
Die Abmahnung
Wirksam und korrekt umsetzen
Klaus Beckerle(Author)
Haufe-Lexware (Publisher)
10th Edition
Published on 25. December 2008
Book
Paperback/Softback
244 pages
978-3-448-09320-9 (ISBN)
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Description
Mit dem Buch erhalten Sie rechtssichere Auskunft, wie Sie richtig abmahnen - mit den häufigsten Abmahnungstatbeständen und 35 konkreten Abmahnungsmustern. Zu den häufigsten Tatbeständen erhalten Sie rechtssichere Auskunft, wie Sie richtig abmahnen. Von alkoholbedingten Fehlverhaltem über Verletzung der Aufsichtspflicht bis hin zum Verstoß gegen das Rauchverbot.INHALTE- 35 Abmahnungsmuster zu konkreten Fällen- Was eine Abmahnung auf jeden Fall enthalten und in welcher Form sie zugestellt werden muss- Wann Sie frühestens und wann Sie spätestens abmahnen müssen- Wann Sie den Betriebsrat oder Personalrat beteiligen müssen - mit Informationen zur Rechtslage in den einzelnen Bundesländern- Mit Hinweisen zur Abmahnung in Sonderfällen- Mit dem praktischen Workflow: "In 10 Schritten zur rechtsicheren Abmahnung"
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Product info
Mit 1 CD-ROM
Series
Edition
10. Auflage 2009
Language
German
Place of publication
Planegg
Germany
ISBN-13
978-3-448-09320-9 (9783448093209)
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INHALTSVERZEICHNISVorwort1 Einleitung2 Neun Grundsätze3 Abmahnungstatbestände4 Abmahnung in Sonderfällen5 Notwendiger Inhalt der Abmahnung6 Form, Berechtigung und Zugang der Abmahnung7 Zeitpunkt der Abmahnung8 Verhältnis zur Kündigung9 Abmahnung und Betriebsrat (Personalrat)10 Rechte des Arbeitnehmers11 Abmahnungsprozess12 Abmahnung durch ArbeitnehmerAbkürzungsverzeichnisStichwortverzeichnis
1.1 WELCHE GESETZLICHEN GRUNDLAGEN HAT DIE ABMAHNUNG?Die Abmahnung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie wird lediglich - soweit ersichtlich - in § 12 Abs. 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie in verschiedenen Landespersonalvertretungsgesetzen erwähnt (vgl. hierzu 9.1), seit der Schuldrechtsreform auch in § 314 Abs. 2 und § 323 Abs. 3 BGB.Durch Art. 30 des Einigungsvertrages ist der Gesetzgeber vor die Aufgabe gestellt worden, möglichst bald das Arbeitsvertragsrecht zu kodifizieren. Die Arbeitsrechtliche Abteilung des 59. Deutschen Juristentages 1992 hat sich mit dem Thema befasst: "Welche wesentlichen Inhalte sollte ein nach Art. 30 des Einigungsvertrages zu schaffendes Arbeitsvertragsgesetz haben?" Dazu hatte der Arbeitskreis Deutsche Rechtseinheit einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auch eine Regelung zur Abmahnung vorsieht.In der Folgezeit hat es mehrere Versuche gegeben, ein Arbeitsvertragsgesetz zu schaffen (z. B. einen Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen sowie einen Referentenentwurf zum Arbeitsvertragsgesetz, den eine Arbeitsgruppe der sog. A-Länder unter Federführung Nordrhein-Westfalens und Brandenburgs erarbeitet hat).