Abbildung von: Negatorischer Rechtsschutz des Betriebsrats gegen mitbestimmungswidrige Maßnahmen des Arbeitgebers - Duncker & Humblot

Negatorischer Rechtsschutz des Betriebsrats gegen mitbestimmungswidrige Maßnahmen des Arbeitgebers

Ein Beitrag zur Systematik des betriebsverfassungsrechtlichen Rechte- und Pflichtenverhältnisses und zum Organstreit
Thomas Raab(Autor*in)
Duncker & Humblot (Verlag)
1. Auflage
Erschienen am 1. September 2016
231 Seiten
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978-3-428-47710-4 (ISBN)
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Reihe Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht - Band 122
  • Intro
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung und Problemstellung
  • 1. Teil: Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • A. Das Betriebsverfassungsgesetz als Instrument zur Verwirklichung der Selbstbestimmung der Arbeitnehmer
  • I. Das Schutz- und Funktionsdefizit des Arbeitsvertrages
  • 1. Die Voraussetzungen privatautonomer Gestaltung
  • 2. Die Ungleichgewichtigkeit infolge wirtschaftlicher und "intellektueller" Unterlegenheit des Arbeitnehmers
  • 3. Die Ungleichgewichtigkeit infolge struktureller Abhängigkeit des Arbeitnehmers
  • II. Die Verwirklichung der Selbstbestimmung durch das Betriebsverfassungsgesetz auf der kollektiven Ebene
  • B. Die Rechtsstellung des Betriebsrats
  • C. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat - ein interorganähnliches gesetzliches Schuldverhältnis
  • I. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat - ein dem Schuldverhältnis ähnliches Rechts- und Pflichtengefüge
  • II. Die Besonderheit des betriebsverfassungsrechtlichen Schuldverhältnisses
  • 1. Der "Zweck" des betriebsverfassungsrechtlichen Schuldverhältnisses
  • 2. Die Vergleichbarkeit mit sonstigen Interorganbeziehungen
  • 3. Ergebnis
  • 2. Teil § 23 Abs. 3 BetrVG im System der betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten
  • ?. Die Entwicklung der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur
  • I. Die Entwicklung in der Rechtsprechung
  • 1. Die Auffassung des 1. Senats
  • 2. Die Auffassung des 6. Senats
  • 3. Die weitere Entwicklung in der Rechtsprechung
  • II. Der Meinungsstand in der Literatur
  • B. Die Bedeutung des § 23 Abs. 3 BetrVG
  • I. Die Pflichten des Arbeitgebers im Betriebsverfassungsrecht
  • 1. Handlungspflichten
  • 2. Duldungspflichten
  • 3. Unterlassungspflichten
  • II. § 23 Abs. 3 BetrVG als umfassende und abschließende Anspruchsgrundlage im Betriebsverfassungsrecht?
  • 1.§ 23 Abs. 3 BetrVG als Anspruchsgrundlage
  • 2. Das Problem der umfassenden und abschließenden Bedeutung des § 23 Abs. 3 BetrVG - die These Heinzes
  • 3. Die Kennzeichen einer Anspruchsnorm
  • a) Der Aufbau der Anspruchsnorm nach Heinze
  • b) § 80 Abs. 2 BetrVG als Anspruchsnorm außerhalb des § 23 Abs. 3 BetrVG - Kritik der These Heinzes
  • c) Die Problematik eines einheitlichen Anspruchsbegriffes
  • d) Ergebnis
  • 4. Die mögliche Bedeutung des § 23 Abs. 3 BetrVG als eine abschließende Regelung
  • III. Die Bedeutung des § 23 Abs. 3 BetrVG als eigenständige Anspruchsgrundlage neben anderen Ansprüchen im Betriebsverfassungsrecht
  • 1. Die Funktion des § 23 Abs. 3 BetrVG als zusätzliche Sanktion bei Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten
  • a) Wortlaut
  • b) Entstehungsgeschichte und systematischer Zusammenhang
  • c) Der Zweck der Vorschrift - teleologische Auslegung
  • 2. § 23 Abs. 3 BetrVG als Auffangtatbestand für Verhaltenspflichten ohne korrespondierende Primäransprüche
  • a) Das Behinderungsverbot des § 78 Satz 1 BetrVG
  • b) Die Verletzung der Friedenspflicht und das Verbot parteipolitischer Betätigung gem. §74 Abs. 2 BetrVG
  • 3. § 23 Abs. 3 BetrVG als Grundlage eines in die Zukunft gerichteten Vollstreckungstitels
  • a) § 23 Abs. 3 BetrVG als ein auf ein zukünftiges Verhalten gerichteter Anspruch
  • b) Die Unterschiedlichkeit der Streitgegenstände (erläutert am Beispiel des Informationsanspruches aus § 90 Abs. 1 BetrVG)
  • 4. Prozessuale Auswirkungen der Unterschiedlichkeit der Streitgegenstände
  • a) Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrags
  • b) Erfordernis der Wiederholungsgefahr
  • aa) Die Funktion der Wiederholungsgefahr
  • (1) Die Wiederholungsgefahr als Prozeßvoraussetzung
  • (2) Die Wiederholungsgefahr als materielle Anspruchsvoraussetzung
  • bb) Die mögliche Bedeutung der Wiederholungsgefahr im Rahmen des § 23 Abs. 3 BetrVG
  • IV. Ergebnis
  • 3. Teil Vorbeugender Rechtsschutz im Rahmen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten außerhalb des § 23 Abs. 3 BetrVG
  • Vorbemerkung
  • A. Die Behandlung der Organklage im Aktienrecht
  • I. Die Entwicklung des aktienrechtlichen Organstreits in der Rechtsprechung
  • 1. Die Aktionärsklage
  • 2. Klagen des Aufsichtsrats gegen Kompetenzübergriffe des Vorstands
  • II. Die Auffassungen zum aktienrechtlichen Organstreit in der Literatur
  • 1. Die Organklage als Klage der Gesellschaft
  • 2. Die Organklage als Klage des Organs aus eigenem Recht
  • 3. Die Organklage als Klage des Organs aus fremdem Recht (Prozeßstandschaft)
  • B. Die Unterschiede und Verbindungslinien zwischen der aktienrechtlichen Organklage und den Abwehrrechten des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Maßnahmen des Arbeitgebers
  • I. Der Streit im Betriebsverfassungsrecht - kein Innen-, sondern ein Außenrechtsstreit
  • II. Das gesetzliche Rechte- und Pflichtenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat als Regelung zur Herstellung eines Machtgleichgewichts und die Parallele zum Interorganverhältnis
  • III. Die Frage nach der Anspruchsgrundlage bei der Abwehr von Kompetenzübergriffen
  • 1. Methodische Vorüberlegung
  • 2. Der Anspruch auf Unterlassung von Kompetenzeingriffen als Anspruch auf Unterlassung zweckgefährdenden Verhaltens
  • a) Das Bestehen eines Erfüllungsanspruches bei leistungssichernden Nebenpflichten
  • b) Besonderheiten des Anspruches auf Unterlassung kompetenzverletzender Maßnahmen
  • c) Anspruch auf Beseitigung bereits eingetretener mitbestimmungswidriger Zustände
  • 3. Voraussetzungen und Grenzen des Anspruchs auf Unterlassung kompetenzverletzender Maßnahmen
  • a) Störung der gesetzlichen Kompetenzordnung
  • b) Kein Eingriff in einen fremden Kompetenzbereich durch den Unterlassungsanspruch
  • c) Das Bestehen eines konkreten Kompetenzkonfliktes
  • d) Das Fehlen einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung zur Lösung des Kompetenzkonfliktes - die Frage nach der Gesetzeslücke
  • IV. Ergebnis
  • C. Ansprüche des Betriebsrats auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen im Bereich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • I. Vergleichbarkeit der Sachverhalte
  • 1. Störung der betriebsverfassungsrechtlichen Kompetenzordnung
  • 2. Kein Eingriff in den Entscheidungsbereich des Arbeitgebers
  • II. Abschließende Regelung des Kompetenzkonfliktes im BetrVG - die Frage nach der Gesetzeslücke
  • 1. § 23 Abs. 3 BetrVG als abschließende Regelung
  • 2. Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - eine abschließende Sanktion der Kompetenzverletzung im Bereich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten?
  • a) Problemaufriß
  • b) Das Verhältnis der Unwirksamkeitsfolge zu den Rechtsfolgen mitbestimmungswidrigen Verhaltens im Bereich der personellen Angelegenheiten
  • c) Defizite der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung als Instrument zur Sicherung des Initiativrechts?
  • d) Die Beschränkung der privatautonomen Regelungsbefugnis als Funktion der individualrechtlichen Unwirksamkeit der mitbestimmungswidrigen Maßnahme
  • e) Die Notwendigkeit der Kongruenz von Rechtsverletzung und Sanktion bezüglich des betroffenen Rechtsverhältnisses
  • f) Die fehlende Kongruenz von Schutzadressaten der Mitbestimmung und den von der Unwirksamkeit der Maßnahme Betroffenen
  • 3. Umkehrschluß aus § 101 BetrVG ?
  • 4. Das Verfahren vor der Einigungsstelle als vorrangiges und abschließendes Instrument zur Wahrung der Kompetenzordnung
  • a) Vorrangigkeit des Verfahrens
  • b) Das Verfahren vor der Einigungsstelle als abschließende Regelung
  • IV. Ergebnis
  • Zusammenfassung und Ausblick
  • Literaturverzeichnis

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