Wie viel Einheit, wie viel Vielfalt braucht bzw. verträgt das europäische Datenschutzrecht? Dieser seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung mit neuer Vehemenz und Dringlichkeit diskutierten Frage nimmt sich Raoul-Darius Veit an und entwickelt einen funktionalen Ansatz. Er zeigt auf, welche spezifischen Anforderungen der Datenschutz an seine effektive und zugleich praktikable rechtliche Gestaltung stellt - sowohl im vertikalen Verhältnis der EU-Mitgliedstaaten als auch im horizontalen Verhältnis zu anderen Rechtsmaterien. Darauf aufbauend erarbeitet er funktionale Kategorien für die sog. "Öffnungsklauseln" zu Gunsten der Mitgliedstaaten. Die von ihm angebotene Perspektive ist auch in der rechtspraktischen, institutionellen Dimension, beispielsweise für die vertikale und horizontale Aufgabenverteilung zwischen Gerichten und Datenschutzbehörden anschlussfähig und weiterführend.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Dateigröße
Schlagworte
ISBN-13
978-3-16-161463-7 (9783161614637)
DOI
10.1628/978-3-16-161463-7
Schweitzer Klassifikation
Thema Klassifikation
Newbooks Subjects & Qualifier
DNB DDC Sachgruppen
BIC 2 Klassifikation
BISAC Klassifikation
Warengruppensystematik 2.0
Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und der Université de Strasbourg; 2016 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Informations- und Kommunikationsrecht, Gesundheitsrecht und Rechtstheorie der Universität Hamburg; 2021 Promotion; Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.
- Cover
- Titel
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- A. Kontextualisierung
- B. Zielsetzungen der Arbeit
- C. Gang der Untersuchung
- Teil 1: Das EU-Datenschutzrecht als eigenständige Materie im Spannungsverhältnis zwischen Einheit und Vielfalt
- A. Historische Rahmenbedingungen: Nationalstaatliche Divergenzen und erste transnationale Rechtsrahmen
- I. Die anfängliche Ungewissheit mit nationalstaatlicher Vielfalt als Konsequenz
- II. Erste überstaatliche Rechtsrahmen: Das Streben nach Einheit
- B. Einheit und Vielfalt in der Entwicklung des Sekundärrechts
- I. Die EG-Datenschutzrichtlinie als erster allgemeiner Rechtsrahmen
- 1. Der Entstehungshintergrund: Strukturelle Zwänge
- 2. Schutzinhalte, Regelungsmuster und Regelungsstruktur
- II. Sektorspezifische Ausdifferenzierung und Fragmentierung
- 1. Telekommunikationsrecht
- 2. Unionales Sicherheitsrecht
- III. Die Datenschutzreform auf Grundlage des Vertrags von Lissabon
- 1. Die Genese der Datenschutz-Grundverordnung zwischen Einheit und Vielfalt
- a) Der Kommissionsentwurf: Weitgehende Zentralisierung der Datenschutzpolitik in Brüssel
- b) Der Standpunkt des Europäischen Parlaments: Dezentralisierung und Konkretisierung
- c) Das Ratsdokument: Weitergehende Dezentralisierung durch Ausweitung mitgliedstaatlicher Spielräume
- d) Der Trilog und die Endfassung - zentral-dezentrale Regulierung des europäischen Datenschutzes
- 2. Novellierungen des sektorspezifischen Datenschutzrechts: Weiterhin ein fragmentiertes Bild?
- a) Unionales Sicherheitsrecht
- b) Datenschutz gegenüber EU-Organen
- c) Telekommunikationsrecht
- d) IT-Sicherheitsrecht
- e) Fazit
- C. Die Rolle des Primärrechts für das Spannungsverhältnis
- I. Die Gesetzgebungskompetenz der Europäischen Union für den Datenschutz
- 1. Die Kompetenz für den Datenschutz bis zum Vertrag von Lissabon
- 2. Art. 16 Abs. 2 AEUV: Eine unbeschränkte Kompetenz für den Bereich des Datenschutzes?
- a) Die Genese von Art. 16 Abs. 2 AEUV
- b) Inhalt, horizontale und vertikale Grenzen und überschießende Dynamik
- aa) Weitreichende Zuständigkeit für die Regelung des Datenschutzes in der EU
- bb) Begrenzte Kompetenz für die Regelung des Datenschutzes in den Mitgliedstaaten
- cc) Die Kompetenz für die Regelung des freien Datenverkehrs
- II. Datenschutz als Gegenstand europäischer Grundrechte
- 1. Das "Recht auf Schutz personenbezogener Daten" in Art 8 GRCh
- a) Schutzbedürfnisse und Schutzgut
- b) Multiple Schutzdimensionen
- c) Vertikale Grenzen
- 2. Art. 8 GRCh in Wechselwirkung mit anderen Gewährleistungen
- a) Schutzpositionen und materielle Maßstäbe aus anderen Grundrechtsgewährleistungen
- b) Ausgestaltung unter Berücksichtigung gegenläufiger Rechtspositionen und Interessen
- Teil 2: Die Herausforderungen der Regulierung des Datenschutzes auf Unionsebene
- A. Die Pfadabhängigkeiten des EU-Datenschutzrechts
- B. Der Regelungsgegenstand Datenschutz als Querschnittsmaterie
- I. Die Differenz von Daten und Informationen
- II. Wissen und Wissensgrundlagen
- III. Datenverarbeitungen und Informationsflüsse als Prozesse
- IV. Die Bedeutung von Netzen, Techniken, Infrastrukturen und der Handlungs- und Entscheidungsdimension
- V. Konsequenzen für die Regulierungsebene
- C. Flexibilitäts- und Vielfaltserfordernisse
- I. Horizontale Dimension: Interdependenzen von Datenschutzrecht mit den sachlichen Regelungsfeldern
- 1. Koordinierungs- und Differenzierungsbedarfe entsprechend den sachlichen Strukturen
- a) Koordinierungs- und Abstimmungsbedarf mit anderweitigen sachlichen und informations- und datenbezogenen Rechtsregimen
- b) Abstimmungsbedarf mit gegenläufigen Rechten und Interessen
- c) Koordinierungsbedarf angesichts der sachlichen (Norm-) Strukturen
- d) Der Bedarf einer lernfähigen Gestaltung des Rechts
- 2. Datenschutz in der Differenz zwischen öffentlichen und privaten Bereichen
- 3. Datenschutzrecht zwischen allgemeinen und bereichsspezifischen Vorgaben
- II. Vertikale Dimension: Die Interdependenzen im EU- Mehrebenensystem
- 1. Die Interdependenzen und das EU-Mitgliedstaaten- Kompetenzgefüge
- 2. Die Interdependenzen und die heterogenen Rechtskulturen der Mitgliedstaaten
- III. Fazit: Zentral-dezentrale Regelungsstruktur als Lösungsansatz
- Teil 3: Die Manifestation der Flexibilitäts- und Vielfaltserfordernisse in der DSGVO
- A. Regelungsmuster und Bausteine des EU-Datenschutzrechts in der DSGVO
- I. Regelungsmuster
- 1. Doppelte Finalität: Zwischen Datenschutz und freiem Datenverkehr
- 2. Breiter, sektorübergreifender Anwendungsbereich: Verarbeitung personenbezogener Daten
- 3. Umfassende rechtliche Determination der Datenverarbeitung
- II. Funktionale Analyse der Bausteine
- 1. Phasenregulierung
- a) Zweckbindung: Zweckfestlegung und Zweckkompatibilität
- b) Erforderlichkeit
- c) Phasenbezogene Regulierungselemente
- 2. System- und Technikgestaltung
- 3. Verantwortlichkeit und Selbstregulierung
- 4. Betroffenenrechte: Information, Partizipation und Einflussnahme
- 5. Datenschutz durch Institutionen
- 6. Rechtsschutz-, Haftungs- und Sanktionsmechanismen
- 7. Die Kontingenz der Koordination und Ausgestaltung der Bausteine
- B. Die Öffnungen in der Datenschutz-Grundverordnung
- I. "Öffnungsklauseln" als Partikularität der DSGVO?
- II. Die Öffnungen als Resultate der Handlungsform "Grundverordnung"?
- 1. Die Grundverordnung in der bisherigen Rechtssetzungspraxis
- 2. Die Datenschutz-Grundverordnung als Handlungsform sui generis?
- III. Systematisierung - Systematisierungsmöglichkeiten
- 1. Explizite und implizite Öffnungen
- 2. Funktionale Systematisierung
- a) Koordinierung und Ausgestaltung der Bausteine entsprechend sachbereichspezifischer Gegebenheiten und (Norm-)Strukturen
- aa) Art. 4 Nr. 7, 2. Halbsatz DSGVO
- bb) Art. 6 Abs. 2 und 3 DSGVO
- cc) Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO
- dd) Art. 23 Abs. 1 DSGVO
- b) Ermöglichung der Abstimmung mit gegenläufigen Rechten und Interessen, die im Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten liegen
- aa) Art. 23 Abs. 1 DSGVO
- bb) Art. 85 ff. DSGVO
- c) Koordinierung und Abstimmung mit anderen Rechtsregimen
- aa) Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b DSGVO
- bb) Art. 8 Abs. 1 UAbs. 2 und Abs. 3 DSGVO
- cc) Art. 85 Abs. 2 DSGVO
- d) Reflexion der Differenz von öffentlichem und privatem Bereich
- Teil 4: Das EU-Datenschutzrecht zwischen Einheit und Vielfalt in den institutionellen Strukturen
- A. Einheit und Vielfalt in der gerichtlichen Kontrolle des Datenschutzrechts
- I. Einsatzbereiche der Grundrechtsmaßstäbe in Öffnungskonstellationen
- 1. Die Reichweite der Unionsgrundrechte: Ausfüllungsrecht und seine Anwendung als Durchführung von Unionsrecht?
- 2. Gegenstandsadäquate Ausgestaltung konkurrierenden Grundrechtsschutzes
- a) Doppelgeltung in Öffnungskonstellationen: Schutzniveau, Vorrang, Einheit und Wirksamkeit des Unionsrechts als Schranken
- b) Erfordernis der Präzisierung der Schranken im Bereich datenschutzsekundärrechtlicher Öffnungen
- II. Kontrolldichte des EuGH in Bezug auf Datenschutzsekundärrecht
- 1. Maßstabentwicklung im Hinblick auf die Primärrechtskonformität sekundärrechtlicher Öffnungen: die legislative Verantwortlichkeit für deren grundrechtskonforme Ausfüllung
- 2. Maßstabentwicklung im Hinblick auf die Auslegung und Anwendung des Datenschutzsekundärrechts
- a) Vorgaben zur Reichweite legislativer Gestaltungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten
- aa) Bedingtes Ermessen: Herstellung eines Gleichgewichts zwischen freiem Datenverkehr und Datenschutz
- bb) Reflexion des Querschnittscharakters des Datenschutzes
- cc) Vollharmonisierung auch des national geprägten Sicherheitsrechts?
- dd) Keine Sensibilität für vielfältige Verwaltungs- und Staatsorganisationen der Mitgliedstaaten
- b) Vorgaben für die exekutive und judizielle Entscheidung, insbesondere für die Abwägung im Einzelfall
- aa) Abwägung mit gegenläufigen Interessen als primäre Aufgabe der mitgliedstaatlichen Behörden und Gerichte?
- bb) Determination der Abwägungsspielräume durch materielle Vorgaben
- III. Fazit: Angemessene Spielraumtechniken für das zentral- dezentrale Datenschutzrecht?
- 1. Einsatzbereiche der Grundrechtsmaßstäbe: das Verhältnis zwischen EuGH und BVerfG als anknüpfungsfähige Grundlage
- 2. Kontrolldichte: Stabilisierungs- und Ausdifferenzierungsbedarf
- 3. Ausblick
- B. Einheit und Vielfalt in der institutionellen Aufsicht
- I. Die Aufsichtsbehörden und ihre Kooperationsformen
- 1. Die Verteilung der Zuständigkeiten
- 2. Die Formen der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
- 3. Das Kohärenzverfahren
- II. Die Rolle des Europäischen Datenschutzausschusses
- III. Fazit
- Thesenförmige Zusammenfassung der Ergebnisse
- Ausblick
- Literaturverzeichnis
- Sachregister
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