Abbildung von: Die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen - Mohr Siebeck

Die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen

Eine Kritik des herrschenden Methodendualismus
Mohr Siebeck (Verlag)
1. Auflage
Erschienen im Juli 2016
XXVII, 409 Seiten
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978-3-16-154644-0 (ISBN)
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Nach heute allgemein anerkannter Lesart der §§ 133, 157 BGB gibt es zwei verschiedene Methoden der Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen, unter denen eine den Vorrang genießt: Gehen Erklärender und Empfänger innerlich bei Vornahme des Rechtsgeschäfts vom selben Erklärungssinn aus, soll dieser maßgeblich sein, selbst wenn die nachrangige normative Auslegung anhand des objektiven Empfängerhorizonts zu einem anderen Ergebnis gelangen würde ( falsa demonstratio non nocet). Morten Mittelstädt weist nach, dass diese dualistische Lehre mit einer Kernaufgabe der Rechtsgeschäftslehre, dem Schutz berechtigten Vertrauens, unvereinbar ist. Zum Schutz des Orientierungsinteresses der Beteiligten vertritt er das Gegenmodell einer streng normativen Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont und behandelt dessen Folgefragen. Er schließt mit einem Ausblick auf Parallelfragen in internationalen Regelwerken.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
Sprache
Deutsch
Verlagsort
Tübingen
Deutschland
Zielgruppe
Für Beruf und Forschung
Dateigröße
Dateigröße: 5,00 MB
Schlagworte
ISBN-13
978-3-16-154644-0 (9783161546440)
DOI
10.1628/978-3-16-154644-0
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Newbooks Subjects & Qualifier
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BIC 2 Klassifikation
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Warengruppensystematik 2.0
Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School, Hamburg ; 2006 Erste juristische Staatspruefung; Juristischer Vorbereitungsdienst am Kammergericht; 2011 Zweite juristische Staatspruefung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl fuer Buergerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung der Bucerius Law School (Prof. Dr. Florian Faust), Hamburg; Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes; seit 2014 Notarassessor in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School, Hamburg ; 2006 Erste juristische Staatspruefung; Juristischer Vorbereitungsdienst am Kammergericht; 2011 Zweite juristische Staatspruefung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl fuer Buergerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung der Bucerius Law School (Prof. Dr. Florian Faust), Hamburg; Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes; seit 2014 Notarassessor in der Freien und Hansestadt Hamburg.
1 - Cover [Seite 1]
2 - Vorwort [Seite 6]
3 - Inhaltsübersicht [Seite 8]
4 - Inhaltsverzeichnis [Seite 10]
5 - Abkürzungsverzeichnis [Seite 24]
6 - Einführung in die Untersuchung [Seite 30]
6.1 - § 1 Einleitung [Seite 32]
6.1.1 - I. Der herrschende Methodendualismus [Seite 33]
6.1.2 - II. Die hier vertretene Gegenthese der streng normativen Auslegungslehre [Seite 35]
6.1.3 - III. Die rechtspraktische und theoretische Relevanz des Themas [Seite 37]
6.2 - § 2 Untersuchungsgegenstand, Abgrenzung und Gang der Darstellung [Seite 41]
6.2.1 - I. Untersuchungsgegenstand [Seite 41]
6.2.2 - II. Abgrenzung [Seite 41]
6.2.2.1 - 1. Keine Behandlung der "natürlichen" Auslegung nicht empfangsbedürftiger Willenserklärungen [Seite 41]
6.2.2.2 - 2. Beschränkung auf die erläuternde Auslegung - keine Behandlung der ergänzenden Auslegung [Seite 43]
6.2.2.3 - 3. Keine Behandlung spezifischer Probleme der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen und sonstiger Erklärungen an einen unbestimmten Personenkreis [Seite 44]
6.2.2.4 - 4. Keine Behandlung von Formproblemen - Zugrundelegung der Trennung von Form und Auslegung [Seite 45]
6.2.3 - III. Gang der Darstellung [Seite 47]
7 - Teil I: Grundlagen und Vorüberlegungen [Seite 50]
7.1 - § 3 Das dualistische Auslegungsmodell [Seite 52]
7.1.1 - I. Der gesetzliche Ausgangspunkt: Die §§ 133, 157 BGB [Seite 52]
7.1.1.1 - 1. Die Systematik der §§ 133, 157 BGB [Seite 52]
7.1.1.2 - 2. Die Kriterien der §§ 133, 157 BGB [Seite 55]
7.1.1.3 - 3. Der geringe Aussagegehalt der §§ 133, 157 BGB zur Methodik der Auslegung [Seite 56]
7.1.1.4 - 4. Zwischenergebnis [Seite 58]
7.1.2 - II. Der Interessenkonflikt zwischen dem Empfänger und dem Erklärenden [Seite 59]
7.1.2.1 - 1. Die Doppelfunktion der empfangsbedürftigen Willenserklärung [Seite 59]
7.1.2.2 - 2. Die Auslegung allein nach dem wirklichen Willen des Erklärenden als interessenwidriger Lösungsansatz [Seite 59]
7.1.2.3 - 3. Die Auslegung nach dem Empfängerverständnis als interessenwidriger Lösungsansatz [Seite 62]
7.1.2.4 - 4. Ergebnis: Verteilung der Missverständnisrisiken als Kernproblem [Seite 64]
7.1.3 - III. Die normative Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont [Seite 64]
7.1.3.1 - 1. Der Grundgedanke: Verteilung des Missverständnisrisikos nach wertenden Gesichtspunkten [Seite 64]
7.1.3.2 - 2. Die Vorgehensweise bei der normativen Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont [Seite 66]
7.1.3.2.1 - a) Das Erkenntnisinteresse: Der wirkliche Wille des Erklärenden [Seite 66]
7.1.3.2.1.1 - aa) Der wirkliche Wille als Idealziel der normativen Auslegung [Seite 66]
7.1.3.2.1.2 - bb) Keine tatsächliche Willensfeststellung bei der normativen Auslegung [Seite 67]
7.1.3.2.1.3 - cc) Idealziel, Privatautonomie und Heteronomie [Seite 70]
7.1.3.2.2 - b) Das Auslegungsmaterial: Der objektive Empfängerhorizont [Seite 72]
7.1.3.2.2.1 - aa) Die Verständnismöglichkeiten des Empfängers als Auswahlkriterium [Seite 72]
7.1.3.2.2.1.1 - (1) Die herrschende Erkennbarkeitsformel des objektiven Empfängerhorizonts [Seite 73]
7.1.3.2.2.1.2 - (2) Die Individualität des Empfängerhorizonts - Abgrenzung zu generalisierenden Auslegungslehren (insbesondere zur Wortlautauslegung) [Seite 75]
7.1.3.2.2.2 - bb) Der maßgebliche Zeitpunkt: Wirksamwerden der Erklärung mit Zugang [Seite 78]
7.1.3.2.3 - c) Die Auslegungsarbeit: Deutungsdiligenz des Empfängers als Maßstab [Seite 79]
7.1.4 - IV. Die natürliche Auslegung nach dem übereinstimmenden Verständnis [Seite 81]
7.1.4.1 - 1. Der Grundgedanke: Keine Normativierung bei gelungener Verständigung der Beteiligten [Seite 81]
7.1.4.2 - 2. Die Vorgehensweise bei der natürlichen Auslegung [Seite 82]
7.1.4.2.1 - a) Die geistige Bezugsgröße auf Seiten des Erklärenden: Der wirkliche Wille bei Abgabe der Erklärung [Seite 82]
7.1.4.2.2 - b) Die geistige Bezugsgröße auf Seiten des Empfängers [Seite 84]
7.1.4.2.2.1 - aa) Der wirkliche Wille des Empfängers zur Feststellung der "Willensübereinstimmung" im Sinne eines "inneren Konsens"? [Seite 85]
7.1.4.2.2.1.1 - (1) Die Ambivalenz der gebrauchten Begrifflichkeiten [Seite 85]
7.1.4.2.2.1.2 - (2) Die Untauglichkeit des Willensabgleichs bei einseitigen Rechtsgeschäften [Seite 86]
7.1.4.2.2.1.3 - (3) Die Untauglichkeit des Willensabgleichs bei Verträgen [Seite 86]
7.1.4.2.2.1.3.1 - (a) Unstimmigkeiten bei Auslegungserheblichkeit der inhaltsgleichen Willen [Seite 87]
7.1.4.2.2.1.3.2 - (b) Vermeidung der Unstimmigkeiten: Vorrang der Auslegung der Einzelerklärung zur Sicherstellung beidseitigen "Konsensbewusstseins" [Seite 88]
7.1.4.2.2.1.3.3 - (c) Der zweifelhafte Wert der Unterscheidung zwischen natürlichem und normativem Konsens [Seite 91]
7.1.4.2.2.2 - bb) Das Verständnis des Empfängers und der relevante Zeitpunkt [Seite 92]
7.1.5 - V. Der Vorrang der natürlichen vor der normativen Auslegung [Seite 95]
7.1.5.1 - 1. Der grundsätzliche Vorrang der natürlichen Auslegung [Seite 95]
7.1.5.2 - 2. Das Rangverhältnis im Prozess: Keine Sperrwirkung der ersten Auslegungsstufe im Falle eines non liquet [Seite 96]
7.1.5.3 - 3. Ausnahme vom Vorrang der natürlichen Auslegung bei ausdrücklicher Verwahrung (protestatio facto contraria non valet)? [Seite 98]
7.1.6 - VI. Scheitern der Auslegung: Unbestimmte Willenserklärungen [Seite 102]
7.1.6.1 - 1. Die unbestimmte Willenserklärung: Phänomenologie und Rechtsfolge [Seite 102]
7.1.6.2 - 2. Die schwankende dogmatisch-terminologische Einordnung des (Un-)Bestimmtheitsproblems [Seite 103]
7.1.6.3 - 3. Unbestimmtheit und natürliche Auslegung [Seite 106]
7.1.6.4 - 4. Zwischenergebnis [Seite 107]
7.2 - § 4 Die methodenrelevanten Fälle des Vorrangs der natürlichen Auslegung [Seite 108]
7.2.1 - I. Die für das Thema uninteressanten methodenneutralen Fälle [Seite 108]
7.2.1.1 - 1. Der fehlende Erkenntniswert methodenneutraler Fallkonstellationen [Seite 108]
7.2.1.2 - 2. Ausgrenzung der methodenneutralen "unechten" (Wortlaut-) Falschbezeichnung [Seite 109]
7.2.1.2.1 - a) Die Parzellenverwechslung und weitere Beispiele unechter Falschbezeichnungen [Seite 110]
7.2.1.2.2 - b) Die Ambivalenz des falsa-Satzes zwischen unechter und echter Falschbezeichnung [Seite 114]
7.2.1.2.3 - c) Die Schwierigkeiten der Identifizierung unechter Falschbezeichnungen am Beispiel des Haakjöringsköd-Falls (RGZ 99, 147) [Seite 116]
7.2.2 - II. Der kongruente Doppelirrtum [Seite 118]
7.2.2.1 - 1. Beispiele und praktische Relevanz [Seite 118]
7.2.2.2 - 2. Merkmale des kongruenten Doppelirrtums [Seite 119]
7.2.2.2.1 - a) Beidseitige gleichsinnige Geschäftsirrtümer oder beidseitige Verkennung des Erklärungswerts [Seite 119]
7.2.2.2.2 - b) Keine Beschränkung auf Irrtümer im Sinne der §§ 119 I, 120 BGB: Empfängerirrtum und Verkennung der objektiven Unbestimmtheit [Seite 120]
7.2.2.2.3 - c) Keine beidseitigen kongruenten Motivirrtümer [Seite 122]
7.2.2.3 - 3. Abgrenzung und Einordnung: Der inkongruente Doppelirrtum und seine Rechtsfolgen [Seite 123]
7.2.3 - III. Der (erkannte und) durchschaute Irrtum als methodenrelevanter Fall? [Seite 126]
7.2.3.1 - 1. Die methodenneutralen Normalfälle des aufgrund von Zusatzwissens des Empfängers durchschauten Irrtums [Seite 126]
7.2.3.2 - 2. Der bei verspäteter erstmaliger Kenntnisnahme aufgrund hinzugewonnener Kenntnisse durchschaute Irrtum [Seite 130]
7.2.3.3 - 3. Der aufgrund von Sonderfähigkeiten oder Sonderanstrengungen des Empfängers durchschaute Irrtum [Seite 133]
7.2.3.4 - 4. Zwischenergebnis [Seite 135]
7.2.4 - IV. Der erratene Wille - Wielings Eier-Fall [Seite 135]
7.2.4.1 - 1. Der Eier-Fall als erkennbarer, aber nicht durchschaubarer Irrtum [Seite 136]
7.2.4.2 - 2. Die Abweichung von der normativen Methode im Eier-Fall [Seite 138]
7.2.5 - V. Zusammenschau der methodenrelevanten Fälle: Der Zufall als das gemeinsame Moment [Seite 139]
8 - Teil II: Kritik der natürlichen Auslegung [Seite 142]
8.1 - 1. Abschnitt: Die Unvereinbarkeit der natürlichen Auslegung mit dem Schutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte [Seite 144]
8.1.1 - § 5 Nachträgliches Vertrauen auf das objektiv Erklärte im Entdeckungsszenario [Seite 144]
8.1.1.1 - I. Die Fixierung der dualistischen Lehre auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts [Seite 144]
8.1.1.2 - II. Das Entdeckungsszenario [Seite 145]
8.1.1.3 - III. Der Schutz nachträglichen Vertrauens als Kernpunkt der weiteren Kritik [Seite 146]
8.1.2 - § 6 Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte [Seite 147]
8.1.2.1 - I. Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens bei objektiver Eindeutigkeit [Seite 147]
8.1.2.1.1 - 1. Der Schutz anfänglichen Vertrauens durch die normative Orientierungsfunktion des objektiv Erklärten [Seite 148]
8.1.2.1.1.1 - a) Die unzureichende Begründung der normativen Auslegung als Kompromiss zwischen den Verständnissen der Beteiligten [Seite 148]
8.1.2.1.1.2 - b) Die spezifische Funktion des Vertrauensschutzes bei Bewältigung des Interessenkonflikts von Erklärendem und Empfänger: die normative Orientierungsfunktion des objektiv Erklärten [Seite 150]
8.1.2.1.2 - 2. Die nachträgliche Preisgabe der rechtlich geschützten Orientierungsfunktion durch die Doppelirrtumsausnahmen [Seite 153]
8.1.2.1.3 - 3. Die schädlichen Effekte des Orientierungsverlusts [Seite 154]
8.1.2.1.3.1 - a) Transaktionskosten und ihre Vermeidung durch risikobehafteten Verzicht auf die Nachfrage [Seite 155]
8.1.2.1.3.2 - b) Opportunistisches Verhalten der Gegenseite [Seite 156]
8.1.2.1.3.3 - c) Einseitige Risikobelastung des Entdeckers bei fruchtloser oder gestörter Nachfrage [Seite 158]
8.1.2.1.3.4 - d) Störung des austarierten Gleichgewichts der abstrakten Beweismöglichkeiten [Seite 159]
8.1.2.1.4 - 4. Überprüfung denkbarer Sachgründe für die Preisgabe der Orientierungsfunktion des objektiv Erklärten [Seite 160]
8.1.2.1.4.1 - a) Nachträgliches Vertrauen als lebensfremdes, rein akademisches Problem (Frotz)? [Seite 160]
8.1.2.1.4.2 - b) Schutzlosstellung wegen selbstverschuldeter Orientierungs-losigkeit infolge der Aufdeckung des eigenen Irrtums? [Seite 163]
8.1.2.1.4.3 - c) Verlust des faktischen Orientierungswerts bei Entdeckung des eigenen Irrtums - Verletzung einer Obliegenheit zum Selbstschutz durch Nachfrage? [Seite 163]
8.1.2.1.4.4 - d) Verhinderung einer unbilligen Abwälzung von Folgen der anfänglichen Fehldeutung? [Seite 165]
8.1.2.1.4.5 - e) Vermeidung der Frustration irrtumsbedingter Vertrauensinvestitionen durch die natürliche Methode? [Seite 166]
8.1.2.2 - II. Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens bei objektiver Unbestimmtheit [Seite 169]
8.1.2.2.1 - 1. Die vertrauensschützende Funktion der Unwirksamkeit objektiv unbestimmter Willenserklärungen bei anfänglichem Empfängervertrauen [Seite 169]
8.1.2.2.2 - 2. Schutz anfänglichen Erklärendenvertrauens auf die Unwirksamkeit? [Seite 171]
8.1.2.2.2.1 - a) Der Streit über den Schutz des anfänglichen Erklärendenvertrauens auf die Unwirksamkeit [Seite 171]
8.1.2.2.2.2 - b) Die Irrelevanz des Streits für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit nachträglichen Erklärendenvertrauens [Seite 174]
8.1.2.2.3 - 3. Nachträgliches Vertrauen auf die Unwirksamkeit und Ansätze zur Einschränkung des Vertrauensschutzes [Seite 174]
8.1.2.2.3.1 - a) Geltung des übereinstimmenden Verständnissen, weil und soweit es "miterklärt" wurde? [Seite 176]
8.1.2.2.3.2 - b) Geltung des wirklichen Willens des Offerenten bei Annahme eines mehrdeutigen Antrags (Henle) - Verzicht auf Orientierungssicherheit? [Seite 177]
8.1.2.3 - III. Ergebnis: Gebotenheit des Schutzes nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte [Seite 181]
8.1.3 - § 7 Schutz des nachträglichen Vertrauens auf Basis der dualistischen Lehre? [Seite 182]
8.1.3.1 - I. Anfechtungsrecht des nachträglich Vertrauenden? [Seite 182]
8.1.3.2 - II. Schadensersatzanspruch des nachträglich Vertrauenden? [Seite 184]
8.1.3.2.1 - 1. Erster Haftungsgrund: Erweckung objektiv gerechtfertigten Vertrauens [Seite 185]
8.1.3.2.2 - 2. Zweiter Haftungsgrund: Ursprünglich normatives Fehlverständnis [Seite 186]
8.1.3.2.3 - 3. Dritter Haftungsgrund: Verletzung einer Aufklärungspflicht über das eigene Fehlverständnis [Seite 187]
8.1.3.3 - III. Ausnahmsweiser Vorrang der normativen Methode bei Entstehung nachträglichen Vertrauens? [Seite 190]
8.1.3.4 - IV. Ergebnis [Seite 193]
8.1.4 - § 8 Historische Einordnung [Seite 194]
8.1.4.1 - I. Historische Vorläufer [Seite 194]
8.1.4.1.1 - 1. Das nachträgliche Vertrauen in der Diskussion über den kongruenten Doppelirrtum [Seite 194]
8.1.4.1.2 - 2. Das nachträgliche Vertrauen in der Diskussion über den inkongruenten Doppelirrtum [Seite 197]
8.1.4.2 - II. Reaktionen der heute herrschenden dualistische Lehre [Seite 198]
8.1.4.2.1 - 1. Reaktionen im Zusammenhang mit dem kongruenten Doppelirrtum [Seite 198]
8.1.4.2.1.1 - a) Der Vorwurf der Begriffsjurisprudenz [Seite 198]
8.1.4.2.1.2 - b) Keine Auseinandersetzung mit dem Entdeckungsszenario [Seite 199]
8.1.4.2.2 - 2. Reaktionen im Zusammenhang mit dem inkongruenten Doppelirrtum [Seite 202]
8.1.4.3 - III. Gründe für das Versanden der Diskussion über die Bedeutung des nachträglichen Vertrauens [Seite 202]
8.2 - 2. Abschnitt: Die Argumente der dualistischen Lehre [Seite 205]
8.2.1 - § 9 Die teleologischen Argumente der dualistischen Lehre [Seite 206]
8.2.1.1 - I. Argumente für die Geltung des Ergebnisses der natürlichen Auslegung [Seite 206]
8.2.1.1.1 - 1. Die Befriedigung aller maßgeblichen (Beteiligten-)Interessen durch das Ergebnis der natürlichen Auslegung [Seite 206]
8.2.1.1.1.1 - a) Das Argument und die zugrundeliegende herrschende Interessenanalyse [Seite 206]
8.2.1.1.1.2 - b) Widerlegung [Seite 208]
8.2.1.1.1.2.1 - aa) Die Notwendigkeit einer Ergänzung der Interessenanalyse um das "Orientierungsinteresse" der Beteiligten [Seite 208]
8.2.1.1.1.2.2 - bb) Das Orientierungsinteresse des Erklärenden [Seite 209]
8.2.1.1.1.2.3 - cc) Die Anerkennung des Orientierungsinteresses durch die Regeln über das Wirksamwerden der Erklärung [Seite 211]
8.2.1.1.2 - 2. Die Erreichung des Zwecks der Willenserklärung [Seite 213]
8.2.1.1.2.1 - a) Das Zweckerreichungsargument [Seite 213]
8.2.1.1.2.2 - b) Widerlegung: Die Unvereinbarkeit des Zweckerreichungsarguments mit den Rechtsfolgen der Willenserklärung [Seite 214]
8.2.1.1.3 - 3. Der Vorrang des übereinstimmenden Parteiwillens als "oberste Norm des Vertrages" [Seite 216]
8.2.1.1.3.1 - a) Das Argument [Seite 216]
8.2.1.1.3.2 - b) Widerlegung [Seite 217]
8.2.1.1.4 - 4. Die dogmatische Einordnung als privatautonome Sprachvereinbarung [Seite 220]
8.2.1.2 - II. Argumente gegen die Geltung des Ergebnisses der normativen Auslegung [Seite 221]
8.2.1.2.1 - 1. Die Sinnlosigkeit eines Vertrauensschutzes ohne Empfängervertrauen [Seite 222]
8.2.1.2.1.1 - a) Das Argument: Schutz konkreten Empfängervertrauens durch die normative Auslegung [Seite 222]
8.2.1.2.1.2 - b) Widerlegung [Seite 224]
8.2.1.2.1.2.1 - aa) Die Unergiebigkeit des Sinnlosigkeitsarguments im Hinblick auf den Umgang mit nachträglichem Vertrauen [Seite 224]
8.2.1.2.1.2.2 - bb) Die Unvereinbarkeit des Vertrauenserfordernisses mit dem positiven Recht [Seite 226]
8.2.1.2.1.2.2.1 - (1) Die Beseitigung des Wahlrechts des Erklärenden [Seite 227]
8.2.1.2.1.2.2.2 - (2) Der Desorientierungseffekt zu Lasten des Erklärenden [Seite 230]
8.2.1.2.1.2.2.3 - (3) Die problematische Weiterung des Vertrauenserfordernisses in Form eines Dispositionsrechts des Empfängers [Seite 233]
8.2.1.2.1.2.3 - cc) Zwischenergebnis [Seite 236]
8.2.1.2.2 - 2. Die Unvereinbarkeit mit dem Prinzip der Privatautonomie [Seite 237]
8.2.1.2.2.1 - a) Das Argument [Seite 237]
8.2.1.2.2.2 - b) Widerlegung [Seite 239]
8.2.1.2.2.2.1 - aa) Die Verfehltheit des Willenserfordernisses beim einseitigen Rechtsgeschäft [Seite 239]
8.2.1.2.2.2.1.1 - bb) Die Verfehltheit des Willenserfordernisses beim Vertrag [Seite 240]
8.2.1.2.2.2.1.1.1 - (1) Kein Festhalten beider Vertragsparteien bei Verfehlung des Willenserfordernisses [Seite 240]
8.2.1.2.2.2.1.1.2 - (2) Die Folgerichtigkeit des beschränkten "Festhaltens" einer Vertragspartei im Rahmen der §§ 119 ff. BGB auch bei Verfehlung des Willenserfordernisses [Seite 241]
8.2.1.2.2.2.1.1.2.1 - (a) Die unzulässige Einschränkung des § 121 BGB und des Wahlrechts der am objektiv Erklärten festhaltenden Vertragspartei [Seite 243]
8.2.1.2.2.2.1.1.2.2 - (b) Die unzulässige Einschränkung des § 122 BGB durch das Willenserfordernis [Seite 244]
8.2.1.2.2.2.1.2 - cc) Zwischenergebnis [Seite 246]
8.2.1.2.3 - 3. Die Zufälligkeit der Verteilung der Vertrauensschäden [Seite 246]
8.2.1.2.3.1 - a) Das "Zufallsargument" [Seite 246]
8.2.1.2.3.2 - b) Widerlegung [Seite 247]
8.2.1.2.4 - 4. Die Entstehung eines unbilligen Reurechts [Seite 251]
8.2.1.2.4.1 - a) Der Reurechtseinwand [Seite 251]
8.2.1.2.4.2 - b) Die Relativierung des Reurechtseinwands durch den allgemeinen Reurechtsausschluss [Seite 252]
8.2.1.2.4.3 - c) Die Verfehltheit eines automatischen Reurechtsausschlusses durch natürliche Auslegung aus Empfängersicht [Seite 254]
8.2.1.2.4.4 - d) Zwischenergebnis [Seite 256]
8.2.1.2.5 - 5. Der Vorwurf des beidseitig unrichtigen Sprachgebrauchs (Bailas) [Seite 256]
8.2.1.3 - III. Ergebnis [Seite 258]
8.2.2 - § 10 Die systematischen Argumente der dualistischen Lehre [Seite 259]
8.2.2.1 - I. § 116 S. 2 BGB [Seite 259]
8.2.2.1.1 - 1. Reinickes Erst-recht-Schluss [Seite 260]
8.2.2.1.2 - 2. Widerlegung durch Auslegung von § 116 S. 2 BGB [Seite 260]
8.2.2.1.2.1 - a) Wortlaut: Keine "Kenntnis" im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs in den Zufallsfällen [Seite 261]
8.2.2.1.2.2 - b) Telos: Schutzbedürftigkeit des Empfängers im Entdeckungsszenario [Seite 262]
8.2.2.2 - II. § 117 BGB [Seite 264]
8.2.2.2.1 - 1. Die Regelung des § 117 I BGB über die Nichtigkeit des Scheingeschäfts bei "Einverständnis" des Empfängers [Seite 265]
8.2.2.2.1.1 - a) Die Dogmatik des Einverständnisses in der Diskussion der herrschenden Meinung [Seite 265]
8.2.2.2.1.1.1 - aa) Einverständnis als "Bewusstsein des fehlenden Willens" (RGZ 134, 33) [Seite 266]
8.2.2.2.1.1.2 - bb) Einverständnis als "innere Willensübereinstimmung" (BGHZ 144, 331) [Seite 267]
8.2.2.2.1.1.3 - cc) Einverständnis als "rechtsgeschäftsähnliche Simulationsabrede" [Seite 270]
8.2.2.2.1.2 - b) Überprüfung des Bestätigungsgehalts von § 117 I BGB zugunsten der dualistischen Lehre [Seite 272]
8.2.2.2.1.2.1 - aa) Keine Bestätigung bei Interpretation des Einverständnisses als "Bewusstsein des fehlenden Willens" [Seite 272]
8.2.2.2.1.2.1.1 - (1) Der Normalfall: Durch objektive Umstände hervorgerufenes Simulationsbewusstsein ("Kenntnis" des Simulationswillens) [Seite 272]
8.2.2.2.1.2.1.2 - (2) Der pathologische Ausnahmefall: Zufällig zutreffendes Simulationsbewusstsein ohne objektive Grundlage [Seite 275]
8.2.2.2.1.2.2 - bb) Keine Bestätigung bei Interpretation des Einverständnisses als "innere Willensübereinstimmung" [Seite 278]
8.2.2.2.1.2.3 - cc) Keine Bestätigung bei Interpretation des Einverständnisses als "rechtsgeschäftsähnliche Simulationsabrede" [Seite 279]
8.2.2.2.2 - 2. Die Regelung des § 117 II BGB über die Geltung des verdeckten Geschäfts [Seite 280]
8.2.2.2.2.1 - a) Die verfehlte rein subjektive Theorie des verdeckten Geschäfts [Seite 281]
8.2.2.2.2.2 - b) Der fehlende Aussagegehalt des § 117 II BGB zum Methodenstreit [Seite 285]
8.2.2.2.2.3 - c) Der unzutreffende klassische Erst-recht-Schluss aus § 117 II BGB vom absichtlichen auf das versehentliche Verdecken des Gewollten [Seite 287]
8.2.2.2.3 - 3. Zwischenergebnis [Seite 290]
8.2.2.3 - III. § 122 II BGB [Seite 291]
8.2.2.4 - IV. §§ 133, 157 BGB [Seite 292]
8.2.2.5 - V. § 155 BGB [Seite 293]
8.2.2.6 - VI. Ergebnis [Seite 294]
8.2.3 - § 11 Die historischen Argumente der dualistischen Lehre [Seite 296]
9 - Teil III: Drei Folgefragen für die streng normative Auslegungslehre [Seite 298]
9.1 - § 12 Die Auswirkungen der streng normativen Auslegungslehre auf die Beweislage im Prozess [Seite 300]
9.1.1 - I. Verständnisbeweis und Erklärungsbeweis [Seite 300]
9.1.2 - II. Die Auswirkung des Methodenunterschieds auf die Beweisführungsmöglichkeiten anhand von Fallgruppen [Seite 301]
9.1.2.1 - 1. Erste Fallgruppe: Einseitiges anfängliches Abweichen eines Beteiligten vom objektiv Erklärten (einseitiger Irrtum) [Seite 302]
9.1.2.2 - 2. Zweite Fallgruppe: Beidseitige anfängliche Übereinstimmung mit dem objektiv Erklärten [Seite 302]
9.1.2.2.1 - a) Erster Unterfall: Beweisbarkeit des normativen Auslegungsmaterials und Nichtbeweisbarkeit des übereinstimmenden Verständnisses [Seite 302]
9.1.2.2.2 - b) Zweiter Unterfall: Nichtbeweisbarkeit des normativen Auslegungsmaterials und Beweisbarkeit der übereinstimmenden Verständnisse [Seite 303]
9.1.2.2.2.1 - aa) Gründe für Schwierigkeiten des Erklärungsbeweises [Seite 304]
9.1.2.2.2.2 - bb) Die beweiserleichternde Wirkung der natürlichen Auslegung [Seite 305]
9.1.2.2.2.3 - cc) Beweiserleichterung auf Basis der streng normativen Auslegungslehre: Anscheinsbeweis bei nachweisbar übereinstimmendem Verständnis [Seite 307]
9.1.2.3 - 3. Dritte Fallgruppe: Beidseitige anfängliche Abweichung vom objektiv Erklärten (kongruenter und inkongruenter Doppelirrtum, erratener Wille) [Seite 310]
9.1.3 - III. Ergebnis [Seite 311]
9.2 - § 13 Die streng normative Auslegung im Durchführungsszenario [Seite 312]
9.2.1 - I. Das Durchführungsszenario [Seite 312]
9.2.2 - II. Die Entdeckung des ursprünglich objektiv Erklärten nach der Durchführung [Seite 313]
9.2.3 - III. Der Lösungsversuch mittels einer konkludenten Änderungsvereinbarung [Seite 315]
9.2.3.1 - 1. Die Änderungslösung [Seite 315]
9.2.3.2 - 2. Bewertung der Änderungslösung [Seite 317]
9.2.3.2.1 - a) Der äußere Tatbestand des angeblich ändernden Durchführungsverhaltens [Seite 317]
9.2.3.2.1.1 - aa) Objektive Deutung des Durchführungsverhaltens bei objektiv eindeutiger Ausgangserklärung [Seite 318]
9.2.3.2.1.2 - bb) Objektive Deutung des Durchführungsverhaltens bei objektiv unbestimmter Ausgangserklärung [Seite 320]
9.2.3.2.2 - b) Der innere Tatbestand des angeblich ändernden Durchführungsverhaltens [Seite 322]
9.2.3.2.3 - c) Zwischenergebnis [Seite 323]
9.2.4 - IV. Lösungsansätze auf Basis der Lehre von der Vertrauenshaftung [Seite 324]
9.2.4.1 - 1. Rechtsscheinhaftung? [Seite 324]
9.2.4.2 - 2. Ver- und Erwirkung? [Seite 325]
9.2.5 - V. Eigener (Teil-)Lösungsvorschlag: Nachträgliche Veränderung des normativen Erklärungssinns aufgrund der Durchführung [Seite 327]
9.2.5.1 - 1. Das Dogma der Unveränderlichkeit des Erklärungssinns und seine Hintergründe [Seite 327]
9.2.5.1.1 - a) Erster Anwendungsfall: Unveränderlichkeit wegen Unergiebigkeit nachträglichen Auslegungsmaterials [Seite 328]
9.2.5.1.2 - b) Zweiter Anwendungsfall: Unveränderlichkeit wegen Unverwertbarkeit nachträglich erkennbar gewordenen Auslegungsmaterials - Die zeitliche Zäsur des objektiven Empfängerhorizonts [Seite 330]
9.2.5.1.3 - c) Zwischenergebnis [Seite 332]
9.2.5.2 - 2. Schlussfolgerungen für das Durchführungsszenario [Seite 332]
9.2.5.2.1 - a) Die Ergiebigkeit des Durchführungsverhaltens [Seite 332]
9.2.5.2.2 - b) Die (ausnahmsweise) Verwertbarkeit des Durchführungsverhaltens [Seite 333]
9.2.5.2.2.1 - aa) Aufschub der Zäsurwirkung des Zugangs mangels schutzwürdigen Empfängervertrauens? [Seite 333]
9.2.5.2.2.2 - bb) Durchbrechung der Zäsur bei wechselseitig erkennbar fehlendem Vertrauen [Seite 335]
9.2.5.2.3 - c) Dogmatische Einordnung und Beweislastverteilung [Seite 337]
9.2.5.2.4 - d) Die beschränkte Reichweite der vorgeschlagenen Lösung [Seite 338]
9.2.5.3 - 3. Abgrenzung zur dualistischen Lehre und deren Durchführungsszenario [Seite 339]
9.2.6 - VI. Ergebnis [Seite 341]
9.3 - § 14 Das Problem des exorbitanten Sonderwissens [Seite 342]
9.3.1 - I. Die zwei Aussagen der herrschenden Erkennbarkeitsformel: Erkennbarkeit als notwendige und als hinreichende Bedingung [Seite 342]
9.3.2 - II. Kritik an der Erkennbarkeit als hinreichende Verwertungsvoraussetzung [Seite 344]
9.3.2.1 - 1. Untaugliche Argumente in der historischen Diskussion [Seite 345]
9.3.2.1.1 - a) Das Argument aus § 122 II BGB [Seite 345]
9.3.2.1.2 - b) Das Argument aus § 123 I Alt. 1 BGB [Seite 347]
9.3.2.1.3 - c) Der Anspruch des Empfängers auf einen verkehrsüblichen Sprachgebrauch (Titze) [Seite 349]
9.3.2.2 - 2. Das überzeugende Argument gegen die Erkennbarkeitsformel: Desorientierung des Erklärenden durch exorbitantes Sonderwissen im Entdeckungsszenario [Seite 352]
9.3.2.2.1 - a) Die Lage des Erklärenden im Entdeckungsszenario bei Verwertung exorbitanten Sonderwissens [Seite 352]
9.3.2.2.2 - b) Folgen der Orientierungslosigkeit des Erklärenden bei Verwertung exorbitanten Sonderwissens [Seite 354]
9.3.2.2.3 - c) Rechtfertigung der Desorientierung des Erklärenden durch vorrangige Wertungsgesichtspunkte? [Seite 356]
9.3.2.2.3.1 - aa) Zumutbarkeit der Desorientierung aufgrund der "Erklärungsverantwortung" bzw. des "Erklärungsrisikos"? [Seite 356]
9.3.2.2.3.2 - bb) Die Chance auf Geltung des Gewollten: Selbstbestimmungsinteresse vor Orientierungsinteresse? [Seite 357]
9.3.2.2.4 - d) Lösung des Exorbitanzproblems auf Basis der Erkennbarkeitsformel? [Seite 359]
9.3.2.2.4.1 - aa) Lösung durch einen Schadensersatzanspruch? [Seite 359]
9.3.2.2.4.2 - bb) Lösung durch die normative Komponente der "Erkennbarkeit"? [Seite 360]
9.3.2.2.4.3 - cc) Lösung bei der Ausdeutung des Auslegungsmaterials? [Seite 360]
9.3.2.2.4.4 - dd) Zwischenergebnis [Seite 362]
9.3.3 - III. Die tatbestandliche Abgrenzung des exorbitanten Sonderwissens [Seite 362]
9.3.3.1 - 1. Das maßgebliche Exorbitanzkriterium: Umstände, mit deren Erkennbarkeit der Erklärende bei Zugang nicht "rechnen muss" [Seite 362]
9.3.3.2 - 2. Die maßgebliche Beurteilungsperspektive - Entscheidung bei konfligierenden Orientierungsinteressen der Beteiligten [Seite 364]
9.3.3.3 - 3. Die theoretische Schlüssigkeit der hier vertretenen Abgrenzungsformel - Der "Schraubeneinwand" [Seite 367]
9.3.3.4 - 4. Der pragmatische Einwand fehlender Praktikabilität [Seite 370]
9.3.4 - IV. Die Rechtsfolgen des exorbitanten Sonderwissens [Seite 371]
9.3.4.1 - 1. Unerheblichkeit des exorbitanten Sonderwissens für die normative Auslegung der Erklärung nach dem objektiven Empfängerhorizont [Seite 371]
9.3.4.2 - 2. Ausschluss des Anspruchs auf Vertrauensschadensersatz (§ 122 II BGB) [Seite 371]
9.3.4.3 - 3. Potentielle Schadensersatzhaftung des Empfängers wegen Aufklärungspflichtverletzung - zu F. Leonhards "Schadensersatzlösung" [Seite 372]
9.3.5 - V. Exorbitantes Sonderwissen und natürliche Auslegung [Seite 376]
9.3.5.1 - 1. Die Theorie der Geltung des wirklich Gewollten bei zufällig erkanntem Willen [Seite 377]
9.3.5.1.1 - a) Die Unvereinbarkeit mit dem beiderseitigen Orientierungsinteresse [Seite 378]
9.3.5.1.2 - b) Das systematische Argument aus § 116 S. 2 BGB [Seite 379]
9.3.5.2 - 2. Die Theorie der Nichtigkeit der Erklärung bei zufällig bekanntem Willen (Scherner) [Seite 383]
9.3.5.3 - 3. Zwischenergebnis [Seite 385]
9.3.6 - VI. Ergebnis [Seite 385]
10 - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse [Seite 386]
10.1 - Teil I: Grundlagen und Vorüberlegungen [Seite 386]
10.1.1 - § 3 Das dualistische Auslegungsmodell [Seite 386]
10.1.2 - § 4 Die methodenrelevanten Fälle des Vorrangs der natürlichen Auslegung [Seite 387]
10.2 - Teil II: Kritik der natürlichen Auslegung [Seite 388]
10.2.1 - 1. Abschnitt: Die Unvereinbarkeit der natürlichen Auslegung mit demSchutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte [Seite 388]
10.2.1.1 - § 5 Nachträgliches Vertrauen auf das objektiv Erklärte im Entdeckungsszenario [Seite 388]
10.2.1.2 - § 6 Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte [Seite 389]
10.2.1.3 - § 7 Schutz des nachträglichen Vertrauens auf Basis der dualistischen Lehre? [Seite 390]
10.2.1.4 - § 8 Historische Einordnung [Seite 390]
10.2.2 - 2. Abschnitt: Die Argumente der dualistischen Lehre [Seite 391]
10.2.2.1 - § 9 Die teleologischen Argumente der dualistischen Lehre [Seite 391]
10.2.2.2 - § 10 Die systematischen Argumente der dualistischen Lehre [Seite 393]
10.2.2.3 - § 11 Die historischen Argumente der dualistischen Lehre [Seite 395]
10.3 - Teil III: Drei Folgefragen für die streng normative Auslegungslehre [Seite 395]
10.3.1 - § 12 Die Auswirkungen der streng normativen Auslegungslehre auf die Beweislageim Prozess [Seite 395]
10.3.2 - § 13 Die streng normative Auslegung im Durchführungsszenario [Seite 395]
10.3.3 - § 14 Das Problem des exorbitanten Sonderwissens [Seite 397]
11 - Ausblick: Die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen in ausgewählten internationalen Regelwerken [Seite 400]
11.1 - VII. Die Auslegungsregeln der internationalen Regelwerke [Seite 401]
11.1.1 - 1. Überblick [Seite 401]
11.1.1.1 - a) UN-Kaufrecht [Seite 401]
11.1.1.2 - b) PECL [Seite 401]
11.1.1.3 - c) PICC [Seite 402]
11.1.1.4 - d) DCFR [Seite 403]
11.1.1.5 - e) GEKR [Seite 404]
11.1.2 - 2. Unterschiede und gemeinsame Strukturelemente [Seite 406]
11.1.2.1 - a) Unterschiede beim Auslegungsgegenstand [Seite 406]
11.1.2.2 - b) Übereinstimmung hinsichtlich des Auslegungsmaterials [Seite 407]
11.1.2.3 - c) Übereinstimmung hinsichtlich der Auslegungsziele [Seite 408]
11.2 - VIII. Kritische Bewertung der gewählten Auslegungsziele [Seite 409]
11.2.1 - 1. Der Vorrang der gemeinsamen Willens bei Vertragsschluss [Seite 409]
11.2.2 - 2. Der Vorrang des dem Empfänger/Vertragspartner erkennbaren Willens [Seite 412]
11.2.3 - 3. Der Vorrang des dem Empfänger/Vertragspartner bekannten Willens [Seite 414]
11.2.4 - 4. Die normative Auslegung nach dem objektiven Empfänger-horizont [Seite 416]
11.3 - IX. Fazit [Seite 417]
12 - Literaturverzeichnis [Seite 418]
13 - Sachregister [Seite 436]

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