Während herkömmliche Behandlungsformen nur geringfügigen Spielraum für kollisionsrechtlich relevante Auslandsbeziehungen lassen, ist dies bei der Telemedizin im Hinblick auf die technische Möglichkeit, weite Distanzen zwischen Arzt und Patient zu überbrücken, grundsätzlich anders. Damit eröffnet die Telemedizin für das Arzthaftungsrecht eine breite Palette neuer Probleme des internationalen Privat- und Verfahrensrechts. Christoph Wendelstein widmet sich diesen Problemen und stellt dabei das Kollisionsrecht ins Zentrum seiner Untersuchung. Insgesamt verfolgt er bei alledem zwei Zielrichtungen: Einerseits wird für alle wichtigeren Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit telemedizinischen Behandlungen auftreten können, die kollisionsrechtliche Problematik im Einzelnen erörtert. Daneben geht es dem Verfasser jedoch um mehr: Er will anhand des internationalen Arzthaftungsrechts das Verhältnis von Vertrags- und Deliktsstatut grundsätzlich neu überdenken und damit einen "Beitrag zur Koordination von Vertrag und Delikt auf der Ebene des europäischen Kollisionsrechts" leisten.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Dateigröße
Schlagworte
ISBN-13
978-3-16-152192-8 (9783161521928)
DOI
10.1628/978-3-16-152192-8
Schweitzer Klassifikation
Thema Klassifikation
Newbooks Subjects & Qualifier
DNB DDC Sachgruppen
Dewey Decimal Classfication (DDC)
BIC 2 Klassifikation
BISAC Klassifikation
Warengruppensystematik 2.0
Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften an den Universita?ten Tu?bingen und Passau; 2012 Promotion; 2010-12 Rechtsreferendar am LG Stuttgart; 2011-12 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakulta?t der Universita?t Tu?bingen; Akademischer Rat a.Z. an der Universitaet Konstanz.
Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften an den Universita?ten Tu?bingen und Passau; 2012 Promotion; 2010-12 Rechtsreferendar am LG Stuttgart; 2011-12 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakulta?t der Universita?t Tu?bingen; Akademischer Rat a.Z. an der Universitaet Konstanz.
- Cover
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- § 1 Begriff, Vorteil und Anwendungsbereich der Telemedizin
- § 2 Untersuchungsgegenstand
- § 3 Gang der Untersuchung
- Kapitel 1: Typologisierung telemedizinischer Erscheinungsformen
- § 1 Telekonsil/Telekonferenz
- § 2 Teleexpertise
- § 3 Telepräsenz/Telechirurgie
- § 4 Teleassistenz
- Kapitel 2: Zulässigkeitsvoraussetzungen grenzüberschreitender Telemedizinanwendungen
- § 1 Rechtliche Bestimmungen im deutschen Sachrecht
- A. Allgemeine Regelungen
- B. Standesrechtliche Regelungen
- § 2 Approbationsvorbehalt/Arztvorbehalt
- A. Deutsches Approbationserfordernis
- I. Grundlagen
- II. Sachlicher Anwendungsbereich des Approbationserfordernisses
- 1. Begriff der Heilkunde
- 2. Subjektive Eindruckstheorie des BGH
- 3. Auffassung des BVerfG/BVerwG
- 4. Auseinandersetzung mit den dargestellten Meinungen
- a) Probleme der Eindruckstheorie
- b) Restriktives Verständnis des Heilkundebegriffs
- 5. Anwendung auf die Telemedizin
- a) Merkmal der medizinischen Fachkenntnisse
- b) Merkmal einer immanenten nennenswerten Gesundheitsgefahr
- aa) Teleassistenz
- bb) Telepräsenz
- cc) Teleexpertise
- dd) Telekonsil
- 6. Zwischenergebnis
- III. Räumlicher Anwendungsbereich der BÄO
- B. Rechtsvergleichender Blick
- I. Ärztliche Berufserlaubnis im französischen Sachrecht
- II. Ärztliche Berufserlaubnis im US-amerikanischen Sachrecht
- III. Europäische Perspektive
- § 3 Telemedizin und das Fernbehandlungsverbot
- A. Fernbehandlungsverbot
- I. Öffentlich-rechtliches Fernbehandlungsverbot
- 1. Regelungen der MBO-Ä
- 2. Regelungen des BMV-Ä
- 3. Regelungen der RÖV
- II. Privatrechtliches Fernbehandlungsverbot
- B. Zwischenergebnis
- C. Sinn und Zweck des Fernbehandlungsverbots und des Grundsatzes der persönlichen Leistungserbringung
- D. Schlussfolgerungen für die Typen der Telemedizin
- I. Telekonsil
- II. Teleexpertise
- III. Telepräsenz
- IV. Teleassistenz
- § 4 Telemedizin und Datenschutz
- A. Vertraulichkeit von Patientendaten
- B. Vertraulichkeit von Patientendaten aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht
- I. Voraussetzungen für die Vereinbarkeit eines Datenaustauschs mit der ärztlichen Schweigepflicht
- 1. Telemediziner zählt nicht zum "Kreis der Wissenden"
- 2. Einwilligung des Patienten in die Geheimnisoffenbarung
- 3. Mutmaßliche Einwilligung des Patienten in die Geheimnisoffenbarung
- II. Zwischenergebnis
- C. Sicherstellung der Vertraulichkeit von Patientendaten aufgrund spezieller Datenschutzbestimmungen
- I. Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung und -übermittlung
- 1. Einwilligung des Patienten in die Datenverarbeitung
- 2. Gesetzliche Grundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Patientendaten
- a) Erhebung von Patientendaten
- b) Verarbeitung und Nutzung von Patientendaten
- II. Datensicherheit im Rahmen der Telemedizin
- 1. Prinzip der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung
- 2. Maßnahmen zur Wahrung der Datensicherheit
- III. Besondere Vorgaben für grenzüberschreitende Datenübermittlung
- 1. Datenübermittlung innerhalb der EU
- 2. Datenübermittlung an Stellen in Drittstaaten
- a) Regelung des § 4b Abs. 2 S. 2 BDSG
- b) Ausnahme nach § 4c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BDSG
- c) Ausnahme nach § 4c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BDSG
- d) Ausnahme nach § 4c Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BDSG
- e) Ausnahme nach § 4c Abs. 1 S. 1 Nr. 5 BDSG
- f) Schaffung eines angemessenen Datenschutzniveaus
- D. Ergebnis
- Kapitel 3: Vergütungs- und Haftungsfragen im deutschen Sachrecht unter rechtsvergleichender Würdigung einzelner Aspekte im angloamerikanischen Rechtskreis
- § 1 Rechtliche Beziehungen im Rahmen der Telemedizin
- A. Rechtliche Beziehungen im Rahmen einer ambulanten Behandlung
- I. Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt
- 1. Vertragsbeziehung zwischen Primärarzt und Patient
- 2. Vertragsbeziehung zwischen Patient und Telemediziner
- a) Direkter Kontakt zwischen Patient und Telemediziner
- b) Kein direkter Kontakt zwischen Patient und Telemediziner
- II. Behandlung in einer Krankenhausambulanz
- 1. Vertragsbeziehung zwischen Primärarzt und Patient
- 2. Vertragsbeziehung zwischen Telemediziner und Patient
- B. Rechtliche Beziehung im Rahmen stationärer Behandlungen
- I. Rechtsbeziehung zwischen Patient und Krankenhausträger beziehungsweise zwischen Patient und Krankenhausarzt
- 1. Totaler Krankenhausaufnahmevertrag
- 2. Gespaltener Krankenhausaufnahmevertrag
- 3. Totaler Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag
- II. Rechtsbeziehungen zwischen Patient und Telemediziner
- 1. Vertragsbeziehungen im Rahmen eines totalen Krankenhausaufnahmevertrags
- 2. Vertragsbeziehungen im Rahmen eines gespaltenen Krankenhausaufnahmevertrags
- 3. Vertragsbeziehungen im Rahmen eines Krankenhausaufnahmevertrags mit Wahlleistungsabrede/Arztzusatzvertrag
- C. Geschäftsführung ohne Auftrag
- § 2 Vergütungsfragen
- A. Vergütungsregelungen im ambulanten Bereich
- I. Abrechnung gegenüber Selbstzahlern beziehungsweise Privatpatienten
- 1. Zulässigkeit der Unterschreitung des Einfachsatzes der GOÄ aus gebührenrechtlicher Sicht
- a) Wortlaut des § 2 Abs. 1 S. 1 GOÄ
- b) Sinn und Zweck der Gebührenregelung
- c) Verfassungskonformes Verständnis der Gebührenregelung
- 2. Grenze der Zulässigkeit aufgrund des Wettbewerbsrechts
- II. Abrechnung gegenüber gesetzlich Versicherten
- B. Vergütungsregelungen im stationären Bereich
- I. Abrechnung gegenüber Selbstzahlern beziehungsweise Privatpatienten
- 1. Grundlagen
- 2. Vergütungskonstellationen bei telemedizinische Behandlungen
- II. Abrechnung gegenüber gesetzlich Versicherten
- C. Vergütungsregelungen im Bereich der telemedizinischen Nothilfe
- I. Vergütung nach deutschem Sachrecht
- II. Vergütung im angloamerikanischen Rechtskreis
- 1. Situation in England
- 2. Situation in den USA
- 3. Zusammenfassung der Rechtslage im common law
- § 3 Haftungsfragen der Telemedizin
- A. Grundzüge der deutschen Arzt- und Krankenhaushaftung
- I. Haftung für eigenes Verschulden
- 1. Vertragliche Haftung - Haftung aus einer "Sonderverbindung"
- a) Behandlungsfehler
- b) Aufklärungsfehler
- 2. Deliktische Haftung
- a) Behandlungs- und Aufklärungsfehler
- b) Aufklärungspflichtverletzung als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- aa) Historische Entwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Gestalt des Selbstbestimmungsrechts
- bb) Anwendung auf die ärztliche Aufklärungspflichtverletzung
- (1) Folgen einer Betonung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- (2) Probleme aus einer übermäßigen Betonung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- (3) Folgen für die Behandlung allgemeiner Persönlichkeitsverletzungen
- (4) Folgen für die Behandlung von Aufklärungspflichtverletzungen als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- II. Einstandspflicht für das Fehlverhalten Dritter und der sogenannte Vertrauensgrundsatz
- 1. Haftung für den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
- a) Haftung für den Erfüllungsgehilfen
- b) Haftung für den Verrichtungsgehilfen
- 2. Vertrauensgrundsatz
- a) Grundlagen
- b) Verdeutlichung an einem Beispielsfall
- B. Probleme bei der Haftungsverteilung im Rahmen der Telemedizin
- I. Haftung des Primärbehandlers und des Telemediziners für eigenes Verschulden
- II. Haftung des Primärbehandlers und des Telemediziners für fremdes Verschulden
- III. Haftungsverteilung bei Einschaltung eines Telemediziners im Rahmen stationärer Behandlungen
- C. Keine eigenständige Bedeutung der vertraglichen Haftung des Arztes im Vergleich zu dessen deliktischer Einstandspflicht
- D. Arzthaftung als ius cogens
- E. Haftung des Primärarztes und des Telemediziners aufgrund eines Verstoßes gegen die Vertraulichkeit von Patientendaten
- I. § 7 BDSG, Art. 23 DSRL
- II. §§ 280 ff. BGB
- III. § 823 Abs. 1 BGB
- IV. § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 203 StGB
- F. Rechtsvergleichender Blick in den angloamerikanischen Rechtskreis
- I. Medical Malpractice in den USA
- 1. Arzt-Patienten-Beziehung im Rahmen der Telemedizin
- a) Treffen zwischen Patient und Telearzt
- b) Untersuchung des Patienten durch den Telearzt
- c) Einblick des Telearztes in die Krankenakte des Patienten
- d) Kenntnis des Telemediziners vom Namen des Patienten
- e) Entgeltliches oder unentgeltliches Tätigwerden des Telemediziners
- f) Schlussfolgerung für das Vorhandensein einer Telearzt- Patienten-Beziehung
- 2. Sorgfaltsstandard im Bereich der Telemedizin
- II. Medical Malpractice in England
- III. Keine eigenständige Bedeutung der vertraglichen Haftung des Arztes gegenüber dessen deliktischer Einstandspflicht
- Kapitel 4: Kollisionsrechtliche Fragestellungen bei grenzüberschreitenden Telemedizinanwendungen
- § 1 Quellen des Kollisionsrechts
- A. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB
- B. Europäisches Schuldvertragsübereinkommen (EVÜ)
- C. Rom I-Verordnung
- D. Rom II-Verordnung
- E. Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie
- I. Anwendungsbereich des TMG beziehungsweise der ECRL
- 1. Merkmal der Telemedien bzw. der Dienste der Informationsgesellschaft
- a) Telemedizinanwendungen als Nutzung von Telemediendiensten
- b) Telemedizinanwendungen auf Internetplattformen
- aa) Aussage und Reichweite des Art. 8 Abs. 1 ECRL
- bb) Online-Absatz von Dienstleistungen ist kein Dienst der Informationsgesellschaft
- cc) Begrenzung aufgrund des Merkmals der "Geschäftsmäßigkeit"
- (1) Merkmal der "Geschäftsmäßigkeit"
- (2) Anwendung auf die Telemedizin
- dd) Begrenzung durch das Merkmal des "koordinierten Bereichs"
- (1) Merkmal des "koordinierten Bereichs"
- (2) Anwendung auf die Telemedizin
- ee) Begrenzung aufgrund eines Vergleichs mit den Regelungen der Rom II-Verordnung
- ff) Herkunftslandprinzip der ECRL und die europäische Dienstleistungsfreiheit
- gg) Begrenzung hinsichtlich Verbraucherverträgen
- II. Schlussfolgerung für telemedizinische Anwendungen
- § 2 Qualifikation der auftretenden Rechtsfragen
- A. Bislang herrschende Qualifikationsmethode und deren Folgen
- B. Qualifikationsmethode unter Geltung von Rom I und Rom II und deren Folgen
- I. Verdeutlichung anhand des sogenannten Bündelungsmodells
- II. Durchführbarkeit einer funktionalen Qualifikation trotz des gemeineuropäischen Kontexts
- III. Folgen der autonomen, funktionalen Qualifikation für die Behandlung von Anspruchskonkurrenzen im internationalen Privatrecht
- C. Qualifikation der Telearzthaftung
- I. Grenze zwischen Vertrag und Delikt im EU-Kollisionsrecht
- 1. Unterscheidung zwischen Vertrag und Delikt durch den EuGH und deren Grundlagen
- 2. Rückschlüsse aus der Funktion von Vertrag und Delikt auf der Ebene des Sachrechts
- a) Vertrag als Mittel des Güteraustauschs
- b) Ökonomischer Vertragsbegriff
- c) Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Vertragskonzeptionen
- 3. Funktionaler kollisionsrechtlicher Vertragsbegriff
- a) Funktionaler Vergleich von Rom I und II im Allgemeinen
- b) Verifizierung durch funktionale Betrachtung des Statuts der culpa in contrahendo
- 4. Zwischenergebnis
- II. Argumente für eine vertragliche Qualifikation der Telearzthaftung
- III. Deliktische Qualifikation der Telearzthaftung wegen Verletzung der körperlichen oder gesundheitlichen Integrität des Patienten
- 1. Schutz des Integritätsinteresses
- a) Deliktischer Ursprung der vertraglichen Pflicht zur Behandlung lege artis
- b) Folgen für die vertragliche Haftung des Telemediziners
- c) Argumente aus der Systematik der §§ 280 ff. BGB
- 2. Abgrenzung von Vertrag und Delikt anhand des funktionalen Vertragsbegriffs
- 3. Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung des EuGH und des BGH
- 4. Vereinbarkeit mit der Existenz der Ausweichklausel des Art. 4 Abs. 3 S. 2 Rom II
- 5. Zusammenfassung
- IV. Vertraglich zu qualifizierende Schadensersatzansprüche des Patienten gegen den Telemediziner
- D. Qualifikation des Vergütungsanspruchs des Telemediziners
- E. Qualifikation der Primäransprüche des Patienten
- § 3 Vertragsstatut
- A. Subjektive Anknüpfung
- I. Ausdrückliche Rechtswahl
- II. Stillschweigende Rechtswahl
- III. Grenzen der Parteiautonomie aufgrund von Art. 3 Abs. 3 Rom I
- 1. Rechtswahlgrenze im Verhältnis zwischen Patient und Telemediziner
- 2. Rechtswahlgrenze im Verhältnis zwischen Patient und Primärarzt
- IV. Grenzen der Parteiautonomie aufgrund von Art. 6 Abs. 2 S. 2 Rom I
- 1. Anwendungsbereich des Art. 6 Rom I
- a) Persönlicher Anwendungsbereich
- aa) Patient als Verbraucher
- bb) Telemediziner als Unternehmer
- b) Sachlicher Anwendungsbereich
- aa) Auslegung der "ausschließlichen Erbringung" in Art. 6 Abs. 4 lit. a Rom I
- (1) Virtuelle Reise des Patienten
- (2) Anwendung des Art. 6 Abs. 4 lit. a Rom I in Fällen, in denen der Patient im Verbraucherstaat verweilt
- bb) Schlussfolgerung für den Anwendungsbereich des Art. 6 Abs. 4 lit. a Rom I im Rahmen von Telemedizinverträgen
- c) Situativer Anwendungsbereich von Art. 6 Rom I
- aa) "Ausübung" der beruflich-gewerblichen Telemedizintätigkeit im Verbraucherstaat
- bb) "Ausrichtung" der Telemedizintätigkeit auf den Verbraucherstaat
- (1) Auffassung der Kommission und Entstehungsgeschichte des Kriteriums "Ausrichten"
- (2) Weite Auffassung des Ausrichtungsbegriffs
- (3) Enge Auffassung des Ausrichtungsbegriffs
- (4) Rechtsvergleichender Blick in das US-Zuständigkeitsrecht
- a) Due process-Klausel des 5. bzw. 14. Verfassungszusatzes
- ß) Einzelfallprüfung
- ?) "Purposeful availment" als erster Prüfungsschritt
- (5) Stellungnahme
- a) Kritik an der Auffassung der Kommission und der weiten Auffassung
- ß) Wertende Unterscheidung zwischen aktivem und passivem Telemediziner
- (6) Sonderprobleme bei der Anwendung von Art. 6 Abs. 1 lit. b Rom I im Rahmen von Telemedizinanwendungen
- a) Möglichkeit einer "Ausrichtung" trotz ärztlichen Werbeverbots
- ß) Kriterien zur Feststellung einer "Ausrichtung"
- 2. Rechtsfolgen des Art. 6 Rom I
- B. Objektive Anknüpfung
- I. Neuregelung des Art. 4 Rom I
- II. Anknüpfung grenzüberschreitender Telemedizinverträge
- 1. Behandlungsort ist nicht (Zweig-)Niederlassung des Telemediziners
- 2. Regelanknüpfung nach Art. 4 Abs. 1 lit. b Rom I
- a) Rechtfertigung der Regelanknüpfung durch die Lehre von der charakteristischen Leistung
- aa) Soziologische Erwägungen
- bb) Neuere Rechtfertigungsversuche
- (1) Recht der juristisch komplexeren Leistung
- (2) Recht der stärker betroffenen Partei
- (3) Rechtfertigung aufgrund des Uniformitätsgedankens .
- b) Stellungnahme
- III. Ausweichklausel des Art 4 Abs. 3 Rom I
- 1. Ausweichklausel im internationalen (Tele-)Arztrecht
- a) Ausweichklausel im Rahmen des internationalen Arztrechts
- b) Ausweichklausel im Rahmen grenzüberschreitender Telemedizinverträge
- 2. Kritik an den Meinungen und Erarbeitung eines eigenen Lösungsvorschlags
- a) Keine zwingende Anknüpfung an den Niederlassungsort des Telemediziners
- aa) Kollisionsrechtliche Ungleichbehandlung als Folge
- bb) Verkehrung von Ursache und Wirkung
- cc) Keine ausschließliche Erbringung der telemedizinischen Leistung im Niederlassungsstaat des Telemediziners
- dd) Zusammenfassung
- b) Auseinandersetzung mit den vertretenen Auffassungen
- aa) Keine Anknüpfung an den Behandlungsort
- (1) Zulassung als ungeeignetes Differenzierungsmerkmal
- (2) Argumente gegen eine Abweichung von der Regelanknüpfung
- a.) Trägheitsprinzip des Kollisionsrechts
- ß.) Korrektur des Vertragsstatuts als Folge einer fehlerhaften kollisionsrechtlichen Qualifikation der Telearzthaftung
- ?.) Unbeachtlichkeit der Erwartungen von Patient und Telemediziner
- (3) Schlussfolgerung
- bb) Keine akzessorische Anknüpfung an das für den Vertrag zwischen Patient und Primärbehandler geltende Vertragsstatut
- (1) Kein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Behandlungsvertrag und Telemedizinvertrag
- (2) Parteienidentität zum Hauptvertrag
- IV. Besonderheiten bei Verbraucherverträgen aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Rom I
- C. Reichweite des Vertragsstatuts
- D. Keine kollisionrechtliche "Sonderbehandlung" von ärztlichen Gebührenregelungen
- I. Rechtsnatur der Gebührenregelungen der GOÄ
- II. Begriff, Funktion und Voraussetzungen von Eingriffsnormen
- 1. Herrschender Ansatz zur Bestimmung von Eingriffsnormen
- 2. Kritik an dem herrschenden Verständnis von sogenannten Eingriffsnormen
- a) Erfordernis einer Einordnung in eines von zwei voneinander getrennten und unterschiedlich arbeitenden Kollisionsrechtssystemen
- b) Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Interessen als ungeeignetes Leerkriterium
- c) Verdeutlichung anhand der Gebührenregelungen der GOÄ
- aa) Patientenschützende Funktion
- bb) Marktregulierende Funktion
- d) Schlussfolgerung
- 3. Alternatives Verständnis der Funktionsweise sogenannter Eingriffsnormen
- a) Kritik an der Methodik der herrschenden Meinung
- b) Schlussfolgerungen für die Funktion des Art. 9 Rom I
- c) Vorteile der hier vertretenen Auffassung
- 4. Kollisionsrechtliche Interessenlage im Rahmen der Regelungen der GOÄ
- a) Kollisionsrechtliche Interessen des einzelnen Patienten
- b) Kollisionsrechtliche Interessen der Patientenschaft beziehungsweise der Allgemeinheit
- c) Kollisionsrechtliche Interessen der jeweiligen Solidargemeinschaft
- aa) Vergleich mit der gesetzlichen Regelung für gesetzlich Versicherte
- bb) Vergleich mit der EU-Regelung
- (1) Kostentragung bei ambulanten Behandlungen
- (2) Kostentragung bei Krankenhaus- und Spezialbehandlungen
- (3) Umfang der Kostentragungspflicht, Art. 7 Abs. 4 PatientenRL
- cc) Wertungsübertragung
- d) Keine kollisionsrechtliche Sonderbehandlung aufgrund der kollisionsrechtlichen Interessen von Mitwettbewerbern
- 5. Zwischenergebnis
- 6. Vereinbarkeit mit Art. 4 Abs. 4 S. 1 PatientenRL
- a) Problemlage
- b) Art. 4 Abs. 4 S. 1 PatientenRL gilt nur im Rahmen von Präsenzbehandlungen
- c) Art. 4 Abs. 4 S. 1 PatientenRL hat keinen kollisionsrechtlichen Gehalt
- 7. Ergebnis
- § 4 Deliktsstatut
- A. Kollisionsrecht nach Rom II
- I. Rechtswahl nach Art. 14 Rom II
- 1. Voraussetzungen einer wirksamen Rechtswahl nach Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses
- 2. Voraussetzungen einer wirksamen Rechtswahl vor Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses
- 3. Schranken der Rechtswahl
- II. Objektive Anknüpfung
- 1. Grundregel des Art. 4 Abs. 1 Rom II
- 2. Regelung des Art. 4 Abs. 2 Rom II
- 3. Regelung des Art. 4 Abs. 3 Rom II
- a) Vertragsakzessorische Anknüpfung des Deliktsstatuts an den bestehenden Telemedizinvertrag
- b) Konsequenzen einer vertragsakzessorischen Anknüpfung
- c) Versuche zur Rechtfertigung dieser Konsequenzen
- d) Auseinandersetzung mit den Rechtfertigungsversuchen
- aa) Fehlerhafte Grundannahme aufgrund einer Qualifikation nach der lex fori
- bb) Rechtsunsicherheiten als Folge
- cc) Drohende Wertungswidersprüche
- dd) Keine Rechtfertigung durch die Parteiinteressen und die Parteierwartungen
- ee) Verhältnis zwischen akzessorischer Anknüpfung und Rechtswahl
- (1) Argumente für die durch die vertragsakzessorische Anknüpfung ermöglichte Umgehungsmöglichkeit des Art. 14 Abs. 1 lit. b) Rom II
- (2) Argumente gegen die durch die vertragsakzessorische Anknüpfung ermöglichte Umgehungsmöglichkeit des Art. 14 Abs. 1 lit. b Rom II
- ff) Prinzip der ultima ratio
- e) Schlussfolgerungen für die Anwendung des Art. 4 Abs. 3 Rom II
- f) Vorteile der hier vertretenen Sichtweise
- g) Keine vertragsakzessorische Anknüpfung an den Vertrag zwischen Telemediziner und Primärarzt oder den Behandlungsvertrag zwischen Patient und Primärarzt
- III. Geltungsbereich des Deliktsstatuts
- 1. Allgemeiner Anwendungsbereichs, Art. 15 Rom II
- 2. Sonderfall Verhaltensnormen, Art. 17 Rom II
- B. Kollisionsrecht der Persönlichkeitsverletzungen
- I. Kollisionsrechtliche Behandlung des § 7 BDSG
- II. Kollisionsrechtliche Behandlung von Ansprüchen wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach dem EGBGB
- 1. Rechtswahl nach Art. 42 EGBGB
- 2. Objektive Anknüpfung
- a) Grundregel des Art. 40 Abs. 1 S. 1 EGBGB
- aa) Rechtswidrige Datenverarbeitung durch den Telemediziner
- bb) Rechtswidrige Datenverarbeitung durch den Primärarzt
- b) Bestimmungsrecht nach Art. 40 Abs. 1 S. 2 EGBGB bei Distanzdelikten
- c) Sonderregel des Art. 40 Abs. 2 EGBGB
- d) Ausweichklausel des Art. 41 EGBGB
- aa) Vertragsakzessorische Anknüpfung im Verhältnis zwischen Patient und Telemediziner
- bb) Vertragsakzessorische Anknüpfung im Verhältnis zwischen Patient und Primärarzt
- 3. Rück- und Weiterverweisung
- aa) Fallgruppen des Art. 4 Abs. 1 S. 1 EGBGB
- bb) Fallgruppe des Art. 4 Abs. 2 EGBGB
- § 5 Approbationsstatut
- A. Anwendungsbereich öffentlich-rechtlicher Regelungen und der Territorialgrundsatz
- B. Kollisionsrechtliche Behandlung des Approbationserfordernisses
- I. Beschränkung des Anwendungsbereichs des Approbationsvorbehalts auf den Handlungsort
- II. Beschränkung des Anwendungsbereichs des Approbationsvorbehalts auf Ärzte mit Niederlassung oder Zweigniederlassung in Deutschland
- III. Beschränkung des Anwendungsbereichs des Approbationsvorbehalts auf Heilbehandlungen, bei denen sich der Patient im Zeitpunkt der Heilbehandlung physisch in Deutschland befindet
- IV. Auseinandersetzung mit den verschiedenen Lösungsansätzen
- 1. Kollisionsrechtliche Interessenlage
- a) Interessen des Patienten
- b) Interessen des Telemediziners
- c) Interessen der Allgemeinheit
- d) Interessen der deutschen Ärzteschaft
- e) Interessen des Primärarztes
- 2. Herausarbeitung der Element-Kollisionsnorm des Approbationserfordernisses
- a) Beschränkung des Approbationsvorbehalts auf den Handlungsort in Deutschland
- b) Beschränkung des Approbationsvorbehalts auf den Telearzt mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland
- c) Beschränkung des Approbationsvorbehalts auf Heilbehandlungen, bei denen sich der Patient physisch in Deutschland befindet
- 3. Allseitiger Ausbau - das Approbationsstatut
- V. Vereinbarkeit der Elementkollisionsnorm mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit
- 1. Europäische Dienstleistungsfreiheit
- 2. Entfallen des Approbationserfordernisses aufgrund § 10b BÄO beziehungsweise Art. 6 lit. a Richtlinie 2005/36/EG
- 3. Kein Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit
- VI. Ergebnis
- § 6 Wettbewerbsstatut
- A. Untersuchungsgegenstand
- B. Kollisionsrechtliche Behandlung von außervertraglichen Schuldverhältnissen aus unlauterem Wettbewerb
- I. Regelung des Art. 6 Rom II
- II. Anwendung auf die Telemedizin
- § 7 Vollmachts-/Vertretungsstatut
- A. Meinungsstand zur kollisionsrechtlichen Behandlung der Vollmacht
- B. Rechtsbeziehungen bei Vertretergeschäften im Rahmen von Telemedizinverträgen
- C. Kollisionsrechtliche Interessen der Beteiligten
- D. Unselbstständige Anknüpfung
- I. Akzessorische Anknüpfung an das Statut des Innenverhältnisses
- II. Akzessorische Anknüpfung an das Statut des Hauptgeschäftes
- 1. Vorteile der hauptgeschäftsakzessorischen Anknüpfung der Vollmacht
- 2. Nachteile der hauptgeschäftsakzessorischen Anknüpfung der Vollmacht
- E. Selbstständige Anknüpfung der Vollmacht
- I. Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Vertreters
- 1. Argumente für die Anknüpfung am beruflichen Niederlassungsort in Fällen kaufmännischer Vertretung
- 2. Primärarzt als Gelegenheitsvertreter
- II. Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Patienten
- 1. Argumente für eine Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Patienten
- 2. Argumente gegen eine Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Patienten
- III. Anknüpfung an den Gebrauchsort der Vollmacht
- 1. Argumente für eine Anknüpfung an den Gebrauchsort der Vollmacht
- 2. Lokalisierung des Gebrauchsortes bei Distanzgeschäften
- a) Ausgangslage nach der bislang herrschenden Meinung
- b) Alternativer Lösungsvorschlag
- c) Auseinandersetzung mit den Argumenten der herrschenden Meinung und Untersuchung des alternativen Lösungsvorschlags
- aa) Kollisionrechtliche Interessenlage im Rahmen des Art. 13 Rom I
- bb) Übertragung der Erkenntnisse auf die Lokalisierung des Gebrauchsortes der Vollmacht bei Distanzgeschäften
- cc) Unzulässigkeit der Wertungsübertragung aufgrund einer divergierenden kollisionsrechtlichen Grundentscheidung
- (1) Verdrängung der kollisionsrechtlichen Interessen des Patienten bei Distanzgeschäften
- (2) Verdrängung der kollisionsrechtlichen Interessen des Primärarztes bei Distanzgeschäften
- (3) Korrektur der Anknüpfung bei Kenntnis beziehungsweise fahrlässiger Unkenntnis des Telemediziners vom Auslandsbezug der Vollmacht
- F. Reichweite des Vollmachtsstatuts
- § 8 Statut der Geschäftsführung ohne Auftrag
- A. Geltungsbereich des Statuts der Geschäftsführung ohne Auftrag
- B. Subjektive Anknüpfung
- C. Objektive Anknüpfung
- I. Anknüpfungssystem des Art. 11 Rom II
- II. Bestimmung des Statuts der Geschäftsführung ohne Auftrag bei telemedizinischen Anwendungen
- 1. Vertragsakzessorische Anknüpfung
- 2. Deliktsakzessorische Anknüpfung
- 3. Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt
- 4. Anknüpfung nach Art. 11 Abs. 3 Rom II in den verbleibenden Fällen
- a) Anknüpfung an den Erfolgsort
- b) Anknüpfung an den Handlungsort
- aa) "Belohnung" des altruistisch handelnden Telemediziners auf kollisionsrechtlicher Ebene durch Anknüpfung an den Handlungsort
- (1) Deutsches Verständnis der Geschäftsführung ohne Auftrag
- (2) Verständnis der Geschäftsführung ohne Auftrag im angloamerikanischen Recht
- (3) Schlussfolgerung für die kollisionsrechtliche Behandlung der Geschäftsführung ohne Auftrag
- bb) Wahrung des funktionalen Zusammenhangs zwischen Hilfeleistungsverpflichtung und Entschädigung
- cc) Vergleichbarkeit mit der hinter dem hypothetischen Vertragsstatut stehenden kollisionsrechtlichen Interessenlage
- c) Keine drohenden Wertungswidersprüche
- D. Zusammenfassung
- Kapitel 5: Internationale Zuständigkeit bei Telemedizinanwendungen
- § 1 Grundlagen des internationalen Zuständigkeitsrechts
- A. Quellen des internationalen Zuständigkeitsrechts
- I. EuGVO
- II. ZPO
- B. Anwendungsbereich der EuGVO
- I. Sachlicher Anwendungsbereich nach Art. 1 EuGVO
- II. Räumlich-persönlicher Anwendungsbereich der EuGVO
- § 2 Einzelne Gerichtsstände
- A. Allgemeiner Gerichtsstand
- I. Art. 2 Abs. 1 EuGVO
- 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Bestehen des Wohnsitzes in einem Mitgliedstaat
- a) Zuständigkeitsvoraussetzungen liegen im Zeitpunkt der Entscheidung vor
- b) Zuständigkeitsvoraussetzungen liegen im Zeitpunkt der Entscheidung nicht vor, bestanden aber im Zeitpunkt der Klageeinreichung
- 2. Örtliche Zuständigkeit
- II. §§ 12, 13 ZPO
- B. Besondere Gerichtsstände
- I. Sondergerichtsstand des vertraglichen Erfüllungsortes
- 1. Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach Art. 5 Nr. 1 EuGVO
- a) Abgrenzung zum Gerichtsstand der unerlaubten Handlung
- aa) Qualifikation der Vergütungsansprüche des Telearztes und Leistungsansprüche des Patienten
- bb) Qualifikation der Telearzthaftung wegen Körper- oder Gesundheitsschädigung
- b) Konkretisierung des Erfüllungsortes für Telemedizinverträge
- aa) Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVO
- bb) Vertragliche Vereinbarung
- 2. Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach § 29 ZPO
- a) Qualifikation der Sammelbegriffe der ZPO
- aa) Herrschende Qualifikationsmethode und deren Folgen
- bb) Funktionale autonome Qualifikation
- (1) Historische Überlegungen
- (2) Widersprüche bei einer Qualifikation anhand der materiellen lex fori
- (3) Verdeutlichung anhand der Rechtsfigur der culpa in contrahendo
- (4) Deliktische Fallgruppen der positiven Vertragsverletzung
- (5) Konstruktion einer Zuständigkeit kraft Sachzusammenhangs
- (6) Abschließende Stellungnahme und Ergebnis
- b) Lokalisierung des Erfüllungsortes
- II. Sondergerichtsstand der unerlaubten Handlung
- 1. Gerichtsstand nach Art. 5 Nr. 3 EuGVO
- 2. Gerichtsstand nach § 32 ZPO
- III. Sondergerichtsstand für Verbrauchersachen, Art. 15-17 EuGVO
- 1. Anwendungsvoraussetzungen
- a) Persönlicher Anwendungsbereich
- b) Sachlicher Anwendungsbereich
- c) Situativer Anwendungsbereich
- 2. Rechtsfolgen des Art. 16 in Verbindung mit Art. 15 EuGVO
- 3. Rechtsfolgen des Art. 17 EuGVO
- IV. Sondergerichtstand des Vermögens nach § 23 ZPO
- 1. Sinn und Zweck des Vermögensgerichtsstandes
- 2. Voraussetzungen für die Eröffnung des Vermögensgerichtsstandes
- a) Vermögen in Deutschland
- b) Kriterium des hinreichenden Inlandsbezugs
- 3. Anwendung auf die internationale Zuständigkeit bei Klagen aus grenzüberschreitenden Telemedizinverträgen
- V. Gerichtliche Prüfungspflicht
- 1. Lehre von den doppelrelevanten Tatsachen
- 2. Argumente gegen die Lehre von den doppelrelevanten Tatsachen
- a) Prozessökonomie
- b) Beklagter bedarf keines Schutzes
- c) Doppelrelevanz ist nicht feststellbar
- d) Begriffsidentität in Zulässigkeit und Begründetheit ist nicht zwingend
- e) Zusammenfassung
- 3. Anforderungen an den Klägervortrag zur Eröffnung einer Zuständigkeit
- VI. Sachzusammenhang als Zuständigkeitsgrund
- 1. Situation nach hier vertretener Auffassung
- 2. Situation nach herrschender Auffassung im Rahmen der ZPO
- a) Streitstand
- aa) Meinungsstand im Rahmen des Anwendungsbereichs der EuGVO
- bb) Meinungsstand im Anwendungsbereich der ZPO
- b) Konstruktion einer Zuständigkeit kraft Sachzusammenhangs als Folge einer Qualifikation nach der materiellen lex fori
- aa) Prozessökonomie
- bb) Dogmatischer Bruch mit dem prozessualen Streitgegenstandsbegriff der ZPO
- cc) Argumente aus § 17 Abs. 2 S. 1 GVG
- dd) Besonderheiten bei internationalen Rechtsstreitigkeiten
- c) Stellungnahme
- VII. Zusammenfassung der Ergebnisse zur internationalen Zuständigkeit
- 1. Im Anwendungsbereich der EuGVO
- 2. Im Anwendungsbereich der ZPO
- Kapitel 6: Abschließende Betrachtung
- § 1 Wesentliche Ergebnisse
- § 2 Neue Herausforderungen
- Literaturverzeichnis
- Verzeichnis der Fest- und Gedächtnisschriften
- Sachverzeichnis
Dateiformat: PDF
Kopierschutz: Adobe-DRM (Digital Rights Management)
Systemvoraussetzungen:
- Computer (Windows; MacOS X; Linux): Installieren Sie bereits vor dem Download die kostenlose Software Adobe Digital Editions (siehe E-Book Hilfe).
- Tablet/Smartphone (Android; iOS): Installieren Sie bereits vor dem Download die kostenlose App Adobe Digital Editions oder die App PocketBook (siehe E-Book Hilfe).
- E-Book-Reader: Bookeen, Kobo, Pocketbook, Sony, Tolino u.v.a.m. (nicht Kindle)
Das Dateiformat PDF zeigt auf jeder Hardware eine Buchseite stets identisch an. Daher ist eine PDF auch für ein komplexes Layout geeignet, wie es bei Lehr- und Fachbüchern verwendet wird (Bilder, Tabellen, Spalten, Fußnoten). Bei kleinen Displays von E-Readern oder Smartphones sind PDF leider eher nervig, weil zu viel Scrollen notwendig ist.
Mit Adobe-DRM wird hier ein „harter” Kopierschutz verwendet. Wenn die notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen, können Sie das E-Book leider nicht öffnen. Daher müssen Sie bereits vor dem Download Ihre Lese-Hardware vorbereiten.
Bitte beachten Sie: Wir empfehlen Ihnen unbedingt nach Installation der Lese-Software diese mit Ihrer persönlichen Adobe-ID zu autorisieren!
Weitere Informationen finden Sie in unserer E-Book Hilfe.