
Arbeitszeitgesetz: ArbZG
Description
Mit dem 1994 in Kraft getretenen Arbeitszeitgesetz soll vor allem die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung gewährleistet werden, auch im Zeitalter immerwährender Erreichbarkeit durch Internet und Smartphones. Die Vorschriften über Ruhepausen während der Arbeit und Ruhezeiten nach Beendigung der Arbeit leisten beispielsweise einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung der psychischen Belastungen in der modernen Arbeitswelt. Durch das grundsätzliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit soll eine wöchentliche Ruhezeit von 35 Stunden sichergestellt werden. Für Nachtarbeit sind bezahlte freie Tage oder angemessene Zuschläge zu gewähren.
Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung – vor allem des EuGH und des BAG – insbesondere zur Pflicht zur Führung von Arbeitszeitnachweisen, zur Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen, zu Umkleidezeiten und zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Außerdem sind die Neuregelungen zur Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt eingearbeitet.

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Persons
Rudolf Anzinger (Staatssekretär a.D.) und Wolfgang Koberski (Ministerialdirektor a.D.) waren als Ministerialbeamte im Bundesministerium für Arbeit und Soziales maßgebend an der Erarbeitung des Arbeitszeitgesetzes aus dem Jahr 1994 beteiligt.