Erinnerung). Wenn Sie darauf nicht reagieren, wird ein sog. Zwangsverfahren eingeleitet und ein Zwangsgeld von mindestens 150-300 Euro je ausstehender Steuererklärung angedroht und gegebenenfalls festgesetzt. Spätestens jetzt ist die Abgabe der Steuererklärung dringend zu empfehlen, denn ansonsten wird das Zwangsgeld durch den Vollziehungsbeamten zeitnah eingefordert.
Wenn Sie vor Zahlung des Zwangsgelds die Steuererklärung einreichen, entfällt zwar das Zwangsgeld, das Finanzamt kann jedoch - sobald ein Zwangsgeld angedroht wurde - zusammen mit dem Steuerbescheid einen Verspätungszuschlag bis zu maximal 10% der festgesetzten Steuer fordern. Dies gilt insbesondere bei Steuernachzahlungen.
Deswegen sollten Sie Ihre Steuererklärung spätestens nach der Erinnerung einreichen. Durch eine späte Abgabe der Steuererklärung können Sie zwar die Fälligkeit einer Nachzahlung hinausschieben, Sie müssen aber, neben dem möglichen Verspätungszuschlag, damit rechnen, dass zusätzlich zur Nachzahlung im gleichen Bescheid kurzfristig fällig werdende Vorauszahlungen für die Folgejahre verlangt werden.
Freiwillige Abgabe der Steuererklärung (Antrag auf Veranlagung)
Sie können die Veranlagung bis zum Eintritt der Verjährung beantragen. Für 2013 ist der Antrag - vier Jahre lang - bis Ablauf des Jahres 2017 - möglich.
Sollte sich aufgrund einer Antragsveranlagung unerwartet eine Nachzahlung ergeben, können Sie gegen den Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen und den Antrag zurücknehmen. Das Finanzamt wird den Steuerbescheid in diesem Fall ersatzlos aufheben, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vor.
Fristverlängerung
Die Finanzämter verlängern Ihnen auf Antrag die gesetzliche Abgabefrist, wenn Sie sie aus zwingenden Gründen nicht einhalten können. Meist genügt für eine Fristverlängerung sogar ein Telefonanruf (Steuernummer bereithalten!), ansonsten ein kurzes Schreiben. Wenn Sie stichhaltige Gründe angeben (z. B. das Fehlen von für die Erstellung der Steuererklärung benötigten Unterlagen), können Sie im Regelfall eine Fristverlängerung von vier bis sechs Wochen, oftmals auch bis zum 30.9., ohne Nachteile erreichen. Für von Steuerberatern erstellte Erklärungen gilt im Normalfall eine durch die Verwaltung verlängerte Abgabefrist bis 31.12. des Folgejahres.