
Das Vermittlerprotokoll
Mitteilungs-, Beratungs- und Dokumentationspflichten richtig umsetzen
Haufe-Lexware (Publisher)
1st Edition
Published in April 2007
Book
Paperback/Softback
200 pages
978-3-448-07973-9 (ISBN)
Description
"Das Vermittlerprotokoll" zeigt Schritt für Schritt, wie Versicherungsvermittler und -makler die seit 22.Mai 07 geltenden Mitteilungs-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des neuen Vermittlergesetzes in der Praxis erfüllen und Haftungsfallen vermeiden. Durch Fragenkataloge, Beratungs- und Gesprächsleitfäden sowie Muster von Beratungsprotokollen wird die Umsetzung des Vermittlergesetzes im täglichen Beratungsgeschäft ideal unterstützt.
INHALTE
- Das Vermittlerprotokoll in der Praxis: Das müssen Sie wissen
- Das Vermittlerprotokoll als Verkaufsargument
- Welche Vorab-Informationen müssen Sie dem Kunden geben?
- Welche Mitteilungspflichten haben Sie dem Kunden gegenüber?
- Welche Fragen müssen Sie stellen?
- Die optimale Kundenberatung
- So pflegen Sie Ihre Kunden richtig - Das Vermittlerprotokoll bei Bestandskunden
- Teure Beratungsschäden vermeiden
AUF DER CD-ROM
- Checklisten
- Musterprotokolle
- EU-Vermittler-Protokoll
- Vermittlergesetz
- Textbausteine
INHALTE
- Das Vermittlerprotokoll in der Praxis: Das müssen Sie wissen
- Das Vermittlerprotokoll als Verkaufsargument
- Welche Vorab-Informationen müssen Sie dem Kunden geben?
- Welche Mitteilungspflichten haben Sie dem Kunden gegenüber?
- Welche Fragen müssen Sie stellen?
- Die optimale Kundenberatung
- So pflegen Sie Ihre Kunden richtig - Das Vermittlerprotokoll bei Bestandskunden
- Teure Beratungsschäden vermeiden
AUF DER CD-ROM
- Checklisten
- Musterprotokolle
- EU-Vermittler-Protokoll
- Vermittlergesetz
- Textbausteine
More details
Product info
Buch mit CD-ROM
Series
Edition
1. Auflage 2007
Language
German
Place of publication
Planegg
Germany
ISBN-13
978-3-448-07973-9 (9783448079739)
Schweitzer Classification
Persons
Matthias Beenken ist Dipl.-Bw. sowie Dipl.-Kfm. Er arbeitet als Chefredakteur des Versicherungs-Journals und ist Lehrbeauftragter am Institut für Versicherungswesen der FH Köln.
Ass. jur. Hans-Ludger Sandkühler ist Versicherungsmakler und Vorsitzender des Instituts der Versicherungsmakler e.V.
Ass. jur. Hans-Ludger Sandkühler ist Versicherungsmakler und Vorsitzender des Instituts der Versicherungsmakler e.V.
Content
VORWORT
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1 DAS VERMITTLERPROTOKOLL - INNOVATION ODER BELASTUNG?
1.1 Das Vermittlergesetz im Überblick
1.2 Schwerpunkt und Konzept dieses Ratgebers
1.3 Informationspflichten in der EU-Vermittlerrichtlinie
1.4 Die neuen Pflichten
1.5 Zweck der Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten
1.6 Information, Beratung und Dokumentation im Ermessen des Kunden
1.7 Dokumentation in der bisherigen Praxis
1.8 Chancen und Belastungen durch die Dokumentation
1.9 Zusammenfassung
2 ERSTINFORMATION IM DETAIL
2.1 Notwendige statusbezogene Angaben
2.2 Zeitpunkt der Erstinformation
2.3 Formvorschriften
2.4 Musterbeispiele für Erstinformationen
2.5 Sonderfall: telefonischer Erstkontakt
2.6 Erstinformation und Beratungsprotokoll
2.7 Do`s und Dont`s
3 BERATUNGSGRUNDLAGE UND MITTEILUNGSPFLICHT
3.1 Beratungsgrundlage von Versicherungsmaklern
3.2 Beratungsgrundlage von Versicherungsvertretern
3.3 Mitteilungspflicht zur Beratungsgrundlage
3.4 Praktische Umsetzung
3.5 Do`s und Dont`s
4 RICHTIG FRAGEN, BERATEN UND DOKUMENTIEREN
4.1 Wünsche und Bedürfnisse des Kunden
4.2 Die anlassbezogene Fragepflicht
4.3 Die anlassbezogene Beratungspflicht
4.4 Notwendige Risikoanalyse
4.5 Umfassende Risikoanalysen
4.6 Rat und Begründung
4.7 Beratungsverzicht
4.8 Dokumentation der Beratung
4.9 Wenn der Kunde Fragen stellt
4.10 Do`s und Dont`s
5 MUSTERBEISPIELE FÜR DAS BERATUNGSPROTOKOLL
5.1 Fall 1: Privat- und Tierhalterhaftpflicht
5.2 Fall 2: Altersvorsorgeberatung
5.3 Fall 3: Haushaltsanalyse
5.4 Fall 4: Beratung zu einem Gebäudeneubau
5.5 Fall 5: Beratung zu einer Betriebsveränderung
5.6 Fall 6: Beratung zu einer Krankenversicherung
5.7 Fall 7: Absicherung des Verdienstausfalls
6 AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERKAUFSPRAXIS
6.1 Beratung muss sich lohnen
6.2 Vorteilhafte Fragetechniken
6.3 Welche Risiken birgt die jeweilige Verkaufstechnik?
6.4 Beratungstools/-software
7 DIE RICHTIGE KUNDENPFLEGE - DAS VERMITTLERPROTOKOLL BEI BESTANDSKUNDEN
8 TEURE BERATUNGSSCHÄDEN VERMEIDEN
8.1 Die Haftung des Maklers
8.2 Die Haftung des Versicherungsvertreters
8.3 Der richtige Schutz vor Haftung
9 ALTERNATIVE DOKUMENTATIONSANSÄTZE
9.1 Vorschläge des GDV
9.2 Sonstige Vorschläge
10 GLOSSAR
11 ANHANG
CHECKLISTE: BERATUNGSANLASS UND FRAGEPFLICHT
GESETZ ZUR NEUREGELUNG DES VERSICHERUNGSVERMITTLERRECHTS
STICHWORTVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1 DAS VERMITTLERPROTOKOLL - INNOVATION ODER BELASTUNG?
1.1 Das Vermittlergesetz im Überblick
1.2 Schwerpunkt und Konzept dieses Ratgebers
1.3 Informationspflichten in der EU-Vermittlerrichtlinie
1.4 Die neuen Pflichten
1.5 Zweck der Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten
1.6 Information, Beratung und Dokumentation im Ermessen des Kunden
1.7 Dokumentation in der bisherigen Praxis
1.8 Chancen und Belastungen durch die Dokumentation
1.9 Zusammenfassung
2 ERSTINFORMATION IM DETAIL
2.1 Notwendige statusbezogene Angaben
2.2 Zeitpunkt der Erstinformation
2.3 Formvorschriften
2.4 Musterbeispiele für Erstinformationen
2.5 Sonderfall: telefonischer Erstkontakt
2.6 Erstinformation und Beratungsprotokoll
2.7 Do`s und Dont`s
3 BERATUNGSGRUNDLAGE UND MITTEILUNGSPFLICHT
3.1 Beratungsgrundlage von Versicherungsmaklern
3.2 Beratungsgrundlage von Versicherungsvertretern
3.3 Mitteilungspflicht zur Beratungsgrundlage
3.4 Praktische Umsetzung
3.5 Do`s und Dont`s
4 RICHTIG FRAGEN, BERATEN UND DOKUMENTIEREN
4.1 Wünsche und Bedürfnisse des Kunden
4.2 Die anlassbezogene Fragepflicht
4.3 Die anlassbezogene Beratungspflicht
4.4 Notwendige Risikoanalyse
4.5 Umfassende Risikoanalysen
4.6 Rat und Begründung
4.7 Beratungsverzicht
4.8 Dokumentation der Beratung
4.9 Wenn der Kunde Fragen stellt
4.10 Do`s und Dont`s
5 MUSTERBEISPIELE FÜR DAS BERATUNGSPROTOKOLL
5.1 Fall 1: Privat- und Tierhalterhaftpflicht
5.2 Fall 2: Altersvorsorgeberatung
5.3 Fall 3: Haushaltsanalyse
5.4 Fall 4: Beratung zu einem Gebäudeneubau
5.5 Fall 5: Beratung zu einer Betriebsveränderung
5.6 Fall 6: Beratung zu einer Krankenversicherung
5.7 Fall 7: Absicherung des Verdienstausfalls
6 AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERKAUFSPRAXIS
6.1 Beratung muss sich lohnen
6.2 Vorteilhafte Fragetechniken
6.3 Welche Risiken birgt die jeweilige Verkaufstechnik?
6.4 Beratungstools/-software
7 DIE RICHTIGE KUNDENPFLEGE - DAS VERMITTLERPROTOKOLL BEI BESTANDSKUNDEN
8 TEURE BERATUNGSSCHÄDEN VERMEIDEN
8.1 Die Haftung des Maklers
8.2 Die Haftung des Versicherungsvertreters
8.3 Der richtige Schutz vor Haftung
9 ALTERNATIVE DOKUMENTATIONSANSÄTZE
9.1 Vorschläge des GDV
9.2 Sonstige Vorschläge
10 GLOSSAR
11 ANHANG
CHECKLISTE: BERATUNGSANLASS UND FRAGEPFLICHT
GESETZ ZUR NEUREGELUNG DES VERSICHERUNGSVERMITTLERRECHTS
STICHWORTVERZEICHNIS
Der mit der Einführung der Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten beabsichtigte Zweck erschließt sich leicht.
Schon die EU-Vermittlerrichtlinie zielt neben der Schaffung einer europaweiten Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit für Versicherungsvermittler innerhalb der Gemeinschaft auf eine Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Versicherungsvermittlung.
So kommt es etwa nach der Begründung der Richtlinie für den Verbraucher entscheidend darauf an zu wissen, ob er es mit einem Vermittler zu tun hat, der ihn über Produkte eines breiten Spektrums von Versicherungsunternehmen oder über Produkte einer bestimmten Anzahl von Versicherungsunternehmen berät (Begründung Nr. 18). Zudem verlangt die Richtlinie, dass die Informationspflichten der Versicherungsvermittler gegenüber den Kunden festgelegt werden (Begründung Nr. 19). Ferner sollen Vermittler, die erklären, dass sie über Produkte eines breiten Spektrums von Versicherungsunternehmen beraten, eine unparteiische und breit gefächerte Untersuchung der auf dem Markt angebotenen Produkte durchführen (Begründung Nr. 20). Schließlich sollen alle Vermittler die Gründe für ihren Vorschlag erläutern (Begründung Nr. 20).
Die entsprechenden Anforderungen an die Vermittler werden in Art. 12 und 13 der Richtlinie als Informationspflichten der Vermittler zusammengefasst. Es geht also um die Information des Versicherungsnehmers.
Die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten knüpfen daran an.
Durch die Erstinformation und die Mitteilung über die Beratungsgrundlage soll der Versicherungsnehmer in die Lage versetzt werden, sich ein Urteil über die fachliche Kompetenz und Interessengebundenheit des Vermittlers zu bilden, das Vertragsangebot zu beurteilen und seine Entscheidung in Kenntnis der wesentlichen Umstände zu treffen, bevor er selber seine auf den Vertragsschluss gerichtete Erklärung (in der Regel Antrag oder Deckungsaufgabe) abgibt. Dazu zählt zum einen die Information, ob der Vermittler an einen oder mehrere Versicherer gebunden ist und zum anderen, ob die getroffene
Auswahl der Versicherer und Produkte grundsätzlich den Markt abdeckt oder nur eine beschränkte Auswahl desselben darstellt.
Die Dokumentation der Wünsche und Bedürfnisse, der Beratung und der Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat bezweckt, den Kunden in die Lage zu versetzen, das Vertragsangebot zu beurteilen, und seine Entscheidung in Kenntnis der wesentlichen Umstände zu treffen, bevor er den Versicherungsvertrag schließt.
Im Zusammenwirken der verschiedenen Regelungen erfährt der Verbraucher,
- mit wem er es eigentlich zu tun hat,
- wie objektiv oder umgekehrt an welche (Versicherer-)Interessen gebunden er beraten wird,
- warum überhaupt welche Versicherungsverträge, basierend auf seinen persönlichen Wunschvorstellungen und seinem Bedarf, für ihn sinnvoll sind.
Die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten dienen also dem Interesse des Kunden und nicht dem Interesse des
Vermittlers.
BEISPIEL:
Ein Versicherungsvertreter erstellt im Beratungsgespräch eine Dokumentation, lässt sich diese vom Kunden unterschreiben und nimmt sie anschließend mit. Dies begründet er damit, dass sein Versicherungsunternehmen ihn verpflichtet habe, eine Dokumentation als Nachweis dafür zu erstellen, dass er den Kunden ordentlich beraten hat. Dieses Verständnis der Beratungsdokumentation wäre grundverkehrt, da die Information entgegen der neuen Rechtslage hier nicht dem Kunden
diente, sondern dem Unternehmen.
Schon die EU-Vermittlerrichtlinie zielt neben der Schaffung einer europaweiten Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit für Versicherungsvermittler innerhalb der Gemeinschaft auf eine Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Versicherungsvermittlung.
So kommt es etwa nach der Begründung der Richtlinie für den Verbraucher entscheidend darauf an zu wissen, ob er es mit einem Vermittler zu tun hat, der ihn über Produkte eines breiten Spektrums von Versicherungsunternehmen oder über Produkte einer bestimmten Anzahl von Versicherungsunternehmen berät (Begründung Nr. 18). Zudem verlangt die Richtlinie, dass die Informationspflichten der Versicherungsvermittler gegenüber den Kunden festgelegt werden (Begründung Nr. 19). Ferner sollen Vermittler, die erklären, dass sie über Produkte eines breiten Spektrums von Versicherungsunternehmen beraten, eine unparteiische und breit gefächerte Untersuchung der auf dem Markt angebotenen Produkte durchführen (Begründung Nr. 20). Schließlich sollen alle Vermittler die Gründe für ihren Vorschlag erläutern (Begründung Nr. 20).
Die entsprechenden Anforderungen an die Vermittler werden in Art. 12 und 13 der Richtlinie als Informationspflichten der Vermittler zusammengefasst. Es geht also um die Information des Versicherungsnehmers.
Die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten knüpfen daran an.
Durch die Erstinformation und die Mitteilung über die Beratungsgrundlage soll der Versicherungsnehmer in die Lage versetzt werden, sich ein Urteil über die fachliche Kompetenz und Interessengebundenheit des Vermittlers zu bilden, das Vertragsangebot zu beurteilen und seine Entscheidung in Kenntnis der wesentlichen Umstände zu treffen, bevor er selber seine auf den Vertragsschluss gerichtete Erklärung (in der Regel Antrag oder Deckungsaufgabe) abgibt. Dazu zählt zum einen die Information, ob der Vermittler an einen oder mehrere Versicherer gebunden ist und zum anderen, ob die getroffene
Auswahl der Versicherer und Produkte grundsätzlich den Markt abdeckt oder nur eine beschränkte Auswahl desselben darstellt.
Die Dokumentation der Wünsche und Bedürfnisse, der Beratung und der Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat bezweckt, den Kunden in die Lage zu versetzen, das Vertragsangebot zu beurteilen, und seine Entscheidung in Kenntnis der wesentlichen Umstände zu treffen, bevor er den Versicherungsvertrag schließt.
Im Zusammenwirken der verschiedenen Regelungen erfährt der Verbraucher,
- mit wem er es eigentlich zu tun hat,
- wie objektiv oder umgekehrt an welche (Versicherer-)Interessen gebunden er beraten wird,
- warum überhaupt welche Versicherungsverträge, basierend auf seinen persönlichen Wunschvorstellungen und seinem Bedarf, für ihn sinnvoll sind.
Die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten dienen also dem Interesse des Kunden und nicht dem Interesse des
Vermittlers.
BEISPIEL:
Ein Versicherungsvertreter erstellt im Beratungsgespräch eine Dokumentation, lässt sich diese vom Kunden unterschreiben und nimmt sie anschließend mit. Dies begründet er damit, dass sein Versicherungsunternehmen ihn verpflichtet habe, eine Dokumentation als Nachweis dafür zu erstellen, dass er den Kunden ordentlich beraten hat. Dieses Verständnis der Beratungsdokumentation wäre grundverkehrt, da die Information entgegen der neuen Rechtslage hier nicht dem Kunden
diente, sondern dem Unternehmen.