Christine Moebus war langjährige Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Zivilrecht und
Zivilprozessrecht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und arbeitet derzeit
als Richterin am Landgericht Wiesbaden.
Die Wirksamkeit
internationaler Gerichtsstand.- Ausnahmen von der
Derogationswirkung.- Drittwirkung von
Gerichtsstandsvereinbarungen.