
Pensionsvorsorge
staatlich - betrieblich - privat
dbv-Verlag (Österreich)
3rd Edition
Published on 21. March 2017
Book
Paperback/Softback
157 pages
978-3-7041-0672-8 (ISBN)
Description
2.2 Die direkte Leistungszusage
Die direkte Leistungszusage stellt eine Pensionszusage eines Unternehmens in Höhe von maximal 80% des letzten laufenden Aktivbezugs dar, welche in schriftlicher Form, rechtsverbindlich und unwiderruflich erteilt wird. Ab Pensionsantritt erhält der Anspruchsberechtigte je nach Zusage für sich bzw seine Hinterbliebenen eine vom Unternehmen lebenslang auszuzahlende Pensionsleistung.
Gemäß § 14 EStG ist für diese Zusage eine Rückstellung in der Bilanz zu bilden, dies gilt jedoch nur für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn gemäß § 4 Abs 1 oder § 5 EStG ermitteln. Dafür wird für den liquiditätsmäßig abzudeckenden Teil üblicherweise mit einer Pensionsrückdeckungsversicherung vorgesorgt. Sollte keine Rückdeckungsversicherung vorhanden sein, muss zumindest die Hälfte der Rückstellung mit konservativen Wertpapieren bedeckt sein.
Eine direkte Leistungszusage ist der wohl wichtigste Durchführungsweg freiwilliger betrieblicher Altersvorsorge, um Leistungsträger in einem Unternehmen zu motivieren und diese enger an das Unternehmen zu binden.
Das Unternehmen hat dabei die Möglichkeit, Steuervorteile zu lukrieren und Lohn-nebenkosten zu sparen. Weil die versprochenen Leistungen direkt vom Unternehmen zu erfüllen sind, bezeichnet das Betriebspensionsgesetz Pensionszusagen dieser Art als direkte Leistungszusage.
2.2.1 So funktioniert eine Firmenpensionszusage
Ein Unternehmen verspricht einem Mitarbeiter schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich ab Pensionsantritt eine lebenslange Firmenpension zu zahlen. Der konkrete Leistungsinhalt wird in einer Pensionszusage schriftlich festgehalten.
Lebenslange Rentenleistungen werden hierbei für den Fall
- des Alters (Alterspension),
- des Todes (Hinterbliebenenpension) sowie
- der Berufsunfähigkeit (optional, Berufsunfähigkeitspension)
zugesagt.
Verspricht das Unternehmen eine konkrete Versorgungshöhe, so spricht man von einer leistungsorientierten Firmenpension. Diese ist in den meisten Fällen von der gesetzlichen Alterspension abgekoppelt und sieht im Regelfall eine fixe betraglich festgelegte Rentenhöhe vor. Auch die Wertsteigerung der Anwartschaft auf die Firmenpension wird vertraglich vereinbart, sodass ein Versorgungsniveau und damit die Finanzierung der Zusage sehr genau kalkuliert werden kann.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen definierten Beitrag für die Altersversorgung zu versprechen - die beitragsorientierte Firmenpension. Mit diesem Beitrag wird eine Lebensversicherung angespart. Die Firmenpension errechnet sich aus der Verrentung der Erlebensleistung für die Eigenpension (Alter bzw Berufsunfähigkeit) oder der Todesfallleistung für die Hinterbliebenenpension.
2.2.2 Die Begünstigten einer Firmenpensionszusage
In der Praxis werden leistungsorientierte Pensionszusagen vorwiegend für Gesellschafter-Geschäftsführer in GmbHs und Vorstände in Aktiengesellschaften erteilt.
Für Einzelunternehmer und Gesellschafter in Personengesellschaften besteht keine Möglichkeit der Erteilung einer rückstellungsfähigen Pensionszusage. Lediglich für Freiberufler ist im Rahmen von Kammervorsorgemodellen die Möglichkeit einer Altersversorgung (Ärzte, Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte) vorgesehen.
Beitragsorientierte Pensionszusagen werden in der Regel auch an wichtige Führungskräfte und qualifizierte Mitarbeiter erteilt. Dabei werden auf der einen Seite die Bindung von wertvollen Mitarbeitern an das Unternehmen und auf der anderen Seite Leistungsanreize zu überdurchschnittlichen Leistungen verwirklicht. Diese Vorsorge kann auch in der Form umgesetzt werden, dass Beitragsleistungen für die Altersversorgung an das Erreichen von vereinbarten Erfolgskriterien geknüpft werden. Der leitende Angestellte wandelt hierbei eine "Aktivvergütung" in eine "Vorsorgevergütung" um. Die steuerlichen Möglichkeiten einer derartigen "Bezugsumwandlung" sind steuerrechtlich allerdings stark eingeschränkt. Hierbei sind zulässige Gestaltungsmöglichkeiten:
- die Konzeption ab Beginn eines Dienstverhältnisses
- die Umwandlung von Bonifikationen
- die Verwendung künftiger Gehaltserhöhungen
2.2.3 Die Finanzierung einer Firmenpensionszusage
Für rechtsverbindliche und unwiderrufliche Pensionszusagen kann das Unternehmen in der Bilanz gewinnmindernde Pensionsrückstellungen bilden. Dafür müssen in den Folgejahren Wertpapiere in der Höhe von zumindest 50% der gebildeten Pensionsrückstellung gekauft werden, womit ein Teil der Verpflichtung aus der Firmenpension bereits abgedeckt werden kann. Auf dieses Deckungserfordernis können nach § 14 Abs 7 EStG Ansprüche aus klassischen bzw kapitalanlageorientierten Rückdeckungsversicherungen angerechnet werden. Im günstigsten Fall wird jedoch das gesamte erforderliche Kapital über eine Rückdeckungsversicherung angespart.
Im Falle des Todes oder der Berufsunfähigkeit ist die Pensionsrückstellung sofort auf das erforderliche Ausmaß für eine fällige Hinterbliebenenpension oder Berufsunfähigkeitspension aufzufüllen. Dadurch entsteht eine erhebliche ungeplante Gewinnminderung im Unternehmen, zusätzlich benötigt dieses Liquidität zur Erfüllung der Rentenleistung und zur Beschaffung der erforderlichen erhöhten Wertpapierdeckung. Diese Risiken können ausschließlich durch eine entsprechende Rückdeckungsversicherung abgedeckt werden.
Das Betriebspensionsgesetz sieht vor, dass spätestens nach einer Wartezeit von 10 Jahren die Anwartschaften unverfallbar sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Mitarbeiter selbst kündigt, vorzeitig austritt oder schuldhaft entlassen wird. Für den Fall der Selbstkündigung des Mitarbeiters ist daher die Pensionszusage das stärkste Bindungsinstrument.
Die direkte Leistungszusage stellt eine Pensionszusage eines Unternehmens in Höhe von maximal 80% des letzten laufenden Aktivbezugs dar, welche in schriftlicher Form, rechtsverbindlich und unwiderruflich erteilt wird. Ab Pensionsantritt erhält der Anspruchsberechtigte je nach Zusage für sich bzw seine Hinterbliebenen eine vom Unternehmen lebenslang auszuzahlende Pensionsleistung.
Gemäß § 14 EStG ist für diese Zusage eine Rückstellung in der Bilanz zu bilden, dies gilt jedoch nur für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn gemäß § 4 Abs 1 oder § 5 EStG ermitteln. Dafür wird für den liquiditätsmäßig abzudeckenden Teil üblicherweise mit einer Pensionsrückdeckungsversicherung vorgesorgt. Sollte keine Rückdeckungsversicherung vorhanden sein, muss zumindest die Hälfte der Rückstellung mit konservativen Wertpapieren bedeckt sein.
Eine direkte Leistungszusage ist der wohl wichtigste Durchführungsweg freiwilliger betrieblicher Altersvorsorge, um Leistungsträger in einem Unternehmen zu motivieren und diese enger an das Unternehmen zu binden.
Das Unternehmen hat dabei die Möglichkeit, Steuervorteile zu lukrieren und Lohn-nebenkosten zu sparen. Weil die versprochenen Leistungen direkt vom Unternehmen zu erfüllen sind, bezeichnet das Betriebspensionsgesetz Pensionszusagen dieser Art als direkte Leistungszusage.
2.2.1 So funktioniert eine Firmenpensionszusage
Ein Unternehmen verspricht einem Mitarbeiter schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich ab Pensionsantritt eine lebenslange Firmenpension zu zahlen. Der konkrete Leistungsinhalt wird in einer Pensionszusage schriftlich festgehalten.
Lebenslange Rentenleistungen werden hierbei für den Fall
- des Alters (Alterspension),
- des Todes (Hinterbliebenenpension) sowie
- der Berufsunfähigkeit (optional, Berufsunfähigkeitspension)
zugesagt.
Verspricht das Unternehmen eine konkrete Versorgungshöhe, so spricht man von einer leistungsorientierten Firmenpension. Diese ist in den meisten Fällen von der gesetzlichen Alterspension abgekoppelt und sieht im Regelfall eine fixe betraglich festgelegte Rentenhöhe vor. Auch die Wertsteigerung der Anwartschaft auf die Firmenpension wird vertraglich vereinbart, sodass ein Versorgungsniveau und damit die Finanzierung der Zusage sehr genau kalkuliert werden kann.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen definierten Beitrag für die Altersversorgung zu versprechen - die beitragsorientierte Firmenpension. Mit diesem Beitrag wird eine Lebensversicherung angespart. Die Firmenpension errechnet sich aus der Verrentung der Erlebensleistung für die Eigenpension (Alter bzw Berufsunfähigkeit) oder der Todesfallleistung für die Hinterbliebenenpension.
2.2.2 Die Begünstigten einer Firmenpensionszusage
In der Praxis werden leistungsorientierte Pensionszusagen vorwiegend für Gesellschafter-Geschäftsführer in GmbHs und Vorstände in Aktiengesellschaften erteilt.
Für Einzelunternehmer und Gesellschafter in Personengesellschaften besteht keine Möglichkeit der Erteilung einer rückstellungsfähigen Pensionszusage. Lediglich für Freiberufler ist im Rahmen von Kammervorsorgemodellen die Möglichkeit einer Altersversorgung (Ärzte, Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte) vorgesehen.
Beitragsorientierte Pensionszusagen werden in der Regel auch an wichtige Führungskräfte und qualifizierte Mitarbeiter erteilt. Dabei werden auf der einen Seite die Bindung von wertvollen Mitarbeitern an das Unternehmen und auf der anderen Seite Leistungsanreize zu überdurchschnittlichen Leistungen verwirklicht. Diese Vorsorge kann auch in der Form umgesetzt werden, dass Beitragsleistungen für die Altersversorgung an das Erreichen von vereinbarten Erfolgskriterien geknüpft werden. Der leitende Angestellte wandelt hierbei eine "Aktivvergütung" in eine "Vorsorgevergütung" um. Die steuerlichen Möglichkeiten einer derartigen "Bezugsumwandlung" sind steuerrechtlich allerdings stark eingeschränkt. Hierbei sind zulässige Gestaltungsmöglichkeiten:
- die Konzeption ab Beginn eines Dienstverhältnisses
- die Umwandlung von Bonifikationen
- die Verwendung künftiger Gehaltserhöhungen
2.2.3 Die Finanzierung einer Firmenpensionszusage
Für rechtsverbindliche und unwiderrufliche Pensionszusagen kann das Unternehmen in der Bilanz gewinnmindernde Pensionsrückstellungen bilden. Dafür müssen in den Folgejahren Wertpapiere in der Höhe von zumindest 50% der gebildeten Pensionsrückstellung gekauft werden, womit ein Teil der Verpflichtung aus der Firmenpension bereits abgedeckt werden kann. Auf dieses Deckungserfordernis können nach § 14 Abs 7 EStG Ansprüche aus klassischen bzw kapitalanlageorientierten Rückdeckungsversicherungen angerechnet werden. Im günstigsten Fall wird jedoch das gesamte erforderliche Kapital über eine Rückdeckungsversicherung angespart.
Im Falle des Todes oder der Berufsunfähigkeit ist die Pensionsrückstellung sofort auf das erforderliche Ausmaß für eine fällige Hinterbliebenenpension oder Berufsunfähigkeitspension aufzufüllen. Dadurch entsteht eine erhebliche ungeplante Gewinnminderung im Unternehmen, zusätzlich benötigt dieses Liquidität zur Erfüllung der Rentenleistung und zur Beschaffung der erforderlichen erhöhten Wertpapierdeckung. Diese Risiken können ausschließlich durch eine entsprechende Rückdeckungsversicherung abgedeckt werden.
Das Betriebspensionsgesetz sieht vor, dass spätestens nach einer Wartezeit von 10 Jahren die Anwartschaften unverfallbar sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Mitarbeiter selbst kündigt, vorzeitig austritt oder schuldhaft entlassen wird. Für den Fall der Selbstkündigung des Mitarbeiters ist daher die Pensionszusage das stärkste Bindungsinstrument.
More details
Language
German
Target group
alle Erwerbstätigen und alle thematisch befassten Berater (wie Versicherer, Steuerberater, Finanzdienstleister)
Dimensions
Height: 24 cm
Width: 17 cm
Weight
340 gr
ISBN-13
978-3-7041-0672-8 (9783704106728)
Schweitzer Classification
Persons
Author
ISNI: 0000 0000 3332 2242 GND: 1148960139
Content
Vorwort
Kapitel 1 Gesetzliche Altersvorsorge
1.1 Die politische Absicht
1.2 Erklärung von pensionsrelevanten Begriffen
1.2.1 Antragsprinzip
1.2.2 Pensionsstichtag
1.2.3 Wartezeit
1.2.4 Erwerbseinkommen
1.2.5 Beitragszeiten (nur im Altrecht)
1.2.6 Ersatzzeiten (nur im Altrecht)
1.2.7 Versicherungszeiten (nach APG)
1.2.8 Beitragsgrundlage
1.2.9 Pensionskonto
1.2.10 Kontoerstgutschrift
1.2.11 Parallelrechnung (nur mehr im Altrecht)
1.2.12 Verlustdeckel (nur im Altrecht)
1.3 Mögliche Pensionsarten
1.3.1 Regelalterspension
1.3.1.1 Alterspension für Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren wurden - "Nichtharmonisierte"
1.3.1.2 Alterspension für Personen, die nach dem 1. Jänner 1955 geboren wurden - § 4 Abs 1 APG
1.3.1.3 Berufseinsteiger
1.3.1.4 Höhe der Alterspension
1.3.2 Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer
1.3.2.1 Anhebung des Pensionsalters bis 1.7.2014 - §§ 607 Abs 10 ASVG, 298 Abs 10 GSVG, 287 Abs 10 BSVG
1.3.2.2 Hacklerregelung ("Langzeitversicherte")
1.3.2.3 Verlängerte "Hacklerregelung" für Langzeitversicherte - § 607 Abs 12 iVm § 617 Abs 13 ASVG, § 298 Abs 12 iVm § 306 Abs 10 GSVG, § 287 Abs 12 iVm § 295 Abs 11 BSVG
1.3.2.4 Langzeitversichertenregelung bei Schwerarbeit - 2. Variante der Hacklerregelung - §§ 607 Abs 14 ASVG, 298 Abs 13a GSVG, 287 Abs 13a BSVG
1.3.2.5 Pensionshindernis bzw -wegfall
1.3.2.6 Übergang der Vorzeitigen in eine Regelalterspension
1.3.2.7 Höhe der Vorzeitigen Alterspension
1.3.3 Korridorpension - eine Form der Frühpension - § 4 Abs 2 APG
1.3.3.1 Verschärfung der besonderen Anspruchsvoraussetzung
1.3.3.2 Pensionswegfall
1.3.3.3 Korridorpension und Arbeitslosenunterstützung
1.3.3.4 Höhe der Korridorpension
1.3.4 Teilpension gem § 27a Arbeitslosenversicherungsgesetz
1.3.5 Schwerarbeitspension - § 4 Abs 3 APG
1.3.5.1 Pensionswegfall
1.3.5.2 Höhe der Schwerarbeitspension
1.3.6 Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
1.3.6.1 Invaliditäts- bzw Berufsunfähigkeitspension (für Arbeiter und Angestellte) - §§ 254, 271 ff ASVG
1.3.6.2 Erwerbsunfähigkeitspension (für Selbstständige und Bauern) - §§ 132 GSVG, 123 BSVG
1.3.6.3 Beantragung
1.3.6.4 Pensionsvoraussetzungen
1.3.6.5 Zurechnungsmonate - §§ 261 Abs 3 und 607 Abs 15b ASVG, 139 Abs 3 und 298 Abs 14b GSVG, 130 Abs 3 und 287 Abs 14 BSVG
1.3.6.6 Entziehung der Pension
1.3.6.7 Erwerbstätigkeit neben der Pension
1.3.6.8 Abschläge von der Pension
1.4 Sinnhaftigkeit von freiwilligen Versicherungen
1.4.1 Freiwillige Höherversicherung - Die gesetzliche "Zusatzpension"
1.4.1.1 Höherversicherung als freiwillige Absicherung
1.4.1.2 Steuerliche Betrachtung
1.4.1.3 Abgeltung der eingezahlten Beträge zur Pension
1.4.1.4 Höherversicherung nach dem Tod des Einzahlers
1.4.2 Abschluss einer Selbstversicherung für eine anschließende Weiterversicherung in der PV
1.4.3 Weiterversicherung nach Ende der Pflicht- oder Selbstversicherung
1.4.4 Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
1.4.5 Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
1.5 Das Pensionskonto nach APG
1.5.1 Beitragszeiten nach APG
1.5.1.1 Versicherungszeiten nach APG
1.5.1.3 Beitragsgrundlagen für diese neuen Beitragszeiten
1.5.1.4 Nachträgliche Selbstversicherung für Zeiten des Besuchs einer Bildungseinrichtung ("Schulzeitennachkauf")
1.5.2 Inhalte des Pensionskontos
1.5.2.1 Pensionskonto und Leistungsgarantie
1.5.3 Kontomitteilung
1.5.4 Teilgutschrift
1.5.5 Gesamtgutschrift
1.5.6 Vorteile des Pensionskontos
1.5.7 Errechnung und Versand der Kontoerstgutschrift bzw Pensionsmitteilung
1.5.7.1 Berechnung der Kontoerstgutschrift
1.5.7.2 Nachträgliche Änderungen der Kontoerstgutschrift bis Ende 2016
1.5.8 Ergänzung des Pensionskontos ab 2016
1.5.9 Widerspruchsverfahren
1.6 Kindererziehungszeiten und Pension
1.6.1 Anrechnungszeiten
1.6.2 Pensionssplitting
1.6.3 Bewertung der Kindererziehungszeiten (KIEZ)
1.6.4 Mehr Beitragszeiten für Kindererziehung
1.7 Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten
1.7.1 Voraussetzungen
1.7.2 Maximale Nachkaufsmöglichkeit
1.7.3 Rückzahlung von nachgekauften Schulzeiten
1.7.4 Höhe des Nachkaufsbetrages
1.8 Zuverdienst zur Pension
1.8.1 Ausgenommene Tatbestände bei den Pensionshindernissen
1.8.2 Zuverdienst zur Alterspension
1.8.3 Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension
1.8.4 Zuverdienst zur Korridorpension
1.9 Pensionsansprüche in mehreren Staaten
1.9.1 Versicherungszeiten im Ausland
1.9.2 Pensionsantrag
1.9.3 Berechnung der Pension
1.10 Tipps zur möglichen Pensionsplanung
1.10.1 Variabler Pensionsantritt
1.10.2 Erwerb von möglichst vielen Versicherungszeiten
1.10.3 Nachkauf von Versicherungszeiten
1.10.3.1 Erweiterung der Nachkaufsmöglichkeit - §§ 227 Abs 1 Z 1 ASVG, 116 Abs 7 GSVG, 107 Abs 7 BSVG
1.10.3.2 Höhe der Einkaufsbeträge
1.10.3.3 Erstattung vergeblicher Schul-/Studienzeiteneinkäufe - §§ 70b ASVG, 33a GSVG, 33c BSVG
1.10.3.4 Sollen Schul-/Studienzeiten nachgekauft werden?
Kapitel 2 Die betriebliche Altersvorsorge
2.1 Die Zukunftssicherung des Arbeitgebers nach § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG
2.1.1 Freiwillige Aufwendungen des Arbeitgebers bis ? 300,-- jährlich (additiv)
2.1.2 Betriebliche Zukunftssicherung als Bezugs- verwendung
2.2 Die direkte Leistungszusage
2.2.1 So funktioniert eine Firmenpensionszusage
2.2.2 Die Begünstigten einer Firmenpensionszusage
2.2.3 Die Finanzierung einer Firmenpensionszusage
2.2.4 Die Höhe einer Firmenpensionszusage
2.2.5 Die Leistungen aus der Firmenpensionszusage
2.2.6 Die Vorteile der direkten Leistungszusage
2.3 Pensionskasse und betriebliche Kollektivversicherung
2.3.1 Die Pensionsmodelle
2.3.2 Betriebspensionsmodelle für freie Berufe und für Klein- und Mittelbetriebe
2.3.3 Übertragung bestehender Pensionszusagen in eine Pensionskasse oder Betriebliche Kollektivversicherung
Kapitel 3 Tipps zur Altersvorsorge durch private Lebensversicherungen
3.1 Wahl des geeigneten Einstiegszeitpunktes
3.2 Wahl des geeigneten Produktes
3.2.1 Klassische Er- und Ablebensversicherungen
3.2.2 Fonds-/Indexgebundene Versicherungen
3.2.3 Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
3.3 Vermeidung von Fallstricken
3.3.1 Bedarfsgerechte Risikoabsicherung
3.3.2 Kostenvergleich bei Abschluss einer Lebensversicherung
3.3.3 Änderungen von bestehenden Verträgen
3.3.3.1 Garantierter Rechnungszins
3.3.3.2 Unisex
3.3.4 Garantien
3.3.5 Einmalerläge
Kapitel 4 Vorsorge mit Anleihen, Aktien und Fonds
4.1 Das magische Dreieck
4.2 Die Anlagenpyramide
4.2.1 Allgemeine Veranlagungsgrundsätze
4.2.2 Die fünf Stufen
4.3 Wohlverhaltensregeln nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007)
4.4 Grundsätze zur erfolgreichen Geldanlage
4.5 Die Anlageprodukte
4.5.1 Anleihen bzw Renten
4.5.1.1 Definition
4.5.1.2 Ertragsmöglichkeiten
4.5.1.3 Kursrisiko
4.5.1.4 Sonderformen
4.5.2 Aktien
4.5.2.1 Definition
4.5.2.2 Ertragsmöglichkeiten
4.5.2.3 Kursrisiko
4.5.2.4 Sonderformen
4.5.3 Investmentfonds
4.5.3.1 Definition
4.5.3.2 Ertragsmöglichkeiten
4.5.3.3 Kursrisiko (Entwicklung des Rücknahmepreises)
4.5.3.4 Arten von Investmentfonds
4.5.3.5 Immobilienfonds
4.5.4 Strukturierte Produkte
4.5.4.1 Definition
4.5.4.2 Ertragsmöglichkeiten und damit verbundene Risiken
4.5.4.3 Arten von strukturierten Produkten
4.5.5 Vermögensverwaltung
4.5.6 Goldveranlagung
4.6 Private Vorsorge mit Fondssparen
4.6.1 Der Vermögensaufbau
4.6.2 Der Cost-Average-Effekt
4.6.3 Gute Gründe für das Fondssparen
4.7 Allgemeine Veranlagungsrisiken
4.8 Besteuerung von Kapitalvermögen
4.8.1 Besteuerung der laufenden Erträge - Allgemeine Regelung
4.8.2 Besteuerung von Kapitalvermögen - Aktuelle Regelung
4.8.2.1 Automatischer KESt-Abzug durch die Bank
4.8.2.2 Automatischer Verlustausgleich durch die Bank
4.8.3 Gesamtübersicht
Anhang
Paragrafenverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Kapitel 1 Gesetzliche Altersvorsorge
1.1 Die politische Absicht
1.2 Erklärung von pensionsrelevanten Begriffen
1.2.1 Antragsprinzip
1.2.2 Pensionsstichtag
1.2.3 Wartezeit
1.2.4 Erwerbseinkommen
1.2.5 Beitragszeiten (nur im Altrecht)
1.2.6 Ersatzzeiten (nur im Altrecht)
1.2.7 Versicherungszeiten (nach APG)
1.2.8 Beitragsgrundlage
1.2.9 Pensionskonto
1.2.10 Kontoerstgutschrift
1.2.11 Parallelrechnung (nur mehr im Altrecht)
1.2.12 Verlustdeckel (nur im Altrecht)
1.3 Mögliche Pensionsarten
1.3.1 Regelalterspension
1.3.1.1 Alterspension für Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren wurden - "Nichtharmonisierte"
1.3.1.2 Alterspension für Personen, die nach dem 1. Jänner 1955 geboren wurden - § 4 Abs 1 APG
1.3.1.3 Berufseinsteiger
1.3.1.4 Höhe der Alterspension
1.3.2 Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer
1.3.2.1 Anhebung des Pensionsalters bis 1.7.2014 - §§ 607 Abs 10 ASVG, 298 Abs 10 GSVG, 287 Abs 10 BSVG
1.3.2.2 Hacklerregelung ("Langzeitversicherte")
1.3.2.3 Verlängerte "Hacklerregelung" für Langzeitversicherte - § 607 Abs 12 iVm § 617 Abs 13 ASVG, § 298 Abs 12 iVm § 306 Abs 10 GSVG, § 287 Abs 12 iVm § 295 Abs 11 BSVG
1.3.2.4 Langzeitversichertenregelung bei Schwerarbeit - 2. Variante der Hacklerregelung - §§ 607 Abs 14 ASVG, 298 Abs 13a GSVG, 287 Abs 13a BSVG
1.3.2.5 Pensionshindernis bzw -wegfall
1.3.2.6 Übergang der Vorzeitigen in eine Regelalterspension
1.3.2.7 Höhe der Vorzeitigen Alterspension
1.3.3 Korridorpension - eine Form der Frühpension - § 4 Abs 2 APG
1.3.3.1 Verschärfung der besonderen Anspruchsvoraussetzung
1.3.3.2 Pensionswegfall
1.3.3.3 Korridorpension und Arbeitslosenunterstützung
1.3.3.4 Höhe der Korridorpension
1.3.4 Teilpension gem § 27a Arbeitslosenversicherungsgesetz
1.3.5 Schwerarbeitspension - § 4 Abs 3 APG
1.3.5.1 Pensionswegfall
1.3.5.2 Höhe der Schwerarbeitspension
1.3.6 Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
1.3.6.1 Invaliditäts- bzw Berufsunfähigkeitspension (für Arbeiter und Angestellte) - §§ 254, 271 ff ASVG
1.3.6.2 Erwerbsunfähigkeitspension (für Selbstständige und Bauern) - §§ 132 GSVG, 123 BSVG
1.3.6.3 Beantragung
1.3.6.4 Pensionsvoraussetzungen
1.3.6.5 Zurechnungsmonate - §§ 261 Abs 3 und 607 Abs 15b ASVG, 139 Abs 3 und 298 Abs 14b GSVG, 130 Abs 3 und 287 Abs 14 BSVG
1.3.6.6 Entziehung der Pension
1.3.6.7 Erwerbstätigkeit neben der Pension
1.3.6.8 Abschläge von der Pension
1.4 Sinnhaftigkeit von freiwilligen Versicherungen
1.4.1 Freiwillige Höherversicherung - Die gesetzliche "Zusatzpension"
1.4.1.1 Höherversicherung als freiwillige Absicherung
1.4.1.2 Steuerliche Betrachtung
1.4.1.3 Abgeltung der eingezahlten Beträge zur Pension
1.4.1.4 Höherversicherung nach dem Tod des Einzahlers
1.4.2 Abschluss einer Selbstversicherung für eine anschließende Weiterversicherung in der PV
1.4.3 Weiterversicherung nach Ende der Pflicht- oder Selbstversicherung
1.4.4 Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
1.4.5 Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
1.5 Das Pensionskonto nach APG
1.5.1 Beitragszeiten nach APG
1.5.1.1 Versicherungszeiten nach APG
1.5.1.3 Beitragsgrundlagen für diese neuen Beitragszeiten
1.5.1.4 Nachträgliche Selbstversicherung für Zeiten des Besuchs einer Bildungseinrichtung ("Schulzeitennachkauf")
1.5.2 Inhalte des Pensionskontos
1.5.2.1 Pensionskonto und Leistungsgarantie
1.5.3 Kontomitteilung
1.5.4 Teilgutschrift
1.5.5 Gesamtgutschrift
1.5.6 Vorteile des Pensionskontos
1.5.7 Errechnung und Versand der Kontoerstgutschrift bzw Pensionsmitteilung
1.5.7.1 Berechnung der Kontoerstgutschrift
1.5.7.2 Nachträgliche Änderungen der Kontoerstgutschrift bis Ende 2016
1.5.8 Ergänzung des Pensionskontos ab 2016
1.5.9 Widerspruchsverfahren
1.6 Kindererziehungszeiten und Pension
1.6.1 Anrechnungszeiten
1.6.2 Pensionssplitting
1.6.3 Bewertung der Kindererziehungszeiten (KIEZ)
1.6.4 Mehr Beitragszeiten für Kindererziehung
1.7 Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten
1.7.1 Voraussetzungen
1.7.2 Maximale Nachkaufsmöglichkeit
1.7.3 Rückzahlung von nachgekauften Schulzeiten
1.7.4 Höhe des Nachkaufsbetrages
1.8 Zuverdienst zur Pension
1.8.1 Ausgenommene Tatbestände bei den Pensionshindernissen
1.8.2 Zuverdienst zur Alterspension
1.8.3 Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension
1.8.4 Zuverdienst zur Korridorpension
1.9 Pensionsansprüche in mehreren Staaten
1.9.1 Versicherungszeiten im Ausland
1.9.2 Pensionsantrag
1.9.3 Berechnung der Pension
1.10 Tipps zur möglichen Pensionsplanung
1.10.1 Variabler Pensionsantritt
1.10.2 Erwerb von möglichst vielen Versicherungszeiten
1.10.3 Nachkauf von Versicherungszeiten
1.10.3.1 Erweiterung der Nachkaufsmöglichkeit - §§ 227 Abs 1 Z 1 ASVG, 116 Abs 7 GSVG, 107 Abs 7 BSVG
1.10.3.2 Höhe der Einkaufsbeträge
1.10.3.3 Erstattung vergeblicher Schul-/Studienzeiteneinkäufe - §§ 70b ASVG, 33a GSVG, 33c BSVG
1.10.3.4 Sollen Schul-/Studienzeiten nachgekauft werden?
Kapitel 2 Die betriebliche Altersvorsorge
2.1 Die Zukunftssicherung des Arbeitgebers nach § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG
2.1.1 Freiwillige Aufwendungen des Arbeitgebers bis ? 300,-- jährlich (additiv)
2.1.2 Betriebliche Zukunftssicherung als Bezugs- verwendung
2.2 Die direkte Leistungszusage
2.2.1 So funktioniert eine Firmenpensionszusage
2.2.2 Die Begünstigten einer Firmenpensionszusage
2.2.3 Die Finanzierung einer Firmenpensionszusage
2.2.4 Die Höhe einer Firmenpensionszusage
2.2.5 Die Leistungen aus der Firmenpensionszusage
2.2.6 Die Vorteile der direkten Leistungszusage
2.3 Pensionskasse und betriebliche Kollektivversicherung
2.3.1 Die Pensionsmodelle
2.3.2 Betriebspensionsmodelle für freie Berufe und für Klein- und Mittelbetriebe
2.3.3 Übertragung bestehender Pensionszusagen in eine Pensionskasse oder Betriebliche Kollektivversicherung
Kapitel 3 Tipps zur Altersvorsorge durch private Lebensversicherungen
3.1 Wahl des geeigneten Einstiegszeitpunktes
3.2 Wahl des geeigneten Produktes
3.2.1 Klassische Er- und Ablebensversicherungen
3.2.2 Fonds-/Indexgebundene Versicherungen
3.2.3 Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
3.3 Vermeidung von Fallstricken
3.3.1 Bedarfsgerechte Risikoabsicherung
3.3.2 Kostenvergleich bei Abschluss einer Lebensversicherung
3.3.3 Änderungen von bestehenden Verträgen
3.3.3.1 Garantierter Rechnungszins
3.3.3.2 Unisex
3.3.4 Garantien
3.3.5 Einmalerläge
Kapitel 4 Vorsorge mit Anleihen, Aktien und Fonds
4.1 Das magische Dreieck
4.2 Die Anlagenpyramide
4.2.1 Allgemeine Veranlagungsgrundsätze
4.2.2 Die fünf Stufen
4.3 Wohlverhaltensregeln nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007)
4.4 Grundsätze zur erfolgreichen Geldanlage
4.5 Die Anlageprodukte
4.5.1 Anleihen bzw Renten
4.5.1.1 Definition
4.5.1.2 Ertragsmöglichkeiten
4.5.1.3 Kursrisiko
4.5.1.4 Sonderformen
4.5.2 Aktien
4.5.2.1 Definition
4.5.2.2 Ertragsmöglichkeiten
4.5.2.3 Kursrisiko
4.5.2.4 Sonderformen
4.5.3 Investmentfonds
4.5.3.1 Definition
4.5.3.2 Ertragsmöglichkeiten
4.5.3.3 Kursrisiko (Entwicklung des Rücknahmepreises)
4.5.3.4 Arten von Investmentfonds
4.5.3.5 Immobilienfonds
4.5.4 Strukturierte Produkte
4.5.4.1 Definition
4.5.4.2 Ertragsmöglichkeiten und damit verbundene Risiken
4.5.4.3 Arten von strukturierten Produkten
4.5.5 Vermögensverwaltung
4.5.6 Goldveranlagung
4.6 Private Vorsorge mit Fondssparen
4.6.1 Der Vermögensaufbau
4.6.2 Der Cost-Average-Effekt
4.6.3 Gute Gründe für das Fondssparen
4.7 Allgemeine Veranlagungsrisiken
4.8 Besteuerung von Kapitalvermögen
4.8.1 Besteuerung der laufenden Erträge - Allgemeine Regelung
4.8.2 Besteuerung von Kapitalvermögen - Aktuelle Regelung
4.8.2.1 Automatischer KESt-Abzug durch die Bank
4.8.2.2 Automatischer Verlustausgleich durch die Bank
4.8.3 Gesamtübersicht
Anhang
Paragrafenverzeichnis
Stichwortverzeichnis