
Arbeitsstrafrecht
Description
In der Arbeitswelt rücken strafrechtliche Zusammenhänge zunehmend in den Blickpunkt. Dabei ist das Arbeitsstrafrecht eine besondere Herausforderung, weil es zahlreiche Verknüpfungen zu anderen Rechtsgebieten aufweist. Neben den Normen des StGB und des OWiG sind alle wesentlichen Vorschriften aus den Nebengebieten erläutert. Viele gezielte Praxishinweise bieten einen hohen Nutzen. Die Besonderheiten bei der Verteidigung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Dienstherren und Beamten sind eingehend berücksichtigt.
Vorteile auf einen Blick
- verständliche und strukturierte Darstellung des Arbeitsstrafrechts
- Überblick über alle relevanten Vorschriften aus StGB, OWiG und Nebenstrafrecht
- weiterführende Literatur- und Rechtsprechungshinweise, Darstellung der auftretenden Praxisprobleme
- Leitfaden für die Praxis des Verteidigers
Die Neuauflage berücksichtigt die Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung bis Juli 2015.

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Persons
Rainer Brüssow ist Fachanwalt für Strafrecht, war Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV und bis 2004 dessen stellvertretender Vorsitzender
Dirk Petri ist Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht. Ein Fokus seiner Tätigkeit liegt auf der strafrechtlichen Beratung und Vertretung von Unternehmen.
Content
Essentialia einer Verteidigung im Arbeitsstrafrecht
- Arbeitsstrafrecht im StGB: §§ 266a, 291, 233
- In Nebengesetzen normierte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: u.a. ArbSchG, ArbSiG, ArbZG, AÜG, AEntG, AufenthG, BetrVG, JArbSchG, MiLOG, MuSchG, Schwarz-ArbG, SGB III, SGB IV
- Arbeitsschutzspezifische Fragestellungen des StGB
- Datenschutzstrafrecht und Mitarbeiterüberwachung
- Schutz Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen als Sozialdaten
- Steuer- und steuerstrafrechtliche Auswirkungen
- Kostentragung strafrechtlicher Verteidigung und Übernahme von Geldsanktionen durch den Arbeitgeber
- Zivil- und arbeitsrechtliche Auswirkungen
- Fuhrparkmanagement und verkehrsrechtliche Folgen
- Auswirkungen des Arbeitsstrafrechts auf öffentlich-rechtliche Fragen wie Gewerbeuntersagung oder Ausschluss vom Wettbewerb